BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1512 21. Wahlperiode 15.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 08.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Schlickverklappung bei Tonne E3 vor Helgoland In Drs. 21/910 vom 03.07.2015 führt der Senat aus, dass die HPA zusätzlich nach Einvernehmen mit dem Land Schleswig-Holstein noch bis Ende 2015 bis zu 1 Million m³ Baggergut (Laderaumvolumen) bei der Tonne E3 vor Helgoland unterbringen darf. Laut Drs. 21/1044 wurde das Einvernehmen mit Schleswig-Holstein vom 01. August 2008, geändert am 28.07.2009 sowie verlängert am 31.05.2013, am 16.12.2014 lediglich auf den 31.12.2015 befristet verlängert. Die Dringlichkeit , die 1 Million Kubikmeter vor Helgoland zu verklappen, wurde dem MELUR am 24.06.2015 angezeigt. In der HPA-Pressemitteilung „Wegen trockenem Sommer: HPA bringt mehr Sedimente zur Tonne E3“ vom 04.09.2015 wird mitgeteilt, dass in diesem Jahr statt der ursprünglich geplanten 1 Million bis zu 2 Millionen Kubikmeter Elbsedimente bei der Tonne E3 vor Helgoland verklappt werden sollen. Das Land Schleswig-Holstein soll bereits sein Einverständnis erklärt haben. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1) Zwischen Anzeige an das MELUR vom 24.06.2015 (Drs. 21/1044), der Senatsantwort vom 03.07.2015 zu der weiteren 1 Million Kubikmeter (Drs. 21/910) und dem Veröffentlichungsdatum der HPA-Pressemitteilung vom 04.09.2015 liegen zwei Monate. a) Wann wurden die Verhandlungen über die Verklappung von einer weiteren Million m³ Schlick aufgenommen? b) Handelt es sich bei dem „Einverständnis“ um ein neues Einvernehmen oder um eine Verlängerung der Vereinbarung vom 16.12.2014? c) Ich bitte um detaillierte Benennung und Erläuterung der Inhalte dieses „Einverständnisses“ und der Vereinbarung vom 16.12.2014. Mit Benennung ist die genaue Angabe des Titels der Vereinbarung beziehungsweise des „Einverständnisses“ gemeint. d) Sind im „Einverständnis“ Änderungen zum Monitoring vereinbart? e) Welches Datum trägt dieses „Einverständnis“? Am 14. August 2015 hat die HPA das schleswig-holsteinische Ministerium für Energiewende , Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) um eine Ausweitung der jährlichen Unterbringungsmenge in 2015 gebeten. Dieser Bitte hat das Drucksache 21/1512 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 MELUR am 3. September 2015 stattgegeben. Dieses Einverständnis wurde im Rahmen des bestehenden Einvernehmens von 2008 erteilt. Mit den zusätzlichen Mengen für dieses Jahr wird die im Jahr 2008 genehmigte Gesamtmenge von 6,5 Millionen Kubikmetern nicht überschritten. Änderungen zum Monitoring wurden nicht vereinbart. f) Wer war an den Verhandlungen zum „Einverständnis“ beteiligt? Bitte die Beteiligten und die Funktionen benennen. Beteiligt waren Vertreter von HPA und MELUR. g) Wer sind die Vertragspartner der Vereinbarung? HPA und MELUR. h) Welcher Stand des Diskussionsprozesses im „Dialogforum Tideelbe“ wurde in die Vereinbarung mit einbezogen? Die Unterbringung zu Tonne E3 in 2015 findet im Rahmen des bestehenden Einvernehmens von 2008 mit dem Land Schleswig-Holstein statt. Es wurde dabei nicht explizit Bezug genommen auf einen konkreten Stand des Diskussionsprozesses. Allerdings war der Diskussionsprozess weitgehend abgeschlossen und stellte sich in diesem Zeitraum wie folgt dar: Das Dialogforum Tideelbe hat den zukünftigen Umgang mit Sedimenten in der Tideelbe in den Blick genommen. Im Ergebnisbericht hat es sich für Maßnahmen zur nachhaltigen Reduzierung der Unterhaltungsbaggermengen und zur weiteren Schadstoffsanierung der Elbe ausgesprochen und diese bewertet. Die Ergebnisse des Forums werden nun von der HPA und dem Wasser- und Schifffahrtsamt (WSV) ausgewertet und in eine konkrete Handlungsstrategie für die kommenden Jahre überführt. Die Teilnehmenden des Forums wurden sowohl über die beginnende Unterbringung von Sedimenten zu Tonne E3 auf der Abschlusssitzung am 15. Juli 2015 als auch über die Ausweitung der Mengen per E-Mail am 3. September 2015 informiert. i) Wo sind die Vereinbarung vom 16.12.2014 und das „Einverständnis“ öffentlich oder im Internet einsehbar? Wenn diese beiden Dokumente nicht wie das Einvernehmen aus 2008 und die Änderungen aus 2009 und 2013 laut Drs. 20/13706 öffentlich einsehbar sind, warum nicht? Die einschlägigen Dokumente sind nach vorheriger Terminabsprache bei der HPA einsehbar. 