BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1543 21. Wahlperiode 15.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens Meyer (FDP) vom 09.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Vergabeverfahren City-Hochhäuser (II) Die Entscheidung über den Erhalt beziehungsweise den Abriss der CityHochhäuser wird seit geraumer Zeit in der Öffentlichkeit diskutiert. Im Rahmen der Berichterstattung zum Verfahren um die Ausschreibung des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) wurde nun bekannt, dass der Bieter, der sich mit einem Konzept für die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes beworben hat, aus dem Verfahren ausgeschlossen wurde. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist es korrekt, dass nun lediglich zwei Angebote, die eine Neubebauung vorsehen, im weiteren Vergabeverfahren berücksichtigt werden? Ja. 2. Aus welchen konkreten Gründen wurde der Bieter mit dem Sanierungskonzept aus dem Verfahren ausgeschlossen? Bitte konkret angeben, gegen welche Vergabekriterien beziehungsweise Mindestanforderungen der Bieter verstoßen haben soll? 3. Wann wurde der Bieter über seinen Ausschluss aus dem Verfahren informiert und welche Gründe für den Ausschluss wurden angegeben? 4. Inwiefern wurde im Rahmen des Vergabeverfahrens auf etwaige Mängel in den Bewerbungsunterlagen hingewiesen? 5. Welche Möglichkeiten wurden dem Bieter eingeräumt, die etwaigen Mängel in den Bewerbungsunterlagen zu beseitigen? Siehe Drs. 21/1496 und 21/1529. Im Übrigen sieht der Senat zur Wahrung seiner Verhandlungsposition und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse etwaiger Vertragspartner in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, Einzelheiten laufender Bieter- oder Verhandlungsverfahren zu veröffentlichen. 6. Hat das von der Vergabe nun ausgeschlossenen Unternehmen Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt? Wenn ja, wann ist der Widerspruch eingegangen und welche Auswirkungen auf die Vergabeentscheidung hat der Widerspruch? Am 2. September 2015 hat der Bewerber mitgeteilt, dass er gegen den Ausschluss seines Angebots im weiteren Verfahren Widerspruch einlegt. Im Übrigen sieht der Senat zur Wahrung seiner Verhandlungsposition und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse etwaiger Vertragspartner in ständiger Praxis davon ab, zu laufenden Bieteroder Verhandlungsverfahren Stellung zu nehmen. Drucksache 21/1543 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Bis wann beabsichtigt der Senat über die Anhandgabe des Grundstücks zu entscheiden? 8. Wann soll die Befassung der Kommission für Bodenordnung mit der Anhandgabe des Grundstückes stattfinden? Der Zeitpunkt ergibt sich aus dem weiteren Ablauf des Verfahrens, das im Hinblick auf seine städtebauliche Bedeutung mit besonderer Sorgfalt und in enger Abstimmung mit den beteiligten Behörden und Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg durchgeführt wird. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen.