BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15146 21. Wahlperiode 04.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Gamm (CDU) vom 27.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Das Elend mit dem Hundekot auf Hamburgs Straßen Die „Wildkackerei“ auf Hamburgs Straßen, Gehwegen und in den Parks ist seit Jahrzehnten ein leidiges Problem und für viele Bürger ein großes Ärgernis . Seit einigen Jahren versucht die Stadt mittels der Kotbeseitigungspflicht und durch sogenannte Hundekotbeutel der Problematik Einhalt zu gebieten. Statt Hundekot findet man nunmehr verstärkt Hundekottütchen auf den Gehwegen . Auf der Homepage der Stadt heißt es: „Wer einen Hund außerhalb des eigenen eingefriedeten Besitztums, in Mehrfamilienhäusern außerhalb der eigenen Wohnung, führt, ist verpflichtet, den Kot des Hundes aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen, soweit dies im Einzelfall möglich und angemessen ist.“ Und weiter heißt es dort: „Jede Plastiktüte eignet sich ebenfalls für das Aufsammeln von Hundekot. Verstöße gegen die Kotbeseitigungspflicht werden mit einem Bußgeld geahndet.“ Trotzdem findet sich aber auch immer noch Hundekot in seiner natürlichen Form auf den Hamburger Wegen und zu guter Letzt unter den Schuhen der Bürger. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Stadtreinigung Hamburg (SRH) wie folgt: 1. Wie viele Hunde sind in Hamburg steuerlich gemeldet und wie hoch schätzt der Senat die nicht gemeldete Anzahl an Hunden ein? Im Rahmen der Erhebung der Hundesteuer werden Steuerkonten für die Hundehalter als maßgebliche Steuerpflichtige geführt, das sind derzeit 50 563 Hundehalter. Die Anzahl der Hunde, für die Hundesteuer entrichtet wird, kann davon abweichen und wird statistisch nicht erfasst. Erkenntnisse über die Anzahl der nicht gemeldeten Hunde liegen der zuständigen Behörde nicht vor. 2. Von welcher jährlichen Menge Hundekot geht die Stadtreinigung aus? Der Kot wird entweder von den Hundeführern ordnungsgemäß entsorgt oder von der SRH im Rahmen der regelmäßigen Wege- und Flächenreinigung aufgenommen. Dabei erfolgt keine gesonderte Mengenerfassung. 3. Seit wann gilt die Beseitigungspflicht für Hundekot im Hamburger Straßenraum und den Parkanlagen? Das Verbot gemäß § 23 Hamburgisches Wegegesetz (HWG), öffentliche Wege zu verunreinigen, gilt seit Inkrafttreten des HWG vom 4. April 1961 (HmbBVBl. S. 117). Das gilt auch für die Beseitigungspflicht, die damals inhaltlich identisch zum heutigen § 60 Absatz 1 Satz 1 HWG in § 55 Absatz 1 HWG geregelt war. Drucksache 21/15146 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Nach dem Hamburgischen Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hunde G) besteht gemäß § 20 eine allgemeine Kotbeseitigungspflicht seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 26.Januar 2006. 4. Wer ist für die Entfernung des Kots konkret verantwortlich? Die Kotbeseitigungspflicht nach § 20 HundeG obliegt dem jeweiligen Führer des Hundes . 