BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15134 21. Wahlperiode 21.12.18 Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander Wolf, Dirk Nockemann, Detlef Ehlebracht, Andrea Oelschläger, Harald Feineis und Peter Lorkowski (AfD) vom 28.11.18 und Antwort des Senats Betr.: „Erklärung der Vielen“ – Parteipolitische und weltanschauliche Einflussnahme durch die Behörde für Kultur und Medien sowie durch öffentlich geförderte Kultureinrichtungen? Am 9. November 2018 stellten parallel in Berlin, Hamburg, Dresden und Düsseldorf regionale Vertreter verschiedener Kultureinrichtungen der Öffentlichkeit ihre Kampagne „Erklärung der Vielen“ vor; in Hamburg erfolgte entsprechend die Vorstellung der sogenannten Hamburger Erklärung der Vielen .1 Offizielle Stellungnahmen der Behörde für Kultur und Medien sowie des Kultursenators Auf der Behörden-Webseite veröffentlichte die Hamburger Behörde für Kultur und Medien (BKM) unter der Überschrift „Zeichen setzen“ folgende Pressemitteilung zur „Erklärung der Vielen“: „„Erklärung der Vielen“: Hamburgs Kulturinstitutionen und -verbände zeigen Haltung! KÜNSTLERINNEN, KÜNSTLER UND INSTITUTIONEN SETZEN ZEICHEN GEGEN RECHTSPOPULISTISCHE TENDENZEN UND EIN- FLUSSNAHME AUF DIE KUNST- UND KULTURSZENE“ Zahlreiche Künstlerinnen , Künstler und Kulturinstitutionen haben heute auf Kampnagel die „Hamburger Erklärung der Vielen“ vorgestellt, mit der sie ein deutliches Zeichen gegen rechtspopulistische Tendenzen und Einflussnahme auf die Kunst- und Kulturszene setzen. Auch in anderen Städten wurde heute eine vergleichbare Initiative gestartet. Ziel ist es, den Austausch der Kulturinstitutionen und Aktiven in der Kulturlandschaft zu intensivieren und sich gemeinsam gegen Rassismus und andere Formen der Diskriminierung und für eine gerechte, offene und solidarische Gesellschaft einzusetzen. Mit Diskussionen , Veranstaltungen und Aktionen wollen sich die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner in den kommenden Monaten für die Freiheit der Kunst einsetzen und für eine „Glänzende Demonstration der Kunst und Kultur“ im Frühjahr in Berlin mobilisieren. Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Kultureinrichtungen stehen zunehmend unter Druck. Insbesondere rechtspopulistischen Angriffen auf unsere freie und offene Gesellschaft müssen wir uns entgegenstellen. Gerade der 80. Jahrestag der Pogromnacht ermahnt uns, in welcher Katastrophe Nationalismus und Extremismus enden. Kunst kann uns helfen, ein gemeinsames Verständnis für unsere vielfältige Gesellschaft zu finden. Dazu 1 https://www.dievielen.de/erklaerung-der-vielen (abgerufen am 10.11.2018). Drucksache 21/15134 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 braucht sie die Freiheit, Stellung zu beziehen und anzuecken. Wir stehen deshalb in der Pflicht, einen gesellschaftlichen Grundkonsens zu sichern, der diese Freiheit nicht in Frage stellt, sondern als wesentlichen Wert unseres Zusammenlebens erkennt und fördert. Ich freue mich über die breite Unterstützung der Initiative ‚Die Vielen‘ auch in Hamburg und danke den Kultureinrichtungen , Künstlerinnen und Künstlern für ihr Engagement im Rahmen dieser Initiative, aber auch in ihrer täglichen künstlerischen Arbeit. Wir brauchen die klar vernehmbare Stimme einer offenen und freien Kunst und eine Politik, die diese unterstützt und sich deutlich gegen alle Versuche der Einschüchterung stellt. Wir wollen ohne Angst verschieden sein können.“2 Die BKM twitterte ferner auf ihrem offiziellen Account anlässlich der Bekanntmachung der „Erklärung der Vielen“: „Über 100 unterzeichnen #Erklaerung DerVielen in #Hamburg - gegen rechtspopulistische Tendenzen und Einflussnahme auf Kultur! @CarstenBrosda: „Wir wollen ohne Angst verschieden sein können. Kunst hilft uns, ein gemeinsames Verständnis für unsere vielfältige Gesellschaft zu finden.““3 Der Präses der BKM, Dr. Carsten Brosda (SPD), führte am 9. November 2018 auf seinem Twitter-Account aus: „Eine großartige und wichtige Aktion. Haltung zeigen und Postionen (Fehler im Original) markieren - das ist mehr als notwendig, wenn die Freiheit der Kunst und des selbstbestimmten Lebens in Gefahr sind. Die Kulturbehörde @hh_bkm ist solidarisch! #ErklaerungDerVielen“.4 In einem NDR-90.3-Beitrag zu der Erklärung wird Kultursenator Brosda wie folgt zitiert: Kultureinrichtungen würden „zunehmend unter Druck stehen“.5 Und in einem weiteren NDR-Beitrag heißt es: „Unterstützt wird die Erklärung auch von Kultursenator Carsten Brosda. Kunst könne helfen, ein gemeinsames Verständnis für die vielfältige Gesellschaft zu finden, sagte der SPD- Politiker. „Dazu braucht sie die Freiheit, Stellung zu beziehen und anzuecken .“ Die Freiheit der Kunst dürfe nicht infrage gestellt werden, sondern müsse als wesentlicher Wert des Zusammenlebens gefördert werden.“6 Auf der Kampagnen-Webseite der „Erklärung der Vielen“ heißt es in der „Hamburger Erklärung der Vielen“: „Der rechte Populismus, der die Kultureinrichtungen als Akteur*innen dieser gesellschaftlichen Vision angreift, steht der Kunst der Vielen feindselig gegenüber. Rechte und nationalistische Gruppierungen und Parteien stören Veranstaltungen, wollen in Spielpläne eingreifen, polemisieren gegen die Freiheit der Kunst und arbeiten an einer Renationalisierung der Kultur.“7 Und weiter: „Wir, die Unterzeichnenden, wehren die illegitimen Versuche der Rechtsnationalen ab, Kulturveranstaltungen für ihre Zwecke zu instrumentalisieren.“8 Positionen und Stellungnahmen der Kampagne und ihrer Unterstützer mit Nennung der AfD Im Rahmen der Hamburger Pressekonferenz zur Vorstellung der Kampagne warnte die Kunstverein-Direktorin Bettina Steinbrügge „vor der Tendenz, zeitgenössische bildende Kunst zu diskreditieren, wie es kürzlich bei einem umstrittenen Denkmal in Kassel geschah“. Und sie berichtete auch davon, dass die AfD in Hamburg das parlamentarische Werkzeug der Kleinen Anfra- 2 https://www.hamburg.de/bkm/11846094/erklaerung-der-vielen/ (abgerufen am 11.11.2018). 3 https://twitter.com/hh_bkm/status/1060848184455557120 (abgerufen am 09.11.2018). 4 https://twitter.com/CarstenBrosda/status/1060861429828501504 (abgerufen am 09.11.2018). 5 https://www.ndr.de/kultur/Hamburg-Erklaerung-der-Vielen-gegen-Rechts,erklaerung118.html (abgerufen am 09.11.2018). 6 https://www.ndr.de/kultur/Hamburg-Erklaerung-der-Vielen-gegen-Rechts,erklaerung118.html (abgerufen am 09.11.2018). 7 https://www.dievielen.de/erklaerung-der-vielen (abgerufen am 09.11.2018). 8 Ebenda. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15134 3 ge nutze, um genau darauf hinzuarbeiten. „Das sind die kleinen Schikanen, mit denen nun Kulturpolitik gemacht werden soll“, sagte sie. „Deutschland braucht keine Deutschtümelei. Wir lassen uns das nicht gefallen.“9 Bücherhallen-Direktorin Hella Schwemer-Martienßen nannte die Kontrollversuche der AfD, das Bescheidwissenwollen über Interna im Umgang mit Literatur „Aspekte der Denunziation“ und „rechte Elemente, die man aus der Geschichte kennt“.10 Die Initiatorin der Hamburger Erklärung, Amelie Deufelhard , sagte auf der Pressekonferenz, dieser Auftritt sei als erster Schritt bereits eine Aktion. Und überhaupt: „Wir verstehen uns als Eingreiftruppe.“11 Karin Beier, Intendantin des Deutschen Schauspielhauses Hamburg und Unterstützerin der „Hamburger Erklärung der Vielen“, sagte gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“: „Wer hätte vor wenigen Jahren, vielleicht sogar Monaten damit gerechnet, dass die Freiheit der Kunst derart unverblümt zur Disposition gestellt wird? Es sei wichtig, der „Deutschtümelei und nationalistischen Machtphantasien“ positive und lebendige Konzepte einer vielfältigen Gesellschaft entgegen zu setzen. Und weiter: Wenngleich die AfD auch in Hamburg zahlreiche Kleine Anfragen an Kultureinrichtungen stelle und so versuche, Einfluss zu nehmen, (sei) die Situation nach Einschätzung der 52-Jährigen in Hamburg noch vergleichsweise gut.“12 Und Janneke de Vries, Bremer Museum Weserburg, nehme seit einiger Zeit wahr, dass „braunrechte Politik versucht, in kulturelle Belange hineinzureden“ und dabei ein „völkischer Unterton“ zu hören sei. Robert Höller, Schauspieler am Mecklenburgischen Staatstheater Schwerin, sagt: „Im Moment berät die Schauspielleitung über diese Initiative („Erklärung der Vielen“), aber wir sind alle sehr interessiert daran, uns zu solidarisieren. Die Angriffe von AfD und anderen Rechtspopulisten auf Kultureinrichtungen sind so drastisch und gefährlich, wie seit der NS-Zeit nicht mehr. Wir werden uns nicht gefallen lassen, dass in Texten herumgestrichen werden soll oder gar versucht wird, in Spielpläne einzugreifen. Und leider sieht es nicht so aus, dass diese Attacken auf die Kulturfreiheit in Zukunft aufhören. Und weiter : Angriffe von Rechts auf das Mecklenburgische Staatstheater habe es zwar noch nicht gegeben, „aber nebenan im Landtag sitzen 13 AfD- Abgeordnete, da müssen wir gewappnet sein“, so Höller. Viele Schauspieler gingen in den vergangenen Monaten in Schwerin an Montagen auf die Straße , um gegen AfD-Demonstrationen zu protestieren – mit einem eigenen Plakat: „Wir müssen lernen, als Brüder miteinander zu leben oder wir werden als Narren untergehen.“ Das Theater stehe ganz besonders in der Pflicht, alle Versuche von Rechts abzuwehren.“13 Derzeit existieren mindestens zwei Kampagnenseiten der „Erklärung der Vielen “ im sozialen Netzwerk: „Die Vielen“14 sowie „Wirsind Viele“15. Folgende Inhalte mit AfD-Bezug sind dort unter anderem bereits erschienen: - Am 28. Mai 2018 veröffentlicht die Seite „Wirsind Viele“ Fotos der Demonstration „Glänzen statt Ausgrenzen“, auf der Unterstützer der Kampagne „Die Vielen“ mit ihren Transparenten zu sehen sind. Die Fotos 9 https://www.abendblatt.de/kultur-live/article215758633/Hamburgs-Kultur-setzt-ein-Zeichengegen -Rechts.html (abgerufen am 09.11.2018). 10 Ebenda. 11 Ebenda. 12 https://www.noz.de/deutschland-welt/kultur/artikel/1586227/erklaerung-der-vielenkulturhaeuser -im-norden-sind-dabei (abgerufen am 14.11.2018). 13 Ebenda. 14 https://www.facebook.com/Die-Vielen-824714171070821/ (abgerufen am 14.11.2018). 15 https://www.facebook.com/wirsind.viele.14?eid=ARBT4Z6qkPojgBDLHXvXSu8F8NXfWxn Gq58MpYI8Y3-c7zfXMIICS4KaQClJcmO9yQdaXsuk69gaDDXJ (abgerufen am 14.11.2018). Drucksache 21/15134 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 werden unter dem Hashtag „#stopptdieafd“ veröffentlicht.16 Auf einem der Fotos sind Unterstützer der Kampagne mit Transparenten mit folgenden Aufschriften zu sehen: „Alternative fi*** Deutschland“, „Hass ist keine Alternative“ (auf dem Hintergrund eines abgewandelten verunglimpfenden AfD-Parteilogos), „Stopp die AfD“ (mehrfach), „AfD wählen ist so 1933“ und „AfD“ (durchgestrichen)17; auf einem weiteren Foto der Demonstration hält eine Teilnehmerin ein Transparent mit der Aufschrift „F**18 AfD“ sowie zahlreiche weitere Teilnehmer mit Protestschildern „Stoppt die AfD“ 19; auf einem weiteren Foto zeigen Teilnehmer der Demonstration obszöne Gesten in Richtung der an diesem Tag ebenfalls in Berlin stattfindenden AfD-Demonstration.20 - Am 31. Mai lädt die Kampagne auf der Seite „Wirsind Viele“ zur Teilnahme an der vom Trägerverein organisierten Veranstaltung „Glanz Berlin Basst die AfD – Was nun?