BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15102 21. Wahlperiode 30.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 22.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Unterm Rad – die neue Dienstzeitregelung des PTF an staatlichen Schulen Am 1. August diesen Jahres trat eine neue Dienstzeitregelung des Pädagogisch -therapeutischen Personals (PTF) an staatlichen Schulen in Kraft. Diese Regelung wurde trotz massiver Kritik den Mitarbeitern/-innen aufgezwungen. Durchaus unbefriedigend waren die Aussagen des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage vom Juni dieses Jahres (Drs. 21/13266). Die bekundeten Befürchtungen scheinen sich zu bewahrheiten und die Arbeit des PTF ist massiv eingeengt und damit in ihrer Fachlichkeit angegriffen. Nachdem nun das Dienstzeitmodell praktisch geworden ist, lohnen sich daher Nachfragen. Ich frage den Senat: Die für Bildung zuständige Behörde hat für das pädagogisch-therapeutische Fachpersonal die Dienstzeit neu geregelt, um die Dienstzeit und Tätigkeitsbereiche an die veränderten Herausforderungen der Schulrealität anzupassen. Zum einen hat sich durch die Einführung des flächendeckenden Ganztags und der Inklusion die Anzahl des Fachpersonals stark erhöht. Zum anderen waren die Regelungen für das pädagogisch -therapeutischen Fachpersonal auf den Bereich der ehemaligen und mittlerweile ausgelaufenen „Integrationsklassen“ und „integrativen Regelklassen“ beschränkt, die sich nicht auf das neue Einsatzgebiet des Fachpersonals übertragen ließen. Daher mussten für das pädagogisch-therapeutische Fachpersonal, auch aufgrund der Forderung von Schulleitungen, Beschäftigten und Rechnungshof, klare Rahmenbedingungen geschaffen werden. Neben einer innerbehördlichen Arbeitsgruppe setzte sich die an dem Prozess beteiligten Expertengruppe aus Schulleitungen aller Schulformen, Vertreter und Vertreterinnen des pädagogisch-therapeutischen Fachpersonals aus den Bereichen Inklusion, Beratung, Therapie und Ganztag sowie des Gesamtpersonalrats als Interessenvertretung zusammen. Zudem wurden gezielt erfahrene Schulleitungen aus Ganztagsschulen angesprochen. Die Vertreter und Vertreterinnen des Fachpersonals wurden von den Gewerkschaften benannt. Die Regelung war seit Jahrzehnten überfällig. In den staatlichen Schulen wird immer mehr pädagogisch-therapeutisches Fachpersonal beschäftigt, mittlerweile über 2 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie arbeiten im Unterricht als Unterrichtsassistenz in Doppelbesetzungen, in der Inklusion, eigenverantwortlich im Ganztag, in der Therapie oder im Beratungsdienst der Schule. Der für Bildung zuständigen Behörde liegen keine Hinweise vor, dass sich die seit 1. August 2018 geltende Dienstzeitregelung (DZR) nicht bewährt hat. Die Schulaufsichtsbeamten stehen auch hierzu in einem ständigen Austausch mit den Schulleitungen . Dieser Austausch wird weiter fortgeführt. Im Übrigen siehe Drs. 21/13266. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/15102 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wie hoch ist die Zahl der derzeit eingesetzten PTF an Hamburgs staatlichen Schulen? (Bitte in einer Excel-Tabelle nach Geschlecht und Schulform differenziert angeben.) Die Anzahl des an Schulen eingesetzten pädagogisch-therapeutischen Fachpersonals mit Stand September 2018 ergibt sich aus der folgenden Tabelle: Schulform weiblich männlich Grundschulen 509 154 Sonderschulen 365 90 Stadtteilschulen 470 152 Gymnasien 16 9 Berufliche Schulen 44 9 Quelle: Daten der für Bildung zuständigen Behörde a. Wie viele Stellen beim PTF sind derzeit an welchen Schulen unbesetzt ? (Bitte absolut und relativ unter Einbezug der Schule, ihrer Schüler-/-innenzahl und ihres KESS-Faktors in einer Excel-Tabelle angeben.) Die überwiegende Anzahl der den Schulen zugewiesenen Stellen ist entsprechend ihres zugewiesenen Bedarfs besetzt. Zu den unbesetzten Stellen siehe Anlage. Bei der Darstellung der unbesetzten Stellen in der Anlage handelt es sich um eine Momentaufnahme. Für die Ausschreibung und Besetzung offener Stellen gibt es von der zuständigen Behörde keine festen Termine oder Einschränkungen. Den circa 95 unbesetzten Stellen steht das Gesamtvolumen von 1 485 Stellen entgegen. Diesen offenen Stellen stehen im Monat November 2018 23 veröffentlichte Ausschreibungen und 21 Auswahlverfahren entgegen. Hauptgründe für die unbesetzten Stellen können fehlende Bewerbungen, Elternzeit, laufende Ausschreibungen, Fluktuation, sukzessive Besetzung der Therapiestellen für Inklusion an Schwerpunktschulen oder auch eine wirtschaftliche oder pädagogische Entscheidung der Schulleitungen sein. 2. Der Senat behauptet, die neue Dienstzeitregelung (DZR) anhand der Anforderungen der Schulrealität reformiert zu haben. Welche Evaluationen lagen der Erfassung der Schulrealität zugrunde? a. Welche Schulen wurden konkret untersucht? (Bitte jede Schule unter Angabe des Bezirks und Nennung der Schulform angeben.) b. Wie viele Mitarbeiter/-innen der jeweiligen Schulen wurden einbezogen ? (Bitte konkret pro Schule, aufgestellt nach Bezirken und unter Nennung der Schulform absolut und relativ zur Planstellenzahl, angeben und zu den Planzahlen in Klammern die wirkliche Besetzung in einer Excel-Tabelle angeben.) c. Welche Interessensvertretungen der Mitarbeiter/-innen wurden in welchem Umfang in die Evaluation einbezogen? Einzelne Schulen wurden nicht untersucht, vielmehr ergab sich Notwendigkeit einer Neuregelung an allen Schulen aufgrund der veränderten Gegebenheiten. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. d. Welche weiteren schulischen Gremien (Eltern-, Schüler-/-innen- und Lehrer-/-innenkammer und andere) wurden einbezogen? Die Dienstzeitregelung für das pädagogisch-therapeutische Fachpersonal ist gemäß § 84 in Verbindung mit § 87 Absatz 1 Nummern 1 und 2 Hamburgisches Personalvertretungsgesetz mit dem zuständigen Gesamtpersonalrat ausgehandelt worden. Die Befassung weiterer Gremien ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. 3. Anhand welcher Vorbilder wurden diese Evaluationen durchgeführt? Entfällt, siehe Antworten zu 2. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15102 3 4. Wie viele Doppelbesetzungen in Schulklassen wurden bisher umgesetzt ? (Bitte pro Schule unter Angabe der gesamten Klassenzahl absolut und relativ in einer Excel-Tabelle angeben.) Der unterstützende Einsatz von pädagogisch-therapeutischen Fachpersonal während des Unterrichts (Doppelbesetzungen) ist eine von mehreren Möglichkeiten, Schülerinnen und Schüler zu unterstützen. Die Entscheidung liegt in der Verantwortung der einzelnen Schule. Eine Erfassung der konkreten Umsetzung durch die für Bildung zuständige Behörde erfolgt daher nicht. 5. Wie wird mit der DZR die gemeinsame binnendifferenzierte, methodenvielfältige Unterrichtsvorbereitung für die besonderen Bedarfe der Schüler /-innen im Fachunterricht abgedeckt? (Bitte erstens erläutern und zweitens der gesamten Zahl der einsetzbaren Unterrichtsmethoden einen Faktor in der DZR zuordnen.) Durch die Frage entsteht der Eindruck, dass das Fachpersonal sich an der Unterrichtsvorbereitung beteiligen soll. Dem ist nicht so, denn die Unterrichtsvorbereitung obliegt den Lehrkräften und sie gehört nicht zu den Aufgaben des pädagogischtherapeutischen Fachpersonals. 6. Wie rechtfertigt der Senat/die zuständige Behörde fachlich und sachlich, die verschiedenen Berufsfelder mit unterschiedlichen Arbeitsaufträgen und differenten, spezifischen Arbeitsweisen unter einer gemeinsamen DZR zu vereinheitlichen? Die DZR regelt, unabhängig davon welche Aufgaben eine Fachkraft wahrnimmt, den zeitlichen Rahmen der Tätigkeit. Die Vor- und Nachbereitungszeiten (VN-Zeiten) des pädagogisch-therapeutischen Fachpersonals dienen der Vor- und Nachbereitung der Bedarfszeit (B-Zeit, Zeit mit und für das Kind), nicht der Unterrichtsvorbereitung, siehe Drs. 21/13266. 7. Wie drücken sich Mehrbedarfe der Schüler/-innen der Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK) generell in der DZR aus? a. Wie wird der Mehrbedarf an Alphabetisierung bemessen und im DZR abgebildet? b. Wie wird der Mehrbedarf an Sprachunterricht bemessen und in der DZR abgebildet? c. Wie wird der Mehrbedarf an Absentismusverfahren in den IVK bemessen und in der DZR abgebildet? Für die Beschulung in Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK) werden den Schulen Lehrerstellen und kein pädagogisch-therapeutisches Fachpersonal zugewiesen (vergleiche Bedarfsgrundlagen im Lehrerstellenplan, Anhang 2 zu Anlage 1 im Einzelplan 3.1 des Haushaltsplans 2017/2018). d. In welchem Turnus und mit welchen Methoden wird von wem konkret die Arbeit und werden die Erfolge in den IVK evaluiert? e. Welche IVK an welchen Schulen werden evaluiert? Die Arbeit in den IVK ist integraler Bestandteil der Arbeit einer Schule, die den gängigen , in jeweils festgelegten Zeitabständen durchgeführten Maßnahmen der systematischen Qualitätsüberprüfung durch die für Bildung zuständige Behörde unterliegen (Lernstandserhebungen, Schulinspektionen, Statusgespräche der Schulaufsicht et cetera). Ergänzend werden die Schulen mit IVK oder Basisklassen durch das zuständige Fachreferat von der für Bildung zuständigen Behörde begleitet. 