BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15298 21. Wahlperiode 07.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 30.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Gestaltung der Baustelle am Sportpark Rahlstedt für das Bauvorhaben „Neubau S-Bahnlinie S4 (Ost) Hamburg – Bad Oldesloe“ im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Planfeststellungsabschnitt (PFA) 2 Im Rahmen des Bauvorhabens „Neubau S-Bahnlinie S4 (Ost) Hamburg – Bad Oldesloe“ soll im Bereich des Planfeststellungsabschnittes (PFA) 2 ein viergleisiger Ausbau der bisher zweigleisigen Strecke vorgenommen werden. Im Rahmen einer Baustelle werden nicht nur die zu bebauenden Flächen für das Bauvorhaben genutzt, sondern auch solche Flächen, welche für die logistischen und produktionstechnischen Bereiche als Zwischenlager beziehungsweise als Vormontagen gebraucht werden. Eine mögliche Baustellenfläche befindet sich am Sportpark Rahlstedt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: In der Genehmigungsplanung werden benötigte Baustellenstraßen-, Einrichtungsflächen nachgewiesen. Während der derzeit noch in Bearbeitung befindlichen Erstellung der Entwurfsplanung wird diese Planung detailliert weitergeführt sowie weitere notwendige Maßnahmen vertieft und abgestimmt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Deutschen Bahn AG (DB AG) wie folgt: 1. Wo werden sich die Flächen für die logistischen Prozesse der Baustelle im Abschnitt des PFA 2 am Sportpark Rahlstedt befinden? 2. Wo wird sich das Materialzwischenlager für die Baustelle im Abschnitt des PFA 2 am Sportpark Rahlstedt befinden? Die Flächen am Sportpark Rahlstedt sollen sich nach derzeitigem Planungsstand entlang der bestehenden Eisenbahntrasse erstrecken. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wo werden sich die Flächen für die vor Ort notwendigen produktionstechnischen Prozesse der die Baustelle im Abschnitt des PFA 2 am Sportpark Rahlstedt befinden? Die genaue Nutzung der Flächen wird erst mit der Ausführungsplanung in Abstimmung mit dem Auftragnehmer festgelegt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Von welchem Ausgangspunkt aus werden die Bauarbeiten für die Baustelle im Abschnitt des PFA 2 ausgeführt? 5. Welche Anlieger sind durch die Nutzung der Fläche am Sportpark Rahlstedt beeinträchtigt? Siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/15298 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Welche Ausgleichsflächen werden den betroffenen Anliegern hierfür zur Verfügung gestellt? Bei den Planungen hatte die Vermeidung beziehungsweise Minimierung der Betroffenheit der unmittelbaren Flächen der Sportanlagen Priorität. Bei den Flächen südöstlich der bestehenden Bahnstrecke und südlich und nördlich der Scharbeutzer Straße handelt es sich zum großen Teil um Flächen der Freien und Hansestadt Hamburg. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. Wie wird die Erreichbarkeit des Sportparks Rahlstedt mit dem Kfz während der Bauphase sichergestellt? Versorgungs- oder Rettungsfahrten müssen über die Baustraße erfolgen. Die bauzeitliche Befahrbarkeit wird über die Vertragsbedingungen mit dem späteren Bau- Auftragnehmer (Ausschreibung) geregelt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 8. Wie wird die Verfügbarkeit von ausreichend Parkraum beim Sportpark Rahlstedt für Kfz während der Bauphase sichergestellt? Siehe Vorbemerkung. 9. Wie wird die Erreichbarkeit des Sportparks Rahlstedt mit dem Kfz nach der Bauphase sichergestellt? Es ist geplant, eine neue Zufahrt zum Sportpark auszuführen. Von der Scharbeutzer Straße, gegenüber der Einfahrt Heestweg, soll eine Zuwegung parallel zur Scharbeutzer Straße erstellt werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 10. Wie wird die Verfügbarkeit von ausreichend Parkraum beim Sportpark Rahlstedt für Kfz nach der Bauphase sichergestellt? Die neu zu erstellende Zuwegung soll in der heutigen Parkplatzfläche enden. Nach Beendigung der Baumaßnahmen wird die Parkfläche wiederhergestellt.