BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15100 21. Wahlperiode 30.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Dolzer (DIE LINKE) vom 22.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Zielländer von Waffen- und Munitionsexporten über den Hamburger Hafen (Nachfrage zu Drs. 21/14944) Über den Hamburger Hafen werden weiterhin auch Gefahrgüter verschifft. Unter diesen auch Munition und Waffen in großem Ausmaß. In der Anlage zu Drs. 21/14944 wurden Ladehäfen und Löschhäfen angegeben. Dies ist ein richtiger Schritt zu mehr Transparenz. Doch es fehlen noch wichtige Informationen , die von öffentlichem Interesse sind, wie zum Beispiel der letztendliche Zielort und die beteiligten Unternehmen beziehungsweise Akteure. In der Hamburgischen Verfassung heißt es in der Präambel „Die Freie und Hansestadt Hamburg hat als Welthafenstadt eine ihr durch die Geschichte und Lage zugewiesene, besondere Aufgabe gegenüber dem Deutschen Volke zu erfüllen. Sie will im Geiste des Friedens eine Mittlerin zwischen den Erdteilen und Völkern der Welt sein“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Der Löschhafen muss nicht das endgültige Ziel einer Munitionslieferung sein. Oft geht der Transport über Schienennetz oder Lkws auf Land weiter . Ist dem Senat bekannt, in welche Orte die Munitionsexporte in den letzten drei Monaten nach Ankunft im Löschhafen weitertransportiert wurden? Bitte einzeln nach Empfängerländern, genauem Zielort, Ladungspartien und Bruttomasse aufschlüsseln. Nein. 2. Ein Hafen, der in Drs. 21/14944 mehrmals genannt wird, ist Santos – der größte Hafen Brasiliens. Im Oktober dieses Jahres gewann Jair Bolsonaro , der sich wiederholt offen frauenfeindlich, homophob und rassistisch äußert, die Präsidentschaftswahlen in Brasilien. Es ist zu befürchten, dass sich die Menschenrechtssituation unter seiner Präsidentschaft weiter verschlechtern wird. Gedenkt der Senat, zukünftig etwas in Hamburg und auf Bundesebene zu unternehmen, um Lieferungen von Munition und Waffen nach Brasilien zu verhindern? 3. Ein weiterer Hafen, der in Drs. 21/14944 angegeben wurde, ist Cartagena in Kolumbien. Laut Angaben des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte wurden in Kolumbien im Laufe des Jahres 2017 mindestens 105 Menschenrechtsverteidiger/-innen getötet. Anhaltende Besorgnis erregte der Anstieg von Angriffen auf Menschenrechts-verteidiger, insbesondere Sprecher/-innen von Gemeinschaften, Landrechtsaktivisten/- innen, Umweltschützer/-innen und Personen, die sich für die Unterzeichnung des Schlussabkommens mit der FARC einsetzten (vergleiche https://www.amnesty.de/jahresbericht/2018/kolumbien). Gedenkt der Drucksache 21/15100 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Senat, zukünftig etwas in Hamburg und auf Bundesebene zu unternehmen , um Lieferungen von Munition und Waffen nach Kolumbien zu verhindern ? Siehe Drs. 21/268. 4. Der Senat gibt in der Antwort auf Frage 2. der Drs. 21/14944 an, dass Informationen zu den an Exporten und Importen beteiligten Unternehmen und Akteuren im GEGIS nicht verarbeitet werden. Ist der Senat der Ansicht, dass es jeweils ein berechtigtes öffentliches Interesse und ein berechtigtes Interesse einer Landesregierung an Transparenz bezüglich der an Gefahrengütertransporten und spezifisch Munitionstransporten beteiligten Unternehmen und Akteure gibt? (Bitte einzeln nach öffentlich und Landesregierung beantworten.) Wenn ja, was gedenkt der Senat zu unternehmen, um diese Information zu erheben und öffentlich zugänglich zu machen? Wenn nein, warum und auf welcher Rechtsgrundlage gedenkt der Senat dies nicht zu tun? Das Erheben von Daten ergibt sich, auch in dem hier in Rede stehenden Kontext, aus den gesetzlichen Aufgabenzuweisungen für staatliche Stellen unter Beachtung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. Für die Hamburger Behörden ergibt sich die Grundlage für die Datenerhebung in GEGIS aus der Aufgabe, die für den Transport und den zeitweiligen Aufenthalt im Hamburger Hafen zur Gefahrenabwehr im Sinne des Gefahrgutrechts erforderlichen Daten zu erheben. Diese sind in GEGIS abgebildet. Dem parlamentarischen Fragerecht korrespondiert im Übrigen nur ein Anspruch auf Auskünfte, nicht aber auf meinungsbildende Stellungnahmen (vergleiche ThürVerfG, Urteil vom 19.12.2008 -35/07-, juris Rn. 177), von denen der Senat deshalb auch im vorliegenden Fall absieht.