8. Wie wird die inklusive Beschulung mit all ihren Anforderungen und ressourcenauslösenden Ansprüchen der Kinder in den IVK bemessen und umgesetzt? Für die inklusive Beschulung in IVK gelten die gleichen Zuweisungsparameter für sonderpädagogische Unterstützung wie für die inklusive Beschulung in Regelklassen (vergleiche Drs. 21/11428 sowie Bedarfsgrundlagen im Lehrerstellenplan, Anhang 2 Drucksache 21/15102 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 zu Anlage 1 im Einzelplan 3.1. des Haushaltsplans 2017/2018). Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 9. Wie begründen die fachlich Verantwortlichen das Zustandekommen der Kommunikationszeiten? Siehe Drs. 21/13266. a. An wie vielen Konferenzen verschiedener Form können PTF auf Grundlage der DZR teilnehmen? (Bitte in einer Excel-Tabelle, nach Konferenzform unterschieden, unter Bezug zur DZR darstellen.) Zum Umfang der Konferenzen siehe die Dienstanweisung zum Einsatz des pädagogisch -therapeutischen Fachpersonals unter: https://bildungsserver.hamburg.de/contentblob/11255322/002624a840280c805d6409a dc0cf0af9/data/mbl-03-2018.pdf. 10. Wenn die Beratungszeiten der DZR ausgeschöpft werden, wie werden Kriseninterventionen bemessen und abgebildet? Unvorhergesehene notwendige Tätigkeiten (Notfälle) sind von der Schulleitung als Arbeitszeit anzurechnen (https://bildungsserver.hamburg.de/contentblob/ 11255322/002624a840280c805d6409adc0cf0af9/data/mbl-03-2018.pdf). a. Wie viele Kriseninterventionen verzeichnet die BSB insgesamt und pro Schule? (Bitte insgesamt und einzeln für jede staatliche Schule in Hamburg unter Einbezug des Bezirks, der Schulform, der Schüler -/-innenzahl angeben.) b. Wie viel Zeit nehmen die Kriseninterventionen und die mit ihnen verbundene Bearbeitung in Anspruch? (Bitte insgesamt und einzeln für jede staatliche Schule in Hamburg unter Einbezug des Bezirks, der Schulform, der Schüler-/-innenzahl angeben.) Die angefragten Daten werden von der für Bildung zuständigen Behörde nicht zentral erfasst. 11. Wie werden Verwaltungszeiten in der DZR abgebildet? Anfallende Verwaltungstätigkeiten werden durch die K- Zeiten für Kooperation, Koordination und Kommunikation an der Schule sowie durch und die VN- Zeiten in der DZR (Dienstzeitregelung) abgedeckt, siehe Drs. 21/13266. 12. Wie wurden die PTF in den Randzeiten zur Frühbetreuung eingesetzt? (Bitte pro Schule, nach Schulform und Qualifikation differenziert, in absoluten und relativen Zahlen nach früher und später Randbetreuung sowie Ferienbetreuung darstellen. Die Betreuungszeiten auch insgesamt und gesamt pro Betreuungsbereich angeben.) In welcher Art und Weise oder in welchem Umfang das pädagogisch-therapeutische Fachpersonal in der Frühbetreuung, den Randzeiten oder Ferienbetreuung eingesetzt wird, entscheidet die Schule selbst. Die entsprechenden Dienstpläne sind dem schulischen Personalrat zur Mitbestimmung vorzulegen. 13. Woher werden die personellen Ressourcen für die Randbetreuung genommen? Die personellen Ressourcen für die Randzeitenbetreuung stammen aus der entsprechenden Zuweisung (vergleiche hierzu Drs. 20/3641 sowie Bedarfsgrundlagen im Lehrerstellenplan, Anhang 2 zu Anlage 1 im Einzelplan 3.1. des Haushaltsplans 2017/2018). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15102 5 14. Weshalb ist der Senat der Meinung, die Empfehlungen des Rechnungshofs aus dem Jahresbericht 20181 angemessen und pädagogisch begründet umgesetzt zu haben? Durch die DZR und die Dienstanweisung hat die für Bildung zuständige Behörde die Hauptkritik des Rechnungshofs, nämlich die starke Uneinheitlichkeit und Ungeregeltheit hinsichtlich des Einsatzes des pädagogisch-therapeutischen Fachpersonals und der Nutzung der zugewiesenen Ressourcen, klar geregelt. 15. Wann prüft der Rechnungshof die Umsetzung der DZR? Der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg ist unabhängig von Weisungen der Hamburgischen Bürgerschaft oder des Senats und entscheidet selbst über seine Organisation und den Einsatz seines Personals, siehe Artikel 71 der Hamburgischen Verfassung. 16. Weshalb glaubt der Senat, in naher und mittlerer Zukunft ohne regelhafte und durchgängige Doppelbesetzung aller Klassen mit Fachlehrkräften und PTF den Bedarfen und Rechten der Kinder gerecht zu werden? Die für Bildung zuständige Behörde ist nicht der Auffassung, dass nur durch durchgängige Doppelbesetzung mit Fachlehrkräften und pädagogisch-therapeutischem Fachpersonal den Bedarfen der Schülerinnen und Schüler entsprochen werden muss. Nach Drs. 20/3641 werden den Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien systemisch oder schülerbezogen personelle Ressourcen für die sonderpädagogische Förderung zugewiesen. Diese Ressourcen können die Schulen eigenverantwortlich in der inklusiven Bildung einsetzen. Sie entscheiden im Rahmen ihres pädagogischen Ermessens selbst über Art, Dauer und Umfang der sonderpädagogischen Förderung des einzelnen Kindes. Diese Flexibilität sichert einen zielgenauen und effizienten Einsatz der Ressourcen. 1 https://www.hamburg.de/contentblob/10411270/5a7e743de2f615177a215b9eb17d7a89/data/ jahresbericht-2018.pdf. Drucksache 21/15102 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage Unbesetzte PTF-Stellen an Schulen, Stand Ende September 2018 Schulname Schulform KESS-Faktor SuS-Anzahl (zum 01.08.2018) Unbesetzte Stellen absolut relativ Adolph-Diesterweg-Schule Grundschule 2 363 0,43 7,0% Adolph-Schönfelder- Schule Grundschule 3 563 0,03 3,7% Anton-Rée-Schule Allermöhe Grundschule 3 504 0,31 15,5% Aueschule Finkenwerder Grundschule 3 225 0,33 5,4% Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte Sonderschule/ ReBBZ entfällt 172 3,87 21,8% Brüder-Grimm-Schule Stadtteilschule 2 875 0,33 3,6% Carl-Götze-Schule Grundschule 5 319 0,36 100,0% Elbinselschule Grundschule 1 593 0,38 2,0% Elbkinder Grundschule Grundschule 6 243 0,03 21,1% Erich Kästner Schule Stadtteilschule 3 1.411 0,09 0,4% Fridtjof-Nansen-Schule Grundschule 3 649 1,54 11,3% Ganztagsgrundschule Am Johannisland Grundschule 2 403 0,75 7,3% Ganztagsgrundschule Sternschanze Grundschule 2 563 0,67 4,6% Ganztagsschule an der Elbe Grundschule 2 91 0,28 6,0% Ganztagsschule Fährstraße Grundschule 1 291 0,41 5,1% Gorch-Fock-Schule Grundschule 6 482 0,06 100,0% Grund- und Stadtteilschule Alter Teichweg Stadtteilschule 2 1.427 0,74 3,5% Grundschule Am Heidberg Grundschule 5 424 0,50 13,0% Grundschule