BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1513 21. Wahlperiode 15.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir und Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 08.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Salafisten vor Flüchtlingsunterkunft Messehallen Nach Meldungen von Flüchtlingsaktivistinnen und Flüchtlingsaktivisten versammelten sich am 6. September 2015 Salafistinnen und Salafisten vor der Flüchtlingsunterkunft Messehallen und versuchten junge Flüchtlinge anzuwerben . Nach Schilderungen hat das Personal der Unterkunft versucht, die Salafistinnen und Salafisten davon abzuhalten. Daraufhin habe eine Gruppe Salafistinnen einen Sichtschutz heruntergerissen, um Korane in die Messehallen zu reichen. Darüber hinaus gibt es Hinweise, dass innerhalb des Sicherheitspersonals, welches für die Sicherheit in und vor Flüchtlingsunterkünften zuständig ist, Personen beschäftigt sind, die dem salafistischen Spektrum nahestehen. Wir fragen den Senat: 1. Inwiefern hat der Senat Erkenntnisse über die Ereignisse? Schildern Sie diese bitte genau. Ehrenamtliche Helfer und Mitarbeiter des zuständigen Sicherheitsunternehmens haben gegenüber der Polizei folgende Sachverhalte nachträglich geschildert: Am 6. September 2015 gegen 16 Uhr wurde im Eingangsbereich Süd der Messehallen eine Kontaktaufnahme von fünf als südländisch/arabisch beschriebenen Personen mit Flüchtlingen beobachtet. Am selben Tag gegen 19.30 Uhr verteilte eine südländisch/ arabisch aussehende Personengruppe Sachspenden im Eingangsbereich Süd der Messehallen. In beiden Sachverhalten sind die Personen durch ehrenamtliche Helfer beziehungsweise Mitarbeiter des Sicherheitsunternehmens angesprochen und gebeten worden, das Gelände zu verlassen. Erkenntnisse, dass die beschriebenen Personen tatsächlich dem salafistischen Spektrum zuzuordnen sind, liegen der Polizei derzeit nicht vor. Die Polizei hat die in den Messehallen tätigen Helfer und Mitarbeiter sensibilisiert und aufgefordert, bei künftigen Vorfällen umgehend die Polizei zu informieren. 2. Wie bewertet der Senat die Ereignisse und wie gedenkt er vorzugehen? Die Polizei ergreift aktuell Maßnahmen zur Prävention und Information. Die Dienststelle „Prävention gewaltzentrierter Ideologien“ im Landeskriminalamt (LKA 702) analysiert derzeit die geschilderten Sachverhalte und befindet sich im Austausch mit Vertretern von muslimischen Religionsgemeinschaften, die selbst eine seelsorgerische Unterstützung von traumatisierten Flüchtlingen anbieten wollen. Es ist beabsichtigt, den Sachverhalt im Beratungsnetzwerk Prävention und Deradikalisierung (siehe Drs. 20/13460) einzubringen. Drucksache 21/1513 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Welche weiteren Fälle sind dem Senat bekannt? Bitte auflisten nach Datum, Ort und Anlass. Ehrenamtliche Helfer haben der Polizei mitgeteilt, dass am 5. September 2015 gegen 19 Uhr fünf südländisch/arabisch aussehende Personen Korane und Flyer von außen durch den Zaun des Messegeländes an Flüchtlinge gereicht hätten. f & w fördern und wohnen AöR sind zwei weitere Fälle aus dem Umfeld des Standortes der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung im Jenfelder Moorpark bekannt. Am 4. September 2015 und am 8. September 2015 verteilten Personen, die ebenfalls dem salafistischen Spektrum anzugehören schienen, Korane und Kleidung an Flüchtlinge im öffentlichen Raum in der Nähe der Unterkunft. 4. Inwiefern sind dem Senat Fälle bekannt, dass im Sicherheitspersonal, das tätig ist im Bereich von Flüchtlingsunterkünften, Personen angestellt sind, die dem salafistischen Spektrum nahestehen? Erkenntnisse im Sinne der Frage liegen der zuständigen Behörde nicht vor. 5. Welche Voraussetzungen müssen Bewerberinnen und Bewerber erfüllen , um als Sicherheitsperson in beziehungsweise vor Flüchtlingsunterkünften und in anderen Orten und zu anderen Anlässen, wo direkter Kontakt mit Flüchtlingen nicht auszuschließen ist, tätig zu sein und inwiefern gibt es eine Qualitätssicherung? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsdienste haben eine besondere Bedeutung für den Schutz der in den in Bezug genommenen Unterkünften untergebrachten Menschen. Aus diesem Grund erfordert die Auswahl der Sicherheitsdienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter in den Unterkünften besondere Sorgfalt. Mit dieser besonderen Verantwortung gegenüber den Flüchtlingen ist keine Beschäftigung von Personen im Sicherheitsdienst zu vereinbaren, die durch ausländerfeindliche Haltungen oder andere extremistische Haltungen in Erscheinung getreten sind und insofern die Besorgnis begründen können, dass den Flüchtlingen nicht mit einer unvoreingenommenen positiven Grundhaltung begegnet wird, sie mit undemokratischen Haltungen konfrontiert werden, die aufgrund der Fluchtsituation besonders problematisch sind oder sogar für Haltungen oder Organisationen geworben wird, die der freiheitlich demokratischen Grundordnung entgegenstehen. Vor diesem Hintergrund erfolgt eine Überprüfung unter Einbeziehung der Sicherheitsbehörden. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt entsprechende Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Betätigung bekannt werden, würden in Absprache zwischen Betreiber und Sicherheitsunternehmen geeignete Maßnahmen getroffen. Im Übrigen siehe Drs. 20/13212, Drs. 20/12380 und Drs. 21/328. 6. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um eventuell nicht städtische Firmen von oben erwähnten Ereignissen zu unterrichten, damit diese ihr Personal dahin gehend schulen und einstellen? Das LKA 702 ist im Beratungsnetzwerk Prävention und Deradikalisierung vertreten und steht staatlichen sowie privaten Institutionen als polizeilicher Ansprechpartner zum Thema Prävention religiös motivierten Extremismus zur Verfügung. Im Übrigen hat das LKA 702 bereits im April 2015 auf Anfrage des Einwohnerzentralamtes eine Informationsveranstaltung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Erstaufnahmeeinrichtungen durchgeführt, an der auch der Geschäftsführer des eingesetzten Sicherheitsunternehmens teilnahm. Weitere Fortbildungsmaßnahmen werden derzeit geprüft. Siehe auch Antwort zu 1. 7. Es gibt Hinweise, dass seitens der Salafistinnen und Salafisten eine weitere Aktion zum islamischen Opferfest (23. – 26.09.15) geplant ist. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat darüber vor und wie gedankt er dagegen vorzugehen? Der Polizei ist ein Spendenaufruf vom 6. September 2015 auf der Facebook-Seite „Dawah Hamburg“ bekannt, in dem zum islamischen Opferfest vom 24. – 27. September 2015 um Süßigkeiten, Bastelsachen et cetera für Flüchtlinge gebeten wird. Darüber hinaus liegen dem Senat im Sinne der Frage Erkenntnisse zu Straftaten oder Gefahren zurzeit nicht vor.