5. Welche Strafen drohen demjenigen, der den Kot seines Hundes nicht entfernt? Wird gegen die Kotbeseitigungspflicht nach § 20 HundeG verstoßen, handelt es sich nach § 27 (1) Nummer 3 HundeG um eine Ordnungswidrigkeit. Nach dem Bußgeldkatalog der Hamburgischen Bezirksämter in seiner aktuell gültigen Fassung kann die „Nichtaufnahme und Nichtentsorgung des Kotes“ (Ziffer 2.4.26) bei Vorsatz mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro bis 200 Euro, bei Fahrlässigkeit mit einem Bußgeld in Höhe von 30 Euro bis 100 Euro geahndet werden. Die SRH, die seit 2018 ebenfalls Verstöße gegen die Hundekotbeseitigungspflicht ahnden kann, wendet ebenfalls den Bußgeldkatalog der Bezirksämter an. 6. In wie vielen Fällen wurden „Kotsünder“ in den letzten Jahren (2011 – 2018) festgestellt und in welcher Form bestraft? Bitte Anzahl der Fälle und durchschnittliche Strafe der jeweiligen Jahre benennen. Die Bezirksämter erfassen den Tatbestand „Hundekot-Sünder“ nicht gesondert. Die WasteWatcher+ der SRH haben im Zeitraum 1.Januar 2018 bis 29.November 2018 sieben Ordnungswidrigkeitenanzeigen ausgestellt. In fünf Fällen wurde eine Sanktion in Höhe von durchschnittlich 43 Euro verhängt. In zwei aktuellen Fällen sind die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes und die Festsetzung einer Geldbuße noch vorzunehmen. 7. Welchen anderen Strafen als Geldstrafen wurden in den einzelnen Jahren in welcher Höhe und Anzahl verhängt? Die Bezirksämter und seit 2018 die SRH sind zuständig für die Durchführung von Bußgeldverfahren, jedoch verhängen sie keine Strafen. 8. Wie viel Kot wird in Hamburg in Plastikbeuteln eingesammelt und wie viel in Naturform (Jahre 2011 – 2018)? Siehe Antwort zu 2. 9. Wie viele Kotbeutel werden in Hamburg jährlich über die Stadtreinigung a) verkauft oder b) anderweitig abgegeben und welche Einnahmen konnten damit erzielt werden (Jahre 2011 – 2018)? Die Abgabe der sogenannten Gassibeutel der SRH ist für Hamburger Hundehalter kostenlos. 10. Welche Beobachtungen hat die Stadt bezüglich des Verhältnisses von Kotbeuteln in Abfallbehältern und frei auf den Wegen liegenden Beuteln Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15146 3 über die Jahre hinweg gemacht? Bitte jährliche Angaben 2011 – 2018 und Daten zur Entwicklung darstellen. Weder die Bezirksämter noch die SRH haben quantifizierbare Erkenntnisse zur Entwicklung der Menge von Hundekot in Abfallbehältern und auf den Wegen, siehe dazu auch Antwort zu 2. Es ist aber festzustellen, dass das System der Gassibeutel der SRH von den Hundebesitzerinnen und -besitzern gut angenommen wird und die Beutel weit überwiegend über die öffentlichen Papierkörbe oder die häuslichen Restmülltonnen entsorgt werden. Es kommt dadurch seltener vor, dass Passanten in Hundekot treten. 11. Welche Strafen werden für das Liegenlassen von gefüllten Kotbeuteln fällig und wie viele „Täter“ (beziehungsweise deren Besitzer) wurden in den Jahren 2011 – 2018 ausfindig gemacht und in welcher Form bestraft? Bitte Anzahl der Fälle und durchschnittliche Strafe der jeweiligen Jahre darstellen. Siehe Antwort zu 6. 12. Wie beurteilt der Senat die Situation auf den sogenannten Hundeauslaufflächen ? Wie sehen dort die Fallzahlen nach Frage 6. beziehungsweise nach Frage 11. aus? Die Bezirksämter und die SRH erheben zu Hundekot im Bereich von Hundeauslaufflächen keine gesonderten Daten. Die Papierkörbe in und an den Auslaufflächen werden im Rahmen des Regelbetriebs geleert. 