2) Welche Menge an Sedimenten in Kubikmetern darf aus welchen Hamburger Bundeswasserstraßenbereichen der Delegationsstrecke und welchen weiteren Hamburger Gewässerflächen (zum Beispiel Hafenbecken) vor Helgoland verklappt werden? Bitte geplante Mengenangaben pro Wasserstraßen- beziehungsweise Gewässerfläche zum Beispiel mittels Karte angeben. Aus den drei Bereichen der Delegationsstrecke (Norderelbe, Köhlbrand und Süderelbe ) dürfen im Jahr 2015 insgesamt bis zu 2 Millionen Kubikmeter verbracht werden. Voraussichtlich wird diese Menge ausgeschöpft. Die tatsächlich in den einzelnen Bereichen der Delegationstrecke zu baggernden Mengen sind von verschiedenen technischen, nautischen und hydrologischen Randbedingungen abhängig und können sich im Zuge des Unterhaltungsverlaufs verändern und können deshalb derzeit nicht angegeben werden. 3) Wann sind die Baggerungen und Verklappungen zeitlich geplant? Die Verbringungen finden laufend seit dem 20. Juli 2015 statt. 4) Wann werden die Beprobungen gemäß GÜBAK abgeschlossen sein und wann werden die Beprobungsergebnisse wo veröffentlicht werden? Die Freigabebeprobungen sind abgeschlossen. Die Ergebnisse wurden auf der Website der HPA veröffentlicht. Siehe hierzu: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1512 3 http://www.hamburg-port-authority.de/de/presse/studien-und-berichte/Documents/ 150720%20Freigabe%20Köhlbrand_fg.pdf, http://www.hamburg-port-authority.de/de/presse/studien-und-berichte/Documents/ 150720%20Freigabe%20Norderelbe_fg.pdf, http://www.hamburg-port-authority.de/de/presse/studien-und-berichte/Documents/ 150720%20Freigabe%20Süderelbe_fg.pdf. 5) Für die Veröffentlichung des Monitoringberichts zu E3 für das Jahr 2013 standen laut Drs. 20/13706 von Ende November 2014 noch „die letzten Ergebnisse“ aus. Der dann für den Frühsommer 2015 erwartete Bericht befand sich laut Drs. 21/1044 vom 21.07.2015 „zur Prüfung im MELUR“. Obwohl das MELUR einer Verlängerung des Einvernehmens am 16.12.2014 für eine weitere Million Kubikmeter Schlick zugestimmt haben soll und, wie jetzt aktuell, ein weiteres MELUR-„Einverständnis“ vorliegt, ist der Monitoringbericht nicht veröffentlicht. a) Warum? Im Gegensatz zu den Antworten auf Drs. 21/1044 erwarte ich nun präzise Antworten! b) Wann ist mit einer Veröffentlichung des überfälligen Monitoringberichtes 2013 zu rechnen? c) Wann ist mit der Veröffentlichung des seit dem Frühjahr überfälligen Monitoringberichtes 2014 zu rechnen. Die Veröffentlichungstermine für die Berichte stehen weiterhin noch nicht fest. Im Übrigen siehe Drs. 21/1044. Der Sachstand ist seither unverändert. d) Wie konnte von den hamburgischen Verhandlern bei den schleswigholsteinischen Partnern ein derartiger „Erfolg“ erzielt werden, obwohl die Monitoringergebnisse weiterhin nicht einvernehmlich veröffentlicht werden? Das Untersuchungsprogramm, welches das umfassendste Monitoring einer Unterbringungsstelle in deutschen Küstengewässern darstellt, läuft kontinuierlich weiter. Die noch zu veröffentlichen Monitoringberichte beziehen sich auf die Jahre 2013 und 2014. Eine Veröffentlichung war für die Vereinbarung für das Jahr 2015 nicht Voraussetzung . 