BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15145 21. Wahlperiode 04.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Gamm (CDU) vom 27.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Hamburgs Sauberkeitsinitiative nur ein Schönwetterprogramm? Wieder schlimme Zustände in den Hamburger Stadtteilen mit Einbruch des Herbstes Laub auf Hamburgs Straßen und Gehwegen, verstopfte Gullys, nicht ablaufendes Regenwasser, überschwemmte Keller, rutschige Straßen, vereiste Gehwege und Fahrbahnen werden im Herbst und Winter oftmals zum Hamburger Dauerthema. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob Hamburg das alljährliche Wetterchaos auch dieses Jahr nicht in den Griff bekommt und wie sich die städtische Sauberkeitsinitiative, die seit Beginn dieses Jahres läuft, auswirkt. Die Anzahl an Bürgerbeschwerden über katastrophale Bedingungen in den Stadtteilen ist nach wie vor ernüchternd. Am Beispiel der Bornstraße wurde auch in diesem Jahr wieder gezeigt, dass es offensichtlich zu keinerlei positiven Veränderungen gekommen ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Wie bereits mit den Drs. 21/12647 und 21/13572 dargelegt wurde, ist die Sauberkeitsoffensive des Senats Anfang 2018 erfolgreich gestartet und konnte im Laufe des Jahres auf hohem Niveau mit verstärkten Reinigungsleistungen in den Regelbetrieb überführt werden. So werden beispielsweise alle Fahrbahnen, Rinnsteine und Nebenflächen deutlich regelmäßiger und intensiver als früher gereinigt. Dazu hat die Stadtreinigung Hamburg (SRH) mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt sowie zusätzliche Fahrzeuge und Ausstattungen (zum Beispiel Laubblasgeräte) angeschafft, die auch in der Laubsaison verstärkt zum Einsatz kommen. Im Vergleich zu den Vorjahren wurden die eingesetzten personellen Ressourcen bereits in 2017 und nochmals in 2018 deutlich ausgeweitet. Dabei wurden im Vergleichszeitraum von 2015 bis 2018 in der Laubbeseitigung bis zu 171 Mitarbeiter mehr eingesetzt: 2015: bis zu 513 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, 2016: bis zu 514 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, 2017: bis zu 636 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, 2018: bis zu 684 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter. Abgerundet werden diese Maßnahmen unter anderem durch die neue Sauberkeits- App, mit der die Bürgerinnen und Bürger Verschmutzungen, zum Beispiel durch Laub, sehr einfach und schnell melden können. Insgesamt führt das gesamte Maßnahmenbündel zu einem saubereren und gepflegteren Stadtbild. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der SRH wie folgt: 1. Wer ist für die Entfernung des Laubs auf Hamburger Fahrbahnen zuständig und in welchen zeitlichen Abständen werden die Fahrbahnen Drucksache 21/15145 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 von Laub befreit? Bitte einen Durchschnittswert und eine detaillierte Übersicht für alle Hamburger Straßen angeben – sollte es keine gesonderten Werte bezüglich Laubreinigung geben, dann bitte die allgemeinen Reinigungsintervalle angeben. Nach § 28 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) ist die SRH für die Reinigung und somit auch für die Beseitigung des Laubs auf Fahrbahnen zuständig. Die regelmäßigen Reinigungshäufigkeiten sind dem Wegereinigungsverzeichnis Teil B zu entnehmen , siehe dazu: http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod. psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-WegeReinVHA2004rahmen&doc.part=X&doc. origin=bs&st=lr . In der Laubzeit werden die Mitarbeiter der SRH zu Reinigungskolonnen zusammengezogen und reinigen jeweils größere Quartiere im Zusammenhang. Dadurch gibt es veränderte Reinigungsrhythmen. 2. Wer ist für die Entfernung des Laubs auf Hamburger Gehwegen zuständig und in welchen zeitlichen Abständen werden die Gehwege von Laub befreit? Bitte einen Durchschnittswert und eine detaillierte Übersicht für alle Hamburger Straßen angeben – sollte es keine gesonderten Werte bezüglich Laubreinigung geben, dann bitte die allgemeinen Reinigungsintervalle angeben. In Hamburg sind grundsätzlich die Anliegerinnen und Anlieger verpflichtet, die öffentlichen Gehwege zu reinigen. Dazu zählt auch die Laubentsorgung. Die Reinigungshäufigkeit ist den örtlichen Erfordernissen anzupassen (§ 30 Absatz 3 HWG). Im Wegereinigungsverzeichnis Teil A sind die Strecken aufgeführt, für die SRH die Reinigung für die Anliegerinnen und Anlieger gegen Gebühr durchführt. Dort sind auch die regelmäßigen Reinigungshäufigkeiten festgelegt. Auch hier kann es in der Laubsaison zu Abweichungen bei den Reinigungshäufigkeiten kommen, siehe dazu auch Antwort zu 1. 