BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15128 21. Wahlperiode 04.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 26.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Vollsperrung der Verbindungsbahn und der Strecke nach Pinneberg über die Weihnachtsfeiertage Gemäß einer Pressemitteilung vom 1. November plant die Deutsche Bahn AG zwischen Weihnachten und Neujahr eine gleichzeitige Vollsperrung der Verbindungsbahn westlich vom Hamburger Hauptbahnhof und der Bahnstrecke nach Pinneberg. In der Folge kann lediglich der RE70 aus Kiel noch den Hamburger Hauptbahnhof erreichen. Alle anderen Reisenden werden in Pinneberg oder Elmshorn umsteigen müssen. Fernreisende in Richtung Süden werden in vielen Fällen den Hauptbahnhof nicht nutzen können und auf den Bahnhof Hamburg-Harburg ausweichen müssen. Der Senat, als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr auf dem Gebiet der Hansestadt, hat sich bisher noch nicht zu den Planungen der Deutschen Bahn AG geäußert. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die von der Deutschen Bahn AG (DB AG) geplante Maßnahme ähnelt dem Eingriff in das Netz südlich des Hauptbahnhofs vor einigen Jahren. Diese betrafen den Ersatz der ehemaligen Pfeilerbahn durch den Damm beziehungsweise die Erneuerung der beiden nördlich liegenden Gleise und den Ersatz der Oberhafenbrücke. Die anstehenden Maßnahmen wurden ebenfalls in den Zeitraum Weihnachten/Neujahr gelegt, weil dies von der DB AG der Zeitraum ist, in dem unvermeidbare massive Einschnitte in die Leistungsfähigkeit des Netzes die geringsten negativen Auswirkungen haben. In diesem Zeitraum fällt Schülerverkehr aus und es sind weniger Pendlerinnen und Pendler unterwegs. Ebenso ist das Güterverkehrsaufkommen deutlich geringer. Seitens der DB Netz AG wurden die oben genannten Maßnahmen zu einer Gesamtmaßnahme gebündelt, um die Auswirkungen in Summe für die Fahrgäste/Reisenden und die Eisenbahnverkehrsunternehmen so gering wie möglich zu halten. Ziel ist, die angemeldeten Infrastrukturmaßnahmen wirtschaftlich, baubetrieblich und fahrplantechnisch sinnvoll zusammenzufassen. Durch die Bündelung der Maßnahmen wird davon ausgegangen, dass in dem geplanten Zeitraum die geringeren Beeinträchtigungen für die Fahrgäste entstehen. Bei separater Durchführung einzelner Maßnahmen wäre es mehrmals zu ähnlichen Auswirkungen gekommen. Die jetzt anstehenden Maßnahmen, die die Vollsperrung der Verbindungsbahn zur Folge haben, werden unter Berücksichtigung der an den Weihnachtsfeiertagen veränderte Nachfrage in enger Abstimmung zwischen HVV, DB Regio erarbeitet und mit der zuständigen Behörde sowie dem Land Schleswig-Holstein als Aufgabenträger im Schienenpersonennahverkehr abgestimmt. Die Linien S3 und S31 fahren in der Überlagerung an Montagen bis Freitagen künftig von circa 6 bis 21 Uhr und an Sonnabenden von circa 9 bis 21 Uhr im Fünf-Minuten- Drucksache 21/15128 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Abstand. In den übrigen Verkehrszeiten und an Sonntagen zwischen 7 und 23 Uhr verkehrt die Linie S3 im Zehn-Minuten-Abstand, zwischen 23 und 1 Uhr sowie vor 6/7 Uhr im 20-Minuten-Takt. Für die Pinneberger Strecke ist eine Erweiterung der Züge auf einen Vollzugbetrieb (sechs statt drei Wagen) im schleswig-holsteinischen Abschnitt an allen Tagen zu allen Zeiten geplant, um hier zusätzlich umsteigende Fahrgäste aus den Regionalbahnen aufzunehmen. Für die Bergedorfer Strecke