6) In Drs. 21/1044 wird angeführt, dass sich eine schleswig-holsteinische Stiftung in Gründung befindet. Eine Stiftungsgründung ist weiterhin unbekannt. a) Unter welchem Namen ist die Stiftung zwischenzeitlich gegründet worden? b) Wie viele Kuratoriumsmitglieder dürfen für die Stiftung von Hamburg benannt werden? Welche Stiftungsfundamente sind dem Senat bekannt? Die Gründung der Stiftung zum Schutz des Wattenmeers liegt in der alleinigen Zuständigkeit des Landes Schleswig-Holsteins. Der Senat sieht in ständiger Praxis davon ab, die Entscheidungen anderer Länder zu kommentieren. c) Ist für 2015 eine gleichbleibende Zuwendungsregelung von 2 Euro pro Kubikmeter vorgesehen? Sind diese Aufwendungen ebenfalls von der HPA zu tragen? Ja. d) Welchen Zusammenhang hat der Zahlungsausgang der Stiftungszuwendung an das MELUR vom 16.12.2014 mit der zeitgleichen Datierung der Verlängerung des Einvernehmens bis zum 31.12.2015? Bitte erläutern! Es gibt keinen Zusammenhang. Drucksache 21/1512 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 7) Am 01.07.2015 hat der Europäische Gerichtshof zum Aktenzeichen C- 461/13 sein Urteil gesprochen. Ist die in Drs. 21/1044 angekündigte Bewertung des Gerichtsurteils vorangeschritten beziehungsweise abgeschlossen ? Wie lautet der Zwischenstand beziehungsweise das Ergebnis ? Siehe Drs. 21/1044. Der Sachstand ist seither unverändert. 8) Das OSPAR-Berichtswesen „Report on dumping of wastes or other matter at sea“ hat sich in 2013 (im folgenden OSPAR-2013) geändert. a) Welche Auswirkungen hat diese Änderung auf den Hamburger Hafen und sein Berichtswesen? Keine. b) Unter welchem OSPAR-„Deposit-site-code“ meldet Hamburg auf den üblichen Berichtswegen seine Verklappungen bei Tonne E3 vor Helgoland seit 2005 an? Ich bitte um eine tabellarische Übersicht für jedes Berichtsjahr seit dem Einvernehmen aus 2008. Die Berichterstattung erfolgt nicht durch Hamburg, sondern gebündelt für Deutschland durch die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG). Der OSPAR (Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordost-Atlantiks) Deposit Code für die Unterbringungsstelle Tonne E3 lautet „57“. Eine tabellarische Übersicht ist den jeweiligen OSPAR-Jahresberichten „Annual OSPAR report on dumping of wastes or other matter at sea“ zu entnehmen. Im Übrigen siehe hierzu: http://www.ospar.org/about/publications. c) Ist es richtig, dass die im OSPAR-2013 aufgeführten Verklappungsgebiete 103, 105 und 109 (allesamt vor St. Margarethen) im Geltungsbereich der GÜBAK (Gemeinsame Übergangsbestimmungen zum Umgang mit Baggergut in den Küstengewässern) liegen? Bitte Karte als Anhang beifügen. Grundsätzlich liegen alle bei OSPAR gemeldeten Unterbringungsbereiche im Geltungsbereich der GÜBAK. Eine Karte ist den jeweiligen OSPAR-Jahresberichten „Annual OSPAR report on dumping of wastes or other matter at sea“ zu entnehmen. d) Ist es richtig, dass in diesen drei Verklappungsgebieten Sedimente aus der Hamburger Delegationsstrecke samt Hafengebieten und dem in Hamburger Kostenverantwortung liegenden Sedimentfang vor Wedel verklappt wurden? Auf diesen Stellen wurden keine Sedimente aus der Hamburger Delegationsstrecke umgelagert. Sie dienen derzeit nur für die Unterbringung von Sedimenten aus dem Amtsbereich des WSV. Dies beinhaltet auch das Baggergut aus der Unterhaltung des Sedimentfangs bei Wedel. e) An der Unterelbe wurde laut OSPAR-2013 der obere Richtwert R2 der GÜBAK („National criteria/upper level (mg/kg dry weight)) für hochgiftige organische Giftstoffe bei der Verklappung von rund 4.624.000 m³ Schlicks vor St. Margarethen überschritten. Wie viele Kubikmeter dieser den oberen Richtwert R2 überschreitende Mengen an Hafenschlicks wurden der Hamburger Delegationsstrecke, den Hamburger Hafengebieten oder der Sedimentfang entnommen? Die genannte Mengenangabe ist nicht bekannt und kein Bestandteil des OSPARBerichtswesens . Im Übrigen wurden bisher keine Sedimente aus Hamburger Hafen und Delegationsstrecke in den Bereich vor St. Margarethen umgelagert. Der Sedimentfang bei Wedel liegt im Zuständigkeitsbereich der WSV.