BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15300 21. Wahlperiode 07.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 30.11.18 und Antwort des Senats Betr.: Güterverkehr von der Straße auf die Bahn verlegen Das Credo, dass Güterverkehr von der Straße auf die Schiene verlegt werden müsse, um die Straßen und die Umwelt zu entlasten, besteht seit Jahrzehnten . Insbesondere seit selbsterklärte Umweltschutzparteien in den letzten Jahren auch in Regierungsverantwortung gekommen sind, wäre anzunehmen gewesen, dass diesem Credo stärker nachgegangen wird, passiert ist wenig. Insbesondere seit der Osterweiterung der EU und beflügelt durch den stärker globalisierten Handel und die damit gewachsene Bedeutung des Logistikbereiches ist Deutschland zunehmend zu einem Transitland für Güterverkehr aller Art geworden. Das Ergebnis sind vorzeitig alternde Straßen, vermehrt notwendige Baustellen und dadurch entstehende Verkehrsbehinderungen, die sich wiederum negativ auf die Standortbedingungen in Deutschland tätiger Handelsunternehmen auswirken. Insbesondere in Hamburg mit seiner stark handelsorientierten Wirtschaft, entwickelt sich dies zunehmend zum Problem. So bemängelt die Hamburger Hafenwirtschaft, zuletzt in einem Artikel des „Hamburger Abendblattes“ vom 28.11.2018 unter anderem, dass die Zuordnung der Hamburger Hafenbahn zum privat finanzierten Bereich der Hamburg Port Authority kontraproduktiv sei, da sich dadurch die Schienentransporte im Hafen verteuern würden. Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Warum wurden die Anlagen der Hafenbahn nicht an das öffentliche Gleisnetz verwaltungstechnisch angegliedert? Im Zuge der Errichtung der HPA im Jahr 2005 wurde die Hafenbahn in das Eigentum der HPA überführt. Die HPA betreibt das Hafenbahnnetz als Infrastrukturbetreiber und wird über die Bundesnetzagentur reguliert. Im Rahmen der gemeinsamen Verständigung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Kommission über die Zuordnung der verschiedenen Aktivitäten von Port Authorities wurde vonseiten der Europäischen Union Wettbewerbskommission die Auffassung vertreten, die Hafenbahnaktivitäten dem wirtschaftlich tätigen, kommerziellen Bereich zuzuordnen. 2. Welche Gebühren verlangt die Hamburg Port Authority für die Nutzung der Hafenbahn? Die Hafenbahn erhebt lediglich Entgelte. Für die aktuelle Liste der Entgelte siehe: Drucksache 21/15300 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 https://www.hamburg-port-authority.de/fileadmin/user_upload/ Liste_der_Entgelte_ab_01.05.2018.pdf. 3. Macht die HPA mit der Hafenbahn Gewinne oder ist diese ein Subventionsfall ? Die Hafenbahn erhält für Einzelmaßnahmen öffentliche Fördermittel (Bundesförderprogramm ) im Rahmen des Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetzes (SGFFG). Im Übrigen siehe Gesetz über die Hamburg Port Authority (HPAG). 4. Wie hoch sind die durchschnittlichen Erhaltungs-/Betriebskosten für die Gleisanlagen der Hafenbahn pro Kilometer und Jahr? Die Instandhaltungskosten lagen im Jahr 2017 bei circa 37 000 Euro pro Kilometer. 5. Wie hoch sind die durchschnittlichen Erhaltungs-/Betriebskosten für die Gleisanlagen des öffentlich geförderten Gleisnetzes in Hamburg pro Kilometer und Jahr? Durchschnittliche Erhaltungs- und Betriebskosten für „die Gleisanlagen des öffentlich geförderten Gleisnetzes“ im Sinne der Fragestellung können nicht beziffert werden, da es kein einheitliches öffentliches Gleisnetz gibt. 6. Gäbe es Synergieeffekte beim Erhalt/Betrieb der Gleisnetze durch eine Zuordnung der Hamburger Hafenbahn zur öffentlichen Gleisinfrastruktur, so wie Vertreter der Hafenwirtschaft fordern? 7. Wie hoch wären die Zusatzkosten beziehungsweise Ersparnisse beim Gleiserhalt/Betrieb durch eine Zuordnung der Hafenbahn zur öffentlichen Gleisinfrastruktur? Nein. Im Übrigen hat sich der Senat damit nicht befasst. Darüber hinaus: entfällt.