BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15103 21. Wahlperiode 30.11.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 22.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Desinformation durch Datenmüll? Zum neuen Digitalen Schulinformationssystem Zur Reduktion der Anmeldezahlen an den Gymnasien und zur Verringerung der Abschulungen nach Klasse 6 ist seit Kurzem das sogenannte Schulinformationssystem seitens der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) abrufbar gemacht worden. Eltern sollen sich über die Schulen in ihrer Umgebung informieren können, um die richtige Schulwahl zu treffen beziehungsweise nicht entgegen der Schulempfehlung in der vierten Klasse ihre Kinder am Gymnasium anzumelden. Das neue Digitale Schulinformationssystem (SIS) soll eines der durch die BSB eingeführten Mittel sein, Schüler/-innen beziehungsweise ihren Eltern die „richtige“ Schulwahl zu vereinfachen und zudem herausstellen, dass auch die Stadtteilschulen zur Hochschulreife führen können. Ich frage den Senat: Das neue Schulinformationssystem (SISy) ist am 20. November 2017 nach einjähriger Entwicklungsphase durch die für Bildung zuständigen Behörde gemeinsam mit dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung online gegangen (https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/9907756/2017-11-20-bsbschlulinformationssystem /) und unter www.hamburg.de/schulinfosystem zu erreichen. Es bietet Eltern und Kindern sowie der gesamten Öffentlichkeit in leicht zugänglicher Form zahlreiche Informationen über die Hamburger Schulen. Dazu wurden mehrere unterschiedliche Datenbanken verknüpft und öffentlich zugänglich gemacht. Bei dem am 13. November 2018 zum Auftakt der Anmelderunde 2019/2020 vorgestellten SISy handelt es sich daher nicht um ein neues System, sondern um eine Erweiterung des vorhandenen SISy. Es wurde unter anderem mit dem bereits vorhandenen Schulwegroutenplaner verbunden, sodass der künftige Schulweg berechnet werden kann. Über die Schulen in der Nachbarschaft wird ein Überblick auf einer Stadtkarte gegeben und es wird über Ganztagsangebote sowie Oberstufenprofile informiert. Dabei können über eine Vergleichsfunktion drei Einrichtungen miteinander verglichen werden (https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/11854334/2018-11-13-bsbanmelderunde -2019-2020/). Vorhandene Informationen zu Schulen werden auf einer Plattform transparent und nutzerfreundlich zur Verfügung gestellt. SISy ergänzt die Informationsangebote der für Bildung zuständigen Behörde im Rahmen der Anmelderunden und darüber hinaus. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie lange hat die Entwicklung des neuen, am 13.11.2018 vorgestellten SIS gedauert? Drucksache 21/15103 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Was war der Grund für die konzeptionelle Überarbeitung? a. Wie ist das SIS im Verhältnis zu anderen Informationsangeboten (Tag der offenen Tür und andere Formate) gewichtet? Siehe Vorbemerkung. 3. Wer war an der Formulierung der Zielsetzung und Konzeption beteiligt? a. Waren die drei beratenden Kammern, Eltern-, Schüler-/-innen- und Lehrer-/-innenkammer, einbezogen)? b. Wenn ja, in welcher konkreten Weise, wenn nein, welche sachlichen und fachlichen Gründe können dafür gegeben werden? Gemäß § 79 Absatz 1 Hamburgisches Schulgesetz beraten die Schülerkammer, die Elternkammer und die Lehrerkammer die für Bildung zuständige Behörde bei allen das Schulwesen betreffenden Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung. Die Kammern wurden daher nicht miteinbezogen, denn es handelt sich bei dem am 13. November 2018 vorgestellten SISy um eine kontinuierliche Weiterentwicklung des vorhandenen Systems und damit um eine laufende Verwaltungsaufgabe. Bereits vorhandene Daten wurden neu kombiniert und nutzerfreundlich aufbereitet. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. c. Waren externe Dienstleister und/oder Experten/-innen an Konzeption und Umsetzung beteiligt? d. Wenn ja, in welcher konkreten Weise waren welche externen Dienstleister und/oder Experten/-innen an Konzeption und Umsetzung beteiligt? Siehe Vorbemerkung. 4. Wie viel Geld wurde insgesamt für das SIS bereitgestellt und wie viel wurde davon zu welchem Zweck abgerufen? (Bitte in einer Excel-Tabelle darstellen.) Für das SISy wurden insgesamt 210 000 Euro bereitgestellt. Eine Übersicht der abgerufen Gelder für die Konzeptionierung und technische Entwicklung ergibt sich aus der folgenden Tabelle: Jahr Betrag in € 2015/16 2.940 2017 70.664 2018 40.396 Quelle: Daten der für Bildung zuständigen Behörde 5. Wer hat unter Zuhilfenahme welcher Mittel und Methoden die Daten über die Schulen gesammelt? (Bitte gegebenenfalls Namen und Funktion nennen.) 