BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15124 21. Wahlperiode 04.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Koeppen (SPD) vom 26.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Elektrifizierung der AKN-Strecke nach Kaltenkirchen Die Planungen für die Elektrifizierung der AKN-Strecke zwischen Eidelstedt und Kaltenkirchen laufen auf Hochtouren. In der Ausgabe der „Kieler Nachrichten “ vom 31. Januar 2018 sagte der Schleswig-Holsteiner Minister Buchholz : „Bis Ende des Jahres könnte das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen sein und der Bau Ende 2019 starten.“ Ich frage daher den Senat: Nach den Erörterungsterminen zum Planfeststellungsverfahren für die Verlängerung der S-Bahn Linie S21 haben die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein im Oktober des Jahres 2018 entschieden, die Strecke im Abschnitt zwischen Ellerau und Tanneneck eingleisig zu belassen. Die Planungen sollen entsprechend angepasst werden . Durch den Verzicht auf den dortigen zweigleisigen Ausbau sind deutlich geringere Eingriffe in die Grundstücke der Anliegerinnen und Anlieger nötig als bisher geplant. Gegen die Ursprungsplanung mit einem zweigleisigen Ausbau hatte es zahlreiche Einwendungen von Betroffenen im Planfeststellungsverfahren gegeben. Hintergrund der Umplanung ist eine von Hamburg und Schleswig-Holstein in Auftrag gegebene erneute „Eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchung“. Danach ist ein stabiler Betrieb auch mit einer eingleisigen Strecke möglich. Jedoch müssen zur Stabilisierung des Betriebs im S-Bahn-Kernnetz betriebliche Maßnahmen umgesetzt werden, um in Verspätungsfällen auf der S21 Folgestörungen auszuschließen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein, der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH und der AKN Eisenbahn GmbH (AKN) wie folgt: 1. Wie ist der Stand der Planfeststellung in Hamburg? 2. Wurde bereits ein Planfeststellungsbeschluss für den Hamburger Bereich erlassen? a. Wenn ja, wann? b. Wenn nein, wann wird mit dem Beschluss gerechnet? Der Planfeststellungsbeschluss ist am 1. November 2018 erlassen worden. 3. Wie ist der Stand der Planfeststellung in Schleswig-Holstein? Die eingereichten Antragsunterlagen werden aufgrund der Umplanungen derzeit überarbeitet. 4. Wurde bereits ein Planfeststellungsbeschluss für den Schleswig- Holsteiner Bereich erlassen? Drucksache 21/15124 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Wenn ja, wann? b. Wenn nein, wann wird mit dem Beschluss gerechnet? Ein Planfeststellungsbeschluss für den Schleswig-Holsteinischen Teil der Maßnahme liegt nicht vor. Aussagen zum künftigen Vorgehen der zuständigen schleswigholsteinischen Behörden können vom Senat nicht gemacht werden. 5. Wie sieht der aktuelle Zeitplan aus? Die AKN strebt in Abhängigkeit vom Verlauf des Planfeststellungsverfahrens nach vorbereitenden Arbeiten wie Grunderwerb und Baufeldräumung einen Baubeginn voraussichtlich im Jahr 2023 und eine Inbetriebnahme im Jahr 2025 an.