BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15096 21. Wahlperiode 30.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carola Ensslen (DIE LINKE) vom 22.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Hamburg – (K)ein sicherer Hafen? (VI) f & w fördern und wohnen AöR (f & w) – Welche Gültigkeit hat das Betriebskonzept für Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen? Im Internet ist ein Betriebskonzept für Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen (UPW) unter folgendem Link zu finden: https://www.hamburg.de/ contentblob/5723038/947c1d4e8be15c03e9a544ba9a1aa64e/data/ infoveranstaltung-hoergensweg-betriebskonzept.pdf. Das Konzept ist mit der Informationsveranstaltung zur UPW Hörgensweg verlinkt und aus Januar 2016. Inzwischen sind etliche Standorte für UPW bezogen sowie weitere in Planung. Rückmeldungen von Ehrenamtlichen und Geflüchteten machen jedoch deutlich, dass die Umsetzung des Betriebskonzeptes von Standort zu Standort sehr unterschiedlich gehandhabt wird, was auch dem Umstand geschuldet sein kann, dass das Konzept normativ formuliert ist, sodass gefragt werden muss, ob das Konzept verbindlich ist oder einer Absichtserklärung gleicht. Unruhe scheint weiterhin dann zu entstehen, wenn im Sinne der Bürgerverträge f & w die Rückgabe einzelner Wohnungen bereits vor Ablauf der Mietdauer vereinbart hat, um sie anderen Personengruppen vorzuhalten . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Zum Betriebskonzept für die Standorte mit der Perspektive Wohnen (UPW) siehe unter anderem https://www.hamburg.de/contentblob/5723038/ 947c1d4e8be15c03e9a544ba9a1aa64e/data/infoveranstaltung-hoergenswegbetriebskonzept .pdf. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) wie folgt: 1. Welche Einrichtungen der UPW mit jeweils wie vielen Plätzen wurden seit dem 30.09.2018 eröffnet, welche befinden sich noch im Belegungsaufbau und sind aktuell wie belegt (Stichtag 22.11.2018) und welche Einrichtungen der UPW mit wie vielen Plätzen sind noch im Bau oder geplant? Wann ist jeweils mit einer vollen Belegung beziehungsweise Inbetriebnahme zu rechnen? Bitte tabellarisch darstellen. Zu den eröffneten Standorten siehe https://www.hamburg.de/zkf-lagebild/ und https://www.hamburg.de/fluechtlinge-unterbringung-standorte/. Von den geplanten Einrichtungen befinden sich die Einrichtungen Am Aschenland, östlich Haferblöcken, im Bau. Darüber hinaus siehe Drs. 21/10168. Zum Belegungsaufbau und der aktuellen Belegung siehe Drs. 21/15064. Darüber hinaus sind die Planungen noch nicht abgeschlossen Drucksache 21/15096 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Das eingangs zitierte Betriebskonzept ist aus 2016, gibt es eine aktuelle Version? Wenn ja, wo? 3. Das eingangs zitierte Betriebskonzept orientiert sich in seinem Duktus am Sollen. Welche Verbindlichkeit ist mit dem Konzept verbunden? a. Welche Möglichkeiten bestehen überdies für Geflüchtete, hauptamtliches Personal an den jeweiligen Standorten sowie für Ehrenamtliche , die Umsetzung der im Betriebskonzept genannten Punkte einzufordern ? Das weiterhin aktuelle Betriebskonzept orientiert sich inhaltlich an der Drs 21/1838 und bildet den Rahmen für die Umsetzung der dort genannten politischen Ziele und Vorgaben für die Standorte mit der Perspektive Wohnen. Darüber hinaus ist f & w bei der Umsetzung an die Vorgaben der zuständigen Behörde gebunden, siehe Drs. 21/13044. Möglichkeiten der Einflussnahme und Mitwirkung bestehen unter anderem in den verschiedenen Beteiligungsformaten wie zum Beispiel Bewohnerräten sowie im Dialog mit den Mitarbeitenden vor Ort oder der zuständigen Bereichsleitung. An allen Standorten mit der Perspektive Wohnen sind Bewohnerräte geplant mit dem Ziel, sowohl die Betreiber als auch alle Bewohnerinnen und Bewohner in