BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15174 21. Wahlperiode 04.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 28.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Kostenfreiheit der Ausbildung in Gesundheits- und Pflegeberufen Das Land Schleswig-Holstein übernimmt ab dem 01.01.2019 das Schulgeld für Gesundheitsfachberufe, welches Schüler bisher selbst aufbringen. Gemäß Drs. 21/10386 setzt sich auch der Senat bereits seit Langem für die Schulgeldfreiheit bei den Gesundheitsberufen ein.1 Da der Senat jedoch der Auffassung ist, dass die Schulgeldfreiheit über den Bund realisiert werden müsste, scheint er der Initiative aus Schleswig-Holstein nicht folgen zu wollen .2 An den staatlichen Pflegeschulen ist die Ausbildung in Hamburg bereits kostenfrei . Ferner ist in der Freien und Hansestadt Hamburg die Ausbildung in der Logopädie, Ergo- und Physiotherapie an der MAH Medizinische Akademie GmbH der Asklepios Kliniken ebenfalls bereits kostenfrei, da die Ausbildung über die Träger der gesetzlichen Krankenkassen finanziert wird. Darüber hinaus ist die Ausbildung in allen anderen Gesundheitsfachschulen kostenpflichtig , da es sich bei diesen um private Wirtschaftsunternehmen handelt .3 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die zuständige Behörde tritt für die Schulgeldfreiheit für alle Gesundheitsfachberufe ein. Der Senat vertritt die Ansicht, dass eine bundeseinheitliche Regelung zur Finanzierung der oben genannte Ausbildungen der geeignetste Weg ist, einen einheitlichen, unkomplizierten und vor allem vollständig schulgeldfreien Zugang für alle Gesundheitsfachberufe sicherzustellen. Dies wird durch einzelne Länderinitiativen nicht gewährleistet. So werden in verschiedenen Landesinitiativen – wie in Schleswig- Holstein und Niedersachsen – zum Beispiel die Zahl der geförderten Ausbildungsplätze , die Fördersummen oder die geförderten Berufsbilder begrenzt. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) dagegen strebt ein Gesamtkonzept für alle Gesundheitsfachberufe – also Diätassistenz, Ergotherapie, Logopädie, Masseure und medizinische Bademeister, Medizinisch-technische Laborassistenz, Medizinisch-technische Radiologieassistenz, Orthoptist/-in, Pharmazeutisch-technische Assistenz, Physiotherapie , Podologie – an. Das BMG führte dazu aktuell in den Ländern Umfragen zu Schulkosten, Personalkosten, Ausbildungsvergütung, Schulgeld, Förderungen et cetera durch. Ziel ist es, eine valide Kosteneinschätzung für die Schulgeldfreiheit auf Bundesebene vorzunehmen. Daneben setzt sich die zuständige Behörde auf Landesebene bereits mit Erfolg dafür ein, Zusammenschlüsse zwischen Hamburger Plankrankenhäusern und privaten Berufsfachschulen zu erreichen, um diese in die Refinanzie- 1 Vergleiche Drs. 21/10386. 2 Vergleiche Drs. 21/13181. 3 Vergleiche Drs. 21/10386. Drucksache 21/15174 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 rung nach Krankenhausgesetz zu überführen und somit Schulgeldfreiheit zu erreichen . Mit diesen Zusammenschlüssen wird auch die Qualität der Ausbildung gestärkt. Die ab 2020 beginnende generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefachmann, die die Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflege, zur Altenpflege und zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflege ablöst, ist bundesweit schulgeldfrei infolge der mit dem Pflegeberufegesetz getroffenen Regelungen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Kenntnisse hat der Senat darüber, wie viele Ausbildungsplätze in Gesundheits- und