BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15148 21. Wahlperiode 04.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 27.11.18 und Antwort des Senats Betr.: WLAN in Hamburger Flüchtlingsfolgeunterkünften f & w fördern und wohnen AöR (f & w) betreibt im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg unter anderem auch Flüchtlingsfolgeunterkünfte. f & w möchte allen Bewohnern einen drahtlosen Zugang zum Internet gewährleisten . Zu diesem Zwecke gab es die Ausschreibung VV 077-2017 mit dem Titel „WLAN as a service für Bewohner“. Als Auftragsgegenstand wird die Versorgung von Standorten in Hamburg mit über 6.000 Einwohnern und über 3.000 Geräten genannt. In später zu realisierenden Projekten für alle Unterkünfte in Hamburg sind es sogar fast 16.000 Bewohner und fast 10.000 Geräte. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Versorgung einer Grundausstattung mit WLAN in Gemeinschaftsräumen von öffentlich-rechtlichen Folgeunterkünften (örU) ist dem Senat ein wichtiges Anliegen. Die Ausstattung mit WLAN soll es ermöglichen, Informationen zu ermitteln und Lernund Weiterbildungsangebote (Deutsch- und Integrationskurse, schulische und berufliche Weiterbildung) wahrzunehmen. Weiterhin soll die Kommunikation mit Behörden, Beratungsstellen, sozialen Einrichtungen und Ehrenamtlichen sowie mit den Heimatländern unterstützt werden. In der Regel werden in örU keine Anschlüsse auf den Zimmern bereitgestellt, da sich die Bewohnerinnen und Bewohner nur übergangsweise dort aufhalten. Damit wird eine Besserstellung gegenüber Personen, die sich in einem privatrechtlichen Mietverhältnis selbst um eine WLAN-Anbindung kümmern müssen, vermieden. Vielmehr soll in den Gemeinschaftsräumen und auf den Außenflächen bei längerfristig genutzten Einrichtungen ein öffentliches WLAN angeboten werden. Erfahrungen zeigen, dass ein solches Angebot für alle Beteiligten händelbar ist, auch wenn es von Geflüchteten und Ehrenamtlichen zum Teil als nicht ausreichend betrachtet wird. Die Herrichtung von WLAN hängt unter anderem von der Leitungsverbindung bis zum Hausanschluss, der hausinternen Verkabelung und der Ausstattung mit Accesspoints in den Gemeinschaftsräumen ab. Je nach Standort und den dort vorhandenen Vorrichtungen fallen die Gesamtkosten sehr unterschiedlich aus. Maßgeblich sind außerdem die Ergebnisse der Ausschreibung der Leistungen zur Realisierung der WLAN- Lösungen, aus denen sich die Kosten ergeben sollen. Zur Höhe können daher zurzeit keine Angaben gemacht werden. Die Finanzierung der Ausstattung mit WLAN in Gemeinschaftsräumen wird analog sonstiger Medien über die Kostensätze abgesichert , siehe Drs. 21/12634. Das Ausschreibungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen und befindet sich noch im Teilnahmewettbewerb, das Angebotsverfahren hat noch nicht begonnen. Siehe hierzu: https://ausschreibungen-deutschland.de/476594_Bereitstellung_von_WLAN_as_a_ service_fuer_die_Bewohner_diverser_Standorte_des_Auftraggebers_2018_Hamburg. Drucksache 21/15148 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) wie folgt: 1. Wie kann es zu einer Ausschreibung kommen, wenn die Finanzierung nicht sichergestellt ist? 2. Es handelt sich um eine europaweite Ausschreibung. Die EU-Schwellenwerte betragen seit dem 1. Januar 2018 für Soziale und andere besondere Dienstleistungen nach § 130 GWB1 750.000 Euro (netto). Wie hoch sind die geplanten Kosten für alle Hamburger Standorte zusammen? Bitte nach den Ausschreibungen, Standorten, Providern, monatlichen und gesamten Betriebskosten aufschlüsseln. Siehe Vorbemerkung. 3. Wie viele Unternehmen haben bis zum 22. Oktober 2018 ihre Teilnahmebeiträge eingereicht? a. Wie viele davon waren ungeeignet? b. Haben mehr als fünf geeignete Bieter ein Angebot abgegeben? 