BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15099 21. Wahlperiode 30.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 22.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Umsetzung des Abstandsgebot für Spielhallen Seit dem 1.7.2017 gilt nach dem Hamburgischen Spielhallengesetz (HmbSpielhG) die Regelung, nach welcher der Abstand zwischen zwei Spielhallen im Regelfall 500 Meter und in Gebieten, die in der Verordnung über Werbung mit Wechsellicht genannt werden, nicht 100 Meter unterschreiten darf. Das Oberlandesgericht hat im Juli 2018 beschlossen, dass Spielhallen , die keine Erlaubnis für den Weiterbetrieb erhalten haben, nicht mehr durch die Stadt geduldet werden müssen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat Ende Juni des Jahres 2018 in mehreren Entscheidungen beschlossen, dass Spielhallen, die keine Erlaubnis für den Weiterbetrieb erhalten haben, nicht mehr durch die Stadt geduldet werden müssen. Hiergegen wurden Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht erhoben; das Bundesverfassungsgericht hat diese Beschwerden zum Teil nicht zur Entscheidung angenommen und zum Teil noch nicht über die Annahme zur Entscheidung entschieden. Derzeit sind bezüglich der Spielhallen eine Vielzahl von Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Hamburg und dem Oberverwaltungsgericht Hamburg anhängig. Dabei hat das Verwaltungsgericht – wie allgemein üblich und sinnvoll – vor der Entscheidung weiterer Spielhallenverfahren zunächst die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts abgewartet. Soweit durch die oben genannten Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts eine grundsätzliche rechtliche Klärung erfolgt ist – zu manchen grundsätzlichen rechtlichen Fragen stehen noch Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts aus – hat das Verwaltungsgericht Hamburg die oben genannte Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts übernommen und dementsprechend in etlichen Gerichtsverfahren zugunsten der Stadt entschieden; die Verfahren sind jedoch nicht rechtskräftig, weil die Spielhallenbetreiber hiergegen Rechtsmittel eingelegt haben. Zur Schließung einer Spielhalle ist rechtlich neben der Versagung der Spielhallenerlaubnis zusätzlich eine vollziehbare Schließungsverfügung erforderlich. Erste derartige Schließungsverfügungen wurden nach den Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom Juni des Jahres 2018 und dem Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom September des Jahres 2018 erlassen, jedoch besteht auch hiergegen die Möglichkeit, rechtlich vorzugehen. Hierdurch verzögern sich noch die Schließungen von Spielhallen im Rahmen der Umsetzung nach dem Hamburgischen Spielhallengesetz. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Spielhallen gibt es aktuell in Hamburg? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtteilen.) Drucksache 21/15099 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bezirksamt Stadtteil Anzahl Spielhallen Hamburg-Mitte Hamburg-Altstadt 2 St. Pauli 19 St. Georg 16 Hammerbrook 3 Borgfelde 5 Hamm 3 Horn 4 Billstedt 15 Rothenburgsort 3 Finkenwerder 2 Wilhelmsburg 7 Altona Altona-Altstadt 5 Altona-Nord 2 Bahrenfeld 3 Ottensen 3 Groß-Flottbek 2 Osdorf 1 Othmarschen 1 Rissen 1 Sternschanze 3 Eimsbüttel Eimsbüttel 11 Eidelstedt 6 Stellingen 12 Schnelsen 3 Hoheluft-West 1 Lokstedt 4 Rotherbaum 1 Harvestehude 1 Niendorf 7 Hamburg-Nord Hoheluft-Ost 2 Groß Borstel 1 Winterhude 5 Uhlenhorst 2 Hohenfelde 1 Barmbek-Süd 11 Dulsberg 1 Barmbek-Nord 7 Fuhlsbüttel 1 Langenhorn 2 Wandsbek Bergstedt 0 Bramfeld 10 Eilbek 7 Duvenstedt 0 Farmsen-Berne 9 Jenfeld 5 Hummelsbüttel 0 Lemsahl-Mellingstedt 0 Marienthal 1 Poppenbüttel 1 Rahlstedt 7 Sasel 2 Steilshoop 5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15099 3 Bezirksamt Stadtteil Anzahl Spielhallen Tonndorf 8 Volksdorf 0 Wandsbek 20 Wellingsbüttel 1 Wohldorf-Ohlstedt 0 Bergedorf Bergedorf 15 Lohbrügge 11 Allermöhe 1 Harburg Harburg 19 Heimfeld 4 Neugraben-Fischbek 4 Wilstorf 5 2. Wie viele Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis für den Weiterbetrieb einer Spielhalle wurden inzwischen beschieden? Es wurden inzwischen 330 Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis für den Weiterbetrieb einer Spielhalle beschieden. 3. Wie viele Anträge wurden wegen Verstoßes gegen das Abstandsgebot abgelehnt? Wie viele Spielhallen wurden befreit? Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis für den Weiterbetrieb einer Spielhalle wurden zum Teil aufgrund von § 2 Absatz 2 Satz 1 Hamburgisches Spielhallengesetz (Verbot von Mehrfachkonzessionen an einem Standort) und zum Teil aufgrund von § 2 Absatz 2 Sätze 2 und 3 Hamburgisches Spielhallengesetz (Unterschreitung des Abstandsgebots zu anderen Spielhallen) abgelehnt. Die nachfolgend aufgeführten Ablehnungen beziehen sich auf beide Versagungsgründe, weil beim Ablehnungsgrund § 2 Absatz 2 Satz 1 Hamburgisches Spielhallengesetz in der Regel auch der Ablehnungsgrund § 2 Absatz 2 Sätze 2 und 3 Hamburgisches Spielhallengesetz vorgelegen hätte. Insgesamt gab es bisher 193 abgelehnte Erlaubnisse sowie sieben Befreiungen . 4. Wie viele Genehmigungsanträge auf Neueröffnung einer Spielhalle wurden nach dem 1.7.2017 gestellt und mit welchem Ergebnis beschieden? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtteilen.) Seit dem 1. Juli 2017 wurde im Bezirk Eimsbüttel (Stellingen) sowie im Bezirk Hamburg -Nord (Winterhude) jeweils ein Antrag auf Neueröffnung gestellt. Beide wurden positiv beschieden. 5. Wie viele Spielhallen wurden wegen Verstoßes gegen das Abstandsgebot geschlossen? Wie viele sind trotz negativen Bescheids weiter in Betrieb? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtteilen.) Zu den rechtlichen Erfordernissen für eine Schließung siehe Vorbemerkung. Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis für den Weiterbetrieb einer Spielhalle wurden zum Teil aufgrund von § 2 Absatz 2 Satz 1 Hamburgisches Spielhallengesetz (Verbot von Mehrfachkonzessionen an einem Standort) und zum Teil aufgrund von § 2 Absatz 2 Sätze 2 und 3 Hamburgisches Spielhallengesetz (Unterschreitung des Abstandsgebots zu anderen Spielhallen) abgelehnt. Die nachfolgend aufgeführten Ablehnungen beziehen sich auf beide Versagungsgründe, weil beim Ablehnungsgrund § 2 Absatz 2 Satz 1 Hamburgisches Spielhallengesetz in der Regel auch der Ablehnungsgrund § 2 Absatz 2 Sätze 2 und 3 Hamburgisches Spielhallengesetz