BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15142 21. Wahlperiode 04.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 27.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Verwaltungsneubau für den Bezirk Wandsbek: Warum beantwortet der Senat Fragen zum vorgelegten Letter of Intent mit Sprinkenhof ausweichend und unvollständig? Mit der Drs. 21/14556 beantragt der Senat von der Bürgerschaft die Zustimmung zu Verpflichtungsermächtigungen und Garantieerklärungen zugunsten der Sprinkenhof GmbH für den Neubau von Verwaltungsgebäuden für das Bezirksamt Wandsbek sowie das Bezirksamt Harburg. Im Zuge der Beratungen der Drucksache wurden dem Haushaltsausschuss die beiden geplanten Letters of Intent für diese Projekte zur Verfügung gestellt, die nach Beschluss der Drucksache unterzeichnet werden sollen. Dabei heißt es im vorgelegten „Letter of Intent zum Neubau Wandsbeker Zollinsel“ zwischen dem Bezirksamt Wandsbek und Sprinkenhof: „Die Errichtung und der Betrieb des Neubaus soll über ein Mieter-Vermieter-Modell (MVM) gemäß Teil 3 der VV-Bau über 30 Jahre wirtschaftlich abgebildet werden.“ Im ebenfalls vorgelegten „Letter of Intent zur Projektentwicklung Verwaltungsneubau Am Neugrabener Bahnhof“ zwischen dem Bezirksamt Harburg und Sprinkenhof findet sich dagegen folgender Passus: „Die Errichtung und der Betrieb des Neubaus soll über ein Mieter-Vermieter-Modell (MVM) gemäß Band 1, Ziffer 3 des Bauhandbuchs „Verwaltungsvorschriften über die Durchführung von Bauaufgaben der Freien und Hansestadt Hamburg“ vom 15. Dezember 1994, Stand Juni 2018 (VV-Bau) über 40 Jahre wirtschaftlich abgebildet, und ein Mietvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren zuzüglich Verlängerungsoptionen um weitere 10 Jahre vereinbart werden.“ In der Drs. 21/15053 behauptet der Senat dagegen, dass im MVM grundsätzlich sowie auch bei den beiden Projekten in Wandsbek und Harburg eine Annuitätenrechnung von 40 Jahren zugrunde gelegt werde. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Sprinkenhof GmbH (Sprinkenhof) wie folgt: 1. Warum genau weichen die beiden dem Haushaltsausschuss vorgelegten genannten Letters of Intent in der Frage der Anzahl der Jahre, über die die Errichtung der beiden Neubauten jeweils wirtschaftlich abgebildet wird, so deutlich voneinander ab? Drucksache 21/15142 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Welche konkrete Bedeutung hat der Satz „Die Errichtung und der Betrieb des Neubaus soll über ein Mieter-Vermieter-Modell (MVM) gemäß Teil 3 der VV-Bau über 30 Jahre wirtschaftlich abgebildet werden“ aus dem vorgelegten Letter of Intent für den Neubau Wandsbeker Zollinsel im Einzelnen? Welche genauen Unterschiede würden sich bei einer wirtschaftlichen Abbildung des Projektes über 40 Jahre ergeben? 3. Warum enthält die Entwurfsfassung des Letter of Intent für den Neubau Wandsbeker Zollinsel eine Regelung, dass die Errichtung des Neubaus über 30 Jahre wirtschaftlich abgebildet wird obwohl laut Senatsangaben im Mieter-Vermieter-Modell grundsätzlich eine Annuitätenrechnung von 40 Jahren zugrunde gelegt wird? Der Letter of Intent (LOI) ist die Vertragsgrundlage für die Übernahme der Kosten bei Nicht-Realisierung des Vorhabens. Sie ist keine Grundlage zur Berechnung einer Miethöhe. Grundsätzlich wird im Mieter-Vermieter-Modell eine Annuitätenrechnung von 40 Jahren zugrunde gelegt und die Mietzeit beträgt 20 Jahre plus zehn Jahre Option. Dies ist bei beiden Projekten der Fall und entspricht den genannten Vorgaben in den Verwaltungsvorschriften über die Durchführung von Bauaufgaben der Freien und Hansestadt Hamburg (VV-Bau). Die Darstellung im LOI zum Neubau Wandsbeker Zollinsel bezieht sich auf die Sichtweise des Mieters hinsichtlich der Mietdauer von maximal 30 Jahren (20 Jahre plus zehn Jahre Verlängerungsoption). Die Darstellung im LOI zur Projektentwicklung Verwaltungsneubau Am Neugrabener Bahnhof bezieht sich auf die Sichtweise des Realisierungsträgers hinsichtlich der Amortisationsdauer von 40 Jahren. Im Ergebnis resultieren aus der unter den „Vorbemerkungen“ beider LOIs jeweils genannten unterschiedlichen Jahreszahl keine Unterschiede hinsichtlich der Berechnung der späteren Miethöhe. 4. Bei welchen weiteren MVM-Projekten wurden von Sprinkenhof jeweils Entwürfe für einen Letter of Intent vorgelegt, mit denen die Errichtung eines Neubaus über weniger als 40 Jahre wirtschaftlich abgebildet werden sollte? Dies betrifft einen Letter of Intent zur Jugendanstalt Hamburg. Im Rahmen der Erstellung des Realisierungskonzepts wird aktuell ein Mietvertragsentwurf verhandelt, der von einer wirtschaftlichen Abbildung von 40 Jahren ausgeht. Dies entspricht den Vorgaben der „Verwaltungsvorschriften über die Durchführung von Bauaufgaben der Freien und Hansestadt Hamburg“ vom 15. Dezember 1994, Stand Juni 2018 (VV- Bau). 5. Seit wann genau lag der Leitung des Bezirksamtes Wandsbek der Entwurf eines Letter of Intent für das MVM-Projekt Neubau Wandsbeker Zollinsel vor? Das Bezirksamt Wandsbek hat die Sprinkenhof bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt um den Entwurf eines LOI gebeten, obgleich Verhandlungen und gegebenenfalls der Abschluss zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt erfolgen würde. Der Bezirksamtsleitung wurde der Entwurf eines LOI am 6. Februar 2018 vorgelegt. 6. Seit wann genau lag welchen Stellen der Finanzbehörde jeweils eine Entwurfsfassung für den Letter of Intent zum Neubau Wandsbeker Zollinsel vor, in der vorgesehen war, die Errichtung und den Betrieb des Neubaus über 30 Jahres wirtschaftlich abzubilden? Seit Juli 2018 lag dem im Rahmen Ihrer jeweiligen Zuständigkeiten mit dem Thema befassten Amt für Bezirksverwaltung, dem Amt für Vermögens- und Beteiligungsmanagement sowie dem Amt für Haushalt und Aufgabenplanung der Entwurf des LOI vor. 7. Warum steht von den beiden dem Haushaltsausschuss vorgelegten Letters of Intent nur die Vereinbarung mit dem Bezirksamt Harburg unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats von Sprinkenhof? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15142 3 Die Vereinbarung für das Vorhaben in Wandsbek war bereits vom Aufsichtsrat genehmigt worden und bedurfte daher keines Vorbehaltes mehr. 8. In welchen Fällen und aus welchen Gründen im Einzelnen ist für den Abschluss eines Letter of Intent und weiterer Vereinbarungen und Verträge im Rahmen des MVM-Modells jeweils die Zustimmung des Aufsichtsrats von Sprinkenhof erforderlich? Das Zustimmungserfordernis durch den Aufsichtsrat der Sprinkenhof ist in den Statuten der Gesellschaft geregelt. Davon betroffen sind im Rahmen des MVM in der Regel der Abschluss von LOIs sowie der Totalübernehmer- und Gebäudeunterhaltungsvertrag sowie die Beteiligung an den Objekt-KGs. 9. In welchen Punkten wurden die dem Haushaltsausschuss vorgelegten Letters of Intent für die beiden Projekte in Harburg und Wandsbek zwischenzeitlich durch (Nach-)Verhandlungen geändert? Wann ist derzeit jeweils die Unterzeichnung der Vereinbarungen vorgesehen? Es gab keine Anpassungen oder Änderungen. Die Unterzeichnung des LOI mit dem Bezirksamt Harburg ist am 22. November 2018 erfolgt. Die Unterzeichnung des LOI mit dem Bezirksamt Wandsbek ist bis Ende des Jahres 2018 vorgesehen. 10. Welche weiteren Vereinbarungen zwischen den Bezirken Wandsbek und Harburg mit jeweils welchen Inhalten sind neben dem Abschluss eines Letter of Intent für die Umsetzung der beiden MVM-Projekte bis zum Abschluss der jeweiligen Mietverträge vorgesehen oder bereits abgeschlossen worden? Für das Vorhaben in Harburg sind bisher keine weiteren Vereinbarungen geschlossen oder geplant. Für das Vorhaben in Wandsbek wurde eine Vereinbarung über die Begleitung der Einreichung der Bauvoranfrage, die Durchführung einer Nutzerbedarfsanalyse sowie Vermessungsleistungen und Baumgutachten abgeschlossen. Darüber hinausgehende Vereinbarungen sind bisher nicht geplant. 11. Zur Antwort auf Frage 3. der Drs. 21/15053 ergeben sich Nachfragen: a. Warum beantwortet der Senat die Frage nicht, auf Basis welcher Gesamt-Baukosten für das Gebäude die Miete kalkuliert wurde? b. Wie hoch sind die derzeit angenommenen Gesamt-Baukosten für die Ermittlung der Finanzmiete von 3,692 Millionen Euro pro Jahr? Die für die Ermittlung der Finanzmiete zugrunde liegenden Gesamt-Baukosten belaufen sich auf 85,4 Millionen Euro. Das diese Kosten in der Drs. 21/15053 nicht benannt wurden, lag an einem Büroversehen. c. Warum genau werden Kosten für einen Interimsstandort über die Laufzeit des Mietvertrages von 20 Jahren in die Miete einbezogen? Um die Kosten des Interimsstandortes verursachungsgerecht zu verteilen, war ursprünglich vorgesehen, die Kosten auf die Festlaufzeit des Mietvertrages umzulegen . Diese Variante der Finanzierung ist mittlerweile obsolet und wird nicht weiter verfolgt. d. Für welche Bedarfe, mit welcher geschätzten Mietfläche und für welchen Zeitraum ist im Rahmen des Projektes ein Interimsstandort erforderlich? Für Teile der Eingliederungshilfe des Bezirksamtes Wandsbek wurde ein Interimsstandort gesucht, um den Flächenmehrbedarf zu decken, der sich unter anderem aus dem Personalmehrbedarf ergeben hat/wird. Der tatsächliche vollumfängliche Flächenbedarf ist derzeit noch nicht bekannt. Der Interimsstandort soll bis zur Fertigstellung des Neubaus angemietet werden, laut Planung bis Ende des Jahres 2024 (zuzüglich zweimaliger Option zu je sechs Monaten). Drucksache 21/15142 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 e. Wie hoch sind die derzeit erwarteten Kosten für Interimsanmietungen im Rahmen dieses MVM-Projektes? Im Rahmen des MVM-Projektes fallen keine Kosten für die Interimsanmietung an. Die monatlichen Kosten der Anmietung in Höhe von rund 124 000 Euro werden direkt vom Bezirksamt Wandsbek bezahlt. Im Übrigen siehe Antwort zu 11. c.