BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1524 21. Wahlperiode 08.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens Meyer (FDP) vom 08.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Finanzierung der Instandsetzung des Flora-Bunkers Mit Drs. 21/1464 beantragen die Fraktionen von SPD und GRÜNEN für Bauund Instandsetzungsmaßnahmen am und im Gebäude „Flora-Bunker“ bis zu 360.000 Euro bereitzustellen. Der Antragsbegründung ist zu entnehmen, dass bei geplanten Gesamtkosten von 760.000 Euro bereits 405.000 Euro von der Bezirksversammlung Altona bereitgestellt wurden. In dem Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung der Bezirksversammlung Altona (11.3.2014) ist jedoch erwähnt, dass die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt bereits Mittel in Höhe von 200.000 Euro für die Instandsetzung des Flora-Bunkers reserviert hat und dass sich die Nutzer mit einem Eigenkapital in Höhe von 120.000 Euro an der Instandsetzung des Bunkers beteiligen wollen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist es korrekt, dass die ehemalige Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt bereits 200.000 Euro für die Instandsetzung des Flora-Bunkers reserviert hat? Wenn ja, in welcher Produktgruppe ist dieser Ansatz enthalten? Wenn nein, zu welchem Zeitpunkt waren im Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg Mittel für die Instandsetzung des Flora-Bunkers reserviert und aus welchen Gründen wurden diese gestrichen? Nein. Die ehemalige Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt hatte dem Bezirksamt Altona für den Umbau des Flora-Bunkers eine eventuelle Förderung aus Mitteln der Integrierten Stadtteilentwicklung (RISE) in Höhe von bis zu 200.000 Euro bis Ende 2013 in Aussicht gestellt. Die hieran geknüpften Bedingungen (insbesondere Klarheit hinsichtlich Kaufpreis, Vorlage einer Wirtschaftlichkeitsberechnung und eines tragfähigen Nutzungskonzepts) waren bis zum Zeitpunkt der Aufhebung des Fördergebiets Altona-Altstadt S4 Eifflerstraße zum Ende des Jahres 2013 nicht erfüllt. Die zuständige Fachbehörde kann sich aufgrund der Aufhebung des Sanierungsverfahrens nicht mehr mit Mitteln des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung an der Instandsetzung des Flora-Bunkers beteiligen. Im Übrigen siehe Drs. 20/12512. Drucksache 21/1524 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Ist es korrekt, dass sich die Nutzer des Bunkers mit einem Eigenkapital in Höhe von 120.000 Euro an der Instandsetzung des Bunkers beteiligen wollen? Wenn ja, ist dieser Eigenkapitalanteil bereits in der Finanzierungsplanung berücksichtigt? Nein. 3. Laut Drs. 21/1464 wurden für die Nutzbarmachung und den Umbau des Bunkers gemäß Nutzungskonzept Kosten in Höhe von 760.000 Euro ermittelt. Von wann stammt diese Kostenschätzung und welche Kostenvarianz beinhaltet der erwähnte Ansatz? Entspricht die Kostenermittlung den Anforderungen der Drs. 20/6208 „Kostenstabiles Bauen – Fortentwicklung des öffentlichen Bauwesens“? Sofern bereits aktuellere Kostenberechnungen vorliegen, bitte beifügen. Im Auftrag des Bezirksamtes Altona hat die STEG Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg mbH im März 2014 eine Machbarkeitsstudie erstellt. Bestandteil dieser Studie ist diese Kostenschätzung. Die damalige Kostenschätzung zu Preisen von 2014 enthielt eine Position „Unvorhergesehenes“ in Höhe von 95.000 Euro. Für diese Machbarkeitsstudie wurde die Drs. 20/6208 nicht angewandt. 4. Wie setzt sich aktuell die Finanzierung der Maßnahme zusammen und wie hoch ist die voraussichtliche Finanzierungslücke? Für die Finanzierung stehen zurzeit 405.000 Euro zur Verfügung. Der Fehlbedarf beträgt 355.000 Euro. Mit den in der Drs. 21/1464 beantragten Mitteln in Höhe von bis zu 360.000 Euro, kann die geplante Instandsetzung des Flora-Bunkers mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 760.000 Euro umgesetzt werden.