“ ins tak Theater Aufbau Kreuzbergein. Nach Angaben von „DIE VIELEN e.V.“ soll dort zum Thema gesprochen werden : „Zehntausende haben der AfD den Tag vermiest, der „Tag der Abrechnung“ der AfD wurde zum Tag der Abrechnung mit der AfD, der „Geist des Hambacher Festes“ wehte in Berlin – auf der anderen Seite: statt des befürchteten „größten rechten Aufmarsches seit 1945“ kam es zu einer „Wiederkehr von Peace, Love and Understanding“ Zehntausende haben mit Glanz & Tanz gegen die rechten Stimmungsmacher*innen protestiert.“21 - Am 31. August 2018 wird die Partei „Alternative für Deutschland“ auf der Kampagnen-Seite „Wirsind Viele“ in einem Beitrag als „die #ekelhafd“ bezeichnet. Unter dem Beitrag werden folgende Hashtags gesetzt: #f**afd #keinfußbreitdenfaschisten #fcknzs #fckrassism.22 - Am 11. September 2018 veröffentlicht die Kampagnenseite „Wirsind Viele “ ein Musikvideo der Sängerin Bernadette La Hengsts von der „Futurzwei . Stiftung Zukunftsfähigkeit“. In dem Musikvideo sind folgende Protestschilder oder Ballonaufschriften zu sehen, die sich gegen die Partei AfD richten: „Stoppt die AfD“ (mehrfach), „F** AfD“ (mehrfach als Ballon und als Transparent); im Abspann des Musikvideos erfährt der Zuschauer außerdem, dass die Produktion des Videos von der Bundeszentrale für politische Bildung gefördert wurde.23 - Am 30. Oktober 2018 teilt die Kampagnenseite „Die Vielen“ einen Beitrag des ARD-Magazins „titel, thesen, temperamente“, in dem die These vertreten wird, die AfD habe der Kulturszene „den Kampf angesagt“. In dem Beitrag kommen linke Kulturschaffende zu Wort, die sich darüber beschweren, dass die AfD-Fraktionen in verschiedenen Bundesländern Kultureinrichtungen einen Teil ihrer Mittel streichen wollten. Der ARD- 16 https://www.facebook.com/wirsind.viele.14/posts/134803334051740 (abgerufen am 14.11.2018). 17 https://www.facebook.com/photo.php?fbid=134801164051957&set=pcb.134803334051740& type=3&theater (abgerufen am 14.11.2018). 18 Unter Berücksichtigung des parlamentarischen Sprachgebrauchs werden die vulgären Beschimpfungen der AfD durch die Verantwortlichen der Kampagne „Die Vielen“ unkenntlich gemacht. 19 https://www.facebook.com/photo.php?fbid=134801314051942&set=pcb.134803334051740&t ype=3&theater (abgerufen am 14.11.2018). 20 https://www.facebook.com/photo.php?fbid=134801377385269&set=pcb.134803334051740&t ype=3&theater (abgerufen am 15.11.2018). 21 https://www.facebook.com/events/1270345783068871/ (abgerufen am 15.11.2018). 22 https://www.facebook.com/photo.php?fbid=221933748672031&set=a.167756634089743& type=3&theater (abgerufen am 15.11.2018). 23 https://www.facebook.com/wirsind.viele.14/posts/227379894794083?__tn__=-R (abgerufen am 15.11.2018). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15134 5 Kommentator des Beitrages stuft solche parlamentarischen Initiativen der AfD-Fraktionen als „systematischen Angriff auf die Kunstfreiheit“ ein.24 Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die in Artikel 5 Absatz 1 und Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) verankerten Rechte auf freie Meinungsäußerung und die Freiheit der Kunst sind wesentliche Säulen unserer freien und offenen Gesellschaft. Kunst und Kultur können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, diese Freiheit zu erhalten und ein gemeinsames Verständnis in einer offenen Gesellschaft zu schaffen. Hierzu gehört es ausdrücklich auch, Stellung zu beziehen. Der Senat begrüßt daher alle Aktivitäten besonders auch aus den Bereichen Kunst und Kultur, die das Ziel haben, unsere freie und gesellschaftliche Grundordnung zu stärken. Die Förderung von Pluralität und die Unterstützung von Maßnahmen zur Stärkung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stellen keine Verletzung der Neutralitätspflicht dar. Auf der Grundlage des Landesprogramms zur Förderung demokratischer Kultur, Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsextremismus „Hamburg – Stadt mit Courage“ (Drs. 20/9849) unterstützt der Senat die Zivilgesellschaft in ihrem Engagement für demokratische Werte und gegen Rechtsextremismus, Ideologien der Ungleichwertigkeit und jede Form von Menschenverachtung. Das Landesprogramm gegen Rechtsextremismus schafft insoweit einen konzeptionellen Rahmen und ermutigt dazu, sich jeglichen Angriffen auf Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit zu widersetzen. Auch der Senat und die zuständigen Behörden nutzen regelmäßig öffentliche Anlässe und gestalten öffentliche Veranstaltungen, um eine breite gesellschaftliche Diskussion zu diesen Themen zu ermöglichen. So hat zum Beispiel die für Arbeit, Soziales, Familie und Integration zuständige Behörde in den Jahren 2012 und 2015 Veranstaltungen unter dem Motto „Hamburg bekennt Farbe“ durchgeführt, als deutliches Zeichen gegen Demonstrationen von Rechtsextremen und für Vielfalt, Weltoffenheit und ein friedliches Miteinander (siehe Drs. 21/6997, 21/8891 und 21/12446). Die Fortschreibung des Landesprogramms gegen Rechtsextremismus wird voraussichtlich im Frühjahr 2019 vorliegen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: I) Solidaritätsbekundung mit der Kampagne „Erklärung der Vielen“ durch die Behörde für Kultur und Medien/Neutralitätsgebot/Gemeinnützigkeit des Trägervereins Aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes des Abgeordnetenhauses Berlin zur staatlichen Förderung von Vereinen und Initiativen , deren Aktivitäten sich gegen politische Parteien richten, geht hervor: „Die Chancengleichheit der politischen Parteien ist durch Art. 3 Abs. 1 und Art. 21 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) grundrechtlich abgesichert. Dadurch ist es dem Staat verwehrt, bestimmte Parteien bevorzugt zu behandeln oder zu benachteiligen. In Bezug auf die Öffentlichkeitsarbeit folgt hieraus ein striktes Gebot der Neutralität. Der Staat darf weder für bestimmte Parteien werben noch sie abwertend behandeln. Das Neutralitätsgebot hat besondere Bedeutung für Zeiten des Wahlkampfes, gilt aber auch darüber hinaus. Es ist streng formal zu verstehen und gilt für alle Formen der Kommunikation, also für mündliche Äußerungen ebenso wie für Publikationen oder den Inhalt von Internetseiten. (…) In der Pflicht steht die Exekutive: Zum einen darf sie private Organisationen nicht mit der Vorgabe fördern, sie quasi im politischen Meinungskampf zu vertreten. Zum anderen darf sie es nicht unbeachtet lassen, wenn von ihr 24 https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=959746554234248&id= 824714171070821&__tn__=H-R (abgerufen am 15.11.2018). Drucksache 21/15134 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 geförderte Vereine sich gegenüber Parteien in einer Weise äußern, die ihr selber aufgrund des Neutralitätsgebotes untersagt wäre. Der Staat hat zwar das Recht, die Verbreitung von Wertvorstellungen zu fördern, auf denen die freiheitlich-demokratische Grundordnung beruht. Entsprechende geförderte Aktivitäten dürfen sich aber nicht gezielt gegen bestimmte Parteien richten, wenn diese nicht als verfassungswidrig angesehen werden. Darin läge ein Verstoß gegen die staatliche Neutralitätspflicht. Es muss gewährleistet sein, dass unterstützte Organisationen in ihren Aktivitäten nicht gegen Parteien Stellung beziehen. Bei Vereinen und Initiativen, die sich nicht neutral verhalten , ist der Staat gehalten, dafür zu sorgen, dass in Zukunft die Neutralität gewahrt bleibt. Für die Beurteilung der Frage, inwieweit Verletzungen des Neutralitätsgebots vorliegen, spielt es keine Rolle, ob entsprechende Handlungen nur gegenüber einer Partei oder mehreren Parteien erfolgen. Auch spielt es keine Rolle, ob die betroffenen Parteien im Abgeordnetenhaus vertreten sind. Geförderte Vereine, die sich ungeachtet staatlicher Vorgaben weiter kritisch mit bestimmten Parteien auseinandersetzen, verletzten dadurch ihre Pflichten aus dem Zuwendungsverhältnis, das durch die Gewährung von Zuwendungen zwischen ihnen und dem Staat entstanden ist.“25 1. Auf Grundlage welcher Rechtsvorschrift(en) solidarisieren sich die Hamburger Behörde für Kultur und Medien (BKM) sowie ihr Präses, Dr. Carsten Brosda (SPD), unter Verwendung ihrer Amtsbezeichnungen und unter Zugriff auf behördliche öffentliche Ressourcen mit der Kampagne „Hamburger Erklärung der Vielen“, die sich weltanschaulich einseitig gegen a) einen vermeintlichen Angriff beziehungsweise eine Einflussnahme durch „rechten Populismus“ auf Hamburger Kultureinrichtungen wendet, b) dabei explizit – wie aus den öffentlichen Aussagen der Hamburger Unterstützer hervorgeht – die parlamentarischen Aktivitäten der AfD-Bürgerschaftsfraktion in Bezug auf Hamburger Kultureinrichtungen als eine solche problematische Einflussnahme kritisiert, gegen die es anzukämpfen gelte und c) im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit in den sozialen Medien mit zahlreichen Artikeln und Beiträgen explizit gegen die Partei AfD hetzt, Demonstrationen gegen die Partei organisiert und zu ihnen aufruft und dabei Transparente und Parolen mit unsachlichen, vulgären und abfälligen Bezeichnungen über die Partei öffentlich präsentiert ? Die zuständige Behörde und ihr Präses solidarisieren sich auf der Basis der grundgesetzlich garantierten Kunstfreiheit (Artikel 5 Absatz 3 GG) sowie des Grundrechtes auf Meinungsfreiheit (Artikel 5 Absatz 1 GG) mit der Initiative „Die Vielen“ und den in dieser Initiative engagierten Kultureinrichtungen, und Künstlerinnen und Künstlern. 2. Ist die behördliche Unterstützung einer solchen Kampagne, die sich nachweislich einseitig gegen eine spezifische Weltanschauung und explizit auch gegen eine spezifische Partei richtet, grundsätzlich mit dem aus dem Grundgesetz abgeleiteten Neutralitätsgebot für staatliche Verfassungsorgane und mit der staatlichen Förderung von Vereinen und Initiativen , deren Aktivitäten sich auch gegen eine politische Partei richten, vereinbar? 3. Hält die BKM kulturpolitische Positionierungen und parlamentarische Initiativen von einzelnen in der Hamburgischen Bürgerschaft derzeit vertretenen Parteien für bekämpfenswert? 25 Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes des Abgeordnetenhauses Berlin vom 12. Juli 2018. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15134 7 Wenn ja, warum? Wenn nein, warum unterstützt die BKM dann die „Hamburger Erklärung der Vielen“, die sich explizit auch gegen die Aktivitäten der Hamburger AfD-Bürgerschaftsfraktion wendet? 4. Wie stellt die BKM sicher, dass das Grundrecht der Kunstfreiheit (Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes) gewährleistet wird und auch gesellschaftskritische Positionen von „rechts“ zum Beispiel gegenüber der Zuwanderungspolitik der Bundesregierung, gegenüber dem politischen Islam oder gegenüber der verbreiteten linken Sichtweise von einer ausschließlich mit „Segnungen“ einhergehenden, offenen, bunten und vielfältigen Gesellschaft in den Hamburger Kultureinrichtungen ohne Diskriminierung thematisiert werden dürfen? Weder der Senat noch die für Kultur zuständige Behörde nehmen bei der Förderung kultureller Aktivitäten oder Einrichtungen eine politische Bewertung vor. Auch kritische Haltungen sind durch das Recht auf Meinungsfreiheit (Artikel 5 Absatz 1 GG) und durch die Rechte der parlamentarischen Opposition (Artikel 20 GG, Artikel 3 HV) geschützt. Dies gehört zu den Grundsätzen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die von verschiedenen Institutionen unterzeichnete „Hamburger Erklärung der Vielen“ wendet sich nicht gegen bestimmte Parteien oder die politische Opposition. Vielmehr handelt es sich um eine öffentliche Erklärung, die sich gegen Verletzungen der Menschenwürde (Artikel 1 GG) durch die Verächtlichmachung von Menschen sowie gegen Bedrohungen der Kunstfreiheit (Artikel 5 Absatz 3 GG) durch politisch motivierte Rufe nach der Absetzung bestimmter Veranstaltungen oder Darbietungen wendet. Diese Verteidigung der Verfassungsordnung begegnet auch vor dem Hintergrund des Neutralitätsgebotes keinen rechtlichen Bedenken. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Wie stellt die BKM sicher, dass der Trägerverein „DIE VIELEN e.V.“, der aktiv verfassungskonforme kulturpolitische Positionen und parlamentarische Initiativen der Partei „Alternative für Deutschland“ bekämpft, keine direkten oder indirekten öffentlichen Mittel erhält oder seine aus öffentlichen Mitteln hervorgehenden personellen und materiellen Ressourcen nicht dazu einsetzt, um den Kulturbetrieb vor einer unliebsamen, aber rechtskonformen Auseinandersetzung über Fördermittel und Förderzwecke abzuschirmen? Der Verein „DIE VIELEN e.V.“ erhält keine Zuwendungen der Freien und Hansestadt Hamburg. 6. Sieht die BKM nicht gerade in der „Hamburger Erklärung der Vielen“ einen gezielten Versuch linksgerichteter Hamburger Kultureinrichtungen, den Einsatz der der Opposition nach der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg zustehenden Kontroll- und Auskunftsrechte zu diskreditieren , um die eigenen linkspopulistischen und linksradikalen Tendenzen und Einflussnahmen im Hamburger Kulturbetrieb zu manifestieren und im Übrigen dadurch auch eine sehr einseitige Deutung von „Kunstfreiheit“ unter Ausschluss gesellschaftskritischer Positionen von „rechts“, wie sie in unserer Gesellschaft eben auch einen legitimen Platz haben, durchzusetzen? Wenn nein, warum nicht? Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. bis 4 und Vorbemerkung. 7. Erhält der Trägerverein der Kampagne „DIE VIELEN e.V.“ direkte Zahlungen durch die Freie und Hansestadt Hamburg oder andere öffentliche Mittel zum Beispiel anderer Bundesländer, des Bundes oder der Europäischen Union? Drucksache 21/15134 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Wenn ja, bitte die bisher gezahlten Fördersummen und Förderzwecke angeben. Siehe Antwort zu 5. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der zuständigen Behörde nicht vor. 8. Wann wurde die Gemeinnützigkeit des Vereins aus welchem Grund und mit welchen Zielen gewährt? 9. Wann wurde die Gemeinnützigkeit des Vereins zuletzt überprüft und wann ist die nächste Prüfung geplant? 10. Unter welchen Umständen könnte die Gemeinnützigkeit des Vereins aberkannt werden? 11. Wäre eine mögliche Zusammenarbeit/Kooperation von Unterzeichner- Institutionen mit einer vom Bundes- oder Landesamt für Verfassungsschutz als linksextrem und gewaltorientiert eingestuften Organisation ein Grund, die Gemeinnützigkeit des Vereins abzuerkennen? Fragen zu steuerlichen Verhältnissen eines Steuerpflichtigen können im Hinblick auf das Steuergeheimnis nach § 30 der Abgabenordnung (AO) grundsätzlich nicht beantwortet werden. Im Übrigen siehe § 51 Absatz 3, § 52, insbesondere Absätze 2 und 3 AO. Allgemein kann der Entzug der Gemeinnützigkeit erfolgen, wenn der Verein gegen Vorschriften für die Gewährung der Gemeinnützigkeit verstößt. Hier hat stets eine Einzelfallprüfung und eine Gesamtabwägung zu erfolgen. Ein Entzug kann beispielsweise erfolgen, wenn der Verein in seiner tatsächlichen Geschäftsführung seine Satzungszwecke nicht (ausschließlich und unmittelbar) verfolgt, nicht selbstlos handelt oder gemeinnützigkeitsrechtlich gebundene Mittel fehl oder nicht zeitnah verwendet. 12. Welche Erkenntnisse hat das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg oder das Bundesamt für Verfassungsschutz über die Vorstandsmitglieder des Vereins und über die bisherigen Unterzeichner-Institutionen und Einzelunterzeichner in Hamburg hinsichtlich Mitgliedschaften oder Verflechtungen in/mit linksextremistischen Organisationen/Parteien/ Gruppen oder über mögliche linksextremistische Vorläufe durch frühere oder andauernde Zugehörigkeiten zur subkulturell linksextremistischen Szene? Der in Berlin ansässige Verein ist kein Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg. Von einer Anfrage an das Bundesamt für Verfassungsschutz wurde abgesehen, da die Bundesregierung in ständiger Praxis mitteilt, dass ihre Tätigkeiten ausschließlich dem Kontroll- und Fragerecht des Deutschen Bundestages unterliegen. II) Angebliche „rechtspopulistische Einflussnahmen“ auf Hamburger Kultureinrichtungen sowie angebliche Einflussnahmen durch Parlamentsinitiativen der AfD-Bürgerschaftsfraktion 13. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der BKM zu „rechtspopulistischen Tendenzen“ und daraus hervorgehenden „Einflussnahmen“ auf die Hamburger Kultur vor, wie die BKM in ihrem Twitter-Eintrag und ihrer Pressemitteilung unterstellt? Bitte umfassend für den Zeitraum ab 2015 darlegen und fallweise erläutern. Bitte in diesem Zusammenhang auch erläutern, was die BKM unter „(Rechts-)Populismus“ versteht, die dazu herangezogenen politikwissenschaftlichen Konzepte und Quellen benennen und angeben, welche Organisationen/Parteien von der BKM derzeit als „rechtspopulistisch“ eingestuft werden. 14. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der BKM darüber vor, dass die „Freiheit der Kunst und des selbstbestimmten Lebens“ in Hamburg „in Gefahr“ sei – und welche Rolle spielen dabei nach Kenntnislage der BKM möglicherweise sogenannte rechtspopulistische Tendenzen oder Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15134 9 Einflussnahmen in Hamburg? Bitte umfassend für den Zeitraum ab 2015 darlegen und fallweise erläutern. 15. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der BKM darüber vor, dass Hamburger Kultureinrichtungen „zunehmend unter Druck“ stünden, wie es Präses Brosda unterstellt – und welche Rolle spielen dabei nach Kenntnislage der BKM möglicherweise sogenannte rechtspopulistische Tendenzen oder Einflussnahmen? Bitte umfassend für den Zeitraum ab 2015 darlegen und fallweise erläutern. 16. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der BKM darüber vor, dass „rechter Populismus“ Hamburger „Kultureinrichtungen“ „angreife“ und „der Kunst“ „feindselig“ gegenüberstehe? Bitte umfassend für den Zeitraum ab 2015 darlegen und fallweise erläutern. 17. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der BKM darüber vor, dass „Rechte und nationalistische Gruppierungen und Parteien“ Hamburger Kulturveranstaltungen „stören“ würden? Bitte umfassend für den Zeitraum ab 2015 darlegen und fallweise erläutern. 18. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der BKM darüber vor, dass „Rechte und nationalistische Gruppierungen und Parteien“ „in (Hamburger ) Spielpläne eingreifen“ „wollen“? Bitte umfassend für den Zeitraum ab 2015 darlegen und fallweise erläutern. 19. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der BKM darüber vor, dass „Rechte und nationalistische Gruppierungen und Parteien“ „gegen die Freiheit der Kunst“ in Hamburg „polemisieren“ würden? Bitte umfassend für den Zeitraum ab 2015 darlegen und fallweise erläutern. 20. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der BKM darüber vor, dass „Rechte und nationalistische Gruppierungen und Parteien“ „an einer Renationalisierung der Kultur“ in Hamburg „arbeiten“ würden? Bitte umfassend für den Zeitraum ab 2015 darlegen und fallweise erläutern. 21. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der BKM darüber vor, dass „Rechtsnationale“ in Hamburg „Kulturveranstaltungen für ihre Zwecke zu instrumentalisieren“ versuchen würden? Bitte umfassend für den Zeitraum ab 2015 darlegen und fallweise erläutern. 22. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der BKM darüber vor, dass rechte Akteure „zeitgenössische bildende Kunst (in Hamburg) zu diskreditieren“ versuchen würden? Bitte umfassend für den Zeitraum ab 2015 darlegen und fallweise erläutern. 23. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der BKM darüber vor, dass „die AfD in Hamburg das parlamentarische Werkzeug der Kleinen Anfrage nutze“, um „zeitgenössische bildende Kunst (in Hamburg) zu diskreditieren “? Bitte umfassend für den Zeitraum ab 2015 darlegen und fallweise erläutern. 24. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der BKM darüber vor, dass die AfD Hamburg Parlamentarische Anfragen als „kleine Schikanen“ einsetze , mit denen „Kulturpolitik gemacht werden soll(e)“? Bitte umfassend für den Zeitraum ab 2015 darlegen und fallweise erläutern. 25. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der BKM darüber vor, dass die AfD Hamburg mittels Parlamentarischer Anfragen eine „Deutschtümelei“ bewirken oder „nationalistische Machtphantasien“ verwirklichen wolle? Bitte umfassend für den Zeitraum ab 2015 darlegen und fallweise erläutern . 26. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der BKM für Hamburg vor, dass die „Angriffe von AfD und anderen Rechtspopulisten auf Kultureinrichtungen “ „so drastisch und gefährlich“ seien „wie seit der NS-Zeit nicht Drucksache 21/15134 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 mehr“? Bitte umfassend für den Zeitraum ab 2015 darlegen und fallweise erläutern. 27. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der BKM darüber vor, dass die AfD Hamburg mittels Parlamentarischer Anfragen eine „Kontrolle“ über interne Literatur-Auswahl-Entscheidungen der Bücherhallen „gewinnen wolle“ und inwieweit handelt es sich hierbei nach Kenntnislage der BKM um „Aspekte der Denunziation“ und um „rechte Elemente, die man aus der Geschichte kennt“? Bitte umfassend für den Zeitraum ab 2015 darlegen und fallweise erläutern. 28. Hat der Senat in den beiden Anfragen der AfD-Bürgerschaftsfraktion zur politisch motivierten Herausnahme von Büchern aus dem Bestand der Bücherhallen Hamburg (Drs. 21/12361 und 21/13194) einen Verstoß gegen die verfassungsmäßig zustehenden Rechte und Pflichten der Bürgerschaftsabgeordneten oder einen Missbrauch des Fragerechtes ausgemacht? 29. Sollten der BKM hinsichtlich der Fragen 13. bis 28. keine beziehungsweise keine hinreichend verdichtenden Erkenntnisse vorliegen, warum bezeichnet der Senator die „Erklärung der Vielen“ dann als „mehr als notwendig“, als „großartig“ und warum erklärt sich die BKM „solidarisch“ mit der Erklärung? 30. Welche der bisherigen Parlamentarischen Anfragen oder Anträge der AfD-Bürgerschaftsfraktion betrachtet die BKM überhaupt und aus welchen Gründen als Angriff/Einflussnahme auf Hamburger Kultureinrichtungen ? Bitte fallweise erläutern. 31. Stuft die BKM die Abfrage von Fördersummen und Förderzwecken mittels Parlamentarischer Anfragen oder die Forderung nach Streichung von Fördermitteln mittels parlamentarischer Anträge als illegitime, das heißt mit dem Grundgesetz oder der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg oderanderer Rechtsvorschriften nicht vereinbare, „Angriffe “ oder „Einflussnahmen“ gegen Hamburger Kultureinrichtungen oder öffentlich geförderte Projekte ein? Wenn ja, warum? Im Rahmen des ständigen Austauschs mit Kultureinrichtungen und Kulturschaffenden erhielt die zuständige Behörde auch Kenntnis von Vorfällen, in denen Mitglieder der vermeintlich rechten Szene eine politische Einflussnahme versuchen. Als Beispiele seien folgende Vorfälle genannt: Im Januar 2018 versuchten vier Personen, die der „Identitären Bewegung“ angehören , Plakate mit Opfern von Terroranschlägen sowie Abbildungen vom Pariser Bataclan Theater am Thalia Theater anzubringen. Im September 2018 gab es unmittelbar vor der „United Against Racism“ einen Zwischenfall im Kundenzentrum des Thalia Theaters, als ein Mann die Unterstützung der Demonstration durch das Theater kritisierte und androhte, es gäbe „viele“ wie ihn, bald würde „es losgehen“. Im Oktober 2018 wurde das Konzert der Band Feine Sahne Fischfilet in Ostdeutschland von der Bauhaus Stiftung unter anderem aus Angst vor rechten Protesten abgesagt. Im November 2018 wurde die Vorführung eines mit Mitteln der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH geförderten Films über dieselbe Band in Schleswig-Holstein wegen einer Bombendrohung abgesagt. Eine statistische Erhebung derartiger Vorfälle erfolgt durch die zuständige Behörde nicht. Soweit die Fragen nicht auf Informationen zielen, für deren Gewinnung die Fragesteller auf den Zugang zu einem weitergehenden Wissen oder einer weitergehenden Kompetenz des Senats angewiesen wären, sei darauf hingewiesen, dass Anfragen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15134 11 ein Mittel der Informationsgewinnung und kein Instrument zur Initiierung einer Meinungsbildung sind (Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urt. v. 19. Dezember 2008 – 35/07 -, juris Rn. 177). Das parlamentarische Fragerecht und die Beantwortung von parlamentarischen Fragen durch den Senat richten sich nach Artikel 25 der Hamburgischen Verfassung und dazu ergangenen Verfassungsgerichtsurteilen. Mit einer Bewertung der Nutzung des parlamentarischen Fragerechts durch einzelne Abgeordnete oder Fraktionen der Hamburger Bürgerschaft hat sich der Senat nicht befasst. Auch nimmt der Senat grundsätzlich keine Stellung zu Äußerungen seiner Mitglieder und deren Wiedergabe in den Medien, ebenso wenig wie zu Pressemitteilungen und Tweets der Behörden. Zur Verwendung des Begriffs „Rechtspopulismus“ nach dem allgemein üblichen deutschen Sprachgebrauch, vergleiche dazu https://www.duden.de/rechtschreibung/ Rechtspopulismus. Einen Überblick über die politikwissenschaftliche Einordnung des Begriffs bietet zum Beispiel das Dossier der Bundeszentrale für politische Bildung, siehe http://www.bpb.de/politik/extremismus/rechtspopulismus/. Die Fragesteller thematisieren überdies Äußerungen verschiedener Vertreterinnen und Vertreter von Kulturinstitutionen. In ständiger Praxis sieht der Senat davon ab, in der institutionellen Autonomie liegende Äußerungen sowie weitere Maßnahmen in institutioneller Hoheit zu kommentieren. Im Übrigen siehe Vorbemerkung sowie Antworten zu 1. bis 4. III) Nachgewiesene Kooperationen von öffentlich geförderten Unterzeichnerinstitutionen der „Hamburger Erklärung der Vielen“ und Linksextremisten III.1 Internationales Zentrum für schönere Künste – Kampnagel Das „Internationale Zentrum für schönere Künste“ – Kampnagel gehört zu den unterzeichnenden Institutionen der „Hamburger Erklärung der Vielen“.26 Außerdem fungiert das Zentrum Kampnagel als „Ansprechpartner gegenüber der Presse“ innerhalb der Hamburger Unterzeichnerinstitutionen.27 Am 5. und 6. Juli 2017 fand auf dem Gelände des öffentlich geförderten Kunstzentrums Kampnagel der „Gipfel für globale Solidarität“ statt. Unter dem Aufruf zum Gipfel befinden sich unter anderem folgende linksextremistische oder linke Unterstützergruppen: Interventionistische Linke, linksjugend [’solid], Föderation demokratischer Arbeitervereine (DIDF), Rosa-Luxemburg- Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung, GEW Hamburg, ver.di Jugend Hamburg, DGB-Jugend Hamburg.28 Im offiziellen Programm werden unter anderem folgende Workshops unter Leitung linksextremistischer oder extrem linker Organisationen angekündigt: „Resilienzkapitalismus – Ein politischökonomisches Konzept in Zeiten der Unsicherheit“, Veranstalter: Interventionistische Linke Münster; „Das Gesundheitssystem vergesellschaften“, Veranstalter : unter anderem Interventionistische Linke; Queer-feministische Ökonomiekritik , Veranstalter: FAntifa-Gruppe aus Berlin; „Aktionstraining“, Veranstalter : Interventionistische Linke; „Ein alternatives Gesellschaftskonzept“, Veranstalter: NAV-DEM; „Alternativen zu G20? Über Sozialismus und Rätedemokratie “, Veranstalter: Sozialistische Alternative (SAV).29 In einer Antwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage des AfD-Bürgerschaftsabgeordneten Dirk Nockemann bestätigt der Senat, die Veranstaltung über die Norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung (NUE) mit 46.000 Euro gefördert zu haben. Über dies hinaus wird das Projekt Kampnagel seit vielen Jahren von der Freien und Hansestadt Hamburg gefördert. Nach Beendigung des Gipfels begannen einen Tag später ab dem 8. Juli 2017 in Hamburg die heftigen G20-Ausschreitungen, bei denen Hunderte Menschen verletzt wurden und 26 https://www.dievielen.de/erklaerung-der-vielen (abgerufen am 11.11.2018). 27 https://www.dievielen.de/erklaerung-der-vielen (abgerufen am 10.11.2018). 28 http://solidarity-summit.org/aufruf-zum-mitmachen/ (abgerufen am 21.10.2018). 29 http://solidarity-summit.org/unser-programm/ (abgerufen am 21.10.2018). Drucksache 21/15134 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 ein erheblicher Sachschaden in Millionenhöhe durch Brandstiftungen, Plünderungen und anderer Zerstörungen entstand. Der Interventionistischen Linken misst das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg eine maßgebliche Rolle bei den gewaltsamen Ausschreitungen bei.30 32. Seit wann ist der BKM bekannt, dass das öffentlich geförderte Kunstzentrum Kampnagel mit mehreren vom Landesamt für Verfassungsschutz und/oder vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachteten und als linksextremistisch und teilweise als gewaltorientiert eingestuften Gruppen, wie dargelegt, offen zusammenarbeitet? 33. Ist die offene Integration und Einbindung von Linksextremisten, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen, in das Programm des Kunstzentrums Kampnagel vereinbar mit einer Solidaritätsadresse der BKM – insbesondere vor dem Hintergrund, dass die „Hamburger Erklärung der Vielen“ vorgibt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Grundwerte des Grundgesetzes zu verteidigen? Die Programmfreiheit des Trägers ist gemäß Artikel 5 Absatz 3 GG geschützt, das Programm selbst ist öffentlich einsehbar. Zur oben genannten Veranstaltung siehe Drs. 21/8416. Der Zeitpunkt, zu dem die zuständige Behörde Kenntnis über diese Veranstaltung erhielt, ist im Nachhinein nicht mehr zu ermitteln. Über die Jahresberichte des Landesamts für Verfassungsschutz Hamburg hinaus (siehe https://www.hamburg.de/innenbehoerde/publikationen-verfassungsschutz/231572/ verfassungsschutzberichte-pdf/) erhält die zuständige Behörde im Übrigen keine Kenntnis, ob und gegebenenfalls aus welchen Gründen das Landesamt für Verfassungsschutz Kooperationspartner von Kampnagel beobachtet. 34. Welche öffentlichen Mittel der Freien und Hansestadt Hamburg erhielt das Kunstzentrum Kampnagel? Bitte nach Jahren (seit 2015), Projekten, Inhalten und Höhe der Fördersummen sowie der einzelnen Förderträger aufschlüsseln. 35. Welche Mittel erhielt das Kunstzentrum seit 2015 aus anderen Quellen (aus europäischen Mitteln oder vom Bund)? Bitte nach Jahren, Projekten , Inhalten und Höhe aufschlüsseln. 36. Wie hoch ist der Anteil der öffentlichen Förderung des Kunstzentrums an der jährlichen Gesamtfinanzierung? Bitte für die Jahre ab 2015 aufschlüsseln . 37. In welcher Höhe wurden aus öffentlichen Mitteln diesbezügliche Personalkosten des Kunstzentrums gefördert? Bitte nach Projekt, Zeitraum, Umfang und konkreten inhaltlichen Aufgaben aufschlüsseln. Zu den Zuwendungen an die Kampnagel Internationale Kulturfabrik GmbH siehe http://transparenz.hamburg.de/. Die Jahresabschlüsse sind im Bundesanzeiger veröffentlicht , siehe www.bundesanzeiger.de. Darüber hinaus liegen der zuständigen Behörde die Daten in der geforderten spezifisch aufbereiteten Darstellung nicht vor. Nach Auskunft von Kampnagel bestehen derzeit keine personellen Kapazitäten, um in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit die Abrechnungen von Projekten aus drei Jahren zu sichten, auszuwerten und gegebenenfalls weitere, ausschließlich für die Beantwortung der vorliegenden Großen Anfrage erforderliche betriebswirtschaftliche Zahlen zu ermitteln, ohne den Spielbetrieb zu beeinträchtigen. 38. Wie und wie oft wird der sinnvolle und korrekte Mitteleinsatz durch die öffentlichen Förderträger überprüft? 39. Findet eine Überprüfung des Kunstzentrums und der an den Projekten/ Programmangeboten beteiligten Personen auf Grundgesetztreue und Verbindungen oder eine mögliche Unterstützung zu Extremisten statt? 30 Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg, Bericht 2017, Seite 80 fortfolgende. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15134 13 Wenn ja, in welcher Form und in welchen Intervallen? Wenn nein, warum nicht? 40. Ist ein Bekenntnis zum Grundgesetz und zur Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg an den Erhalt der Fördermittel geknüpft? Wenn ja, in welcher Form wird dieses Bekenntnis verlangt? Wenn nein, warum nicht? Zuwendungen sind zweckgebundene Zahlungen, die gewährt werden, wenn ein erhebliches öffentliches Interesse daran besteht, dass die jeweiligen Zwecke erfüllt werden , und dies ohne die Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang erreicht werden kann. Zur von der Verfassung garantierten Freiheit der Kunst und den Grenzen staatlichen Handelns im Rahmen der Erfüllung von Zuwendungszwecken im kulturellen Bereich siehe Art. 5 des Grundgesetzes. Die Prüfung der Zuwendungsanträge, die Überwachung der Mittelverwendung sowie die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 46 LHO, siehe dazu https://www.hamburg.de/contentblob/4429812/ 8127ad45f2946922ff7dee3b4b834540/data/vv-zu-%C2%A7-46-lho.pdf. Zu den Förderkriterien siehe https://www.hamburg.de/kulturfoerderung/. Erweiterte Berichtspflichten können sich zum Beispiel im Rahmen von Ziel- und Leistungsvereinbarungen ergeben. Zu den Allgemeinen Nebenbestimmungen, insbesondere zu den Mitteilungspflichten eines Zuwendungsempfängers, siehe https://www.hamburg.de/ contentblob/83148/ec1944170b96d28024f6da864740f339/data/nebenbestimmungenzuwendung .pdf. Neben der Angemessenheit der Förderung oder der Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung kann bei erstmaliger Förderung oder aus gegebenem Anlass eine vertiefte Prüfung erfolgen. Diese Vorschriften zielen darauf ab, die Erfüllung des Zuwendungszwecks im Interesse der Förderung von Kunst und Kultur optimal zu gewährleisten. Eine regelhafte Überprüfung der Verfassungstreue der Zuwendungsempfänger oder die Vorlage eines Bekenntnisses zum Grundgesetz oder zur Hamburger Verfassung ist darin nicht vorgesehen . Im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 4. 41. Welche Erkenntnisse hat das Landesamt für Verfassungsschutz über die folgenden auf Kampnagel aufgetretenen und sogar als Veranstalter aufgeführten Organisationen/Gruppen/Vertreter hinsichtlich möglicher Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und ihrer Gewaltorientierung: a) Interventionistische Linke, b) linksjugend [’solid], c) FAntifa-Gruppe aus Berlin, d) NAV-DEM, e) Sozialistische Alternative (SAV)? Soweit es sich bei den genannten Gruppierungen um Beobachtungsobjekte des LfV Hamburg handelt, werden auf die Jahresberichte des LfV Hamburg verwiesen https://www.hamburg.de/innenbehoerde/publikationen-verfassungsschutz/231572/ verfassungsschutzberichte-pdf/. 42. Welche Projekte/Programminhalte gegen Linksextremismus, Ausländerextremismus und religiösen Extremismus werden oder wurden auf dem Gelände des Kunstzentrums durchgeführt und etwaig durch öffentliche Träger gefördert? Die Programmfreiheit des Trägers ist gemäß Artikel 5 Absatz 3 GG geschützt, das Programm selbst ist öffentlich einsehbar. Eine Übersicht auf der Basis einer Kategorisierung von Projekten oder Veranstaltungen im Sinne der Fragestellung liegt der zuständigen Behörde nicht vor. Drucksache 21/15134 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 43. Wird der Kampnagel Internationale Kulturfabrik GmbH das Merkmal der Gemeinnützigkeit gewährt? Wenn ja, a) aus welchem Grund und mit welchem Ziel wurde die Gemeinnützigkeit gewährt? b) wann wurde die Gemeinnützigkeit zuletzt überprüft und wann ist die nächste Prüfung geplant? c) unter welchen Umständen könnte die Gemeinnützigkeit aberkannt werden? d) wäre eine mögliche Zusammenarbeit/Kooperation mit vom Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg als linksextrem und gewaltorientiert eingestuften Gruppen ein Grund, die Gemeinnützigkeit abzuerkennen ? Siehe Antwort zu 8. bis 11. 44. Welche Konsequenzen werden die öffentlichen Förderträger nach Kenntnisnahme der in dieser Anfrage belegten Kooperation des Kunstzentrums mit als linksextremistisch eingestuften Gruppen ziehen? Siehe Antworten zu 1. bis 4. und 38. bis 40. 45. Ist das Kunstzentrum ein anerkannter Träger der Jugendhilfe? Nein. Wenn ja, a) seit wann und mit welcher inhaltlichen Zielsetzung ist das Kunstzentrum Träger der Jugendhilfe? b) wann wurde zuletzt die Eignung als Träger der Jugendhilfe überprüft ? c) würde ein nachgewiesener Kontakt oder eine Kooperation mit Linksextremen das Kunstzentrum als Träger der Jugendhilfe ausschließen ? Wenn ja, welche Reglungen gibt es und wie werden diese überprüft ? Wenn nein, warum nicht? d) Welche Voraussetzungen muss eine Vereinigung erfüllen, um Träger der Jugendhilfe zu werden und unter welchen Umständen kann diese Anerkennung wieder entzogen werden? Entfällt. III.2 Trägerverein des öffentlich geförderten Stadtteilkulturzentrums in Hamburg -Altona Der Trägerverein des öffentlich geförderten Stadtteilkulturzentrums in Hamburg -Altona, HausDrei e.V., gehört zu den unterzeichnenden Institutionen der „Hamburger Erklärung der Vielen“.31 Die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestufte Organisation „Sozialistische Alternative “ (SAV) veranstaltet im Stadtteilkulturzentrum in Hamburg-Altona regelmäßig Vorträge zu kapitalismuskritischen Themen. Im Bericht des Bundesamtes aus dem Jahr 2017 heißt es zur SAV: „Die trotzkistische „Sozialistische Alternative“ (SAV) verfolgt das Ziel, eine kommunistische Gesellschaft zu erschaffen. Sie versteht sich als „revolutionäre, sozialistische Organisation in der Tradition von Marx, Engels, Lenin, Trotzki, Luxemburg und Lieb- 31 https://www.dievielen.de/erklaerung-der-vielen (abgerufen am 11.11.2018). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15134 15 knecht.“32 Der Trägerverein des Kulturzentrums (HausDrei e.V.) wird laut Selbstauskunft seit Anfang der Achtzigerjahre unterstützt von der Kulturbehörde , Abteilung Stadtteilkulturzentren. Des Weiteren erhält der Verein öffentliche Zuwendungen folgender Institutionen: Bezirksamt Altona, Europäische Union (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) und durch das Creative Europe Programm der Europäischen Union.33 Mindestens die folgenden Veranstaltungen haben nach Auskunft der Sozialistischen Alternative auf ihrer Internetpräsenz im Stadtteilkulturzentrum Hamburg Altona stattgefunden: - Am 29. Mai 2018 veranstaltet die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestufte Organisation „Sozialistische Alternative“ (SAV), hier Ortsgruppe Hamburg, im öffentlich geförderten Stadtteilkulturzentrum in Hamburg-Altona einen Vortrag zum Thema „Kapitalismus oder Klima?“.34 - Am 29. Mai 2017 veranstaltet die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestufte Organisation „Sozialistische Alternative“ (SAV), hier Ortsgruppe Hamburg, im öffentlich geförderten Stadtteilkulturzentrum in Hamburg-Altona einen Vortrag zum Thema „100 Jahre Oktoberrevolution “.35 - Am 20. Juni 2017 veranstaltet die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestufte und den Trotzkisten zugerechnete Organisation „Sozialistische Alternative“ (SAV), hier Ortsgruppe Hamburg, im öffentlich geförderten Stadtteilkulturzentrum in Hamburg-Altona einen Vortrag zum Thema „Polizeistaat und Überwachung“. In der Ankündigung zu der Veranstaltung heißt es unter anderem: „Zum G20-Gipfel kommen über 15000 PolizistInnen nach Hamburg, vor allem zur Bekämpfung von Demos und Blockaden. Aber auch sonst werden Polizei und Überwachung immer weiter ausgebaut und bekommen durch Gesetzesänderungen immer mehr Macht über die Bevölkerung. Wem dient die Polizei und wen bekämpft sie?“36 - Am 13. Juni 2017 veranstaltet die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestufte und den Trotzkisten zugerechnete Organisation „Sozialistische Alternative“ (SAV), hier Ortsgruppe Hamburg, im öffentlich geförderten Stadtteilkulturzentrum in Hamburg-Altona einen Vortrag zum Thema „Industrie 4.0 – Lösung aller Probleme im Kapitalismus ?“37 - Am 6. Juni 2017 veranstaltet die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestufte und den Trotzkisten zugerechnete Organisation „Sozialistische Alternative“ (SAV), hier Ortsgruppe Hamburg, im öffentlich geförderten Stadtteilkulturzentrum in Hamburg-Altona einen Vortrag zum Thema „Marxismus und Umwelt“.38 - Am 24. Mai 2016 veranstaltet die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestufte und den Trotzkisten zugerechnete Organisation „Sozialistische Alternative“ (SAV), hier Ortsgruppe Hamburg, im öffentlich geförderten Stadtteilkulturzentrum in Hamburg-Altona einen Vortrag zum Thema „Monsanto kills - capitalism too!“.39 32 Bundesamt für Verfassungsschutz, Bericht 2017, Seite 151. 33 https://haus-drei.de/partner/foerderer/ (abgerufen am 20.10.2018). 34 https://www.facebook.com/events/1074371299380444/?active_tab=about (abgerufen am 20.10.2018). 35 https://www.facebook.com/events/1966346746971420/ (abgerufen am 20.10.2018). 36 https://www.facebook.com/events/323655424737175/ (abgerufen am 21.10.2018). 37 https://www.facebook.com/events/1293664647417652/ (abgerufen am 21.10.2018). 38 https://www.facebook.com/events/234045223758884/ (abgerufen am 21.10.2018). 39 https://www.facebook.com/events/1734963933452150/ (abgerufen am 21.10.2018). Drucksache 21/15134 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16 - Am 8. März 2016 veranstaltet die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestufte und den Trotzkisten zugerechnete Organisation „Sozialistische Alternative“ (SAV), hier Ortsgruppe Hamburg, im öffentlich geförderten Stadtteilkulturzentrum in Hamburg Altona einen Vortrag zum Thema „Sexindustrie und Prostitution - die sozialistische Perspektive “.40 - Am 23. Februar 2016 veranstaltet die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestufte und den Trotzkisten zugerechnete Organisation „Sozialistische Alternative“ (SAV), hier Ortsgruppe Hamburg, im öffentlich geförderten Stadtteilkulturzentrum in Hamburg-Altona einen Vortrag zum Thema „Politische Revolution in den USA? (1)“.41 46. Seit wann ist der BKM bekannt, dass das Stadtteilkulturzentrum Hamburg Altona mit der linksextremistischen Organisation Sozialistische Alternative (SAV) zusammenarbeitet? Die Stadtteilkulturzentren gestalten ihre Programme selbständig und frei, dazu gehört zum Beispiel auch die Zusammenarbeit mit Dritten oder Vermietungen. Soweit dies nicht im Rahmen der regelmäßigen Programmankündigungen veröffentlicht wird, ist der zuständigen Behörde dazu nichts bekannt. 47. Welche öffentlichen Mittel der Freien und Hansestadt Hamburg erhielt der Verein „HausDrei e.V.“? Bitte nach Jahren (seit 2015), Projekten, Inhalten und Höhe der Fördersummen sowie der einzelnen Förderträger aufschlüsseln. 48. Welche Mittel erhielt der Verein seit 2015 aus anderen Quellen (aus europäischen Mitteln oder vom Bund)? Bitte nach Jahren, Projekten, Inhalten und Höhe aufschlüsseln. 49. Wie hoch ist der Anteil der öffentlichen Förderung des Vereins an der jährlichen Gesamtfinanzierung? Bitte für die Jahre ab 2015 aufschlüsseln . 50. In welcher Höhe wurden aus öffentlichen Mitteln diesbezügliche Personalkosten des Vereins gefördert? Bitte nach Projekt, Zeitraum, Umfang und konkreten inhaltlichen Aufgaben aufschlüsseln. Siehe Anlage 1. 51. Wie und wie oft wird der sinnvolle und korrekte Mitteleinsatz durch die öffentlichen Förderträger überprüft? 52. Findet eine Überprüfung des Vereins und der an den Projekten/ Vorträgen beteiligten Personen auf Grundgesetztreue und Verbindungen oder eine mögliche Unterstützung zu Extremisten statt? Wenn ja, in welcher Form und in welchen Intervallen? Wenn nein, warum nicht? 53. Ist ein Bekenntnis zum Grundgesetz und zur Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg an den Erhalt der Fördermittel geknüpft? Wenn ja, in welcher Form wird dieses Bekenntnis verlangt? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu 38. bis 40. 54. Seit wann ist den öffentlichen Förderträgern bekannt, dass in den Räumlichkeiten des Vereins regelmäßig Vorträge der vom Bundesamt für Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuften Sozialistischen Alternative (SAV) gehalten werden? 40 https://www.facebook.com/events/174866206220414/ (abgerufen am 21.10.2018). 41 https://www.facebook.com/events/469448759926145/ (abgerufen am 21.10.2018). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15134 17 55. Welche Erkenntnisse hat das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg über die Aktivitäten der Sozialistischen Alternative (SAV) in Hamburg und über ihre Aktivitäten in den Räumlichkeiten des Vereins? Siehe Antwort zu 41. a) bis e). 56. Welche Projekte gegen Linksextremismus, Ausländerextremismus und religiösen Extremismus werden oder wurden durch den Verein durchgeführt und etwaig durch öffentliche Träger gefördert? Siehe Antwort zu 42. 57. Wann wurde die Gemeinnützigkeit des Vereins aus welchem Grund und mit welchen Zielen gewährt? 58. Wann wurde die Gemeinnützigkeit des Vereins zuletzt überprüft und wann ist die nächste Prüfung geplant? 59. Unter welchen Umständen könnte die Gemeinnützigkeit des Vereins aberkannt werden? 60. Wäre eine mögliche Zusammenarbeit/Kooperation mit einer vom Bundesamt für Verfassungsschutz als linksextrem eingestuften Organisation, die eine kommunistische Gesellschaft zu erschaffen versucht, ein Grund, die Gemeinnützigkeit des Vereins abzuerkennen? Siehe Antwort zu 8. bis 11. 61. Welche Konsequenzen werden die öffentlichen Förderträger nach Kenntnisnahme der in dieser Anfrage belegten Raumgewährung/ Kooperation des Vereins mit der vom Bundesamt für Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuften Sozialistischen Alternative (SAV) ziehen ? Siehe Antwort zu 1. bis 4. und 38. bis 40. 62. Ist der Verein ein anerkannter Träger der Jugendhilfe? Wenn ja, seit wann und mit welcher inhaltlichen Zielsetzung? Ja. Der Träger wurde bereits 1990 als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. Er bietet Offene Kinder- und Jugendarbeit für Kinder zwischen sechs bis zwölf Jahren aus Altona Altstadt an. 63. Wann wurde zuletzt die Eignung als Träger der Jugendhilfe überprüft? Am 12. März 2011 erfolgte die unbefristete Anerkennung. In den nachfolgenden Zuwendungsverfahren bestätigen die anerkannten Träger, dass sie die Voraussetzungen der Anerkennung weiter erfüllen. 64. Würde ein nachgewiesener Kontakt oder eine Kooperation mit Linksextremen den Verein als Träger der Jugendhilfe ausschließen? Wenn ja, welche Reglungen gibt es und wie werden diese überprüft? Wenn nein, warum nicht? Eine kritische Auseinandersetzung mit den bestehenden Verhältnissen, auch Kritik an Staatsorganen und bestehenden Gesetzen, schließt eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nicht aus, solange und soweit die freiheitliche demokratische Grundordnung und die unveränderbaren Grundsätze der Verfassungsordnung nicht infrage gestellt werden. Eine Versagung der Anerkennung hat zu erfolgen, wenn der Träger sich nur nach der Satzung beziehungsweise dem Gesellschaftsvertrag zu den Grundprinzipien der Verfassung bekennt, in der praktischen Arbeit dagegen verfassungsfeindliche Ziele verfolgt (zum Beispiel Missachtung der Menschenrechte, des Rechts auf Leben und der Entfaltung der Persönlichkeit, der Volkssouveränität oder Gewaltenteilung) oder gar die Durchsetzung seiner Ziele mit Gewalt oder durch Begehung strafbarer Handlungen betreibt. Auch die Anknüpfung an mit der Verfassung unvereinbare Traditionen, Drucksache 21/15134 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 18 zum Beispiel in Namen, Symbolik oder Sprache, schließt eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit aus. Diese Vorgaben sind jeweils im Einzelfall zu überprüfen . III.3 Thalia Theater Das öffentlich geförderte Thalia Theater gehört zu den unterzeichnenden Institutionen der „Hamburger Erklärung der Vielen“.42 Am 15. Juni 2018 veranstaltet das Theater eine Veranstaltung unter dem Titel „Reisebericht aus Nordsyrien“. Moderiert wurde die Veranstaltung von Emily Laquer (Sprecherin Interventionistische Linke); als weitere Diskutanten nahmen teil: Peter Ott Filmemacher, Zaklin Nastic (MdB Die Linke), Evrim Kaya Journalistin, Yavuz Fersoğlu (NAV-DEM).43 65. Seit wann ist der BKM bekannt, dass das Thalia Theater Vertreter der extremistischen Organisationen „Interventionistische Linke“ und „NAV- DEM“ zu einem Vortrag mit Podiumsdiskussion einlud? Die oben genannte Veranstaltung wurde kurzfristig im Nachgang zur Buchpräsentation von Navid Kermani mit Sigmar Gabriel während der Lessingtage 2018 nach Rücksprache mit dem Pächter der Theaterbar „Nachtasyl“ ins Programm aufgenommen. Mit der Veröffentlichung auf der Website des Theaters hat die zuständige Behörde Kenntnis von dieser Veranstaltung erlangt. 66. Welche öffentlichen Mittel der Freien und Hansestadt Hamburg erhielt das Thalia Theater? Bitte nach Jahren (seit 2015), Projekten, Inhalten und Höhe der Fördersummen sowie der einzelnen Förderträger aufschlüsseln . 67. Welche Mittel erhielt das Theater seit 2015 aus anderen Quellen (aus europäischen Mitteln oder vom Bund)? Bitte nach Jahren, Projekten, Inhalten und Höhe aufschlüsseln. 68. Wie hoch ist der Anteil der öffentlichen Förderung des Theaters an der jährlichen Gesamtfinanzierung? Bitte für die Jahre ab 2015 aufschlüsseln . 69. In welcher Höhe wurden aus öffentlichen Mitteln diesbezügliche Personalkosten des Theaters gefördert? Bitte nach Projekt, Zeitraum, Umfang und konkreten inhaltlichen Aufgaben aufschlüsseln. Zu den Zuwendungen an die Thalia Theater GmbH siehe http://transparenz.hamburg.de/. Darüber hinaus liegen die geforderten Daten der zuständigen Behörde nicht vor. Nach Auskunft des Thalia Theaters bestehen derzeit keine personellen Kapazitäten, um in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit die Abrechnungen von Projekten aus drei Jahren zu sichten und auszuwerten, ohne die Durchführung des Spielbetriebs zu beeinträchtigen. Zu den Unternehmensdaten siehe http://www.beteiligungsbericht.fb.hamburg.de/Unternehmen.html. Die Jahresabschlüsse werden im Bundesanzeiger veröffentlicht, siehe www.bundesanzeiger.de. 70. Wie und wie oft wird der sinnvolle und korrekte Mitteleinsatz durch die öffentlichen Förderträger überprüft? 71. Findet eine Überprüfung des Theaters und der an den Projekten/ Vorträgen beteiligten Personen auf Grundgesetztreue und Verbindungen oder eine mögliche Unterstützung zu Extremisten statt? Wenn ja, in welcher Form und in welchen Intervallen? Wenn nein, warum nicht? 42 https://www.dievielen.de/erklaerung-der-vielen (abgerufen am 11.11.2018). 43 https://interventionistische-linke.org/sites/default/files/thalia_15.6.-1.pdf (abgerufen am 16.09.2018). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15134 19 72. Ist ein Bekenntnis zum Grundgesetz und zur Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg an den Erhalt der Fördermittel geknüpft? Wenn ja, in welcher Form wird dieses Bekenntnis verlangt? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu 38. bis 40. 73. Welche Projekte gegen Linksextremismus, Ausländerextremismus und religiösen Extremismus werden oder wurden in dem Theater durchgeführt und etwaig durch öffentliche Träger gefördert? Siehe Antwort zu 42. 74. Wäre eine mögliche Zusammenarbeit/Kooperation mit einer vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuften Organisation ein Grund, die öffentliche Förderung des Theaters einzustellen? 75. Welche Konsequenzen werden die öffentlichen Förderträger nach Kenntnisnahme der in dieser Anfrage belegten gemeinsamen Veranstaltung des Theaters mit Extremisten ziehen? Siehe Antwort zu 1. bis 4. und 38. bis 40. III.4 Kulturzentrum in Hamburg-Barmbek, die „Zinnschmelze“ Das öffentlich geförderte Kulturzentrum in Hamburg-Barmbek, die „Zinnschmelze “, gehört zu den unterzeichnenden Institutionen der „Hamburger Erklärung der Vielen“.44 Die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestufte Organisation „Sozialistische Alternative“ (SAV) veranstaltete in der „Zinnschmelze“ einen Vortrag zum Thema „Alternativen zu G20? Über Sozialismus und Rätedemokratie“. Als Referentin sprach Lucy Redler (Mitglied im DIE LINKE-Parteivorstand und SAV-Bundessprecherin).45 Der Trägerverein des Kulturzentrums ist der „Barmbeker Verein für Kultur und Arbeit e.V.“. Der Verein erhält eine Institutionelle Förderung durch den Bezirk Hamburg-Nord. Hinzu kommen einzeln beantragte Projekt- und Sondermittel bei öffentlichen Stellen oder Stiftungen. Dazu zählen unter anderem : Bezirksamt Hamburg Nord, Städtebauförderung von Bund, Ländern und Gemeinden, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit , Europäische Union – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung - Investition in Ihre Zukunft, Hamburg. Deine Perle. Integrierte Stadtentwicklung .46 76. Seit wann ist der BKM bekannt, dass im Kulturzentrum in Hamburg- Barmbek, „Zinnschmelze“, mindestens ein Vortrag der linksextremistischen Organisation „Sozialistische Alternative“ (SAV) stattfand? Siehe Antwort zu 46. 77. Welche öffentlichen Mittel der Freien und Hansestadt Hamburg erhielt der Verein „Barmbeker Verein für Kultur und Arbeit e.V.“? Bitte nach Jahren (seit 2015), Projekten, Inhalten und Höhe der Fördersummen sowie der einzelnen Förderträger aufschlüsseln. 78. Welche Mittel erhielt der Verein seit 2015 aus anderen Quellen (aus europäischen Mitteln oder vom Bund)? Bitte nach Jahren, Projekten, Inhalten und Höhe aufschlüsseln. 79. Wie hoch ist der Anteil der öffentlichen Förderung des Vereins an der jährlichen Gesamtfinanzierung? Bitte für die Jahre ab 2015 aufschlüsseln . 44 https://www.dievielen.de/erklaerung-der-vielen (abgerufen am 11.11.2018). 45 https://www.facebook.com/events/147119525834958/ (abgerufen am 21.10.2018). 46 https://www.zinnschmelze.de/zinne/partner_forderer.htm (abgerufen am 21.10.2018). Drucksache 21/15134 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 20 80. In welcher Höhe wurden aus öffentlichen Mitteln diesbezügliche Personalkosten des Vereins gefördert? Bitte nach Projekt, Zeitraum, Umfang und konkreten inhaltlichen Aufgaben aufschlüsseln. Zu den Zuwendungen des Bezirksamts inklusive Projekten, die aus dem Verfügungsfonds des Sanierungsgebiets „Barmbek Nord Fuhlsbüttler Straße“ gefördert wurden, siehe Anlage 2. 2015 erhielt der Verein eine Sonderzuwendung aus dem Programm „Unternehmenswert Mensch“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Höhe von 2 075 Euro. Die Zinnschmelze ist Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst und erhält dafür circa 4 000 Euro jährlich vom Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben . Der Anteil der öffentlichen Förderung betrug 2015 circa 56 Prozent, 2016 circa 52 Prozent, 2017 circa 53 Prozent und wird voraussichtlich auch 2018 in dieser Höhe liegen. Übersichten zur Finanzierung werden nur im Rahmen der jeweiligen geförderten Projekte offengelegt, zu darüber hinaus verwendeten Förderungen Dritter und zur sonstigen Finanzierung der Arbeit des Vereins liegen dem zuständigen Bezirksamt keine weiteren Erkenntnisse vor. Nach Angaben der Zinnschmelze stehen für weitere Auswertungen in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage keine weiteren personellen Ressourcen zur Verfügung. 81. Wie und wie oft wird der sinnvolle und korrekte Mitteleinsatz durch die öffentlichen Förderträger überprüft? 82. Findet eine Überprüfung des Vereins und der an den Projekten beteiligten Personen auf Grundgesetztreue und Verbindungen oder eine mögliche Unterstützung zu Extremisten statt? Wenn ja, in welcher Form und in welchen Intervallen? Wenn nein, warum nicht? 83. Ist ein Bekenntnis zum Grundgesetz und zur Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg an den Erhalt der Fördermittel geknüpft? Wenn ja, in welcher Form wird dieses Bekenntnis verlangt? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu 38. bis 40. 84. Welche Erkenntnisse hat das LfV über die Aktivitäten der Sozialistischen Alternative (SAV) in Hamburg und über ihre Aktivitäten in den Räumlichkeiten des Vereins? Siehe Antwort zu 41. a) bis e). 85. Welche Projekte gegen Linksextremismus, Ausländerextremismus und religiösen Extremismus werden oder wurden durch den Verein durchgeführt und etwaig durch öffentliche Träger gefördert? Siehe Antwort zu 42. 86. Wann wurde die Gemeinnützigkeit des Vereins aus welchem Grund und mit welchen Zielen gewährt? 87. Wann wurde die Gemeinnützigkeit des Vereins zuletzt überprüft und wann ist die nächste Prüfung geplant? 88. Unter welchen Umständen könnte die Gemeinnützigkeit des Vereins aberkannt werden? 89. Wäre eine mögliche Zusammenarbeit/Kooperation mit einer vom Bundesamt für Verfassungsschutz als linksextrem eingestuften Organisation, die eine kommunistische Gesellschaft zu erschaffen versucht, ein Grund, die Gemeinnützigkeit des Vereins abzuerkennen? Siehe Antwort zu 8. bis 11. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15134 21 90. Welche Konsequenzen werden die öffentlichen Förderträger nach Kenntnisnahme der in dieser Anfrage belegten Raumgewährung/ Kooperation des Vereins mit der vom Bundesamt für Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuften Sozialistischen Alternative (SAV) ziehen ? Siehe Antwort zu 1. bis 4. und 38. bis 40. 91. Ist der Verein ein anerkannter Träger der Jugendhilfe? Wenn ja, seit wann und mit welcher inhaltlichen Zielsetzung? Nein. 92. Wann wurde zuletzt die Eignung als Träger der Jugendhilfe überprüft? Entfällt. IV. Selbstverpflichtung der „Hamburger Erklärung der Vielen“ und Vereinbarkeit mit den Förderbestimmungen Die Unterzeichner der von der BKM unterstützten „Hamburger Erklärung der Vielen“ verpflichten sich in insgesamt zwölf Punkten, gegen „Hetze“, „Einflussnahmen “ oder „Eingriffe in die Kunstfreiheit“ durch sogenannte Rechtspopulisten gegenüber Hamburger Kultureinrichtungen vorzugehen; die Kampnagel-Intendantin Amelie Deuflhard formuliert als eine zentrale Aufgabe des Hamburger Protest-Netzwerks in diesem Zusammenhang sogar: „Wir verstehen uns als Eingreiftruppe“.47 Zu den Selbstverpflichtungen der Unterzeichnerinstitutionen gehören unter anderem folgende Handlungen: - „Mit der Unterzeichnung erklären sich die Leitungspersonen oder das Leitungsteam bereit, den Text der Erklärung innerhalb der eigenen Organisation unter Mitarbeiter*innen, Ensemblemitgliedern, Kurator*innen, Publikum und Besucher*innen bekannt zu machen und zur Diskussion zu stellen. - Die Erklärung wird auf der Internetseite, im Programmheft, als Aushang im Foyer uvm. veröffentlicht. - Die unterzeichnenden Kultureinrichtungen werden auf der Homepage www.dievielen.de sichtbar gemacht. Eine Verlinkung ist gewünscht. - Die golden-glitzernde Rettungsdecke, das Symbol der Vielen, soll je nach Corporate Design der Einrichtung Anwendung im Zusammenhang mit der Erklärung finden – ob als Layout-Hintergrund, als Icon oder goldenglänzend hinterlegte Schrift (Tool-Kit wird bereitgestellt). - Die Unterzeichnenden bereiten Informationsveranstaltungen, Gespräche und Aktivitäten im Sinne der vier Handlungsebenen der Erklärung vor, die Termine werden gemeinsam über www.dievielen.de kommuniziert. - Im Rahmen der eigenen Pressearbeit und einer zentralen Pressekonferenz werden die Erklärung und die Kampagne mit Stichtag zum 9. November veröffentlicht. Aktionen zum Kampagnenstart wie das Hissen der goldenen Rettungsdecken an den Kulturorten, erste Informationsveranstaltungen , Lesungen uvm. werden selbstständig realisiert und gemeinsam koordiniert. - Die Kampagne zur Erklärung der Vielen hat einen regionalen Charakter und wird über regionale Zusammenschlüsse von Kultureinrichtungen als 47 https://ha-epaper.s4p-iapps.com/article/a1c3ec5ff1df2e30c90f413c23041be4232b6f6a8046d 699829642a4e019b79a (abgerufen am 11.11.2018). Drucksache 21/15134 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 22 „Hamburger, Kölner, Dresdener uvm. Erklärung der Vielen“ bundesweit verbreitet. - Die unterzeichnenden Einrichtungen beteiligen sich aktiv an einer bundesweiten Kampagne mit Aktionstagen, Dialogforen und der Mobilisierung zu einer „Glänzenden Demonstration der Kunst und Kultur – Solidarität statt Privilegien. Es geht um Alle. Die Kunst bleibt frei!“ in Berlin zum Mai 2019 (voraussichtlich Samstag, den 11. Mai 2019).“48 93. Aus welchen Mitteln sollen die Texte der Erklärung innerhalb der unterzeichnenden Organisationen unter „Mitarbeiter*innen, Ensemblemitgliedern , Kurator*innen, Publikum und Besucher*innen“ bekannt gemacht werden? Bitte hierzu sämtliche der bisher öffentlich geförderten Unterzeichnerinstitutionen 49 abfragen, wie viele Druckexemplare, Flyer, Aushänge, Drucke in Programmen mit dem Text der „Hamburger Erklärung der Vielen“ durch Zugriff auf (auch teilweise) öffentlich geförderte personelle und materielle Ressourcen angefertigt und an welche Gruppen diese verteilt wurden oder zukünftig angefertigt und verteilt werden sollen. 94. Welche einmaligen und laufenden Kosten sind mit der Entwicklung und mit dem Betrieb der Kampagnen-Webseite www.dievielen.de entstanden beziehungsweise verbunden und inwieweit wurde oder werden hierzu (auch teilweise) öffentlich geförderte personelle und materielle Ressourcen der Unterzeichner-Institutionen genutzt? 95. Nach einer der AfD-Bürgerschaftsfraktion vorliegenden Pressemitteilung der „Erklärung der Vielen“ wird als Ansprechpartnerin für die „Hamburger Erklärung der Vielen“ für die Presse Hamburg Mareike Holfeld unter Verweis auf ihre Funktion als Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit/Presse Kampnagel (Jarrestraße 20, 22303 Hamburg) mit der dort angebundenen Telefonnummer und ihrer Kampnagel-Mailadresse angegeben. Ist es aus Sicht der BKM zulässig, die Mitarbeiterin, das Büro, die Telefonnummer und die Mailadresse des öffentlich geförderten Kunstzentrums Kampnagel als offizielle Ansprechpartnerin/Anlaufstelle der Kampagne zu nutzen und die offizielle Webseite http://www.kampnagel.de/ de/service/kontakt/hamburger-erklaerung-der-vielen/ als Werbeplattform für die Kampagne zu benutzen? Bitte hierzu die entsprechenden Regelungen aus den Fördervereinbarungen dezidiert erläutern. 96. Ist die Auslage der Erklärung in den Foyers der Unterzeichnerinstitutionen und die Aushändigung der Erklärung an die Besucher der Institutionen vor dem Hintergrund der Rechtslage zur staatlichen Förderung von Vereinen und Initiativen, deren Aktivitäten sich (auch) gegen politische Parteien richten, zulässig? Bitte ausführlich erläutern und dabei auch berücksichtigen, dass in den Publikationen zwar formal Wert darauf gelegt wird, die Partei AfD bislang nicht zu nennen, im Rahmen der mündlichen Kommunikation und in den sozialen Netzwerken die Notwendigkeit der „Erklärung der Vielen“ aber immer wieder mit dem Erstarken der AfD und mit angeblichen Einflussnahmen der AfD, zum Beispiel über parlamentarische Initiativen, auf Kultureinrichtungen begründet wird sowie ferner zu Demonstrationen gegen die AfD aufgerufen und gegen die AfD gehetzt wird. 97. Welche Kosten sind mit der Entwicklung des Logos „Die goldenglitzernde Rettungsdecke“ entstanden und inwieweit wurde oder werden hierzu (auch teilweise) öffentlich geförderte personelle und materielle 48 https://www.dievielen.de/erklaerung-der-vielen (abgerufen am 11.11.2018). 49 Vergleiche die Liste der Unterzeichnerinstitutionen, siehe ebenda. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15134 23 Ressourcen der Unterzeichner-Institutionen – auch zur Herstellung und Anschaffung weiterer „Glitzerdecken“ – genutzt? 98. Welche öffentlich geförderten Kommunikationskanäle (Telefon, Internet, Brief- und Paketsendungen) werden zur Vernetzung, Kommunikation oder zum Austausch von Informationen oder Material durch die öffentlich geförderten Unterzeichner-Institutionen genutzt? 99. In welchen Räumlichkeiten fand die Pressekonferenz zur Vorstellung der „Hamburger Erklärung der Vielen“ am 9. November 2018 in Hamburg statt? 100. Existiert eine Aufzeichnung der Pressekonferenz und wo ist diese gegebenenfalls öffentlich einsehbar? 101. Welche Räumlichkeiten sollen für die geplanten Aktionstage, Dialogforen , Lesungen im Rahmen der Kampagne genutzt werden? 102. Inwieweit sollen bei der Vorbereitung von Aktionstagen, Dialogforen, Lesungen im Rahmen der Kampagne (auch teilweise) personelle oder materielle Ressourcen der öffentlich geförderten Unterzeichnerinstitutionen genutzt werden? 103. Wie stellt die BKM insbesondere sicher, dass im Rahmen der Kampagne nicht personelle oder materielle Ressourcen der öffentlich geförderten Unterzeichnerinstitutionen genutzt werden, um gegen die AfD zu agieren ? 104. An welchen Aktionen, Demonstrationen haben sich die Hamburger Unterzeichnerinstitutionen im Rahmen der Kampagne „Die Erklärung der Vielen“ bislang beteiligt und inwieweit ist dabei auch auf personelle und materielle Ressourcen der öffentlich geförderten Einrichtungen zurückgegriffen worden? Bitte umfassend durch Abfrage der Unterzeichnerinstitutionen darlegen. 105. Aus welchen (öffentlichen) Mitteln betreibt der Trägerverein „DIE VIE- LEN e.V.“ die Kampagnenseiten „Wirsind Viele“ und „Die Vielen“ auf Facebook? 106. Wer hat bis dato zusätzlich die „Hamburger Erklärung der Vielen“ unterzeichnet ? Siehe Antwort zu 7. Zur Zulässigkeit der Erklärung siehe Antworten zu 1. bis 4., zum Erhalt von Fördermitteln siehe Antwort zu 5., zur Unterstützung der Erklärung durch die zuständige Behörde siehe Antwort zu 6., zur Notwendigkeit eines bürgerlichen und institutionellen Engagements gegen Rechtsextremismus siehe Vorbemerkung. Zu Inhalten und Reichweite der Erklärung der Vielen siehe https://www.kampnagel.de/ de/service/kontakt/hamburger-erklaerung-der-vielen/ und https://www.dievielen.de/. Auf Nachfrage hat Kampnagel für den Trägerverein mitgeteilt, dass über Kosten, Räumlichkeiten, Aufzeichnungen, Aktivitäten, Finanzierung et cetera der Initiative „Die Vielen“ im Rahmen der Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage kein Rechenschaftsbericht vorgelegt werden kann. Die eingesetzten personellen und materiellen Ressourcen von sämtlichen, bisher geförderten Unterzeichnerinstitutionen im Zusammenhang mit der Anzahl von Druckexemplaren , Flyern, Aushängen, Drucken im Programm mit dem Text der Erklärung, mit ihrer Verteilung, ihrer zukünftigen Anfertigung und Verteilung lassen sich weder quantitativ noch qualitativ in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit durch eine Abfrage ermitteln, zumal auch der Personenkreis durch die Fragestellung nicht eingegrenzt wird. Zum Ressourceneinsatz von Kampnagel siehe Antworten zu 34. bis 37. Im Übrigen begrüßt der Senat das besondere Engagement von Kampnagel als eine von vielen Kultureinrichtungen, die die Freiheit der Kunst und die Meinungsfreiheit im Rahmen der geltenden Rechtsordnung verteidigen. Die Erfüllung des Zuwendungs- Drucksache 21/15134 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 24 zwecks wird hierdurch nicht gefährdet, sondern gestärkt, siehe dazu Antwort zu 38. bis 40. A n la g e 1 z u D rs . 2 1 /1 5 1 3 4 H a u s D re i e .V . H H J Z u w e n d u n g i n € d a v o n P e rs o n a lk o s te n i n € A n te il ö ff e n tl ic h e F ö rd e ru n g i n % Z u w e n d u n g s z w e c k 2 0 1 5 3 3 2 .7 0 5 ,0 0 1 8 2 .3 3 9 ,5 0 In s ti tu ti o n e lle F ö rd e ru n g d e r S a c h -, B e tr ie b s - u n d P e rs o n a lk o s te n 2 0 1 5 6 7 .0 1 4 ,0 0 5 1 .3 4 9 ,3 4 O ff e n e A rb e it m it K in d e rn i m H a u s D re i 2 0 1 5 5 8 .8 6 8 ,7 5 2 9 .0 6 1 ,0 6 A u fs u c h e n d e J u g e n d s o z ia la rb e it i n A lt o n a -A lt s ta d t/ N o rd 2 0 1 5 2 .8 8 3 ,2 0 - K u lt u re lle V e ra n s ta lt u n g e n f ü r K in d e r u n d E rw a c h s e n e i m H a u s D re i 2 0 1 5 8 0 0 ,0 0 - S o m m e rf e ri e n p ro g ra m m " S o m m e r in d e r S ta d t" 2 0 1 5 1 .0 0 0 ,0 0 - K in d e r- u n d N a c h b a rs c h a ft s fe s t ru n d u m d a s H a u s D re i a m 2 0 .0 6 .2 0 1 5 2 0 1 5 4 6 3 .2 7 0 ,9 5 g e s a m t 6 9 ,7 3 la u t A n g a b e n i m V e rw e n d u n g s n a c h w e is 2 0 1 6 3 1 7 .7 0 5 ,0 0 2 4 1 .4 7 5 ,9 4 In s ti tu ti o n e lle F ö rd e ru n g d e r P e rs o n a l- , S a c h - u n d B e tr ie b s k o s te n 2 0 1 6 6 6 .6 7 1 ,4 4 5 2 .8 6 4 ,1 3 O ff e n e A rb e it m it K in d e rn i m H a u s D re i 2 0 1 6 5 5 .4 5 4 ,8 5 3 1 .8 4 8 ,6 2 A u fs u c h e n d e J u g e n d s o z ia la rb e it i n A lt o n a -A lt s ta d t/ N o rd 2 0 1 6 2 .1 9 2 ,0 0 K in d e rs o m m e rf e ri e n p ro g ra m m 2 0 1 6 1 .7 0 0 ,0 0 A rb e it s k le id u n g f ü r E h re n a m tl ic h e i n W e rk s ta tt u n d R e p a ir c a fe 2 0 1 6 3 .8 7 9 ,0 0 E rn e u e ru n g d e s S c h lie ß s y s te m s i m H a u s D re i 2 0 1 6 3 .0 0 0 ,0 0 K u lt u re lle V e ra n s ta lt u n g e n i m H a u s D re i 2 0 1 6 5 .2 7 9 ,5 9 E rn e u e ru n g v o n z w e i s ta ti o n ä re n M a s c h in e n i n d e r H o lz w e rk s ta tt 2 0 1 6 5 4 0 ,0 0 In s ta n d s e tz u n g d e s P a rk e tf u ß b o d e n s i m S a a l 2 0 1 6 4 5 6 .4 2 1 ,8 8 g e s a m t 5 9 ,8 5 la u t A n g a b e n i m V e rw e n d u n g s n a c h w e is 2 0 1 7 3 2 5 .2 0 4 ,0 7 2 7 0 .8 5 7 ,4 6 In s ti tu ti o n e lle F ö rd e ru n g d e r P e rs o n a l- , S a c h - u n d B e tr ie b s k o s te n 2 0 1 7 6 8 .3 7 5 ,0 7 5 0 .2 7 3 ,7 8 O ff e n e A rb e it m it K in d e rn i m K in d e rt re ff d e r H a u s D re i 2 0 1 7 5 4 .4 6 9 ,8 2 3 0 .1 8 2 ,9 2 A u fs u c h e n d e J u g e n d s o z ia la rb e it i m H a u s D re i 2 0 1 7 2 0 .2 4 7 ,5 3 1 6 .5 0 7 ,9 2 O ff e n e A rb e it m it J u n g e n i m K in d e rt re ff d e s H a u s D re i 2 0 1 7 3 .0 0 0 ,0 0 - K u lt u re lle V e ra n s ta lt u n g e n i m H a u s D re i 2 0 1 7 5 .9 7 6 ,2 0 - B e s c h a ff u n g e in e s Z ir k u s z e lt e s 2 0 1 7 1 .0 1 5 ,0 0 - S o m m e rf e ri e n p ro g ra m m " S o m m e r in d e r S ta d t" 2 0 1 7 1 4 .0 0 0 ,0 0 - "F lu c h t u n d M ig ra ti o n " - P ro je k te m it G e fl ü c h te te n 2 0 1 7 1 4 4 ,7 7 - K in d e r- u n d N a c h b a rs c h a ft s fe s t b e im H a u s D re i im J u li 2 0 1 7 2 0 1 7 4 9 2 .4 3 2 ,4 6 g e s a m t 6 6 ,2 1 la u t A n g a b e n i m V e rw e n d u n g s n a c h w e is Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15134 25 Anlage 1 2 0 1 8 3 3 2 .9 8 0 ,8 8 2 7 3 .5 5 9 ,6 3 In s ti tu ti o n e lle F ö rd e ru n g d e r P e rs o n a l- , S a c h - u n d B e tr ie b s k o s te n 2 0 1 8 6 5 .5 7 9 ,0 0 5 1 .3 8 3 ,0 0 O ff e n e A rb e it m it K in d e rn i m K in d e rt re ff d e r H a u s D re i 2 0 1 8 6 1 .0 8 2 ,8 0 3 6 .5 7 8 ,5 0 A u fs u c h e n d e J u g e n d s o z ia la rb e it i m H a u s D re i 2 0 1 8 7 .5 0 0 ,0 0 - E rr ic h tu n g v o n T ro c k e n b a u w ä n d e n : A b tr e n n u n g e in e s B e ra tu n g s ra u m s f ü r d ie J u g e n d s o z ia la rb e it u n d A b tr e n n u n g e in e s P e rs o n a l- W C s v o m G a s tr o n o m ie b e re ic h 2 0 1 8 3 .0 0 0 ,0 0 - K u lt u re lle V e ra n s ta lt u n g e n i m H a u s D re i 2 0 1 8 4 .2 9 3 ,5 7 - D u rc h fü h ru n g d e r S T A M P -K o n fe re n z 2 0 1 8 2 .0 0 0 ,0 0 - F e ri e n p ro g ra m m f ü r D a h e im g e b lie b e n e 2 0 1 8 1 5 .0 0 0 ,0 0 - V e rf ü g u n g s fo n d s A lt o n a -A lt s ta d t (R IS E ) 2 0 1 8 1 0 .0 0 0 ,0 0 - S e lb s tv e rw a lt u n g s k o s te n V e rf ü g u n g s fo n d s A lt o n a -A lt s ta d t (R IS E ) 2 0 1 8 5 0 1 .4 3 6 ,2 5 g e s a m t 7 6 ,4 5 la u t A n g a b e n i m Z u w e n d u n g s b e s c h e id I n s ti t. F ö rd e ru n g Drucksache 21/15134 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 26 A n la g e 2 z u D rs . 2 1 /1 5 1 3 4 Z in n s c h m e lz e J a h r P ro je k t In h a lt F ö rd e rs u m m e A n te il a n G e s a m tfi n a n z ie ru n g H ö h e d e r G e s a m t- P e rs o n a lk o s te n * in h a lt li c h e A u fg a b e n d e s P e rs o n a ls 2 0 1 5 u n d 2 0 1 6 Z in n s c h m e lz e F o rt fü h ru n g d e r la u fe n d e n A rb e it d e s S ta d tt e ilk u lt u rz e n tr u m s je 1 5 3 .2 5 0 ,0 0 € 4 7 % 1 5 1 .8 9 6 ,7 5 € G e s c h ä ft s fü h ru n g , S ta d tt e ila rb e it , V e ra n s ta lt u n g e n , Ö ff e n tl ic h k e it s a rb e it , k u lt u re lle B ild u n g , V e rm ie tu n g e n , V e ra n s ta lt u n g s te c h n ik , H a u s te c h n ik , V e rw a lt u n g , B u c h h a lt u n g 2 0 1 5 Z in n s c h m e lz e U n te rs tü tz u n g i m E rö ff n u n g ja h r n a c h N e u b a u / D e fi z it a b b a u 3 .6 1 2 ,3 6 € 1 0 0 % 0 ,0 0 € k e in e P e rs o n a lk o s te n 2 0 1 5 Z in n s c h m e lz e F in a n z ie ru n g e in e s q u a lit ä ti v h o c h w e rt ig e n u . a tt ra k ti v e n M u s ik p ro g ra m m s 6 .0 0 0 ,0 0 € 9 0 % 0 ,0 0 € k e in e P e rs o n a lk o s te n 2 0 1 5 Z in n s c h m e lz e E rö ff n u n g s fe ie r n a c h U m b a u 3 .1 2 0 ,0 0 € 9 1 % 0 ,0 0 € k e in e P e rs o n a lk o s te n 2 0 1 5 Z in n s c h m e lz e B ü ro u m z u g i n d e n N e u b a u 2 .5 4 8 ,9 7 € 5 6 % 0 ,0 0 € k e in e P e rs o n a lk o s te n 2 0 1 5 Z in n s c h m e lz e B ü h n e n p o d e s te f ü r M u lt if u n k ti o n s s a a l 1 .8 5 0 ,0 0 € 7 7 % 0 ,0 0 € k e in e P e rs o n a lk o s te n 2 0 1 5 H ö rs p ie lw ie s e z w e it ä g ig e V e ra n s ta llt u n g i n d e r G rü n a n la g e L a n g e n fo rt 5 8 9 ,7 5 € 1 0 % 0 ,0 0 € k e in e P e rs o n a lk o s te n 2 0 1 5 Z in n s c h m e lz e F e ie ra b e n d s in g e n 2 .6 2 3 ,9 1 € 0 ,0 0 € k e in e P e rs o n a lk o s te n 2 0 1 5 /2 0 1 6 Z in n s c h m e lz e W e lc o m e M u s ic S e s s io n s H e b rs t 2 0 1 5 - E n d e 2 0 1 6 4 .5 0 0 ,0 0 € 3 4 % 0 ,0 0 € k e in e P e rs o n a lk o s te n 2 0 1 5 /2 0 1 6 Z in n s c h m e lz e E le k tr o in s ta lla ti o n e n i m F o y e rb e re ic h 1 .7 7 5 ,0 0 € 8 3 % 0 ,0 0 € k e in e P e rs o n a lk o s te n 2 0 1 6 Z in n s c h m e lz e F o rt fü h ru n g d e r la u fe n d e A rb e it d e s S ta d tt e ilk u lt u rz e n tr u m s 1 5 3 .2 5 0 ,0 0 € 4 4 % 1 6 1 .1 5 7 ,8 7 € G e s c h ä ft s fü h ru n g , S ta d tt e ila rb e it , V e ra n s ta lt u n g e n , Ö ff e n tl ic h k e it s a rb e it , k u lt u re lle B ild u n g , V e rm ie tu n g e n , V e ra n s ta lt u n g s te c h n ik , H a u s te c h n ik , V e rw a lt u n g , B u c h h a lt u n g Z u w e n d u n g e n a n " B a rm b e k e r V e re in f ü r K u lt u r u n d A rb e it " Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15134 27 Anlage 2 2 0 1 6 Z in n s c h m e lz e A u fs to c k u n g d e r P e rs o n a l- u n d H o n o ra rk o s te n f ü r V e ra n s ta lt u n g s te c h n ik / H a u s m a n a g e m e n t 6 .0 0 0 ,0 0 € 1 0 0 4 .5 0 0 ,0 0 € V e ra n s ta lt u n g s te c h n ik / H a u s m a n a g e m e n t 2 0 1 6 Z in n s c h m e lz e F e ie ra b e n d s in g e n 1 .4 5 4 ,5 3 € 3 2 % 0 ,0 0 € k e in e P e rs o n a lk o s te n 2 0 1 6 Z in n s c h m e lz e A n s c h a ff u n g e in e s B ü ro k o p ie re rs 1 .4 2 2 ,0 4 € 1 0 0 % 0 ,0 0 € k e in e P e rs o n a lk o s te n 2 0 1 7 Z in n s c h m e lz e F o rt fü h ru n g d e r la u fe n d e A rb e it d e s S ta d tt e ilk u lt u rz e n tr u m s 1 6 8 .1 2 8 ,7 9 € 5 3 % 1 6 1 .1 5 7 ,8 7 € G e s c h ä ft s fü h ru n g , S ta d tt e ila rb e it , V e ra n s ta lt u n g e n , Ö ff e n tl ic h k e it s a rb e it , k u lt u re lle B ild u n g , V e rm ie tu n g e n , V e ra n s ta lt u n g s te c h n ik , H a u s te c h n ik 2 0 1 7 H ö rs p ie lw ie s e 2 -t ä g ig e V e ra n s ta llt u n g i n d e r G rü n a n la g e L a n g e n fo rt 1 .5 4 5 ,9 5 € 2 6 % 0 ,0 0 € k e in e P e rs o n a lk o s te n 2 0 1 7 Z in n s c h m e lz e A u fs to c k u n g d e r P e rs o n a l- u n d H o n o ra rk o s te n f ü r V e ra n s ta lt u n g s te c h n ik / H a u s m a n a g e m e n t 6 .0 0 0 ,0 0 € 1 0 0 4 .5 0 0 ,0 0 € V e ra n s ta lt u n g s te c h n ik / H a u s m a n a g e m e n t 2 0 1 7 Z in n s c h m e lz e V e rw a lt u n g s g e b ü h r fü r e in e n " B F D -W e lc o m e "P la tz 1 .6 5 0 ,0 0 € 1 0 0 0 ,0 0 € k e in e P e rs o n a lk o s te n 2 0 1 7 Z in n s c h m e lz e A n s c h a ff u n g e in e s S p ie g e ls f ü r e in T a n z p ro je k t 2 .5 9 5 ,9 0 € 1 0 0 0 ,0 0 € k e in e P e rs o n a lk o s te n 2 0 1 7 H e im a t T a n z - Z u h a u s e i n B a rm b e k in te rk u lt u re lle s T a n z p ro je k t 1 3 .0 0 0 ,0 0 € 1 0 0 0 ,0 0 € k e in e P e rs o n a lk o s te n 2 0 1 8 Z in n s c h m e lz e U m b a u d e r L ü ft u n g s a n la g e i m T h e a te rs a a l 3 9 .3 2 9 ,5 0 € 1 0 0 0 ,0 0 € k e in e P e rs o n a lk o s te n 2 0 1 8 Z in n s c h m e lz e „E in s a tz e in e s B u n d e s fr e iw ill ig e n z u r U n te rs tü tz u n g d e r In te g ra ti o n u n d P a rt iz ip a ti o n d e r G e fl ü c h te te n i m B e z ir k H a m b u rg -N o rd i n K o o p e ra ti o n m it d e r E h re n a m ts in it ia ti v e „ W e lc o m e t o B a rm b e k “ 2 .0 0 0 ,0 0 € 1 0 0 0 ,0 0 € k e in e P e rs o n a lk o s te n 2 0 1 8 Z in n s c h m e lz e F o rt fü h ru n g d e r la u fe n d e n A rb e it d e s S ta d tt e ilk u lt u rz e n tr u m s 1 7 1 .7 4 7 ,0 0 € 4 8 % 1 6 3 .5 5 2 ,0 0 € L e it u n g d e s S ta d tt e ilk u lt u rz e n tr u m s 2 0 1 8 Z in n s c h m e lz e F in a n z ie ru n g a n te ili g e P e rs o n a l- u n d A u s h ilf s k o s te n f ü r d ie t e c h n is c h e V e ra n s ta lt u n g s b e tr e u u n g / A u fs to c k u n g z u r F in a n z ie ru n g t e c h n is c h e r U n te rh a lt u n g s k o s te n u n d W a rt u n g G e b ä u d e u n d A n la g e n 1 8 .0 0 0 ,0 0 € 9 6 4 .5 0 0 ,0 0 € G e s c h ä ft s fü h ru n g , S ta d tt e ila rb e it , V e ra n s ta lt u n g e n , Ö ff e n tl ic h k e it s a rb e it , k u lt u re lle B ild u n g , V e rm ie tu n g e n , V e ra n s ta lt u n g s te c h n ik , H a u s te c h n ik 2 0 1 8 Z in n s c h m e lz e F a m ili e n s o n n ta g s fe s te 3 .0 6 3 ,0 0 € 5 6 0 ,0 0 € k e in e P e rs o n a lk o s te n 2 0 1 8 Z in n s c h m e lz e F e ie ra b e n d s in g e n 4 4 7 ,0 0 € 0 ,0 0 € k e in e P e rs o n a lk o s te n 2 0 1 8 Z in n s c h m e lz e H a u s -J u b ilä u m 9 0 0 ,0 0 € 0 ,0 0 € k e in e P e rs o n a lk o s te n Drucksache 21/15134 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 28 2 0 1 8 /2 0 1 9 B la c k B o x B a rm b e k P e rf o rm a n c e P ro je k t im S ta d tt e il m it J u g e n d lic h e n (M a rg a re th a R o th e G y m n a s iu m ) u n d E rw a c h s e n e n (U n te rk u n ft H u fn e rs tr a ß e b z w . W e lc o m e L o u n g e ) 4 .6 0 0 ,0 0 € 5 0 0 ,0 0 € k e in e P e rs o n a lk o s te n * D e r A n te il d e r Z u w e n d u n g a n d e n P e rs o n a lk o s te n w ir d n ic h t fe s tg e le g t. D e r T rä g e r e rh ä lt e in e G e s a m tz u w e n d u n g . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15134 29 15134ga_Text 15134ga_Anlagen 15134ga_Antwort_Anlage1 15134ga_Antwort_Anlage2