BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1515 21. Wahlperiode 15.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 08.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Polizeieinsatz am Hamburger KoZe Mehrere Polizeieinsätze rund um das Hamburger Kollektive Zentrum (KoZe) werfen Fragen auf. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Beamtinnen und Beamte der Polizei Hamburg, anderer Bundesländer und der Bundespolizei und welche Gerätschaften wurden am 27.07.2015 von wann bis wann, zu welchem Zweck und aufgrund welcher Gefahrenprognose bereitgehalten beziehungsweise eingesetzt? Es wurden insgesamt bis zu 438 Hamburger Polizeibeamtinnen und -beamte eingesetzt . Beamte anderer Länder oder der Bundespolizei waren am Einsatz nicht beteiligt . In der Zeit von 05 – 18.17 Uhr wurden drei Wasserwerfer und zwei Sonderwagen vorgehalten. Es bestand die Gefahr von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Der Einsatz erfolgte zur Sicherung der Durchführung von Baumaßnahmen in der Zeit von 05 – 17.00 Uhr und anschließend zur Gewährleistung eines störungsfreien Verlaufs eines geplanten Aufzuges mit Bezug zum kollektiven Zentrum in der Zeit von 17 – 18.17 Uhr. a. Inwiefern wurde(n) Hunde- und/oder Reiterstaffel, Polizeihubschrauber eingesetzt? Es wurden zwei Diensthundeführer mit Diensthunden und drei Beamte der Reiterstaffel mit Dienstpferden eingesetzt. Polizeihubschrauber wurden nicht eingesetzt. b. Inwiefern und in welcher Anzahl waren Zivilbeamte/-innen beteiligt? Im Rahmen der Einsatzmaßnahmen wurden auch Kräfte in Zivil eingesetzt. Von weiteren Angaben dazu wird aus einsatztaktischen Überlegungen abgesehen. c. Inwiefern und mit welcher Begründung wurde das Gelände des KoZe von Polizeieinheiten betreten? Geländeteile beziehungsweise Gebäude, die dem KoZe laut Mietvertrag zur Verfügung stehen, wurden nicht durch Polizeikräfte betreten. d. Inwiefern wurden Übersichtsaufnahmen oder Ähnliches angefertigt? Wenn ja, auf welche Rechtsgrundlage und was waren genau die Gründe dafür? Die Polizei führte zur Verhinderung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Zusammenhang mit einem geplanten Aufzug Lagebildübertragungen durch Videotechnik im sogenannten Kamera-Monitor-Prinzip auf Grundlage von § 8 Absatz 1 des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG) durch. Der Aufzug hat letztlich nicht stattgefunden. Drucksache 21/1515 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 e. Wie hoch waren die finanziellen Kosten des Einsatzes insgesamt? Die Kosten für den Einsatz von Hamburger Polizeikräften werden nicht gesondert erfasst. Sie werden aus dem zur Verfügung stehenden Haushaltsbudget gedeckt. f. Welche Bilanz zieht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde im Nachhinein hinsichtlich des Einsatzes der Polizei und der Anzahl an eingesetzten Beamten/-innen? Die Polizei zieht hinsichtlich des Einsatzverlaufes eine positive Bilanz. Die Anzahl der eingesetzten Kräfte wird aus Sicht der Polizei als den Einsatzerfordernissen angemessen bewertet. 2. Welches Ziel und welche Dauer hatte der mehrere Wochen andauernde Einsatz auf dem Hof des KoZe? Der Einsatz fand nicht auf dem Hof des vom kollektiven Zentrum genutzten Geländes statt; siehe auch Antwort zu 1. c. Durch die polizeilichen Maßnahmen sollte ein unberechtigtes Betreten und mögliches Besetzen leer stehender Gebäude, die nicht vom Mietvertrag des dem kollektiven Zentrum zur Nutzung überlassenen Bereichs umfasst sind, verhindert werden. Die Objektsschutzmaßnahmen dienten zudem der Sicherung des Bauzaunes und des Geländes. Dies war erforderlich, da nach dem Einsatz am 27. Juli 2015 und dem Abzug der Kräfte unverzüglich durch Aktivisten versucht wurde, den Bauzaun zu demontieren. Der Bauzaun wurde am 27. Juli 2015 aufgestellt und bis zum 2. September 2015 (Beginn der Baumaßnahmen) durchgehend durch Hamburger Polizeikräfte gesichert. a. Inwiefern wurde geprüft, ob dieses Ziel auch durch andere Maßnahmen erreicht werden kann? Es erfolgte eine eingehende Prüfung und Lagebeurteilung durch die einsatzführende Dienststelle. Geeignete Alternativen zu den getroffenen Maßnahmen standen nicht zur Verfügung. b. Wie viele Beamte/-innen, Gerätschaften waren insgesamt im Einsatz ? Während der Dauer des Objektschutzes wurden insgesamt 2.389 Beamtinnen und Beamte eingesetzt. Ein Lichtmastkraftwagen wurde lagebedingt eingesetzt. c. Inwiefern