BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1540 21. Wahlperiode 15.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 09.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an den Start- und Landebahnen des Hamburg Airports Im Juni 2015 wurde die Start- und Landebahn 15/33 (Norderstedt/Alsterdorf) gesperrt, um Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durchzuführen. Im August/September die Start- und Landebahn 05/23 (Niendorf/Langenhorn). Die Arbeiten sollen bis zum 13. September 2015 andauern. Wenn eine Startund Landebahn für Baumaßnahmen gesperrt wird, erfolgt der gesamte Flugverkehr über die jeweils andere Start- und Landebahn. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Flughafen Hamburg GmbH (FHG) wie folgt: 1. Welche Arbeiten wurden in den letzten fünf Jahren jeweils auf den Startund Landebahnen 15/33 und 05/23 durchgeführt? Es handelte sich im Wesentlichen um das Entfernen von Gummiabrieb, die Erneuerung der Farbmarkierungen, Asphaltdeckenerneuerungen, Betonflächenerneuerung, das Spülen und Reinigen von Entwässerungsleitungen, die Wartung und Instandsetzung von Schächten und Entwässerungseinrichtungen, die Instandsetzung von Regenwassersielen, das Mähen der Grünflächen, Wartungsarbeiten an der Befeuerung , das Anpassen der Befeuerung auf internationale Standards sowie um die Wartung der Einrichtungen der Deutschen Flugsicherung (DFS). 2. In welchen Zeiträumen fanden die Arbeiten in den letzten fünf Jahren statt? 3. Gab es Abweichungen vom üblichen Zeitplan? Wenn ja, warum? Die Arbeiten wurden und werden jeweils in den zwei Wochen vor und nach den Hamburger Sommerferien durchgeführt. Dieser übliche Zeitplan beinhaltet einen zeitlichen Puffer. Wird dieser nicht benötigt, wird die Bahn früher wieder geöffnet. Abweichungen können sich witterungsbedingt ergeben. 4. Warum müssen die Arbeiten jährlich durchgeführt werden? Aus Gründen der Betriebssicherheit müssen die Pisten einmal im Jahr mit der gebotenen Sorgfalt in Augenschein genommen werden. Eine stark beanspruchte Infrastruktur muss grundsätzlich gewartet werden. Darüber hinaus sorgt die regelmäßige, jährliche Durchführung der Arbeiten dafür, die Verfügbarkeit der Pisten insgesamt auf einem hohen Niveau zu halten. 5. Gibt es Beton- und Asphaltmaterialen, welche weniger häufig saniert werden müssen? Drucksache 21/1540 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Nein, die Häufigkeit der Instandsetzung richtet sich wie bei Straßen nach Alter und Beanspruchung. Beides ist auch maßgeblich für die eventuelle Erneuerung von Teilflächen . 6. Setzt sich der Hamburg Airport bezüglich der Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten auf seinen Start- und Landebahnen mit innovativen Technologien auseinander? a) Wenn ja, welche Entwicklungen gab es in den letzten zehn Jahren? b) Wenn nein, warum nicht? Wie im Straßenbau gibt es derzeit keine anderen relevanten Innovationen für großflächige Instandsetzungsarbeiten. Die Asphaltrezepturen entsprechen aktuellen technischen Vorschriften. Die Erneuerung von Sielleitungen durch das Einziehen von Inlinern stellt die zeitsparendste Neuerung dar. Weiterhin hat grundsätzlich Sicherheit Vorrang. 7. Wie hoch sind die Kosten für die Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten und wer trägt sie? In den letzten Jahren lagen die Kosten je nach Wirtschaftslage und Bedarf zwischen 1,5 und 2 Millionen Euro. Die Kosten sind Teil des Wirtschaftsplanes der FHG. 8. Wer führte die Arbeiten in den letzten fünf Jahren durch? Die Arbeiten werden durch den Bereich Real Estate Management (FR) vorbereitet und koordiniert und durch die RMH Real Estate Maintenance Hamburg GmbH (hundertprozentige Tochter der FHG) geplant, durchgeführt und/oder begleitet. Vorhaben mit größerer Planungsbedürftigkeit (zum Beispiel Anpassung der Befeuerung) werden gegebenenfalls durch FR projektiert und mit externen Firmen durchgeführt. 9. Wird der Auftrag für die Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten jährlich neu ausgeschrieben? Wenn nein: warum nicht? Umfang und Art der Arbeiten sind sehr unterschiedlich. Viele Arbeiten werden durch die Tochter RMH mit eigenen Fahrzeugen durchgeführt, da diese auf die Bedürfnisse des jeweiligen Flughafens abgestimmt sind. Wiederkehrende Arbeiten oder Arbeiten, die gegebenenfalls in Havariefällen erforderlich werden, werden entsprechend der FHG-Beschaffungsrichtlinie durch Rahmenverträge abgedeckt, die periodisch neu ausgeschrieben werden. Besondere hiervon nicht erfasste Arbeiten werden einzeln geplant und dann der Beschaffungsrichtlinie entsprechend ausgeschrieben.