An der Haake Grundschule 2 348 2,14 19,7% Grundschule Archenholzstraße Grundschule 2 307 0,38 7,9% Grundschule Großlohering Grundschule 2 174 0,24 3,8% Grundschule Hasenweg Grundschule 5 427 0,12 28,6% Grundschule Islandstraße Grundschule 4 363 0,04 25,0% Grundschule Kirchdorf Grundschule 1 366 0,19 7,4% Grundschule Lohkampstraße Grundschule 2 206 0,13 100,0% Grundschule Mendelstraße Grundschule 2 338 1,06 50,5% Grundschule Mümmelmannsberg Grundschule 1 477 0,95 11,5% Grundschule Neugraben - Offene Ganztagsgrundschule (GBS) Grundschule 2 426 0,21 16,7% Grundschule Poppenbüttel Grundschule 5 293 0,56 14,5% Grundschule Rahewinkel Grundschule 1 372 0,50 5,9% Grundschule Stübenhofer Weg Grundschule 2 205 0,01 0,2% Grundschule Thadenstraße Grundschule 3 490 0,09 1,1% Grundschule Tonndorf Grundschule 4 209 0,10 15,4% Gymnasium Heidberg Gymnasium 5 824 0,21 26,3% Gymnasium Hoheluft Gymnasium 5 585 1,18 54,1% Gymnasium Klosterschule Gymnasium 5 967 0,22 9,9% Gymnasium Rahlstedt Gymnasium 5 990 0,46 31,5% Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15102 7 Schulname Schulform KESS-Faktor SuS-Anzahl (zum 01.08.2018) Unbesetzte Stellen absolut relativ Gymnasium Süderelbe Gymnasium 5 949 0,44 100,0% Hansa-Gymnasium Bergedorf Gymnasium 5 796 0,56 48,3% Heinrich-Wolgast-Schule Grundschule 3 379 0,80 8,3% Ilse-Löwenstein-Schule Stadtteilschule 4 555 0,19 4,2% Kurt-Juster-Schule Sonderschule/ ReBBZ entfällt 91 6,13 17,4% Loki-Schmidt-Schule Grundschule 4 348 0,09 2,3% Louise Schroeder Schule Grundschule 3 547 1,45 9,3% Margaretha-Rothe- Gymnasium Gymnasium 4 793 0,35 100,0% Nelson-Mandela-Schule im Stadtteil Kirchdorf Stadtteilschule 1 1.110 0,09 1,3% Otto-Hahn-Schule Stadtteilschule 2 1.220 0,35 2,3% ReBBZ Harburg Sonderschule/ ReBBZ entfällt 246 1,79 47,2% ReBBZ Nord Sonderschule/ ReBBZ entfällt 132 0,01 0,4% ReBBZ Süderelbe Sonderschule/ ReBBZ entfällt 88 0,01 1,0% ReBBZ Wandsbek-Nord Sonderschule/ ReBBZ entfällt 223 0,42 18,7% ReBBZ Winterhude Sonderschule/ ReBBZ entfällt 156 0,46 34,3% Rudolf-Roß-Grundschule Grundschule 3 346 1,03 10,1% Schule Ahrensburger Weg Grundschule 6 393 0,16 7,7% Schule Am Schleemer Park Grundschule 1 499 6,06 50,9% Schule An den Teichwiesen Grundschule 6 313 0,38 27,5% Schule An der Gartenstadt Grundschule 4 576 0,48 4,1% Schule An der Glinder Au Grundschule 1 255 1,45 22,4% Schule An der Isebek Grundschule 6 373 0,26 48,1% Schule Appelhoff Grundschule 2 293 0,76 10,3% Schule auf der Uhlenhorst Grundschule 5 382 0,21 100,0% Schule auf der Veddel Stadtteilschule 1 492 0,25 2,9% Schule Bahrenfelder Straße Grundschule 4 373 0,08 14,8% Schule Bandwirkerstraße Grundschule 3 213 0,10 16,1% Schule Bekkamp Sonderschule/ ReBBZ entfällt 134 0,95 4,2% Schule Bergstedt Grundschule 6 366 0,29 27,1% Schule Buckhorn Grundschule 6 344 0,01 6,2% Schule Charlottenburger Straße Grundschule 1 281 0,46 3,7% Schule Curslack- Neuengamme Grundschule 5 232 0,10 100,0% Schule Döhrnstraße Grundschule 5 462 0,55 75,3% Schule Elfenwiese Sonderschule/ ReBBZ entfällt 218 6,11 11,4% Schule Eulenkrugstraße Grundschule 6 344 0,06 33,3% Schule Forsmannstraße Grundschule 5 382 0,76 41,1% Schule Fünfhausen- Warwisch Grundschule 5 166 0,05 100,0% Schule Grumbrechtstraße Grundschule 2 662 0,20 1,2% Schule Grützmühlenweg Grundschule 4 370 0,14 21,9% Schule Heidacker Grundschule 4 316 0,16 100,0% Drucksache 21/15102 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Schulname Schulform KESS-Faktor SuS-Anzahl (zum 01.08.2018) Unbesetzte Stellen absolut relativ Schule Hinter der Lieth Grundschule 5 325 0,16 5,1% Schule Iserbarg Grundschule 5 358 0,47 23,5% Schule Iserbrook Grundschule 5 236 0,69 40,8% Schule Kielkamp Sonderschule/ ReBBZ entfällt 152 0,74 2,6% Schule Knauerstraße Grundschule 6 261 0,08 100,0% Schule Krohnstieg Grundschule 4 258 0,60 19,7% Schule Langbargheide Grundschule 1 264 0,97 49,2% Schule Lemsahl- Mellingstedt Grundschule 6 354 0,16 100,0% Schule Leuschnerstraße Grundschule 3 185 0,01 1,0% Schule Lokstedter Damm Sonderschule/ ReBBZ entfällt 106 4,01 15,1% Schule Marckmannstraße Sonderschule/ ReBBZ entfällt 108 4,83 22,3% Schule Marschweg Grundschule 6 321 0,16 100,0% Schule Mendelssohnstraße Grundschule 2 316 0,07 4,1% Schule Mittlerer Landweg Grundschule 5 127 0,16 100,0% Schule Müssenredder Grundschule 5 390 0,08 38,1% Schule Nettelnburg Grundschule 4 407 0,13 4,6% Schule Nymphenweg Sonderschule/ ReBBZ entfällt 103 1,80 9,2% Schule Ohkamp Grundschule 5 403 0,23 100,0% Schule Rahlstedter Höhe Grundschule 3 445 0,47 66,0% Schule Richardstraße Grundschule 5 321 0,13 100,0% Schule Rönneburg Grundschule 4 381 0,03 3,3% Schule Rotenhäuser Damm Grundschule 1 298 1,93 34,3% Schule Scheeßeler Kehre Grundschule 4 358 0,29 26,6% Schule Schenefelder Landstraße Grundschule 4 244 0,16 100,0% Schule Schnuckendrift Grundschule 5 355 0,04 1,8% Schule Sterntalerstraße Grundschule 1 246 0,93 32,1% Schule Strenge Grundschule 6 421 0,18 47,4% Schule Surenland Grundschule 3 250 1,60 23,9% Schule Tegelweg Sonderschule/ ReBBZ entfällt 140 6,44 14,0% Schule Trenknerweg Grundschule 5 468 0,05 100,0% Schule Turmweg Grundschule 6 571 0,18 100,0% Schule Wegenkamp Grundschule 3 226 0,10 100,0% Schule Weidemoor Sonderschule/ ReBBZ entfällt 146 4,16 14,6% Schule Wildschwanbrook Grundschule 3 225 1,41 31,3% Schule Zollenspieker Grundschule 5 187 0,11 7,1% Stadtteilschule Am Heidberg Stadtteilschule 4 934 0,50 4,2% Stadtteilschule Bahrenfeld Stadtteilschule 3 945 0,75 4,7% Stadtteilschule Barmbek Stadtteilschule 2 971 0,08 1,5% Stadtteilschule Blankenese Stadtteilschule 5 1.088 0,44 12,2% Stadtteilschule Eidelstedt Stadtteilschule 2 931 0,20 1,7% Stadtteilschule Horn Stadtteilschule 2 1.136 0,75 7,7% Stadtteilschule Kirchwerder Stadtteilschule 4 1.157 0,05 0,6% Stadtteilschule Öjendorf Stadtteilschule 1 713 0,39 5,6% Stadtteilschule Stellingen Stadtteilschule 3 1.067 1,06 21,9% Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15102 9 Schulname Schulform KESS-Faktor SuS-Anzahl (zum 01.08.2018) Unbesetzte Stellen absolut relativ Stadtteilschule Süderelbe Stadtteilschule 2 904 1,00 9,6% Stadtteilschule Wilhelmsburg Stadtteilschule 1 1.106 1,46 9,0% Westerschule Finkenwerder Grundschule 3 266 0,22 4,2% Quelle: Daten der für Bildung zuständigen Behörde