BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15294 21. Wahlperiode 07.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 30.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Massenabschiebung nach Italien am 22.11.2018 vom Hamburger Flughafen Wie der Flüchtlingsrat Niedersachsen in einer Mitteilung vom 26.11.20181 öffentlich machte, soll bei einer Massenabschiebung von 30 – 40 Geflüchteten vom Hamburger Flughafen nach Italien brutal gegen die Geflüchteten vorgegangen worden sein. In der Mitteilung heißt es, dass die Geflüchteten schon beim Abholen von den Beamten/-innen gewaltsam behandelt wurden. Am Flughafen habe ein Flieger ohne Kennzeichnung bereitgestanden. Viele der Geflüchteten sollen an Händen und Füßen gefesselt gewesen sein. Eine etwa 20-jährige Frau aus Liberia habe geweint und geschrien und sei daraufhin „wie ein Paket“ verschnürt über die Schultern geworfen und in den Flieger getragen worden. Wer sich gewehrt habe, sei von mehreren Sicherheitsbediensteten in die Zange genommen worden. Die Wachleute hätten keine Uniform getragen, sondern lediglich eine Weste mit der Aufschrift „Eskorte“ getragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Durch welche Institution wurde die Massenabschiebung organisiert und inwieweit waren hamburgische Behörden beteiligt? 2. Durch welche Institution wurde der Abschiebeflieger gechartert? 3. Wie viele Personen wurden bei der genannten Abschiebung abgeschoben und wurden auch Geflüchtete aus Hamburg abgeschoben? 4. Wurde der Flug ärztlich begleitet? a. Wie viele der abgeschobenen Personen aus Hamburg wurden zuvor ärztlich begutachtet und wie vielen wurde eine Flugreisetauglichkeit bei ärztlicher Begleitung attestiert? b. Wurden die Geflüchteten nach der gewaltsamen Verbringungen auf Verletzungen untersucht? 5. Wie viele Beamte welcher Qualifikation und in wessen Zuständigkeit haben die Abschiebung begleitet? 6. Handelt es sich bei den „Wachleuten“ um Mitarbeiter/-innen der (Bundes -)Polizei? 1 https://www.nds-fluerat.org/35560/aktuelles/gewalttaetige-dublin-massenabschiebung-derbundespolizei /. Drucksache 21/15294 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, waren Polizeibedienstete in der Zuständigkeit der Freien und Hansestadt Hamburg beteiligt? Wenn nein, um was für „Wachleute“ handelte es sich und wer ist für sie zuständig? Der Ausländerbehörde Hamburg liegen über die bezeichnete Maßnahme keine eigenen Erkenntnisse vor; sie war daran nicht beteiligt. Die Bundespolizei wurde um einen Antwortbeitrag gebeten. Eine Rückmeldung ist jedoch innerhalb der dafür zur Verfügung stehenden Frist nicht eingegangen. 7. Vom Flughafen Hamburg werden regelmäßig Massenabschiebungen durchgeführt; ein Teil dieser Massenabschiebungen wird auch durch die Ausländerbehörde Hamburg organisiert. a. In welche Länder werden Massenabschiebungen vom Flughafen Hamburg durchgeführt? b. Wie viele Massenabschiebungen haben im Jahr 2018 bisher vom Flughafen Hamburg durchgeführt? Sammelabschiebungen über den Hamburger Flughafen können auch von der Bundespolizei oder auswärtigen Ausländerbehörden organisiert und durchgeführt werden. Die Ausländerbehörde Hamburg führt darüber keine statistischen Erhebungen. c. Wie viele Massenabschiebungen vom Flughafen Hamburg im Jahr 2018 wurden von der Ausländerbehörde Hamburg organisiert? Im Jahr 2018 wurden durch die Ausländerbehörde Hamburg bislang vier Sammelabschiebungen über den Flughafen Hamburg organisiert. Zielstaaten waren je zweimal Ägypten sowie Ghana/Nigeria. 8. Wie beurteilt es der Senat, dass (Bundes-)Polizeikräfte bei einer Abschiebung nicht durch äußere Merkmale als Polizeikräfte zu erkennen sind und lediglich Warnwesten mit der Aufschrift „Eskorte“ tragen? Siehe Antwort zu 1. bis 6. 9. Wie stellt der Senat sicher, dass es bei Abschiebungen vom Flughafen Hamburg nicht zu ungerechtfertigtem Einsatz von Gewalt gegen die Geflüchteten kommt? Die Anwendung von Zwangsmitteln kann bei einem Widerstand gegen die Abschiebung erforderlich sein. Für das Verwaltungshandeln und damit die jeweilige Zwangsmittelanwendung von Bundesbehörden oder sonstiger auswärtiger Behörden ist die für diese jeweils zuständige Fach- und Dienstaufsicht verantwortlich.