BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15299 21. Wahlperiode 07.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 30.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Stand der Belegung der Flüchtlingsunterkunft Poppenbütteler Berg November 2018 (II) Die Antworten der Drs. 21/15054 sind an einigen Stellen nicht schlüssig, sodass Nachfragen notwendig werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) und der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: 1. In der oben genannten Drucksache begründet der Senat die Verzögerungen beim Bau der zweiten Kita im Quartier damit, dass seitens f & w fördern und wohnen (f & w) die Überlegung bestand, dass nach Inbetriebnahme der Kita Jim Knopf mit 50 Plätzen für eine zweite größere Kita keine ausreichende Nachfrage bestehen könnte. Damals war eine zweite Kita mit 80 Plätzen geplant. Inzwischen wurde aber in zwei weiteren Schritten die Platzzahl erst auf 100 und nun auf 120 Plätze erhöht. a. Wie erklärt der Senat, nachdem f & w zuerst bereits 80 Plätze als zu viel erachtet hat, die weiteren Erhöhungen auf jetzt 120 Plätze? b. Wie viele davon sollen für den Krippen- und wie viele für den Elementarbereich sein? Die zuständige Behörde hat die vorgesehene Platzzahl für die zweite Kita aufgrund der Entwicklung der Bedarfe im Stadtteil durch Innenentwicklungen auch im Rahmen des Bebauungsplans Poppenbüttel 44 (Wenzelplatz) und der zu erwartenden Bedarfe aus dem Wohnquartier Ohlendiekshöhe kontinuierlich angepasst. Über die die Aufteilung der Plätze entscheidet der Träger. 2. Weiter heißt es, dass f & w klären musste, ob ausreichend Mittel zum Bau der zweiten Kita zur Verfügung stehen beziehungsweise ob das Grundstück an einen Kitaträger zum Bau einer Kita vergeben werden kann. Welche Erkenntnisse haben nun zu der jetzt getroffenen Entscheidung geführt? Die Klärungen sind abgeschlossen. Demnach stehen die erforderlichen Mittel zum Bau der Kita zur Verfügung. Die Vergabe des Baus an einen Kita-Träger ist weiterhin nicht vorgesehen, das Grundstück befindet sich im Eigentum von f & w. 3. f & w baut nun die zweite Kita. Doch wer soll diese betreiben? Ist ein Interessenbekundungsverfahren bereits durchgeführt worden? Wenn ja, wie viele Bewerber gab es und wer wurde warum ausgewählt? Drucksache 21/15299 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, wie soll die Auswahl des Trägers stattdessen erfolgen? Nach derzeitigem Planungsstand wird das Interessenbekundungsverfahren voraussichtlich in Kürze veröffentlicht werden. Im Übrigen: entfällt. 4. Die erste Kita zahlt 12,45 Euro pro Quadratmeter. Da ein erster bereits ausgewählter Träger auch wegen des aus seiner Sicht erhöhten Preises kurz vor Inbetriebnahme der ersten Kita abgesprungen war, ein anderer Träger kurzfristig gefunden werden musste, zeichnet sich ab, dass 12,45 Euro je Quadratmeter an Miete bereits grenzwertig für den wirtschaftlichen Betrieb einer Kita sind. Bei der zweiten Kita sollen jedoch sogar 14,90 Euro pro Quadratmeter anfallen und das obwohl f & w zumindest Zweifel bezüglich einer Auslastung einer Kita mit 80 Plätzen geäußert hat. Wieso ist die Miete der zweiten Kita deutlich höher und warum glaubt der Senat, dass diese im Rahmen des Kita-Gutschein-Systems als refinanzierbare Miete eingestuft werden kann? Die Mietkosten ergeben sich aus den Herstellungskosten für die Kita. Bei der zweiten Kita handelt es sich um einen in sich abgeschlossenen Bau mit eigener Erschließung, Grundstücksanteil sowie gestalteten Außenanlagen und integriertem Eltern-Kind- Zentrum. Die erste Kita ist lediglich nur Teil eines Wohngebäudes. Im Interessenbekundungsverfahren wird den Trägern ein Zuschlag zum Teilentgelt Gebäude in Aussicht gestellt. 