Pflegeberufen es in der Freien und Hansestadt Hamburg aktuell gibt? Wie viele dieser Ausbildungsplätze sind besetzt? Vor dem Hintergrund der aktuellen Fragestellungen beziehen sich die Antworten zu 1., 3. und 4. auf die Ausbildungen der pflegerischen Berufe und der pflegerischen Assistenzberufe sowie der therapeutischen Berufe an den Hamburger Schulen des Gesundheitswesens. Hierzu zählen die folgenden Berufsgruppen: Pflegerische Berufe und pflegerische Assistenzberufe: Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger /-in, Gesundheits- und Krankenpfleger/-in sowie Hebammen/Entbindungspfleger . Therapeutische Berufe: Diätassistent/-in, Ergotherapeut/-in, Logopädin/Logopäde, Masseur/-in/Medizinische(r) Bademeister/-in, Physiotherapeut/-in, Podologin/Podologe , Orthoptist/-in. Die Angaben zu 1., 3. und 4. finden sich zusammengefasst in der nachfolgenden Tabelle. Die Zahl der Auszubildenden pro Jahrgang ist über die Zahl der Schülerinnen und Schüler im Jahr 2017 (Stichtagserhebung 03.11.2017 für die Statistik der Schulen des Gesundheitswesens) abgebildet. Zur Ausbildung in der Altenpflege und der Gesundheits- und Pflegeassistenz siehe Drs. 21/13792. Ausbildung Träger der Schule Anzahl Ausbildungseinrichtungen (Schulen) und Ausbildungsplätze mit Plankrankenhaus verbunden nicht mit Plankrankenhaus verbunden Einrich - tungen (Schulen ) Ausbildungsplätze2 Einrich - tungen (Schulen) Ausbildungsplätze davon besetzt 01.07.2017 6 Schüler/ innen7 03.11.2017 Spalte1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4 Spalte 5 Spalte 6 Spalte 7 Spalte 8 Diätassistent/-in staatlich 1 48 45 Ergotherapeut/-in privat1 1 78 75 39 3006 199(+77)8 9 Gesundheits- u. Kinderkrankenpfleger /-in privat1 2 105 87 staatlich 1 189 141 Gesundheits- und Krankenpfleger/-in privat1 6 1.645 1.222 staatlich 1 360 334 Hebamme/ Entbindungspfleger privat1 1 96 94 staatlich 1 36 03 Logopädin/Logopäde privat1 2 135 107 1 90 42 Masseur/-in/ med. Bademeister/-in privat 1 2 140 116 Orthoptist/-in staatlich 1 12 12 Physiotherapeut/-in privat 1 1 70 76 4 4506 397(+191)8 staatlich 1 75 78 Podologin/Podologe privat1 25 96 405 Gesamt privat 1 94 2.264 1.723 54 1.0766 794 (+268)8 staatlich 44 585 488 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15174 3 Ausbildung Träger der Schule Anzahl Ausbildungseinrichtungen (Schulen) und Ausbildungsplätze mit Plankrankenhaus verbunden nicht mit Plankrankenhaus verbunden Einrich - tungen (Schulen ) Ausbildungsplätze2 Einrich - tungen (Schulen) Ausbildungsplätze davon besetzt 01.07.2017 6 Schüler/ innen7 03.11.2017 Spalte1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4 Spalte 5 Spalte 6 Spalte 7 Spalte 8 Gesamt 134 2.849 2.211 54 1.0766 794 (+268)8 1 Privat: freie Träger einschließlich kirchlicher Träger. 2 Die Zahl der Ausbildungsplätze (gesamt und besetzt) bezieht sich bei den Ausbildungsplätzen an den Krankenhäusern auf die jeweiligen Ausbildungsstandorte (Krankenhäuser ). 3 Das Angebot befindet sich noch im Aufbau. 4 Die Gesamtzahl bezieht sich auf die Zahl der Schulen insgesamt. Da eine Reihe der Schulen mehrere Ausbildungen anbieten, ist die Zahl der Schulen insgesamt kleiner als die Summe der in der Aufstellung genannten Schulen. 5 Beendigung der Ausbildung an einer Schule im April 2019, eine Schule neu seit 2016 (noch keine statistische Erfassung) 6 Maximale Ausbildungskapazitäten bezogen auf zwei der drei Schulen (Ergotherapie) beziehungsweise drei der vier Schulen (Physiotherapie) (Angaben der Schulen). 