3. Wie wird das Laub in den Straßen entfernt, in denen Fahrzeuge parken, unter denen sich Laub befindet? Wie gestaltet sich das Vorgehen bei Fahrzeugen, die komplett auf der Straße parken/bei Fahrzeugen, die komplett auf dem Gehweg parken/bei Fahrzeugen, die teilweise auf der Fahrbahn und teilweise auf dem Gehweg parken? Welche Vorschriften gelten diesbezüglich jeweils? Für die Beseitigung von Laub auf verparkten Fahrbahnrändern setzt die SRH Laubblasgeräte , Besen und Harken ein. Laub, das unter den Fahrzeugen liegt, wird vorzugsweise mit Laubblasgeräten unter den Autos herausgeblasen, zu größeren Laubhaufen zusammengetrimmt und entweder mit Laubsaugern und Kehrmaschinen aufgenommen oder manuell mit Schaufeln auf Klein-Lkws aufgeladen. Solange die Bäume noch Laub tragen, erfolgt die Reinigung der Fahrbahnen schwerpunktmäßig dort, wo durch das Laub eine Verkehrsgefährdung auf der Fahrbahn besteht. 4. Wie wird die Befreiung der von Laub verstopften Siele sichergestellt und in welchen zeitlichen Abständen erfolgt die Reinigung? Bitte auch Bezug nehmen auf die Zusammenhänge mit den oben genannten Reinigungsintervallen . Oberflächliche Verschmutzungen werden durch die Reinigungskolonnen der SRH im Rahmen der regulären Fahrbahnreinigung beseitigt, siehe dazu auch Antwort zu 1. Meldungen über Verstopfungen der Siele und Trummen werden zuständigkeitshalber an HAMBURG WASSER weitergeleitet. 5. Gelten für die Reinigung von sogenannten Fahrradstraßen abweichende Regelungen und wenn ja, wie sehen diese konkret aus? Nein. 6. Die Vereisung von Straßen und Gehwegen stellt im Winter ein zusätzliches Problem dar. Welche Vorschriften gelten bezüglich der oben genannten Reinigungsfälle (Fahrbahn, Gehweg, unter parkenden Autos) bei gefrorenem Untergrund und gefrorenem Laub? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15145 3 Bei gefrorenem Untergrund oder gefrorenem Laub gelten keine gesonderten Vorschriften für die Reinigung. 7. Wie gestaltet sich die rechtliche Situation, wenn es nachweislich zu Überschwemmungen von Kellern durch verstopfte Gullys kommt? Wer übernimmt den Schaden et cetera? Rechtslagen bedürfen stets der Prüfung im Einzelfall. Eine allgemeine Beantwortung der Fragestellung ist nicht möglich. 8. Wie sehen die Reinigungsverpflichtungen an dem einleitend genannten Fall der Bornstraße konkret aus? Wer ist wo für die Beseitigung des Laubs verantwortlich? Von welchen Fristen können die Bürger in dieser Straße jeweils ausgehen? Nach den Festlegungen im Wegereinigungsverzeichnis werden die Gehwege in der Bornstraße zweimal wöchentlich und die Fahrbahnen einmal wöchentlich durch SRH gereinigt. 9. Welchen Aufwand betreibt die Stadtreinigung Hamburg gegenwärtig, um die geschilderte Situation in Hamburg in den Griff zu bekommen? Sind im Vergleich zu den Vorjahren konkrete Maßnahmen hinzugekommen oder weggefallen und wenn ja, welche? 10. Wie viele Mitarbeiter sind in diesem Jahr mit der Räumung des Laubs betraut und wie viele waren es zum Vergleich in den Jahren seit 2015? Siehe Vorbemerkung. 11. Welche Summen werden von Bürgern jährlich für diese Aufgaben an die Stadt gezahlt und wie viel zusätzliche Kosten trägt die Stadt aus dem Haushalt oder aus anderen Quellen? Bitte die Herkunft der Mittel seit 2015 detailliert aufführen. Die Laubbeseitigung ist ein Teil der Wegereinigung, sodass ihre Kosten nicht separat von den sonstigen Kosten der Wegereinigung ausgewiesen werden können. Die Finanzierung erfolgt für die Reinigung von Fahrbahnen und verkehrswichtigen Gehwegen aus Haushaltsmitteln. Für die Reinigung der im Wegreinigungsverzeichnis aufgeführten Gehwege erhebt die SRH Gebühren. 12. Wie viele Beschwerden sind in diesem Jahr bislang aufgrund von Verunreinigungen durch Laub eingegangen und auf welchem Bearbeitungsstand befinden sich diese jeweils? Wie viele davon wurden als unbegründet zurückgewiesen? Wie sehen die Vergleichszahlen für die Jahre 2015, 2016 und 2017 aus? Alle Meldungen im Zuständigkeitsbereich der SRH wurden erledigt. Mit der Einführung der SRH-App ist die Zahl der Meldungen zu Sauberkeitsproblemen generell deutlich angestiegen. Die Differenz zwischen den SRH- und den Gesamtzahlen betrifft Meldungen zu Laub, dessen Beseitigung in der Verantwortung der Grundeigentümer liegt. 13. Wie viele Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern gab es über die „Sauberkeits-App“ der Stadtreinigung Hamburg (seit Einführung pro Monat) zu nicht beseitigtem Laub und wie lange hat es jeweils (in Tagen) gedauert, um die gemeldeten Probleme zu lösen? Drucksache 21/15145 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4