BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15171 21. Wahlperiode 04.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Philipp Heißner und Dennis Thering (CDU) vom 28.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Park and Ride (P+R) – Wie steht es um das Angebot für Anwohner und Pendler in Eidelstedt, Stellingen und Eimsbüttel? P+R kann einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, den Individualverkehr in der Innenstadt zu mindern. Anwohner wie Pendler bekommen die Möglichkeit , das Auto an den zentralen Parkflächen abzustellen und ihr Ziel mit dem ÖPNV zu erreichen. Die 2014 sukzessiv eingeführte Gebührenpflicht für die Anlagen hatte das erklärte Ziel, Qualität und Sicherheit der Anlagen zu verbessern, aber auch eine künftige Kapazitätssteigerung zu erreichen. So fragwürdig das Erreichen dieses Ziels durch die Gebühreneinführung auch ist, darf diese Maßnahme gewiss nicht von der Nutzung der Anlagen abschrecken und somit das Ziel verfehlen, Menschen zum Umstieg auf den ÖPNV zu bewegen. Gleichermaßen darf ein unattraktives P+R-Angebot nicht dazu führen, dass Pendler auf öffentlichen Parkraum um die ÖPNV- Stationen ausweichen und Anwohnern Parkraum wegnehmen. Vier Jahre nach der Einführung der Gebühren stellt sich die Frage, inwieweit die Bemühungen des Senats für Ausbau und Qualitätssteigerungen Früchte getragen und die Mobilität der Menschen in Eidelstedt, Stellingen und Eimsbüttel verbessert haben. Wir bitten darum, die Fragen ohne Verweis auf andere Drucksachen zu beantworten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: In den genannten Stadtteilen betreibt die P+R-Betriebsgesellschaft mbH (P+R) die P+R-Anlage am S-Bahnhof Elbgaustraße mit 265 Stellplätzen. Die Anlage wurde zum 1. April 2015 in die Entgeltpflicht überführt. Zum Zeitpunkt der letzten Zählung vor Einführung der Entgeltpflicht betrug die Auslastung 80 Prozent. Hierbei liegen jedoch keine Erkenntnisse vor, wie viele Nutzerinnen und Nutzer tatsächlich auf den öffentlichen Personennahverkehr umgestiegen sind oder den Standort lediglich als gewöhnlichen Parkplatz genutzt haben. Die P+R-Anlage war im Jahr 2015 zu 47 Prozent, im Jahr 2016 zu 49 Prozent, im Jahr 2017 zu 52 Prozent und in den ersten zehn Monaten des Jahres 2018 zu 54 Prozent ausgelastet. Die Entwicklung von einem anfänglichen Rückgang der Auslastung (nach der Entgelteinführung) hin zu einer kontinuierlichen Steigerung entspricht den Erwartungen des P+R-Entwicklungskonzeptes. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der P+R wie folgt: 1. Welche P+R-Anlagen befinden sich in den Stadtteilen Eidelstedt, Stellingen und Eimsbüttel? Bitte aufschlüsseln nach Ort, Stellplätzen, Datum der Gebührenpflichteinführung, aktueller durchschnittlicher Auslastung und der letztgemessenen durchschnittlichen Auslastung vor Einführung der Gebühren. Drucksache 21/15171 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Vorbemerkung. Darüber hinaus bestehen nach Kenntnis des Bezirksamtes Eimsbüttel in den genannten Stadtteilen die in der Drs. 20/9662 aufgeführten bezirklichen P+R Plätze. Über die dort aufgeführten Daten hinaus sind dem Bezirksamt keine weiteren Anlagen beziehungsweise Plätze bekannt. Im Übrigen siehe Drs. 20/9662. 2. Wie hoch waren die Einnahmen aus den P+R-Gebühren der besagten Stadtteile seit deren Einführung bisher? Bitte seit der Einführung angeben und für jede P+R-Anlage einzeln aufschlüsseln. Die Einnahmen aus der Entgeltpflicht an der P+R-Anlage Elbgaustraße beliefen sich vom 1. April 2015 bis zum 31. Oktober 2018 auf 259 000 Euro netto. 3. Welche Instandsetzungs- beziehungsweise Sanierungs- und/oder baulichen Maßnahmen wurden seit Einführung der Gebühren in den P+R- Anlagen der besagten Stadtteile durchgeführt und was haben diese jeweils gekostet? An der P+R-Anlage Elbgaustraße erfolgte im Jahr 2017 eine Instandsetzung des oberen Parkdecks sowie eine Ertüchtigung der Betonkonstruktion. Die Nettokosten für diese Maßnahmen beliefen sich auf 610 000 Euro. Im Jahr 2018 wurde die Beleuchtungsanlage zu Nettokosten in Höhe von 117 000 Euro erneuert. 4. Wie viele P+R-Anlagen wurden seit 2010 in besagten Stadtteilen geschlossen? Bitte aufschlüsseln nach Ort, Stellplätzen, letztgemessener durchschnittlicher Auslastung und Schließungsdatum. 5. Mit welcher Begründung wurden die einzelnen P+R-Anlagen geschlossen ? Bitte einzeln aufführen. Die P+R hat keine Anlage geschlossen. Dem Bezirksamt Eimsbüttel ist dazu nichts bekannt. 6. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Situation der P+R-Anlagen in besagten Stadtteilen? a) Gibt es Pläne zur Erweiterung beziehungsweise zum Umbau bestehender Anlagen? Wenn ja, welche? Nein. b) Gibt es Pläne für die Errichtung neuer Anlagen? Wenn ja, wo und mit welcher Kapazität? Die Errichtung einer P+R-Anlage an der Haltestelle Hörgensweg mit einer Kapazität von rund 500 Stellplätzen ist unverändert Bestandteil von Untersuchungen zum Ausbau von P+R in Hamburg. c) Gibt es Pläne zur Schließung weiterer Anlagen? Wenn ja, wo und mit welcher Begründung? Nein. 7. Liegen dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde Erkenntnisse vor, dass ein unzureichendes P+R-Angebot in besagten Stadtteilen im Umkreis von ÖPNV-Stationen tagsüber zu stark erhöhtem Parkaufkommen beziehungsweise zu vermehrtem Falschparken führt? Wenn ja, in welchem Ausmaß? Nein.