BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15297 21. Wahlperiode 07.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 30.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Steuerung der öffentlichen Unternehmen – Vertretung der Stadt im Aufsichtsrat der HHLA Mit der Drs. 21/15133 bittet der Senat um das Einvernehmen der Bürgerschaft nach Artikel 40 Absatz 2 HV für die Tätigkeit des neugewählten Senators Westhagemann in den Aufsichtsgremien von HOCHBAHN, HPA, HafenCity Hamburg und Hamburg Marketing. Derzeit gehört Herr Westhagemann jedoch auch bereits dem Aufsichtsrat der mehrheitlich der Stadt gehörenden börsennotierten HHLA an. Damit sind im dortigen Aufsichtsrat – neben Vertretern von Finanzbehörde und HGV – sowohl der Staatsrat als auch der Senator der Wirtschaftsbehörde vertreten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wird Senator Westhagemann dem Aufsichtsrat der HHLA weiter angehören ? Herr Senator Westhagemann wird sein Mandat im Aufsichtsrat der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) gemäß § 10 Absatz 7 Satz 1 der Satzung niederlegen. 2. Ist hierfür die Genehmigung des Senats und das Einvernehmen der Bürgerschaft nach Artikel 40 Absatz 2 HV erforderlich? Entfällt.