wichtigen Anliegen zu beraten. Darüber hinaus wird die Einbindung der Bewohnerinnen und Bewohner in den Stadtteil zum Beispiel im Stadtteilbeirat oder dem Quartiersbeirat unterstützt. Am Standort Ohlendiekshöhe finden rund alle zwei Monate sogenannte Treppenhausversammlungen statt. Dabei erfolgte unter anderem die Beteiligung an der Planung des Begegnungshauses: http://ud.hcu-hamburg.de/projects/events/09-17-summerfest -building-a-proposition-for-future-activities. Am Standort Raja-Illinauk-Straße findet monatlich eine Sitzung des Bewohnerrates mit elf Mitgliedern statt. Am Standort Am Gleisdreieck findet einmal monatlich eine Sitzung des Bewohnerrates mit rund 33 Mitgliedern statt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. In dem eingangs zitierten Betriebskonzept für UPW heißt es unter Abschnitt „Einrichtungsart“, dass f & w in Fällen, in denen dies mit den gesetzlichen und baurechtlichen Bestimmungen zu vereinbaren ist, die Rückgabe einzelner Wohnungen bereits vor Ablauf der Mietdauer im Interesse einer Durchmischung des Quartiers vereinbaren kann. a. An welchen Standorten der UPW sind je wie viele der Bewohner/- innen im Zeitraum 1. Januar 2018 bis zum Stichtag 22. November 2018 aus den unter 4. angeführten Gründen aufgefordert gewesen, die UPW wieder zu verlassen? Bitte tabellarisch darstellen. i. Wie viele der unter 4.a. genannten Personen sind in privaten Wohnraum gezogen? ii. Wie viele der unter 4.a. genannten Personen sind zurück in eine Folgeunterkunft gezogen? iii. Wie viele der unter 4.a. genannten Personen sind zurück in dieselbe Folgeunterkunft gezogen, aus der sie ausgezogen sind, um in die UPW einzuziehen? b. An welchen Standorten der UPW ist bis Ende 2018 geplant, je wie viele der Bewohner/-innen aus den unter 4. angeführten Gründen aufzufordern, die UPW wieder zu verlassen? Bitte tabellarisch darstellen . c. An welchen Standorten der UPW werden voraussichtlich wie viele der Bewohner/-innen bis Stichtag 31. März 2019 aus den unter Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15096 3 4. angeführten Gründen aufgefordert sein, die UPW wieder zu verlassen ? Bitte tabellarisch darstellen und gegebenenfalls schätzen, falls die Planungen noch nicht abgeschlossen sind. d. Wie genau erfolgt die Aufforderung gegenüber den Bewohnern/- innen und innerhalb welcher Fristen müssen sie ausziehen? e. Ebenfalls unter Abschnitt „Einrichtungsart“ des Betriebskonzeptes heißt es, dass in den Fällen, in denen f & w die Rückgabe der Wohnungen vor Ablauf der Mietdauer vereinbart hat, Zwischenvermietungen im Rahmen des sogenannten Stufe-3-Projekts für Wohnungslose möglich werden. i. In wie vielen Fällen konnten Zwischenvermietungen an je welchen Standorten mit je welchen Zielgruppen im Zeitraum 1. Januar 2018 bis Stichtag 22. November 2018 bereits umgesetzt werden? ii. Was ist ein Stufe-3-Projekt genau? Bitte ausführlich darstellen. Bisher sind keine Wohnungen im Sinne der Fragestellung zurückgegeben worden. Vorrangig wird aufgrund der Bürgerverträge das Ziel verfolgt, die Platzzahlen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) an Standorten mit der Perspektive Wohnen von Anfang an zu reduzieren, siehe Drs. 21/5231 und Drs. 21/11447. Deshalb steht bei den Standorten Oliver-Lißy-Straße, Butterbauernstieg, Ohlendiekshöhe, Suurheid und östl. Haferblöcken ein zweiter Bauabschnitt von vornherein dem Wohnungsmarkt zur Verfügung und Umzüge der Bewohnerinnen und Bewohner werden vermieden, siehe Drs. 21/13761. Zusätzlich wurden Kooperationsvereinbarungen auch mit dem Ziel der Durchmischung abgeschlossen, siehe Drs. 21/13563. Zur Umsteuerung an den Standorten siehe Drs. 21/15054. Darüber hinaus bezieht sich die Stufeneinteilung auf die Fachanweisung für Wohnungsnotfälle und dem Kooperationsvertrag mit der Wohnungswirtschaft, siehe: https://www.hamburg.de/contentblob/2760584/5810ee3bafadbf056d66e91f28c16633/ data/anl-teil-4-02-kr-stufen-kooperationsvertrag.pdf;jsessionid= 910A44937C59179604CD9A0F1BB8B882.liveWorker2. 