4. In den Vergabebedingungen steht unter Punkt 4:„ Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, bereits auf das erste Angebot den Zuschlag erteilen zu können. Ferner behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, die Vergabeunterlagen im Laufe des Verfahrens anzupassen.“ a. Das wievielte Angebot hat den Zuschlag erhalten? b. Wurden die Vergabeunterlagen im Laufe des Verfahrens seitens f & w angepasst? c. Wie ist eine Änderung der Vergabeunterlagen im Laufe des Verfahrens mit HmbVgG vereinbar? 5. Wann haben die Bieter ihr Angebot präsentiert? 6. Bei der Vergabe wurde auf den Preis und die Leistung in Form von zwei Konzepten geachtet, die zusammen einen Quotienten ergeben sollten. Welchen Quotienten haben die Bieter erzielt? Bitte nach Preis und den zwei abzugebenden Konzepten aufschlüsseln. 7. Wie ist die Refinanzierung seitens f & w geplant? Acht Unternehmen haben Teilnahmeanträge eingereicht, davon erfüllt ein Unternehmen die Eignungskriterien nicht. Es gelten zum Verfahren die Regelungen der Vergabeverordnung des Bundes, da es sich um ein EU-weites Vergabeverfahren handelt. Die Regelungen der Vergabeverordnung des Bundes sind mit dem Hamburger Vergabegesetz vereinbar. Das Vergabeverfahren ist noch nicht abgeschlossen, siehe auch Vorbemerkung. 8. f & w möchte den Verbrauch pro User nicht einschränken, da es zu erheblichem Supportaufwand und zu Nachfragen kommen könnte. Um welche Art von Support und um welche Nachfragen könnte es sich handeln ? Durch die Bandbreite ergibt sich eine Beschränkung auf die im Allgemeinen hingewiesen wird. 9. Eine Registrierung der potenziellen Nutzer soll laut f & w nicht eingeführt werden, sondern nur eine einfache Bestätigung der AGBs. a. In welchen Sprachen sollen die AGBs angeboten werden? 1 https://www.heuking.de/de/news-events/fachbeitraege/vergabe-von-freiberuflichen-leistungendie -gleichzeitig-besondere-dienstleistungen-darstellen.html. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15148 3 b. Wie will f & w ohne Registrierung der User und Beschränkung auf Bewohner sicherstellen, dass über das WLAN keine illegalen Inhalte heruntergeladen und verbreitet werden? 10. Wird der Traffic protokolliert? Der künftige Anbieter ist als Provider tätig und stellt den Service rechtskonform sicher. Damit ist er auch für die Inhalte, wie die AGB, verantwortlich. Die Protokollierung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Auflagen. 11. Als wesentlicher Hintergrund der Errichtung dieser WLAN-Spots für die Bewohner wird deren Weiterbildung angegeben. a. Um was für eine Art von Weiterbildung handelt es sich? b. Werden bis dato bereits Weiterbildungen in den von f & w betreuten Unterkünften angeboten? Falls ja, welche? Bitte für die Jahre 2014 bis 2018 mit Kosten angeben . Alle Geflüchteten erhalten Angebote zur Aus- und Weiterbildung. Dies betrifft insbesondere Sprach- und Integrationskurse, siehe Drs. 21/14927 und Drs. 21/14300, zu den landesfinanzierten Sprachkursen siehe Drs. 21/14818 und Drs. 21/9758. Vor allem Geflüchtete mit einer langfristigen Bleibeperspektive erhalten Zugang zu den Regelsystemen der Bundes- und Landesprogramme zur Weiterbildung und Beschäftigung , siehe Drs. 21/15047 Drs. 21/14033, Drs. 21/14699, Drs. 21/10523 und Drs. 21/7703. Die Aufgabe von f & w ist es, die Geflüchteten im Rahmen der Orientierungsberatung auf die Angebote hinzuweisen und zu vermitteln, siehe Drs. 21/14777. Eigene Weiterbildungsangebote gibt es bei f & w deshalb nicht. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 12. Wie soll eine zu hohe Auslastung des Traffic wie zum Beispiel durch Streaming unterbunden werden? Die technische Ausgestaltung und Verfügbarkeit obliegt dem Anbieter, der durch technische Maßnahmen die in der Ausschreibung geforderte Bandbreite pro Endgerät auch bei hoher Last sicherstellt.