7 Die Zahl der besetzten Ausbildungsplätze ist hier mit der Zahl der Schüler/-innen zum Stichtag 03.11.2107 angegeben (Statistik der Schulen des Gesundheitswesens). 8 Zahl der Schüler/-innen zum Stichtag 03.11.2107 (Statistik der Schulen des Gesundheitswesens ) bezogen auf die in Spalte 7 angegebene Zahl der maximalen Ausbildungskapazitäten . In Klammern: Schüler/-innen zum Stichtag 03.11.2107 bezogen auf eine Ausbildungseinrichtung, für die noch keine Ausbildungskapazitäten angegeben werden können. 9 Eine Schule, die das Angebot beendet hat (letztes Examen Herbst 2018), ist hier nicht mehr mit aufgeführt. Die Zahl der Schüler/-innen zum Stand 03.11.2017 (Spalte 8) ist aus Gründen der Vergleichbarkeit korrigiert. Quellen: Krankenhausplan der Freien und Hansestadt Hamburg, jährliche Abfrage der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz zur Besetzung der Ausbildungsplätze an den Hamburger Plankrankenhäusern, Statistik der Schulen des Gesundheitswesens (Erhebung Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz), Abfrage der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz zu den Ausbildungskapazitäten der privaten nicht mit einem Krankenhaus verbundenen Schulen. Quellen: Krankenhausplan der Freien und Hansestadt Hamburg, jährliche Abfrage der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz zur Besetzung der Ausbildungsplätze an den Hamburger Plankrankenhäusern, Statistik der Schulen des Gesundheitswesens (Erhebung Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz). 2. Welche Kosten sind für jeweils welchen Ausbildungsberuf im Gesundheits - und Pflegewesen von den Auszubildenden und Schülern in welcher Höhe selbst zu tragen? (Unterschiede zwischen den Anbietern bitte auflisten.) Das Schulgeld liegt zwischen 320 und 425 Euro pro Monat in den privaten Berufsfachschulen , die nicht mit einem Plankrankenhaus verbunden sind. Hinzu kommt eine Prüfungsgebühr in unterschiedlicher Höhe, diese liegt bei rund 390 Euro. Zum Schulgeld bei privaten Ersatzschulen in der Ausbildung zur Altenpflege und zur Gesundheits- und Pflegeassistenz siehe Drs. 21/10386. 3. Wie viele der Ausbildungsplätze befinden sich in privaten und wie viele in staatlichen Ausbildungseinrichtungen? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der unbesetzten und der besetzten Ausbildungsplätze.) Drucksache 21/15174 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 4. Wie viele private Ausbildungseinrichtungen mit jeweils wie vielen Auszubildenden pro Jahrgang gibt es in der Freien und Hansestadt Hamburg? Siehe Antwort zu 1. 5. Wie viele Auszubildende sind bereits von den Kosten für ihre Ausbildung befreit und wer trägt jeweils die Kosten? Befreit vom Schulgeld sind die Schülerinnen und Schüler an Berufsfachschulen, die mit Hamburger Plankrankenhäusern verbunden sind. Die Kosten der Ausbildung werden im Rahmen des Ausbildungsbudgets durch die Krankenkassen getragen (Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz – KHG, § 17a Finanzierung von Ausbildungskosten). 6. Ist dem Senat bekannt, in welcher Höhe die Freie und Hansestadt Hamburg pro Jahr Mittel im Haushalt bereitstellen müsste, um – analog zu Schleswig-Holstein – die Ausbildung in Gesundheitspflegeberufen für die Auszubildenden kostenfrei zu gestalten? Siehe Antworten zu 1. und zu 2. 7. Welche Haltung nimmt der Senat in der Frage ein, ob die Kosten für eine Ausbildung an den Gesundheitsfachschulen für einen Übergangszeitraum aus Landesmitteln finanziert werden können? Der Senat hat sich hiermit nicht befasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.