5. Unter Abschnitt „Unterbringung“ heißt es in dem eingangs zitierten Betriebskonzept, dass auch Rollstuhlfahrern und in ihren Bewegungen eingeschränkten Geflüchteten adäquate Wohnbedingungen geboten werden sollen. a. Wie viele Geflüchtete im Rollstuhl, die zurzeit (Stichtag 22.11.2018) auf öffentliche Unterbringung angewiesen sind, sind Senat beziehungsweise zuständiger Behörde bekannt? b. Wie viele Geflüchtete, die in ihrer Mobilität eingeschränkt, aber nicht zwingend auf einen Rollstuhl angewiesen sind, jedoch zurzeit öffentlich untergebracht werden müssen, sind Senat beziehungsweise zuständiger Behörde bekannt? c. Über wie viele Erdgeschosswohnungen verfügt f & w an je welchen Standorten der UPW? i. Wie viele der unter 5.c. genannten Erdgeschosswohnungen werden von Geflüchteten bewohnt, die auf einen Rollstuhl angewiesen beziehungsweise in ihren Bewegungen eingeschränkt sind? d. Über wie viele weitere barrierereduzierte Wohnungen verfügt f & w an je welchen Standorten der UPW? i. Wodurch zeichnen sich die als barrierereduziert gekennzeichneten Wohnungen aus und wie unterscheiden sie sich von barrierefreien Wohnungen? (Bitte eingehen auf Rampen, Fahrstüh- Drucksache 21/15096 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 le, Größe der Badezimmer, Größe der Duschwannen und so weiter.). ii. Wie viele der unter 5.d. genannten barrierereduzierten Wohnungen werden von Geflüchteten bewohnt, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind beziehungsweise in ihren Bewegungen eingeschränkt sind? e. Für Gemeinschaftszwecke sind laut eingangs zitiertem Betriebskonzept barrierereduzierte Aufenthalts- beziehungsweise Betreuungsräume vorgesehen. Wie viele barrierereduzierte Aufenthalts- beziehungsweise Betreuungsräume existieren je UPW? Bitte tabellarisch darstellen. f. Laut oben zitiertem Betriebskonzept wird f & w im Rahmen seiner Möglichkeiten auf unabdingbare Einzelzimmerbedarfe, zum Beispiel aufgrund von Krankheit, eingehen. Wie viele Einzelzimmerressourcen hält f & w je UPW-Standort vor und wie viele davon werden tatsächlich so genutzt? Bitte tabellarisch auflisten. Derzeit sind f & w bei den infrage stehenden Standorten keine Personen bekannt, die auf den Rollstuhl angewiesen oder in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Zu den Wohnungen im Erdgeschoss und deren Belegung sowie weiteren barrierearmen Wohnungen siehe Anlage. Zur Belegung der barrierearmen Wohnungen wäre eine händische Auswertung aller 832 Wohnungsakten erforderlich. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Bewohnerinnen und Bewohner, die auf einen Rollstuhl angewiesen oder in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, werden von f & w statistisch nicht erfasst. Zur Barrierefreiheit von Wohnungen siehe § 52 Hamburgische Bauordnung (HBauO). Dagegen sind Wohnungen, die als barrierereduziert gelten, ohne Mobilitätsschranken wie zum Beispiel Schwellen, Stufen et cetera nutz- und erreichbar. Zu den barrierereduzierten Gemeinschaftsräumen sowie den Einzelzimmerressourcen siehe Anlage. 6. Ebenfalls im Abschnitt „Unterbringung“ regelt das eingangs zitierte Betriebskonzept mit Verweis auf die gewünschte Integration in den Wohnungsmarkt die Haltung von Haustieren, die mit Ausnahme von Blindenhunden verboten ist. a. Warum wird die Haltung unter anderem auch von Kleintieren (zum Beispiel Hamster, Meerschweinchen) mit Verweis auf die gewünschte Integration in den Wohnungsmarkt verboten, wenn die aktuelle Rechtsprechung der Haltung von Kleintieren in regulären Mietverhältnissen nicht entgegensteht (das heißt Mieter/-innen müssen dies nicht einmal erwähnen)? Die Haltung von Tieren wird in der Unterbringung in der Hausordnung aus hygienischen Gründen untersagt, da die Bewohnerinnen und Bewohner insbesondere in Gemeinschaftsunterkünften besondere Rücksicht auf die Mitbewohnerinnen und Mitbewohner nehmen müssen. 