BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1529 21. Wahlperiode 15.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 09.09.15 und Antwort des Senats Betr.: City-Hof – Nichteinhaltung von Angebotsbedingungen Der City-Hof wurde 1956 – 1958 von dem Architekten Rudolf Klophaus erbaut und besteht aus vier Hochhäusern mit Zwischentrakten und Ladenpassage . Seit Mai 2013 steht das Ensemble gegenüber dem Hamburger Hauptbahnhof unter Denkmalschutz und liegt seit 5. Juli 2015 in der Pufferzone des anerkannten Weltkulturerbes Speicherstadt und Kontorhausviertel mit Chilehaus. Am 02.09.2015 hat der Senat bekannt gegeben das „Gebotsverfahren Klosterwall “ stünde „vor dem Abschluss“. In der Pressemitteilung des Senats heißt es: „Einer der drei noch im Verfahren befindlichen Bewerber hat ein finales Angebot vorgelegt, das die für alle Verfahrensteilnehmer vorgegebenen Angebotsbedingungen nicht einhält. Dieses sah eine Sanierung der CityHochhäuser vor.“ Und weiter: „Damit verbleiben in der letzten Verfahrensstufe zwei Gebote, deren Konzepte jeweils eine Neubebauung des Areals vorsehen. (...) Im Herbst soll die Kommission für Bodenordnung über die Anhandgabe bzw. den Verkauf des Grundstückes entscheiden.“ Das vom Senat ausgeschriebene, Wettbewerbsverfahren sah unter „städtebauliche und gestalterische Vorgaben“ zwei Szenarien vor: „Bestandssanierung “ und „Neubebauung“. Abgegeben wurden insgesamt 14 gültige Angebote. Sechs davon sahen einen Erhalt und acht einen Neubau vor. Ich frage den Senat: 1. Welche der „für alle Verfahrensteilnehmer vorgegebenen Angebotsbedingungen “ wurden in dem finalen Angebot des nun ausgeschiedenen Bewerbers nicht eingehalten? Bitte im Einzelnen aufführen. Siehe Drs. 21/1496. 2. Wann ist das finale Angebot des nun ausgeschiedenen Bewerbers eingegangen ? Der Senat sieht zur Wahrung seiner Verhandlungsposition und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse etwaiger Vertragspartner in ständiger Praxis davon ab, zu laufenden Bieter- oder Verhandlungsverfahren Stellung zu nehmen. 3. Wer hat zu welchem Zeitpunkt diese Entscheidung getroffen? Drucksache 21/1529 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wann und auf welchem Wege wurde der betroffene Bewerber über die Ablehnung seines Angebots informiert? Die Entscheidung hat die Finanzbehörde in Abstimmung mit der Senatskanzlei getroffen . Der Bewerber wurde hierüber am 1. September 2015 per Fax, E-Mail und auf dem Postweg informiert. 5. Wurde dem nun ausgeschiedenen Bewerber eine Überarbeitung seines finalen Angebots eingeräumt beziehungsweise angeboten? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Nein, weil das Verfahren nach dem Temin zur finalen Angebotsabgabe keine weitere Überarbeitung vorsieht und diese Möglichkeit insbesondere aus Gründen der Gleichbehandlung mit den anderen Bietern nicht eingeräumt werden kann. 6. Welche Kaufpreise haben die beiden verbliebenen Bewerber, welchen Kaufpreis hat der nun ausgeschiedene Bewerber geboten? Zur Wahrung seiner Verhandlungsposition und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse etwaiger Vertragspartner sieht der Senat in ständiger Praxis davon ab, zu laufenden Bieter- oder Verhandlungsverfahren Stellung zu nehmen. 7. Wurde die wirtschaftliche Unzumutbarkeit einer Erhaltung und Sanierung des City-Hofes geprüft? Wenn ja, auf welche Weise und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vom März 2014 hat ergeben, dass eine Bestandssanierung für das Objekt Klosterwall 2 – 8 in verschiedenen Varianten und Grenzbetrachtungen – im Vergleich zur Neubauvariante – grundsätzlich weniger Spielraum hinsichtlich der Höhe des Kaufpreises ermöglicht. 8. Welche anderen öffentlichen Interessen außer einem angemessenen Erlös für das Grundstück haben bei der Entscheidung noch eine Rolle gespielt? Siehe Drs. 21/1496. 9. Hält der Senat die Entscheidung, den einzigen Bewerber, der ein Sanierungskonzept vorlegte, aus dem weiteren Verfahren auszuschließen, mit § 1 Absatz 2 Hmb DSchG für vereinbar, wonach die Freie und Hansestadt Hamburg auch als Eigentümerin oder sonst Verfügungsberechtigte und als obligatorisch Berechtigte durch vorbildliche Unterhaltungsmaßnahmen an Denkmälern für den Wert des kulturellen Erbes in der Öffentlichkeit eintreten und die Privatinitiative anregen soll? Wenn ja, mit welcher Begründung? 10. Hält der Senat die Entscheidung mit dem Inhalt des § 7 Absatz 1 HmbDSchG, wonach die Verfügungsberechtigten verpflichtet sind, das Denkmal im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht zu erhalten, vor Gefährdungen zu schützen und instand zu setzen, für vereinbar? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? 11. Hält der Senat es mit der Anerkennung des Weltkulturerbes Speicherstadt und Kontorhausviertel mit Chilehaus durch das UNESCO-Welterbekomitee für vereinbar, ein in der Pufferzone liegendes geschütztes Baudenkmal zum Abriss freizugeben? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1529 3 12. Inwieweit wurden die seitens ICOMOS Deutschland und Bund Heimat und Umwelt in Deutschland im diesbezüglichen offenen Brief an den Ersten Bürgermeister vom 16. April dieses Jahres gegebenen Hinweise und Empfehlungen zur Kenntnis genommen und im Entscheidungsprozess berücksichtigt? Die Entscheidung zum Ausschluss eines Bieters beruht auf verfahrensrechtlichen Erwägungen. Die denkmalschutzrechtlichen Gesichtspunkte sind in die Vergabekriterien eingeflossen (siehe Drs. 21/1496).