vorgelegen hätte. Bezirksamt Stadtteil Spielhallen geschlossen Spielhallen mit negativem Bescheid , aber wegen laufendem Rechtsschutzverfahren noch in Betrieb (Siehe Vorbemerkung) Hamburg- Mitte Hamburg- Altstadt 0 2 Drucksache 21/15099 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Bezirksamt Stadtteil Spielhallen geschlossen Spielhallen mit negativem Bescheid , aber wegen laufendem Rechtsschutzverfahren noch in Betrieb (Siehe Vorbemerkung) St. Pauli 2 11 St. Georg 1 11 Hammerbrook 0 1 Borgfelde 0 3 Hamm 0 0 Horn 1 0 Billstedt 1 12 Rothenburgsort 0 2 Finkenwerder 0 1 Wilhelmsburg 0 2 Altona Altona-Altstadt 0 4 Altona-Nord 0 1 Bahrenfeld 0 0 Ottensen 0 2 Groß-Flottbek 0 1 Osdorf 0 0 Othmarschen 0 0 Rissen 0 0 Sternschanze 0 1 Eimsbüttel Eimsbüttel 0 8 Eidelstedt 0 1 Stellingen 1 8 Schnelsen 2 1 Hoheluft-West 0 0 Lokstedt 0 1 Rotherbaum 0 0 Harvestehude 0 0 Niendorf 0 5 Hamburg- Nord Hoheluft-Ost 0 1 Groß Borstel 0 0 Winterhude 0 1 Uhlenhorst 0 1 Hohenfelde 0 1 Barmbek-Süd 6 7 Dulsberg 0 0 Barmbek-Nord 0 4 Fuhlsbüttel 1 0 Langenhorn 0 1 Wandsbek Bergstedt 0 0 Bramfeld 0 4 Eilbek 0 4 Duvenstedt 0 0 Farmsen-Berne 0 6 Jenfeld 0 3 Hummelsbüttel 0 0 Lemsahl- Mellingstedt 0 0 Marienthal 0 0 Poppenbüttel 0 0 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15099 5 Bezirksamt Stadtteil Spielhallen geschlossen Spielhallen mit negativem Bescheid , aber wegen laufendem Rechtsschutzverfahren noch in Betrieb (Siehe Vorbemerkung) Rahlstedt 0 3 Sasel 0 1 Steilshoop 0 3 Tonndorf 0 6 Volksdorf 0 0 Wandsbek 0 16 Wellingsbüttel 0 0 Wohldorf- Ohlstedt 0 0 Bergedorf Bergedorf 0 3 Lohbrügge 0 9 Allermöhe 0 0 Harburg Harburg 0 16 Heimfeld 2 0 Neugraben- Fischbek 1 2 Wilstorf 1 4 6. Wie viele Spielhallen befinden sich in unmittelbarer Nähe (weniger als 100 Meter) von Einrichtungen (zum Beispiel Kitas, Schulen), die überwiegend von Kindern, Jugendlichen und Jungerwachsenen besucht werden? (Bitte nach Stadtteilen aufschlüsseln.) Die Regelung des § 2 Absatz 2 Satz 4 Hamburgisches Spielhallengesetz, wonach Unternehmen nach § 1 Absatz 2 Hamburgisches Spielhallengesetz auch nicht in räumlicher Nähe von Einrichtungen eröffnet werden sollen, die vorwiegend von Kindern und Jugendlichen aufgesucht werden, wurde im Rahmen der Erlaubnisverfahren zum 1. Juli 2017 in Bezug auf die Bestandsspielhallen nicht angewendet, weil der Betrieb einer Spielhalle im Rahmen der gesetzlichen Übergangsregelungen und des Gültigkeitszeitraums der Spielhallenerlaubnis Bestandsschutz genießt. Die Abstände zu den entsprechenden Einrichtungen wurden daher nicht geprüft, sodass den bezirklichen Stellen hierüber keine Informationen vorliegen. Seitens der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde werden die für die Beantwortung dieser Fragestellung benötigten Daten nicht statistisch erfasst. Hierfür wäre ein manueller Abgleich der Standortdaten aller Spielhallen in Hamburg mit allen 1.124 Hamburger Kindertageseinrichtungen notwendig. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Für die Ganztagsschule Sternschanze ist der für Schulen zuständigen Behörde ein geringerer Abstand als 100 m zu einer Spielhalle bekannt. 