7. Im Abschnitt „Sozialpädagogische Begleitung, Akzeptanz, Integration, Vernetzung“ des eingangs zitierten Betriebskonzeptes wird angeführt, dass sich Geflüchtete durch die Einbeziehung, Mitgestaltung und die Übernahme von Verantwortung besser mit der Wohnanlage identifizieren . Auch auf der Internetseite des Unternehmens f & w https://www.foerdernundwohnen.de/unterkuenfte/unterkuenfte-mit-derperspektive -wohnen/ (Stand 21.11.2018) wird auf Bewohner/-innen- und Quartiersbeiräte hingewiesen, die zu einem friedlichen Miteinander beitragen sollen. Laut Drs. 21/12102 gibt es Bewohner-/-innenräte bisher jedoch überwiegend in Erstaufnahmen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15096 5 a. An je welchen Standorten der UPW gibt es Bewohner-/-innenräte oder vergleichbare partizipative Elemente, wie zum Beispiel Flursprecher /-innen? b. Welche konkreten Aufgaben übernehmen die unter 7.a. angeführten Gremien? c. Mit wie vielen Personen sind diese Gremien jeweils besetzt und wie häufig tagen sie? Siehe Antwort zu 3. 8. Im selben Abschnitt „Sozialpädagogische Begleitung, Akzeptanz, Integration , Vernetzung“ des eingangs zitierten Betriebskonzeptes wird ein „Unterkunfts-TÜV“ für UPW in Anlehnung an Erfahrungen aus Sachsen in Aussicht gestellt. Auch wird darauf hingewiesen, dass die politische und Fachöffentlichkeit einen Anspruch auf Berichtswesen hat. a. Wer evaluiert in welchem Turnus die Qualität der UPW-Standorte und wann und wo werden die Ergebnisse der politischen und Fachöffentlichkeit zur Verfügung gestellt? Ein internes Qualitätsmanagement mit entsprechenden regelmäßigen Kontrollen sorgt für einen gleichmäßig hohen Standard der örU. Zur Entwicklung in den Standorten mit der Perspektive Wohnen gibt es einen regelmäßigen Austausch mit der zuständigen Behörde. Die Politischen Gremien werden durch Besuche in den Einrichtungen sowie über die üblichen parlamentarischen Instrumente sowohl auf Bürgerschaftlicher Ebene als auch auf Bezirksebene informiert. Ein konkreter Turnus hierzu besteht nicht. 9. Im Abschnitt „Infrastruktur und Quartiersentwicklung“ des eingangs zitierten Betriebskonzeptes heißt es, dass f & w darauf hinwirke, erfahrene und bereits integrierte Geflüchtete schon in der Planungsphase von UPW in die Überlegungen zur Standortgestaltung einzubeziehen. a. Wann und unter welchen Rahmenbedingungen finden solche vorbereitenden Gespräche mit „erfahrenen“ Geflüchteten statt? b. Wie werden die jeweiligen Geflüchteten ausgewählt? c. An welchen Standorten konnten „erfahrene“ Geflüchtete mit je welchen konkreten Ideen und Vorschlägen die Lebensumwelt der UPW mitgestalten? Die Vorschläge und Ideen der Geflüchteten fließen kontinuierlich in die Gestaltung des Wohnumfeldes und des Lebensalltags ein. Eine gesonderte statistische Erfassung hierzu besteht nicht. Beispielhaft seien hier die Planungen am Standort Ohlendiekshöhe genannt. Hier wurden im Zuge des Projektes Begegnungshaus erfahrene Geflüchtete für die Mitarbeit in der Planungsphase gewonnen. Die Geflüchteten haben durch ihren Erfahrungsschatz und ihr Sprachkenntnisse beim Planungsprozess Ideen eingebracht und die Kommunikation der Beteiligten gefördert. Die Geflüchteten haben sich nach persönlicher Ansprache in den Einrichtungen gemeldet. 