BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15170 21. Wahlperiode 04.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jens Wolf (CDU) vom 28.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Vermehrte Kinderwagen-Diebstähle in Hamburg Laut „Hamburger Abendblatt“ gibt es weiterhin keine Entspannung in Sachen Kinderwagen-Diebstähle in Hamburg. Derzeit haben es die Diebe offenbar insbesondere auf Kinderwagen in den Stadtteilen Harvestehude, Hoheluft und Eppendorf abgesehen. Die Kinderwagen werden größtenteils aus den Fluren der Wohnhäuser, Kinderarztpraxen und Kindertagesstätten entwendet . Die Polizei habe Kenntnis von mindestens 44 Kinderwagen, die in diesen Stadtteilen 2018 bisher gestohlen worden seien, heißt es. Um die Eltern darüber aufzuklären, besuche die Polizei derzeit sogar einzelne Kindertagesstätten , um über die professionell ausgestatteten Täter zu informieren. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie hat sich die Zahl der Kinderwagen-Diebstähle in den letzten fünf Jahren entwickelt? Bitte nach Bezirken und Jahren aufschlüsseln. Statistische Daten im Sinne der Fragestellung werden bei der Polizei nicht erhoben. Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Das Stehlgut „Kinderwagen“ wird in der PKS nicht erfasst. Zur Beantwortung der Fragen wäre eine Durchsicht aller Hand- und Ermittlungsakten des erfragten Zeitraums bei der Kriminalpolizei erforderlich. Die Auswertung von mehreren Zehntausend Akten ist in der für die Beantwortung Parlamentarischer Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Polizei hat Anfang des Jahres 2018 steigende Zahlen von Anzeigen zu Diebstählen von Kinderwagen überwiegend eines niederländischen Herstellers in den Zuständigkeitsbereichen der Polizeikommissariate (PK) 17 und PK 23 festgestellt. In diesem Zusammenhang ergab eine gesonderte Erhebung des Landeskriminalamtes (LKA) für das Jahr 2018 bisher insgesamt 43 Taten; darüber hinaus ist eine Darstellung im Sinne der Fragestellung nicht möglich. 2. Wenn eine starke Zunahme der Kinderwagen Diebstähle in den letzten fünf Jahren zu verzeichnen ist, worauf ist diese nach Ansicht des Senats zurückzuführen? Aufgrund regelhaft nicht erhobener Daten im Sinne der Fragestellung liegen der Polizei Erkenntnisse hierzu nicht vor. 3. Welche zusätzlichen beziehungsweise neuen Maßnahmen sind seit 2017 ergriffen worden oder sind in Planung, um der Zunahme an Kinderwagen -Diebstählen entgegenzuwirken? Drucksache 21/15170 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Polizei hatte bereits im Januar und Februar 2017 anlässlich einer auffälligen Häufung von Diebstählen hochpreisiger Kinderwagen im Bereich der PK 17 und PK 23 dort eingesetzte Einsatzkräfte sensibilisiert und zielgerichtete Maßnahmen ergriffen, die im Februar 2017 zur Festnahme von drei Tatverdächtigen führten. Aufgrund des Anfang 2018 erneut festgestellten Anstiegs von Diebstählen hochpreisiger Kinderwagen überwiegend eines niederländischen Herstellers in den Bereichen PK 17 und PK 23 sind die Einsatzkräfte erneut sensibilisiert worden und PK 17 und PK 23 haben in Abstimmung mit dem örtlich zuständigen LKA 13 zielgerichtete Maßnahmen durchgeführt. Die Maßnahmen führten im April 2018 zur Festnahme von zwei Tatverdächtigen; hierzu siehe auch Pressemitteilung der Polizei vom 19. April 2018 unter https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/3921401. Beamte des besonderen Fußstreifendienstes der PK 17 und PK 23 suchten ab März 2018 insgesamt 165 Kindertagesstätten in den beiden PK-Gebieten auf, führten Gespräche mit Eltern, Großeltern und Bereichsleitungen der Kindertagesstätten und verteilten Flugblätter. Darüber hinausgehende Angaben betreffen die Einsatztaktik der Polizei, zu der aus grundsätzlichen Erwägungen keine Angaben gemacht werden. Spezielle Präventionskonzepte beziehungsweise -maßnahmen im Bereich der polizeilichen Kriminalprävention gibt es im Sinne der Fragestellung nicht. Für hochwertige Kinderwagen gelten grundsätzlich auch die allgemein zur Prävention von Diebstählen hochwertiger Gerätschaften/Transportmittel gegebenen Präventionstipps. Kinderwagen sollten am Wohnort in geeigneten abschließbaren Räumen abgestellt werden und bei Benutzung auch bei nur kurzer Abwesenheit sollten diese mit zum Lieferumfang gehörenden beziehungsweise speziell anzuschaffenden hochwertigen Schlössern angeschlossen werden. Die Polizei weist im Rahmen der städtebaulichen Kriminalprävention auf die Notwendigkeit der Schaffung geeigneter Nebenräume beziehungsweise Abstellplätze für zum Beispiel Kinderwagen hin. Die hierbei zu berücksichtigen Aspekte finden sich zum Beispiel unter https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/staedtebau/ wohnanlagen-und-umfeld/abstellmoeglichkeiten/. 4. Wie viele versuchte und vollendete Kinderwagen-Diebstähle wurden in den letzten fünf Jahren aufgeklärt? Bitte die Zahlen nach Bezirken und Jahren aufschlüsseln. Siehe Antwort zu 1. 5. Planen der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, den Personalschlüssel im Außendienst an den für Eppendorf, Harvestehude und Hoheluft zuständigen Polizeikommissariaten zu erhöhen? Wenn ja, an welchen Stellen und mit welchem Einsatzgebiet? Wenn nein, warum nicht? Personalzuweisungen an die Polizeikommissariate erfolgen im Rahmen aktueller Lageerkenntnisse und unter Berücksichtigung der erforderlichen Prioritätensetzungen sowie übergeordneter gesamtpolizeilicher Aspekte nach Maßgabe der vorhandenen personellen Ressourcen. Vor diesem Hintergrund hält die Polizei die aktuelle Personalausstattung der von der Fragestellung umfassten PK 17 und PK 23 zur Erfüllung der übertragenden Aufgaben für ausreichend, eine personelle Aufstockung im Sinne der Fragestellung ist derzeit nicht vorgesehen. Im Übrigen wird der Personalbestand der Polizei Hamburg durch deutlich verstärkte Einstellungen bis zum Jahr 2021 erheblich erhöht.