wurde(n) Hunde- und/oder Reiterstaffel, Polizeihubschrauber eingesetzt? Es wurden zwei Diensthundeführer mit Diensthunden täglich im Zeitraum von 10.30 Uhr bis 05.30 Uhr eingesetzt. Die Reiterstaffel oder Polizeihubschrauber wurden nicht eingesetzt. d. Inwiefern und in welcher Anzahl waren Zivilbeamte/-innen beteiligt? Es wurden keine Kräfte in Zivil eingesetzt. e. Inwiefern wurden Übersichtsaufnahmen oder Ähnliches angefertigt? Wenn ja, auf welche Rechtsgrundlage und was waren genau die Gründe dafür? Es wurden keine Übersichtsaufnahmen angefertigt. f. Wie hoch waren die finanziellen Kosten des Einsatzes insgesamt? Siehe Antwort zu 1. e. g. Welche Bilanz zieht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde im Nachhinein hinsichtlich des Einsatzes der Polizei und der Anzahl an eingesetzten Beamten/-innen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1515 3 Aus Sicht der Polizei waren die getroffenen Maßnahmen mit dem täglichen Kräfteansatz angemessen und geeignet, um den gesetzlichen Auftrag zur Gefahrenabwehr zu erfüllen. 3. Wie viele Beamtinnen und Beamte der Polizei Hamburg, anderer Bundesländer und der Bundespolizei und welche Gerätschaften wurden am 02.09.2015 von wann bis wann, zu welchem Zweck und aufgrund welcher Gefahrenprognose bereitgehalten beziehungsweise eingesetzt? Es wurden insgesamt bis zu 462 Beamtinnen und Beamte der Hamburger Polizei eingesetzt. Beamte/Beamtinnen aus anderen Ländern oder der Bundespolizei waren am Einsatz nicht beteiligt. Es bestand die Gefahr von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Der Einsatz erfolgte zur Sicherung der störungsfreien Durchführung von Baumaßnahmen auf dem Gelände von 05 – 16.05 Uhr und anschließend zur Gewährleistung der Durchführung des störungsfreien Verlaufes der Eilversammlung von 18 – 23.30 Uhr. Zur Gewährleistung des störungsfreien Verlaufes der Eilversammlung wurden drei Wasserwerfer und ein Unimog mitgeführt. a. Inwiefern wurde(n) Hunde- und/oder Reiterstaffel, Polizeihubschrauber eingesetzt? Es wurden zwei Diensthundeführer mit Diensthunden und ein Polizeihubschrauber (dieser nur während des Einsatzes zum Schutz der Baumaßnahmen) eingesetzt. Die Reiterstaffel wurde nicht eingesetzt. b. Inwiefern und in welcher Anzahl waren Zivilbeamte/-innen beteiligt? Im Rahmen der Einsatzmaßnahmen wurden auch Kräfte in Zivil eingesetzt, im Übrigen siehe Antwort zu 1. b. c. Inwiefern und mit welcher Begründung wurde das Gelände des KoZe von Polizeieinheiten betreten? Da insbesondere durch die vorgesehene Baumfällung Gefahren für die im Umfeld stehenden Personen zu befürchten waren, wurden diese über Lautsprecher mehrfach aufgefordert, die Flächen, die nicht zum Mietumfang des dem kollektiven Zentrum zur Nutzung überlassenen Bereichs gehören, zu verlassen und sich auf die sichere Terrasse des kollektiven Zentrums zu begeben. Da die Personen diesen Aufforderungen nicht nachkamen, mussten Polizeikräfte auch das Gelände des vom Mietvertrag umfassten Bereichs betreten und die Personen bis auf die Terrasse abdrängen. Darüber hinaus war aufgrund der Weigerung der Personen, den Gefahrenbereich zu verlassen , nicht auszuschließen, dass von diesen Personen Gefahren oder Störungen für die öffentliche Sicherheit ausgehen würden. d. Inwiefern wurden Übersichtsaufnahmen oder Ähnliches angefertigt? Wenn ja, auf welche Rechtsgrundlage und was waren genau die Gründe dafür? Durch die Besatzung des Polizeihubschraubers wurden einzelne Übersichtsaufnahmen gemäß § 8 Absatz 1 PolDVG gefertigt. Durch Polizeikräfte war zuvor beobachtet worden, dass sich eine unbekannte Anzahl von Personen (teilweise vermummt) auf dem Dach des kollektiven Zentrums aufhielt. Eine der Personen führte sichtbar eine sogenannte Zwille mit, einige andere Personen hantierten mit verschiedenen Gegenständen wie zum Beispiel Feuerlöschern und Flaschen. e. Wie hoch waren die finanziellen Kosten des Einsatzes insgesamt? Siehe Antwort zu 1. e. f. Welche Bilanz zieht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde im Nachhinein hinsichtlich des Einsatzes der Polizei und der Anzahl an eingesetzten Beamten/-innen? Aus Sicht der Polizei verliefen beide Einsätze positiv. Der gesetzliche Auftrag, im Rahmen der Gefahrenabwehr die Durchführung der geplanten Baumaßnahmen zu gewährleisten, wurde nahezu störungsfrei erreicht. Die angemeldete Eilversammlung konnte durchgeführt werden.