BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1522 21. Wahlperiode 15.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dora Heyenn (fraktionslos) vom 08.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Schullaufbahnempfehlungen (2) In meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 18. Juni 2015 hatte ich gefragt, ob dem Senat Hinweise vorliegen, dass Schülerinnen und Schüler, Eltern und/oder Lehrkräfte durch die Schullaufbahnempfehlung sich unter „Druck“ gesetzt fühlen, so wie es offensichtlich in Niedersachsen der Fall ist, wo die Regierung von SPD und GRÜNEN die Schullaufbahnempfehlung abschaffen will, um damit den „Druck“ von den Grundschulen zu nehmen. Auf meine Frage hat der Senat (in der Drs. 21/825 vom 26. Juni 2015) mit „nein“ geantwortet. Wenig später hat sich der Senat zum Schuljahresabschluss mit der Presseerklärung „Zeugnissorgen? Hier gibt es Hilfe!“ an Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte gewandt. Darin heißt es unter anderem: „An diesem Mittwoch gibt es Schulzeugnisse. Allen, denen das Sorgen bereitet , bieten die Beratungstelefone der Schulbehörde Hilfe. Es ist wieder so weit: Am 15. Juli 2015 erhalten rund 240.000 Schülerinnen und Schüler in Hamburg ihre Jahreszeugnisse. Sie enthalten wichtige Hinweise auf die Entwicklung der schulischen Leistungen in der Einschätzung der Lehrerin beziehungsweise des Lehrers. Für alle Eltern, Schülerinnen und Schüler, denen das Zeugnis Probleme und Sorgen bereitet, haben die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) der Schulbehörde einen telefonischen Zeugnisdienst eingerichtet. Erfahrene Schulpsychologen, Sozialpädagogen und Lehrkräfte stehen mit fachkundigem Rat bereit und können helfen, Ursachen für die schulischen Schwierigkeiten zu finden und Wege aus einer Krisensituation aufzeigen. Die Beratung ist vertraulich und auf Wunsch auch anonym. Die Beraterinnen und Berater sind von Montag, 13. Juli bis Donnerstag, 16. Juli 2015 jeweils in der Zeit von 8 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer (040) 428 99 20 02 erreichbar. Zusätzlich bieten die ReBBZ unter schueler-zeugnisdienst@bsb.hamburg.de einen Beratungsservice per Mail nur für Schülerinnen und Schüler an. Weitere Beratungsangebote Drucksache 21/1522 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 In den 13 Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) erhalten Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Lehrkräfte fachliche Beratung und Unterstützung bei schulischen Problemen: …“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Schulpsychologen, Sozialpädagogen und Lehrkräfte waren an der Beratung beteiligt? (Bitte Gesamtzahl nennen und weiter differenzieren nach Schulpsychologen, Sozialpädagogen und Lehrkräften.) Im Jahr 2015 waren an der Beratung 14 Personen beteiligt, darunter sechs Psychologinnen und Psychologen, drei Lehrerinnen und Lehrer, vier Sonderpädagoginnen und -pädagogen sowie ein Sozialpädagoge. 2. In welchem Ausmaß ist das Beratungsangebot im Vergleich zu den Vorjahren 2010, 2012 und 2014 in Anspruch genommen worden? Im Jahr 2015 ist das Beratungsangebot zu „Zeugnissorgen“ mit 22 Anfragen, im Jahr 2014 mit 30 Anfragen und im Jahr 2012 mit 23 Anfragen in Anspruch genommen worden . Angaben für das Jahr 2010 sind nicht mehr möglich, da personenbezogene Daten nicht länger als drei Jahre gespeichert werden dürfen. 3. Welcher Art waren die Sorgen beziehungsweise Anfragen? Lassen sich Schwerpunkte erkennen? Im Schwerpunkt bezogen sich die Anfragen auf Formulierungen in den Berichtszeugnissen . Weitere Anfragen bezogen sich auf Fragen zu Schulabschlüssen und zur Schullaufbahn. In geringerem Umfang wurden persönliche Ängste oder Fördermöglichkeiten thematisiert. 4. Wie viele Anrufe, E-Mail-Anfragen und andere Kontaktaufnahmen hat es gegeben? (Bitte die Gesamtzahl nennen und diese weiter differenzieren nach Art der Kontaktaufnahme.) Von den 22 Ratsuchenden des Jahres 2015 haben sich 20 telefonisch und zwei per E-Mail an ein Regionales Bildungs- und Beratungszentrum gewandt. 5. In welchem Ausmaß ist das Beratungsangebot differenziert nach Schülerinnen und Schülern sowie Eltern und Lehrkräften in Anspruch genommen worden? Unter den Ratsuchenden waren 17 Sorgeberechtigte, vier Schülerinnen beziehungsweise Schüler sowie eine Lehrkraft. 6. In welchem Ausmaß ist das Beratungsangebot differenziert nach Schulform und Schuljahrgangsstufe in Anspruch genommen worden? Die Anfragen bezogen sich auf folgende Schulformen: Jahrgangsstufe Schulform Grundschule Stadtteilschule Gymnasium 1 1 / / 2 / / / 3 1 / / 4 4 / / 5 / 1 / 6 / 3 3 7 / 2 / 8 / / 1 9 / 2 1 10 / 3 / Quelle: Interne Abfrage der zuständigen Behörde (Stand 9. September 2015)