BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15090 21. Wahlperiode 30.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 22.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Hat der Finanzsenator einen Überblick über die künftigen Mietverpflichtungen für den Haushalt? Mit der Umsetzung zahlreicher Immobilien- und Sanierungsprojekte im Mieter -Vermieter-Modell steigen die langfristig festgelegten Verpflichtungen für Mietzahlungen aus dem Haushalt der Stadt. Daher ist eine transparente Darstellung dieser Verpflichtungen von entscheidender Bedeutung. So gehört für handelsrechtliche Jahresabschlüsse auch die Angabe sonstiger finanzieller Verpflichtungen aus Mietverträgen zu den Pflichtangaben im Anhang. Zum Berichtsstichtag 31.12.2016 wurden im Jahresabschluss der Kernverwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg sonstige Verpflichtungen von 6.758 Millionen Euro aus Dauerschuldverhältnissen Miete angegeben, davon entfielen Verpflichtungen von 5.806 Millionen Euro auf Mietverpflichtungen gegenüber verbundenen Organisationen (also selbständige Tochterorganisationen der Freien und Hansestadt Hamburg). Im Geschäftsbericht zum 31.12.2017 werden die sonstigen Verpflichtungen der Kernverwaltung aus Mietverträgen allerdings nur noch mit 3.843 Millionen Euro angegeben. Die sonstigen Verpflichtungen der Kernverwaltung aus Mietverträgen mit verbundenen Organisationen betragen demnach nur noch 2.662 Millionen Euro. Davon haben lediglich 174 Millionen Euro eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr, werden also im laufenden Jahr 2018 fällig. Da bereits die jährlichen Mietzahlungen für die allgemeinbildenden Schulen bei über 300 Millionen Euro liegen, sind diese Angaben kaum nachvollziehbar und erklärungsbedürftig. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wodurch ergibt sich im Einzelnen die deutliche Abnahme der im Anhang für den Jahresabschluss der Kernverwaltung angegebenen sonstigen finanziellen Verpflichtungen gegenüber verbundenen Organisationen aus Dauerschuldverhältnissen für Mietverträge vom 31.12.2016 auf den 31.12.2017? Die deutliche Abnahme der sonstigen finanziellen Verpflichtungen resultiert fast vollständig aus einer Anpassung der Verpflichtungen gegenüber dem Sondervermögen Schulimmobilien. Bei der Meldung der Rahmenmietvereinbarung über die Nutzung von Schulimmobilien für die allgemeinbildenden Schulen (Sondervermögen Schulimmobilien) wurde im Jahresabschluss 2016 anstatt der Netto-Kaltmiete die Warmmiete für die Berechnung zugrunde gelegt. Drucksache 21/15090 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Meldung zum Jahresabschluss 2017 erfolgte richtigerweise anhand der Netto- Kaltmiete, was eine Anpassung in Höhe von -3.049 Millionen Euro bewirkte. 2. In welcher genauen Höhe sind in den zum 31.12.2017 angegebenen sonstigen finanziellen Verpflichtungen gegenüber verbundenen Organisationen Verpflichtungen gegenüber dem Sondervermögen Schulimmobilien aus der Anmietung der allgemeinbildenden Schulen enthalten? Bitte sowohl den Gesamtbetrag angeben, als auch die Unterteilung nach Restlaufzeiten (< ein Jahr, ein bis fünf Jahre, > fünf Jahre). Siehe Anlage 1. 3. Wann genau wurden die mietvertraglichen Regelungen zur Anmietung der allgemeinbildenden Schulen vom Sondervermögen Schulimmobilien seit Anfang 2017 jeweils in welchen einzelnen Punkten verändert? Die mietvertraglichen Regelungen sind seit Abschluss des Mietvertrags vom 31. Januar 2017 (mit Gültigkeit zum 1. Januar 2017) inhaltlich unverändert geblieben. Die mit Drs. 21/13971 eingeführte kostendeckende Miete (Berücksichtigung der Nutzungsdauerverkürzung auf 50 Jahre) führte zu einer Anpassung der Miethöhe. 4. Welche festen Vertragslaufzeiten, Kündigungstermine und -fristen sowie Fälligkeitsregelungen der Mietzahlungen sind in den Verträgen zur Anmietung der allgemeinbildenden Schulen vom Sondervermögen Schulimmobilien im Einzelnen enthalten? Die Mietvereinbarung für die allgemeinbildenden Schulen zwischen dem Sondervermögen Schulimmobilien und der Behörde für Schule und Berufsbildung vom 31. Januar 2017 gilt gemäß § 6 grundsätzlich unbefristet, sofern sie nicht durch eine bis zum 30. Juni 2032 abzugebende einseitige Erklärung einer Partei zum 31. Dezember 2032 beendet wird. Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt. Unbeschadet dessen endet die Mietvereinbarung in jedem Fall mit Beendigung der Dienstleistungsvereinbarungen, die der Eigentümer mit den beiden Dienstleistern geschlossen hat. Die monatlich in Rechnung gestellte Miete ist im Voraus, spätestens am dritten Werktag des Monats fällig und auf das Konto des Eigentümers zu zahlen (§ 8 der Mietvereinbarung). 5. Welche Mietverträge insgesamt haben jeweils welche Behörden und Ämter der Kernverwaltung jeweils wann seit Anfang 2017 für welche Objekte und welche Vertragslaufzeiten mit in den Konzernabschluss der Freien und Hansestadt Hamburg einbezogenen verbundenen Organisationen abgeschlossen? Siehe Anlage 2. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15090 3 Anlage 1 (in Mio. Euro) Restver-pflichtung Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit 1 - 5 Jahre Restlaufzeit über 5 Jahre Sondervermögen Schulimmobilien , Rahmenmietvereinbarung über die Nutzung von Schulimmobilien für die allgemeinbildenden Schulen 1.779 123 491 1.165 Nr. Behörde / Amt Vertragspartner Objekt Datum Vertragsabschluss Vertragsbeginn Vertragsende 1. Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung 3. IVFL Immobilienverwaltung für Forschung und Lehre GmbH & Co. KG Hamburg HfMT Trautweingebäude 20.11.2018 01.08.2017 31.07.2037 2. Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung Sprinkenhof GmbH / ISZ-Immobilien- Service Zentrum HfMT Theaterakademie Wiesendamm 26-30 10.04.2018 10.04.2018 30.11.2039 3. Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung 4. IVFL Immobilienverwaltung für Forschung und Lehre GmbH & Co. KG Hamburg Universität Hamburg, MIN-Forum und Informatik 20.11.2018 20.11.2018 31.08.2042 4. Behörde für Schule und Berufsbildung Sondervermögen Schulimmobilien Allgemeinbildende Schulen 01.01.2017 01.01.2017 31.12.2032 5. Behörde für Schule und Berufsbildung Sondervermögen Schulimmobilien Berufliche Schulen 01.01.2017 01.01.2017 31.12.2032 6. Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration - Ombudsstelle Flüchtlinge Sprinkenhof GmbH Große Reichenstr. 01.07.2017 01.07.2017 30.06.2020 7. Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Sprinkenhof GmbH Billstraße 84, 20539 Hamburg 29.08.2016 01.01.2017 31.12.2026 8. Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Sprinkenhof GmbH Große Reichenstraße 14, 20457 Hamburg 17.07.2017 01.02.2018 31.01.2023 9. Behörde für Umwelt und Energie/NGE Hamburg Port Authority AöR Gebäude Scharhörn 10.05.2017 01.05.2017 30.04.2047 10. Behörde für Inneres und Sport / Feuerwehr Sprinkenhof GmbH Portalwache Othmarschen 20.12.2017 01.11.2017 31.10.2047 11. Behörde für Inneres und Sport / Feuerwehr Sprinkenhof GmbH Billstraße 82-84 15.09.216 01.12.2017 31.12.2026 12. Behörde für Inneres und Sport / Feuerwehr Hamburg Port Authority AöR Ponton LB 40 13.04.2018 01.11.2018 31.10.2045 13. Behörde für Inneres und Sport / Feuerwehr Sprinkenhof GmbH Erweiterungsbau F12 12.11.2018 01.12.2019 30.11.2049 14. Behörde für Inneres und Sport / Feuerwehr Sprinkenhof GmbH Erweiterungsbau F23 13.10.2015 01.04.2017 31.03.2047 15. Behörde für Inneres und Sport - Polizei Flughafen Hamburg GmbH Flughafenstr. 1-3 08.02.2018 01.02.2018 unbefristet 16. Behörde für Inneres und Sport - Polizei SAGA Siedlungs- Aktiengesellschaft Alter Steinweg 6 15.03.2018 01.04.2018 unbefristet 17. Behörde für Inneres und Sport - Polizei SAGA Siedlungs- Aktiengesellschaft Alter Steinweg 6 15.03.2018 01.05.2018 unbefristet 18. Behörde für Inneres und Sport - Polizei Sprinkenhof GmbH Walderseestraße 15 20.12.2017 01.11.2017 31.10.2047 19. Behörde für Inneres und Sport - Polizei Landesbetrieb Immobilienmanageme nt und Grundvermögen Jungfernstieg 58 10.07.2018 01.07.2018 unbefristet 20. Bezirksamt Altona Sprinkenhof GmbH Große Reichenstraße 14 18.09.2017 01.10.2017 30.09.2022 (+ 2x 5 Jahre Option) 21. Bezirksamt Altona KG VHG Verwaltung Hamburgischer Gebäude GmbH Bahrenfelder Str. 256- 260 16.01.2017 01.07.2017 30.06.2022 ( mit Optionen bis 31.10.2024 und bis 31.01.2027 ) 22. Bezirksamt Bergedorf fördern und wohnen AöR Gleisdreieck 1, Haus 1 Jugendclub 15.09.2017 01.10.2017 31.12.2031 23. Bezirksamt Bergedorf fördern und wohnen AöR Gleisdreieck 23, Haus 23 16.10.2017 01.11.2017 31.12.2017 24. Bezirksamt Harburg Sprinkenhof GmbH Harburger Rathausforum 3 09.06.2015 01.05.2017 30.04.2037 Laufzeit 1 von 1 Drucksache 21/15090 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 15090ska_text 15090ska_Antwort_Anlage2