13. Wie beurteilt der Senat die Situation auf Kinderspielplätzen? Wie sehen dort die Fallzahlen nach Frage 6. beziehungsweise nach Frage 11. aus, ergänzt um Meldungen/Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern? Die Bezirksämter und die SRH erheben zu Hundekot auf Kinderspielplätzen keine gesonderten Daten. Die Spielflächen werden im Rahmen des Regelbetriebs mit hoher Priorität gereinigt, Papierkörbe in und an Spielplätzen prioritär geleert. In den Bezirksämtern gibt es keine nennenswerte Beschwerdelage zu Hunden beziehungsweise deren Hinterlassenschaften auf Kinderspielplätzen. 14. Was ist genau mit der ordnungsgemäßen Entsorgung des eingesammelten Kotes gemeint? 15. Was passiert mit dem eingesammelten Kot? Was passiert mit den Plastiktüten ? Wie sieht der weitere Entsorgungs- beziehungsweise Recyclingweg aus? Die ordnungsgemäße Entsorgung erfolgt durch den Einwurf des gefüllten und verschlossenen Kotbeutels in einen der rund 18.000 Papierkörbe der SRH oder in die schwarze Restmülltonne. Hundekot und Gassibeutel werden in Müllverbrennungsanlagen entsorgt. 16. Wie beurteilt der Senat die Verwendung von Plastiktüten zum Einsammeln von Kot unter Umweltschutzgesichtspunkten? Für den Verwendungszweck als Gassibeutel sind Plastiktüten am besten geeignet. 17. Wie werden die Plastiktüten entsorgt? Findet eine Verbrennung statt? Wie viel Kohlendioxid wird dadurch jährlich freigesetzt? Siehe Antwort zu 14. und 15. Alle in den Müllverbrennungsanlagen behandelten Abfälle ersetzen bei der Erzeugung von Fernwärme und Strom fossile Brennstoffe und reduzieren somit auch die Emission von Kohlendioxid. 18. Wie viel Kapital wurde seit der Einführung der Entsorgungspflicht durch die Stadt in das Hundekotentsorgungssystem insgesamt und jährlich investiert (Bitte zusätzlich die Zahlen der Einzeljahrgänge 2011 – 2018 angeben)? Drucksache 21/15146 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die Entsorgung von Hundekot ist Teil der Abfallentsorgung sowie der Straßen- und Flächenreinigung und wird nicht gesondert erfasst. Für die Gassibeutel sind in den Jahren 2011-2018 folgende Kosten entstanden: 2011 108.485,00€ 2012 113.955,00€ 2013 132.540,00€ 2014 121.120,00€ 2015 142.291,00€ 2016 144.369,00€ 2017 155.232,00€ 2018 148.104,00€ 19. Wie viele feste Entsorgungspunkte für Hundekot sind in der Stadt bisher eingerichtet? Wie hat sich diese Anzahl seit 2011 entwickelt und wie sehen die weiteren Entwicklungspläne des Senats für die kommenden Jahre aus? Siehe Antwort zu 14. und 15. Das Netz der öffentlichen Papierkörbe umfasste 2011 circa 16 000 Behälter. Es wird von der SRH ständig weiterentwickelt. Die SRH steht dabei über ihr Servicecenter im kontinuierlichen Austausch mit den Hamburgerinnen und Hamburgern, um Lücken im bereits dichten Netz öffentlicher Papierkörbe, beispielsweise in Neubaugebieten, zu schließen. 20. Wie viele Mitarbeiter sind in Hamburg eingesetzt, um die „Kotsünder“ zu ermitteln und zu bestrafen? Bei der SRH sind seit 2018 insgesamt 28 WasteWatcher+ tätig, die Verstößen gegen die Kotbeseitigungspflicht und anderem Fehlverhalten mit Sauberkeitsbezug nachgehen . Bei den Bezirksämtern wird diese Aufgabe im Abschnitt Ordnungswidrigkeiten im Fachamt Management des öffentlichen Raums mit bearbeitet. Der Anteil der in Rede stehenden Verstöße an der Gesamttätigkeit kann jedoch nicht separat beziffert werden .