BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15117 21. Wahlperiode 04.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann und Peter Lorkowski (AfD) vom 26.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Genitalverstümmelungen 2018 Als weibliche Genitalverstümmelung werden alle Verfahren bezeichnet, bei denen die Genitalien von Mädchen und Frauen verletzt, teilweise oder vollständig entfernt werden. Durchgeführt wird diese barbarische Praxis meist bei Mädchen im Alter zwischen vier und 14 Jahren, wobei das Alter tendenziell immer weiter sinkt. „Laut einer Studie der Kinderhilfsorganisation Plan International sind mindestens 30 Prozent der in Hamburg lebenden Frauen aus Ländern, in denen Genitalverstümmelung betrieben wird, im Heimatland beschnitten worden.“1 Seit 2013 ist die Verstümmelung weiblicher Genitalien gemäß § 226a StGB ein eigener Straftatbestand. Leider ist der Wirkungsbereich dieses Gesetzes sehr gering, da die Verstümmelung häufig im Ausland geschieht oder in den Parallelgesellschaften, in denen sie verbreitet ist, gutgeheißen wird. Auf eine Anfrage der Partei „DIE LINKE“ über die Anzahl von betroffenen oder bedrohten Mädchen und Frauen Drs. 20/10264 (17.12.2013) konnte der damalige Senat aufgrund fehlender Erkenntnisse keine Antwort geben. Erst im Jahr 2016 antwortete der Senat aufgrund einer weiteren Kleinen Anfrage der Partei „DIE LINKE“ zu diesem Thema (Drs. 21/4274) sowie im Folgejahr 2017 (Drs. 21/8684). Dies vorausgeschickt, fragen wir den Senat: Der Senat nimmt die Bekämpfung von weiblicher Genitalverstümmelung sehr ernst. Grundlage der Zusammenarbeit verschiedener Institutionen und Organisationen (Fachkräfte in den Unterstützungssystemen Opferschutz (Schutz- und Beratungseinrichtungen ), Schule, Kinder- und Jugendhilfe, Polizei, Staatsanwaltschaft, Gesundheitssystem sowie Fachkräfte aus den Community Gruppen) ist eine Fachveröffentlichung des überbehördlichen Runden Tisches gegen Genitalverstümmelung, in der die Grundsätze interdisziplinärer Fallarbeit (unter anderem Handlungsmöglichkeiten, Interventionsketten) beschrieben sind, siehe hierzu auch: https://www.hamburg.de/ opferschutz/3091566/weibliche-genitalverstuemmelung/. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie hoch schätzt der Senat die Anzahl der von weiblicher Genitalverstümmelung betroffenen und bedrohten Frauen und Mädchen in Hamburg für 2018 ein? 1 https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/4642612/2015-11-24-basfi-opferschutz/. Drucksache 21/15117 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Hierzu liegen keine validen Daten vor, siehe Drs. 21/8684. 2. Wie viele Fälle oder Verdachtsfälle von weiblicher Genitalverstümmelung gab es seit dem 18. April 2017? Bitte PKS und MESTA angeben. Bitte nach Alter, Staatsangehörigkeit, Herkunftsland und Bezirksamt aufschlüsseln . Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist auf Jahresauswertungen ausgelegt. Innerhalb eines Berichtsjahres unterliegt der PKS-Datenbestand einer ständigen Pflege, zum Beispiel durch Hinzufügen von nachträglich ermittelten Tatverdächtigen oder der Herausnahme von Taten, die sich im Nachhinein nicht als Straftat erwiesen haben. In der PKS wird ein Fall in dem Monat gezählt, in dem er erfasst wurde. Die Tatzeit bleibt dabei unberücksichtigt. Auf einzelne Monate aufgegliederte Fallzahlen sind in der PKS daher nicht valide. Zum Erhalten der größtmöglichen Validität wurden für 2018 die ersten drei Quartale gewählt. In der PKS sind für 2017 und die ersten drei Quartale 2018 keine Fälle weiblicher Genitalverstümmelung registriert. Auch im Vorgangsverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft sind vorbehaltlich der richtigen und vollständigen Erfassung in MESTA für den angefragten Zeitraum ebenfalls keine Verfahren wegen Verstümmelung weiblicher Genitalien (§ 226a StGB) erfasst. 3. Wie viele Fälle von Passentzug zur Verhinderung von sogenannten Ferienbeschneidungen gab es in Hamburg seit der entsprechenden Gesetzesänderung? Wie in Frage 2. aufschlüsseln. Keine. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Inwiefern liegen Erkenntnisse über die Anzahl der Frauen aus Hamburg vor, die weibliche Genitalverstümmelung als Fluchtursache in einem Asylverfahren benennen? Bitte darstellen für die letzten drei Jahre. Siehe Drs. 21/8684 und Drs. 21/4274. Die Sachlage hat sich insoweit nicht verändert. 5. Wie viele Fälle von drohender und/oder bereits vorgenommener weiblicher Genitalverstümmelung an Minderjährigen sind den Allgemeinen Sozialen Diensten – Jugendämtern bekannt? Wie in Frage 2. für die Jahre 2017 und 2018 auflisten. Den Bezirksämtern ist in den Jahren 2017 und 2018 bislang kein Fall bekannt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.