BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15101 21. Wahlperiode 30.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Antje Möller (GRÜNE) vom 22.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Landesaufnahmeprogramm Syrien Das seit 2013 bestehende Hamburger Landesaufnahmeprogramm nach §23 Absatz 1 AufenthG für Geflüchtete aus Syrien mit der Anordnung Nummer 3/2013 der Behörde für Inneres und Sport bedarf zum 30. November 2018 erneut einer Verlängerung. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist beabsichtigt, das Landesaufnahmeprogramm in Hamburg zu verlängern ? Wenn ja, bitte konkrete Daten angeben, wenn nein, warum nicht? (Bitte ausführlich darstellen.) Mit Anordnung gemäß § 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) vom 21. November 2018 wurde die Antragsfrist für das Hamburger Landesaufnahmeprogramm bis zum 30. November 2019 verlängert. 2. Wie haben sich die Antragszahlen seit 2013 entwickelt? Werden diese Zahlen inzwischen erfasst? Anträge im Rahmen des Landesaufnahmeprogramms werden statistisch nicht erfasst. Eine Auswertung des ausländerbehördlichen Fachverfahrens ist nicht möglich, da ein entsprechendes Merkmal dort nicht hinterlegt ist. Es müssten mehrere Tausend Visaanträge seit 2013 händisch ausgewertet werden, dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Zahl der in den Jahren 2017 und 2018 erstmals erteilten Aufenthaltserlaubnisse an syrische Staatsangehörige nach § 23 Absatz 1 AufenthG, wobei jeder Erteilung auch ein Antrag vorausgegangen ist, ist der folgenden Übersicht zu entnehmen. Im Übrigen siehe Drs. 21/11026. Jahr Erteilungen nach § 23 Absatz 1 AufenthG 2017 36 2018 (Stand: 22.11.2018) 31 3. Aus der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/11026 ergibt sich für 2016 (104 Aufenthaltserlaubnisse) und 2017 (33 Aufenthaltserlaubnisse) eine Differenz von rund 70 bei den erstmals erteilten Aufenthaltserlaubnissen nach § 23 Absatz 1 AufenthG. Erklärt sich dieses durch rückläufige Antragszahlen oder welchen anderen Grund gibt es dafür? Über die Gründe des Rückgangs liegen der zuständigen Behörde keine belastbaren Erkenntnisse vor. Die Prüfungs- und Erteilungsbedingungen haben sich grundsätzlich nicht verändert. Bundesgesetzlich sind aber in § 68 Absatz 1 AufenthG klarstellende Regelungen zu den Verpflichtungserklärungen zur Haftungsdauer sowie zur Fortgel- Drucksache 21/15101 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 tung im Falle einer Schutzanerkennung nach § 3 oder § 4 des Asylgesetzes vorgenommen worden. 4. Wie viele Entscheidungen und welcher Art (Ablehnung/Zustimmung) wurden jährlich getroffen seit 2013? Siehe Antwort zu 2. Darüber hinaus erfolgt keine statistische Erfassung. 5. Wie viele Stellen stehen zur Bearbeitung der Anträge zur Verfügung (seit 2015)? Die Bearbeitung der Visaanträge erfolgt im Sachgebiet „Einreiseangelegenheiten“ durch zwei Sachbearbeiterinnen. Der anschließende Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG wird im Referat „Aufenthalt von Flüchtlingen und Asylbewerbern“ bearbeitet. Hier stehen in dem für Syrien zuständigen Ländersachgebiet aktuell acht Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende Erfassung, wie viele Beschäftigte in der Vergangenheit konkret für Personen aus dem Landesaufnahmeprogramm zur Verfügung standen, erfolgt nicht. 6. Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit (bitte seit 2015 angeben )? Es erfolgt keine statistische Erfassung für das Landesaufnahmeprogramm, siehe auch Antwort zu 2. Die Lieferung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei nach Vorsprache beim zuständigen Ländersachgebiet ist mit rund sechs Wochen zu veranschlagen. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Visaverfahren im Einwohner-Zentralamt insgesamt betrug im 3. Quartal 2018 74 Tage. 7. Wie ist die Stellenbesetzung der Visastelle als Abteilung (bitte seit 2015 angeben)? Auswertbare Zahlen liegen erst ab dem Jahr 2016 vor. Die Angaben für das Sachgebiet „Einreiseangelegenheiten“ sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Stichtag Beschäftigte Vollzeitäquivalente 31.12.2016 13 11,42 31.12.2017 14 12,30 26.11.2018 18 15,86 8. Es gab im letzten halben Jahr eine interne Revision. Zu welchem Ergebnis kommt deren Bericht? Welche Maßnahmen werden in der Folge ergriffen? Die Innenrevision ist ein internes Instrument, deren Feststellungen dem Vertrauensschutz unterliegen. Ihre Prüfberichte sind vertraulich zu behandeln. Die Beantwortung der Fragen scheidet aus diesem Grund aus.