6. Wie pflegt der Senat/die zuständige Behörde die dem SIS zugrunde liegenden Daten? Alle Daten werden vom Data Warehouse der für Bildung zuständigen Behörde regelhaft für SISy bereitgestellt. Basis ist die jährliche Schuljahreserhebung (zum Beispiel Schülerzahlen, Zügigkeit in Klasse 1 und Klasse 5), die jährlich an den Schulen durchgeführten Umfragen zur Aktualisierung der Broschüren „Den richtigen Weg wählen “ und „Hamburgs Grundschulen“, die Auswertung zu Buchungen GBS/GTS (zum Beispiel Ganztagsbetreuung Klasse 1 – 4). Informationen wie der Schulname oder die Adresse entstammen dem zentralen Stammdatenmanagement der für Bildung zuständigen Behörde. 7. Wie wird Sorge getragen, dass eine konsequente Qualitätssicherung sichergestellt ist? a. Welches Verfahren wurde festgesetzt, um die Korrektheit der Daten in den Datensätzen zu überprüfen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15103 3 Alle in SISy dargestellten Daten werden qualitätsgesichert. Die Prozesse der Schuljahreserhebung und der Stammdatenerfassung unterliegen einer strengen Qualitätssicherung . Für die Inhalte der Umfragen an den Schulen sind die Schulen verantwortlich . b. In welchem Turnus überprüft der Senat/die zuständige Behörde die Datensätze? c. Wie korrigiert der Senat/die zuständige Behörde Fehler in den Datensätzen? Die Schuljahreserhebung, die Auswertung GBS/GTS und die Umfragen an Schulen erfolgen jährlich. Die Aktualisierung der Stammdaten erfolgt laufend. Außerdem können Änderungen jederzeit an die für Bildung zuständige Behörde gemeldet werden. Alle Systemanpassungen sind spätestens am nächsten Tag sichtbar. 8. Wie misst der Senat/die zuständige Behörde den Erfolg des SIS zu welchem Zeitpunkt? Ein Erfolg ist die aktive Nutzung des Systems durch die Bürgerinnen und Bürger. Die einzelnen Zugriffe werden über die von Hamburg.de zur Verfügung gestellten Analysetools monatlich ausgewertet. In den letzten drei Monaten wurden rund 22.700 Zugriffe verzeichnet. 9. Wie bemisst der Senat/die zuständige Behörde, dass die den Eltern zur Verfügung gestellten Informationen auch im Sinne der „richtigen“ Schulwahl interpretiert werden? a. Wie bestimmt der Senat/die zuständige Behörde die „richtige“ Schulwahl, wenn unter den abgeschulten Schülern/-innen sich nicht wenige befanden, die über eine Gymnasialempfehlung verfügten? In Hamburg gibt es durch das generelle Elternwahlrecht eine freie Schulwahl. Durch vielfältige Informationen unterstützt die für Bildung zuständige Behörde die Sorgeberechtigten im Rahmen der Anmelderunde für ihr Kind, eine Schule auszuwählen. SISy ermöglicht es, mithilfe mehrerer Filterfunktionen gezielt die richtige Schule zu finden. Alle staatlichen Grundschulen, Stadtteilschulen, Gymnasien, Sonderschulen, Regionale Bildungs- und Beratungszentren und Berufliche Schulen werden auf einer Stadtkarte angezeigt. Neben der aktuellen Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer ist beispielsweise die Schülerzahl, der Link zur Homepage der Schule, Details über das Schulprofil oder auch der letzte Schulinspektionsbericht der Schule hinterlegt. Das System wurde jetzt um folgende Funktionen und Daten, wie Schulabschlüsse (aller Schulformen), Ganztagsbeteiligung (in Prozent, auch Ferienbetreuung) sowie um weitere Ansprechpartner ergänzt. Neben dem SISy als Informationsmöglichkeit stellen Hamburgs Schulen vielfältige Informations- und Beratungsangebote für die Anmelderunde 2019/2020 zur Verfügung, wie beispielsweise Tage der offenen Tür, Infoabende für Eltern sowie schulische „Marktplätze“, bei denen über die weiterführenden Schulen informiert wird. Viele Schulen bieten auch individuelle Beratungsgespräche an. Die für Bildung zuständige Behörde geht davon aus, dass die oben genannten Informationen für die Sorgeberechtigten bei der Schulauswahl von großem Interesse sind. 10. Bezogen auf die seit Jahren allseits geführten politischen Debatten um deliberative beziehungsweise Post-Demokratie im neoliberalen Zeitalter: Wie schätzt der Senat/die zuständige Behörde vor dem Hintergrund unklarer Bewertungs- und Auswahlmaßstäbe den potenziellen Erfolg eines technischen Instruments zur „richtigen“ Schulwahl ein? Es handelt sich bei der Plattform SISy um ein Instrument, mit dem die zur Verfügung stehenden Informationen den Sorgeberechtigte bereitgestellt werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 9. und 9. a.