BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15097 21. Wahlperiode 30.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 22.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Rahmenplanung Steilshoop-Nord (3) Im Mai und Oktober 2018 hatte ich nach dem Stand der Planungen rund um den nördlichen Teil des Stadtteils Steilshoop gefragt. Die Senatsantworten (Drs. 21/13121 vom 29.5.2018 und 21/14627 vom 15.10.2018) blieben sehr unkonkret, sodass weitere Informationen erforderlich sind. Der Senat ist – offenbar ohne einschlägigen Senatsbeschluss – von der durch einen behördenübergreifenden Letter of Intent fixierten Verfahrensplanung substanziell abgerückt. Die Veränderung zum vereinbarten Verfahren betrifft insbesondere die Bürgerbeteiligung sowie das einer Anhandgabe oder Veräußerung voranzustellende Wettbewerbsverfahren. Konkrete Informationen zum neu vorgesehenen Gesamtverfahren waren trotz Nachfrage bisher nicht zu erhalten. Ich frage daher erneut: 1. Wann ist von welchem Teil der Exekutive der Freien und Hansestadt Hamburg die Entscheidung getroffen worden, die im Letter of Intent behördenübergreifend festgeschriebenen Planungsschritte zu verändern ? Am 29.01.2015 hat die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) mit der Projektentwicklung beauftragt. Die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau hat am 02.11.2016 eine Verfahrensbeschleunigung befürwortet, die einen Vertragsschluss vor der Durchführung eines städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs vorsieht. Anfang 2017 wurde in der Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau zudem empfohlen, dass die SAGA die Projektentwicklung und die Bauleistung übernimmt sowie den erforderlichen städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb durchführt. 2. Gibt es zu dem in Drs. 21/14627 nur vage geschilderten neuen Prozedere eine Befassung oder einen Beschluss eines politischen Gremiums auf Bezirks- oder Bürgerschaftsebene? Wenn ja: Wann hat welches Gremium auf welcher inhaltlichen Grundlage einen Beschluss gefasst oder wurde damit befasst? Eine Befassung auf der Bürgerschafts- oder Bezirksebene ist nicht erfolgt. 3. Eine Konzeptausschreibung hätte auch aufgezeigt, ob und wie eine weitere bauliche Verdichtung des Stadtteils neben nachteiligen auch positive Wirkungen auf die Quartiersentwicklung haben könnte. Welche Gründe haben die planungs- und entscheidungszuständigen Stellen (bitte im Drucksache 21/15097 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Einzelnen auflisten, wer beteiligt war beziehungsweise wurde) bewogen, gerade im Stadtteil Steilshoop von einer Konzeptausschreibung abzusehen ? Siehe Antworten zu 1. und zu 6. 4. Welche Verträge bestehen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der stadteigenen SAGA oder zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und anderen Akteuren/-innen zur Bebauung der in Variante A2 zur Veränderung vorgesehenen Flächen? Bitte alle einschlägigen Dokumente beifügen. Verträge zwischen Freier und Hansestadt Hamburg und SAGA und/oder anderen Akteuren wurden noch nicht geschlossen. Zwischen dem LIG, der SAGA und dem Bezirk wurde im Dezember 2017 ein Letter of Intent unterzeichnet. Dieser berührt Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der SAGA und wird daher nicht veröffentlicht. 5. In welcher Weise wird die Freie und Hansestadt Hamburg als Grundstückseigentümerin (Sondervermögen Schulimmobilien oder Bezirksamt Wandsbek) auf Grundlage des Bezirksversammlungsbeschlusses vom 7.6.2018 die „Initiative zur Förderung gemeinschaftlichen Wohnens“ in die Planungen zur Nachnutzung des Schulgeländes beziehungsweise der Schulgebäude am Borchertring einbinden? Hat es bereits Gespräche mit der Initiative gegeben? Falls nein: Wann werden diese geführt werden? Der zur Bezirksdrucksache 20-5981 getroffene Beschluss vom 07.06.2018 bezieht sich nicht speziell auf Steilshoop, zudem liegt die dort genannte Voraussetzung einer Grundstücksausschreibung im vorliegenden Fall nicht vor. Durch Beschluss der Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 29.01.2015 zur Rahmenplanung Steilshoop-Nord steht unter anderem fest, dass das Areal der „Schule am See“, Borchertring 34 – 38 zukünftig in seiner Gesamtheit dem Wohnungsbau zugeführt werden soll. Dazu ist der Rückbau der Bestandsgebäude erforderlich. Hierauf haben Vertreter des Bezirksamtes zuletzt in der Sitzung des Stadtteilbeirates am 21.11.2018 hingewiesen, in dem auch Vertreter der Initiativen anwesend waren. 6. Welche Argumente sprechen dafür, der SAGA ohne fachlich-inhaltlichen Konzeptwettbewerb eine Eigentumsübertragung in einem solchen Ausmaß zuzugestehen? Durch die Vereinbarung im Bündnis für das Wohnen in Hamburg in der 21. Legislaturperiode ist die SAGA angehalten, pro Jahr mit dem Bau von 2.000 Wohneinheiten zu beginnen. Dazu ist die Bereitstellung ausreichend dimensionierter Flächen notwendig. Dies dient auch dem Ziel der zügigen Erstellung bezahlbaren Wohnraums. In Steilshoop -Nord wird die SAGA einen städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb durchführen, der das städtebauliche Konzept konkretisiert; vergleiche Drs. 21/13121 und 21/14627. a. Welcher Grundstückspreis/m² wird von der Freien und Hansestadt Hamburg bei dem Verkauf zugrunde gelegt? b. Von wem ist der Preis wann ermittelt worden? Die Grundstücke in Steilshoop sollen der SAGA im Erbbaurecht übertragen werden. Der zu zahlende Erbbauzins wird auf der Grundlage eines durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Hamburg noch zu erstellenden Wertgutachtens festgesetzt. 7. Wo konkret (Behörde, Abteilung) liegt die Verantwortung für diese Entscheidung ? Siehe Antwort zu 1. 8. Wo konkret (Behörde, Abteilung) liegt die Verantwortung für den aktuellen Planungsprozess? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15097 3 Federführend ist das Bezirksamt Wandsbek. 9. Welche konkreten Voraussetzungen müssen geschaffen werden, um der SAGA das Eigentum an den Grundstücken zu übertragen? Wer wird in diesen Prozess eingebunden? 10. Wann wird die Kommission für Bodenordnung beteiligt? Die entsprechenden Erbbaurechte können bestellt werden, wenn die Bewertung der Grundstücke erfolgt ist und die Kommission für Bodenordnung der Vergabe der Grundstücke an die SAGA zugestimmt hat. Wann die Kommission für Bodenordnung befasst wird, steht derzeit noch nicht fest. Im Übrigen siehe Antwort zu 6.a. und b. 11. Die Bürger/-innen vor Ort haben Sorge, im Zusammenhang mit der Umsetzung der Rahmenplanung könnte eine Sporthalle ersatzlos abgerissen werden. a. Entspricht dies den Tatsachen? Die Turnhalle der Schule Borchertring wird ersatzlos rückgebaut. In Steilshoop existieren jedoch ausreichend weitere Sporthallen und -plätze. b. Welchen Grund sieht der Senat gegebenenfalls für einen solchen einschneidenden Schritt? Siehe Antwort zu 5. c. Wo werden die derzeit in der zum Abriss vorgesehenen Sporthalle stattfindenden Kurse und Angebote nach dem Abriss stattfinden? Das Bezirksamt Wandsbek führt dazu derzeit Gespräche mit den betroffenen Vereinen und dem Hamburger Sportbund.