5. Bezüglich des Baus eines Fahrgastunterstandes heißt es in Drs. 21/15054, dass aus Baumschutzgründen keine Fundamente für einen Fahrgastunterstand eingebracht werden könnten und frühestens im Rahmen einer Neuplanung beziehungsweise der Planung des Programms Erhaltungsmanagement Straße berücksichtigt werden könnten. a. Betreffen die Baumschutzgründe das gesamte nähere Umfeld des Quartiers oder wäre durch eine Verlegung der Haltestelle um einige Meter nach links oder rechts das Problem zu lösen? b. Wie ist der Zeithorizont für eine Neuplanung beziehungsweise die Planungen des Programms Erhaltungsmanagement Straße? Der Baugrund im Bereich der bestehenden Haltestelle wurde von der HOCHBAHN geprüft. Das Umfeld wurde nicht weiter beurteilt, weil dies im Rahmen der Planungen zur Grundinstandsetzung der Straße zu erfolgen hat. Der zuständige Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) bereitet die Planung für die Grundinstandsetzung der Straße Poppenbütteler Berg nach derzeitigem Stand ab dem Jahr 2021/2022 vor. Dieses Projekt ist noch nicht abschließend mit anderen Maßnahmen terminlich koordiniert, sodass zeitliche Anpassungen möglich sind. 6. Das Begegnungshaus, das eigentlich Ende 2018 fertiggestellt sein sollte, soll jetzt erst Ende 2019 fertiggestellt werden. Als Grund wird unter anderem angeführt, dass „nach dem Abschluss des Wettbewerbs eine Überarbeitung des Sieger-Entwurfs notwendig gewesen ist, um den Entwurf funktional zu optimieren“. a. Welche Änderungen wurden an dem Siegerentwurf warum durchgeführt und welche zusätzlichen Kosten entstehen dadurch? b. Wieso wurde von wem ein Entwurf ausgewählt, der offenbar nicht funktional genug für den Bedarf ist? c. Ziel des Begegnungshauses ist es, Begegnungen der aus aller Welt ins Quartier zusammengekommenen Bewohner zu ermöglichen. Doch während Ende 2017 bereits die Belegung im Quartier begann, wurde der Bau des Begegnungshauses offenbar immer weiter verzögert . Wieso wurde bei der Realisierung des übrigens schon im Oktober 2016 beschlossenen Begegnungshauses so viel Zeitverlust von übrigens welchem Hauptverantwortlichen hingenommen, obwohl dieses längst benötigt worden wäre? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15299 3 Beim Begegnungshaus sind durch das Fortschreiben der Planung keine zusätzlichen Kosten entstanden. Es handelt sich um übliche Fortschreibungen der Planung gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Weiterhin bildet der Entwurf des Wettbewerbes die Leitlinie für sämtliche weiteren Planungsschritte. Es ist daher gängige Praxis, den Entwurf im Zuge der Genehmigungs - und Ausführungsplanung fortzuschreiben. Das schließt zum Beispiel auch Änderungen der Bauteile ein. Zu Beginn des 4. Quartals 2017 der Architekten-Entwurf für das Begegnungshaus vor. Im Jahre 2018 wurde planmäßig unter Einbeziehung von Geflüchteten und Mitwirkung von Berufsschülern sowie der Projektgruppe für das Begegnungshaus die Genehmigungs - und Ausführungsplanung erstellt. In diesem Jahr hat f & w ebenfalls die Baugenehmigung im Bezirk Wandsbek eingeholt. Darüber hinaus waren im September und Oktober 2018 Erdarbeiten zur Umverlegung von Baustraßen erforderlich, um eine Baufreiheit für das Begegnungshaus herzustellen. Bis zur Fertigstellung des Begegnungshauses stellen f & w und der Verein „Poppenbüttel hilft e.V.“ übergangsweise Räume zur gemeinschaftliche Nutzung zur Verfügung .