7. Im Unterschied zu Hamburg ist in Berlin mit dem Mindestabstandumsetzungsgesetz geregelt, dass der Abstand auch der Bestandsspielhallen zu Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft nicht 200 Meter unterschreiten darf. a. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Erfahrungen in Berlin im Hinblick auf das Abstandsgebot der Bestandsspielhallen zu Schulen in Berlin? b. Wie bewertet der Senat die gesetzliche Regelung und Praxis in Berlin ? c. Erwägt der Senat die Novellierung des Spielhallengesetzes, um ein Abstandsgebot zu Schulen für die Bestandsspielhallen auch in Hamburg einzuführen? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 21/15099 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Der Senat hat sich hiermit nicht befasst. 8. Wie viele Spielhallen wurden 2017 und 2018 kontrolliert? Wie viele Verstöße und welche Art von Verstößen gegen das Spielhallengesetz wurden festgestellt? Welche Art von Sanktionen wurde erteilt? (Bitte nach Stadtteilen und Bezirken aufschlüsseln.) Bezirksamt Stadtteil Anzahl Kontrollen Anzahl und Art der Verstöße Art von Sanktionen Hamburg- Mitte Hamburg- Altstadt 2 0 St. Pauli 24 0 St. Georg 34 0 Hammerbrook 5 0 Borgfelde 4 0 Hamm 3 0 Horn 8 0 Billstedt 22 1 (Sperrzeitverstoß, Bußgeldverfahren , nicht rechtskräftig) Rothenburgsort 3 0 Finkenwerder 2 0 Wilhelmsburg 9 0 Altona Altona-Altstadt 4 0 Altona-Nord 3 0 Bahrenfeld 2 0 Ottensen 1 0 Groß-Flottbek 4 0 Osdorf 2 0 Othmarschen 0 0 Rissen 1 0 Sternschanze 10 1 (Aufsicht ohne gültige Sachkundebescheinigung ; Bußgeldverfahren) Eimsbüttel Eimsbüttel 22 12 (Bußgeldverfahren, Verfahren nach Hamburgischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz ; die Art der Verstöße wird statistisch nicht erfasst) Eidelstedt 12 Stellingen 22 Schnelsen 7 Hoheluft-West 2 Lokstedt 7 Rotherbaum 2 Harvestehude 2 Niendorf 12 Hamburg- Nord Hoheluft-Ost 2 0 Groß Borstel 1 0 Winterhude 6 0 Uhlenhorst 2 0 Hohenfelde 1 0 Barmbek-Süd 17 0 Dulsberg 1 0 Barmbek-Nord 9 0 Fuhlsbüttel 3 0 Langenhorn 2 0 Wandsbek Bergstedt 0 Vereinzelt Verstöße gegen § 2 Absatz 1 Nummer 13 HmbPSchG, § 4 Absatz 1 HmbSpielhG (Eingangstür stand offen) sowie gegen § 4 Absatz 3 Satz Bramfeld 14 Eilbek 11 Duvenstedt 0 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15099 7 Bezirksamt Stadtteil Anzahl Kontrollen Anzahl und Art der Verstöße Art von Sanktionen Farmsen- Berne 13 3 HmbSpielhG (Abstand, Größe der Sichtblenden) festgestellt. Eine exakte Zuordnung zu den einzelnen Spielhallen und somit zu den Stadtteilen wurde statistisch nicht erfasst. Keine Sanktionen, da die festgestellten Verstöße auf Aufforderung beseitigt wurden. Jenfeld 4 Hummelsbüttel 0 Lemsahl- Mellingstedt 0 Marienthal 2 Poppenbüttel 2 Rahlstedt 8 Sasel 4 Steilshoop 3 Tonndorf 8 Volksdorf 0 Wandsbek 15 Wellingsbüttel 0 Wohldorf- Ohlstedt 0 Bergedorf 0 0 Harburg Harburg 38 2: Fehlerhafte Trennwände, keine Sanktion, da umgehende Beseitigung; Verspätete Vorlage Sozialkonzepte, Bußgeldverfahren Wilstorf 10 1: Fehlerhafte Trennwände und mangelnde Aufsichtspflicht, Verfahren wurde eingestellt Heimfeld 8 2: Fehlender Tätigkeitsbericht zum Sozialkonzept, 1 x Verfahren eingestellt , 1 x Bußgeldverfahren Neugraben- Fischbek 8 Zur unterschiedlichen Anzahl der Verstöße zwischen den Bezirksämtern siehe auch Drs. 21/11060.