ist eine Erweiterung der Züge auf einen Vollzugbetrieb auch an Wochenenden vorgesehen, um hier Fahrgäste des Regional- und auch des Fernverkehrs aus Richtung Schwerin aufzunehmen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Deutschen Bahn AG (DB AG) und des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) wie folgt: 1. Wie und in welcher Form war der Senat in die Vorbereitung und Planung von Bauarbeiten und Ersatzverkehren der DB eingebunden? Die DB Netz AG beteiligt und informiert die Länder, Eisenbahnverkehrsunternehmen und Aufgabenträger über geplante Baumaßnahmen. Zu den Ersatzverkehren siehe Antworten zu 5. und 6. 2. Nach Mitteilung der Deutschen Bahn AG „werden insgesamt 1.273 Meter Gleis erneuert, davon 1.000 Meter zwischen Altona und Langenfelde .“ Auf welchen Abschnitten finden die restlichen Erneuerungen statt? Die restlichen Erneuerungen finden auf den Strecken zwischen Hamburg-Altona und Pinneberg und im Bereich der Abzweigung Rainweg statt. 3. Nach Mitteilung der Deutschen Bahn AG „werden auf der Strecke 18 Weichen erneuert, davon 6 im Bereich Hamburg Hbf.“ Wo liegen die weiteren zu erneuernden Weichen? Die weiteren zu erneuernden Weichen liegen in den Bereichen Hamburg Langenfelde und Abzweigung Rainweg. 4. Hat der Senat Kenntnis, ob eine Aufteilung der Bauarbeiten in zwei Abschnitte (westlich Hauptbahnhof und nördlich Altona) geprüft wurde? Falls ja, weshalb wurde diese Lösung verworfen? 5. Während der geplanten Sperrung wird den Linien S3 und S31 eine wichtige Funktion als Zu- und Abbringer von in Harburg und Pinneberg endenden Zügen zukommen. Welche Verstärkungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Taktverdichtung, ausgeweitete Betriebszeiten oder Langzugeinsatz , sind während der Sperrung geplant? Siehe Vorbemerkung. 6. In einem Schreiben an einen Fahrgastverband begründet die Deutsche Bahn AG das Enden des RE6 aus Westerland in Elmshorn und des RE7 aus Flensburg mit fehlenden Gleiskapazitäten in Pinneberg. Weshalb werden zum Wenden der aus Richtung Norden kommenden Züge nicht die umfangreichen Anlagen der DB-Fernverkehr in Eidelstedt und Langenfelde genutzt? Die am stärksten frequentierte Regionalverkehrslinie (RE70 Hamburg – Kiel) wird weiterhin mit Umleitung über die Güterumgehungsbahn von und nach Hamburg Hauptbahnhof geführt. Zusätzlich hält die Regionallinie RB61 mit Anschluss von und zur S3 den Betrieb zwischen Pinneberg und Elmshorn aufrecht. Die Durchführung weiterer Fahrten zwischen Pinneberg und Hamburg ist nach Angaben der DB Netz AG betriebstechnisch nicht möglich, da insbesondere eine zusätzliche Belastung des Bahnhofs Hamburg-Eidelstedt wegen der Abwicklung der Leerparks von sowie in die Werke Hamburg-Eidelstedt und Hamburg-Langenfelde mit teils aufwändigen Rangiermanövern den Bahnhof stark belasten wird. Die Nutzung der Infrastrukturanlagen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15128 3 in Hamburg-Langenfelde und Hamburg-Eidelstedt für Wenden des RE 6 und/oder des RE7 scheidet daher aus betrieblichen Gründen aus, ein dortiges Wenden würde zu Behinderungen für die nach Hamburg durchgebundenen und die aus Süden endenden Verkehre führen. Darüber hinaus sind die hierfür geeigneten Gleiskapazitäten durch die angepassten Betriebskonzepte aller Linien sowie der regulären Betriebsabläufe in den Betriebsstellen ausgeschöpft. Ebenso erfordert auch die Baulogistik Nutzungszeiten der verfügbaren Gleiskapazitäten.