10. Im selben Abschnitt steht zu lesen, dass die Wohnanlagen über genügend geschützte Fahrradstellplätze verfügen sollen. a. Über wie viele geschützte Fahrradstellplätze verfügen die einzelnen UPW? Bitte je Standort tabellarisch auflisten. b. Über welchen weiteren Stauraum (zum Beispiel für Hausrat, Kinderwägen ) verfügen die einzelnen UPW? Können etwa Dachböden, Gemeinschaftskeller oder Abstellräume genutzt werden? Bitte je Standort tabellarisch darstellen. c. Wie viele Waschküchen mit je wie vielen Waschmaschinen stehen den Bewohnern/-innen zur Verfügung? Bitte je Standort angeben, wie viele Bewohner/-innen sich je eine Waschmaschine teilen. Bitte Drucksache 21/15096 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 auch anführen, welche eventuellen Öffnungszeiten den Zugang regeln. Siehe Anlage. d. Besteht darüber hinaus für die Bewohner/-innen regulär die Möglichkeit , sich in den eigenen Räumen eine private Waschmaschine zu installieren? i. Falls nein, warum nicht? e. In welchen UPW gibt es inzwischen eigene Kitas? i. Laut Betriebskonzept ist es wünschenswert, wenn Menschen aus dem Umfeld ihre Kinder in eine Kita geben, die direkt einer UPW zuzuordnen ist. Wie viele Kinder der umliegenden Nachbarschaft gehen anteilig in eine Kita, die direkt dem Gelände einer UPW zuzuordnen ist? Bitte tabellarisch je Standort anführen . An den Standorten Ohlendiekshöhe und Am Gleisdreieck gibt es derzeit fünf Kitas. Zu den Belegungsdaten der Kita am Standort Ohlendiekshöhe siehe Drs. 21/15054, darüber hinaus siehe nachfolgende Tabelle: Standort Kita am Standort Betreute Kinder gesamt davon betreute Kinder, die außerhalb des aufgeführten Standorts wohnen Am Gleisdreieck Am Gleisdreieck 1) 64 6 Kita Frosch (I) 1) 46 10 Kita Frosch (II) 1) 56 12 Kinderhaus MiLa 1) 68 6 1) Stand 31. Mai 2018. Verlässliche aktuellere Daten liegen nicht vor, da die Kita-Gutscheine von den Kita-Trägern erst sukzessive nach dem Beginn der Betreuung bei der zuständigen Behörde in Rechnung gestellt werden. Quelle: BASFI Im Übrigen werden die jeweiligen Kitas an den Standorten Oliver-Lißy-Straße (Hörgensweg ) und Flughafenstraße (Ohkamp) voraussichtlich im Dezember 2018 ihren Betrieb aufnehmen. S ta n d o rt m it d e r P e rs p e k ti v e W o h n e n A n z a h l E G -W o h - n u n g e n A n z a h l d e r E G - W o h n u n g e n , d ie v o n M e n s c h e n m it G e h b e h in d e - ru n g e n b e w o h n t w e rd e n B a rr ie re a rm e W o h n u n g e n A n z a h l/ b a rr ie re re - d u z ie rt e r G e m e in s c h a ft s - rä u m e A n z a h l/ E in z e lz im m e r D a v o n a ls E in z e lz im m e r b e le g t ü b e rd a c h te F a h rr a d s te ll p lä tz e A n z a h l d e r A b s te ll rä u m e A n z a h l d e r W a s c h k ü c h e n N u tz u n g s z e it ra u m A n z a h l d e r W a s c h - m a s c h in e n F lu g h a fe n s tr a ß e 2 5 2 4 2 7 0 0 0 2 2 M o .- D o .: 7 .3 0 U h r b is 1 6 U h r F r. : 7 .3 0 U h r b is 1 4 U h r 4 D u v e n a c k e r 2 8 2 2 8 4 0 0 0 1 4 1 M o ., M i. , D o .: 8 -1 5 U h r D i. : 8 -1 7 .3 0 U h r F r. : 8 -1 4 U h r 4 O li v e r- L iß y -S tr a ß e 9 1 7 1 1 0 0 1 G e m e in s c h a ft s k e lle r1 G e m e in s c h a ft s k e lle r 1 W e g e n B a u a rb e it e n n o c h o h n e fe s te Ö ff n u n g s z e it e n 4 B u tt e rb a u e rn s ti e g 9 1 0 2 1 3 0 2 7 1 G e m e in s c h a ft s k e lle r1 G e m e in s c h a ft s k e lle r 1 M o .- F r. : 0 7 -1 4 U h r 3 P la g g e n m o o r 1 8 0 1 9 0 0 0 O h le n d ie c k s h ö h e 2 2 1 2 3 3 1 0 1 0 9 9 2 M o . - F r. : 0 7 – 2 0 U h r S a . u n d S o .: 1 0 – 1 8 U h r u n d M o .– D o .: 0 7 – 1 5 U h r F r. : 0 7 – 1 4 U h r 1 0 R a ja -I li n a u k -S tr . 6 9 8 6 9 2 1 2 1 2 2 7 2 7 1 M o . - F r. : 0 7 .3 0 -1 8 U h r S a . u n d S o .: 1 0 -1 8 U h r 1 3 A m G le is d re ie c k 1 4 4 1 3 5 7 8 5 3 4 8 3 2 4 4 8 4 8 1 M o . u n d M i. : 8 -1 6 U h r D i. u n d D o .: 8 -1 8 U h r F r. : 8 -1 4 U h r 1 5 in P la n u n g Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15096 7 Anlage 15096ska_Text 15096ska_Anlage