BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15085 21. Wahlperiode 27.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jens Wolf (CDU) vom 21.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Abgemeldet und abgestellt (II) In seiner Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/14975 beschreibt der Senat die einzelnen Schritte des Verfahrens, das auf nicht für den Verkehr zugelassene im öffentlichen Raum abgestellte Fahrzeuge angewendet wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Bezirksämter führen über die gestellten Fragen keine Statistiken und mussten die Angaben daher überwiegend händisch ermitteln. Für die Fragen, bei denen die Ermittlung nicht möglich war, müssten in jedem Bezirk zwischen 500 und 5.000 Vorgänge händisch geprüft werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele gelbe Warnhinweise (erste Aufforderung) wurden im vergangenen und im laufenden Jahr in den Bezirken jeweils erteilt? 2. Wie viele rote Aufkleber (zweite Aufforderung) wurden im vergangenen und im laufenden Jahr in den Bezirken jeweils erteilt? Die Ausgabe der gelben und roten Warnhinweise findet im Rahmen der regulären Begehungen statt. Eine Statistik wird hierüber in den Bezirken nicht geführt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wie viele Aufforderungen mittels Anschreiben (dritte Aufforderung) ergingen im vergangenen und im laufenden Jahr in den Bezirken jeweils? Bitte jeweils unterscheiden, ob es sich bei den Adressaten um natürliche oder juristische Personen handelt. Siehe Drs. 21/14975. Eine Statistik wird hierüber in den Bezirken nicht geführt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Für wie viele dieser Fahrzeuge konnte im vergangenen und im laufenden Jahr in den Bezirken jeweils kein Halter ermittelt werden? Jahr Mitte Wandsbek Harburg Nord Altona Eimsbüttel Bergedorf 2017 1159 948 * * * * * 2018 (bis 22.11.18) 1317 1118 143 * * * * * Siehe Vorbemerkung. 5. Von wie vielen dieser Fahrzeuge ging im vergangenen und im laufenden Jahr in den Bezirken jeweils eine Gefahr oder Störung für die öffentliche Sicherheit und/oder Ordnung aus? Drucksache 21/15085 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Es wird davon ausgegangen, dass von allen festgestellten Fahrzeugen eine Störung für die öffentliche Sicherheit und/oder Ordnung ausgegangen ist. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Wie viele dieser Fahrzeuge wurden im vergangenen und im laufenden Jahr in den Bezirken jeweils zur a) Verwertung, Jahr Mitte Wandsbek Harburg Nord Altona Eimsbüttel Bergedorf 2017 48 30 * * 16 * 17 2018 (bis 22.11.18) 55 36 * * 8 * 21 * Siehe Vorbemerkung. b) Verwahrung aufgegeben? Jahr Mitte Wandsbek Harburg Nord Altona Eimsbüttel Bergedorf 2017 293 65 * * 10 * 17 2018 (bis 22.11.18) 245 48 * * 9 * 21 * Siehe Vorbemerkung. 7. Wie viele Strafverfahren wurden in diesem Zusammenhang im vergangenen und im laufenden Jahr in den Bezirken jeweils eingeleitet? Im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Hamburgische Wegegesetz werden keine Strafverfahren eingeleitet, da es sich bei diesen Verstößen gemäß § 72 Absatz 1 Nummer 2 HWG um Ordnungswidrigkeiten handelt.