BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15431 21. Wahlperiode 11.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 03.12.18 und Antwort des Senats Betr.: City-Hof: Tricksereien und böse Fouls des Senats aufgedeckt Bis heute gibt es keinen abschließenden Bericht der ICOMOS-Beratungsmission zum City-Hof. Trotzdem hat der Senat am 27. November in einer Pressemitteilung die – wie sich mittlerweile herausstellte – falsche Behauptung aufgestellt, dass laut ICOMOS/UNESCO das Welterbe Speicherstadt und Kontorhausviertel durch die Planungen zum Abriss und Neubau des City-Hofs nicht betroffen sei. Mit der Antwort zu meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/15105 vom 30.11.2018 wird öffentlich belegt, dass der Senat den Berichtsentwurf von ICOMOS schon seit Wochen kannte, wusste, dass ICOMOS Bedenken zum Abriss und Neubau des City-Hofs hat, trotz einer am 6. November 2018 in Paris auf Wunsch des UNESCO- Welterbezentrums vereinbarten Vorbereitung einer gemeinsamen Erklärung des UNESCO-Welterbezentrums, ICOMOS und der Stadt Hamburg zu den Ergebnissen der Beratungsmission am 27. November alleine per Pressemitteilung grünes Licht für den Abriss erteilt. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Seit wann waren die Inhalte des Berichtsentwurfs von ICOMOS und/oder der Berichtsentwurf selbst dem Senat beziehungsweise den zuständigen Fachabteilungen bekannt? Falls dem Senat nichts davon bekannt war: Weshalb hat er sich diese Informationen nicht erbeten, um die von ihm zu beantwortenden Fragen von ICOMOS in den richtigen Zusammenhang einordnen zu können? 2. Welche Änderungsvorschläge/-wünsche zu dem Berichtsentwurf haben welche zuständigen Senatsbehörden/-arbeitsbereiche (zum Beispiel der Welterbekoordinator) jeweils herangetragen a. an das Auswärtige Amt, b. an ICOMOS, c. an das UNESCO-Welteerbezentrum? Bitte jeweils den Änderungswunsch, die/den Senatsbehörde/-arbeitsbereich und den Adressaten/die Adressatin benennen. Drucksache 21/15431 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Laut Antwort des Senats auf Drs. 21/15105, Nummer 6, fand am 6. November 2018 ein Treffen in Paris auf Initiative des Auswärtigen Amtes mit dem Welterbezentrum zur Klärung des weiteren Verfahrens statt, an dem neben der Vertreterin der BRD auch der Hamburger Weltererbekoordinator teilnahm. ICOMOS wird als Teilnehmerin nicht erwähnt. Trotzdem kam dabei heraus: „Im Ergebnis wurde auf Wunsch des UNESCO Welterbezentrums vereinbart, eine gemeinsame Erklärung des UNESCO Welterbezentrums, ICOMOS und der Stadt Hamburg zu den Ergebnissen der Beratungsmission vorzubereiten.“ a. Waren Vertreter/-innen von ICOMOS an dem Gespräch am 6. November beteiligt? Falls nein: i. Ist dem Senat bekannt, weshalb nicht? ii. Hat der Senat um die Beteiligung von ICOMOS gebeten? Falls nein: weshalb nicht? b. Weshalb hat der Senat am 27. November die Pressemitteilung „Welterbezentrum der UNESCO sieht Welterbe durch Planungen am Klosterwall nicht betroffen“ (bkm27) herausgegeben, wenn es noch keinen abschließenden Bericht von ICOMOS geschweige denn die vorgenannte gemeinsame Erklärung gibt? c. Zu Frage 7. der Drs. 21/15105 antwortet der Senat: „... die Beurteilung der Ergebnisse der Beratungsmission liegt in der Entscheidungshoheit der Stadt Hamburg nach Beratung durch das UNESCO Welterbezentrum.“ Durch die Reaktion von ICOMOS am Abend des 27. November ist deutlich geworden, dass der Senat die bisherigen Ergebnisse der Beratungsmission (also den Berichtsentwurf) falsch wiedergegeben beziehungsweise interpretiert hat. Welche Konsequenzen zieht der Senat aus dem Schreiben von ICOMOS vom 27. November? 4. Laut Drs. 21/14954 hat das UNESCO-Welterbezentrum nach Übermittlung der Stellungnahmen der Interessenvertretungen und der Informationen der Behörden am 21. September um Klarstellung verschiedener Sachverhalte gebeten. Der Bitte wurde am 2. November entsprochen. a. Um welche Sachverhalte ging es (bitte alle aufzählen)? b. Zu welchen weiteren Sachverhalten haben sich Senatsbehörden/ -arbeitsbereiche (zum Beispiel der Welterbekoordinator) wann geäußert (mündlich oder schriftlich)? 5. Die Stellungnahmen von ICOMOS/UNESCO betreffen nicht nur die Auswirkungen des geplanten City-Hof-Abrisses, sondern auch die des Neubaus auf das Welterbe. a. Wie werden, nach den dem Senat bisher vorliegenden Informationen , die Auswirkungen des Neubaus auf das Welterbe beurteilt? b. Werden Änderungen an dem geplanten Neubau in Erwägung gezogen oder gefordert? Falls ja: welche? 6. Auf einer öffentlichen Veranstaltung am 30. November 2018 in Rothenburgsort sagte der Erste Bürgermeister, dass die UNESCO bestätigt habe, der Abriss des City-Hofs würde keine Auswirkung auf das Welterbe habe. Gleichzeitig kritisierte er auch, dass die Kritiker/-innen des Abrisses keine Ruhe geben würden. a. Wann wurde der Erste Bürgermeister über die – vermeintlichen – Ergebnisse der ICOMOS-Beratungsmission informiert? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15431 3 b. Wann wurde der Erste Bürgermeister über die Stellungnahme von ICOMOS vom 27. November 2018 informiert? Zu den Nachfragen des UNESCO-Welterbezentrums siehe Drs. 21/14954. Zur Vorlage des ICOMOS-Berichtsentwurfs an das UNESCO-Welterbezentrum, zum Sachstand des Verfahrens, zum Austausch auf Fachebene mit ICOMOS und dem UNESCO-Welterbezentrum und der Veröffentlichung der in diesem Rahmen erfolgenden Korrespondenz et cetera siehe Drs. 21/15105 und 21/15182. Zur Beteiligung von ICOMOS am Gespräch auf Initiative des Auswärtigen Amtes am 6. November 2018 in Paris sei darauf hingewiesen, dass Herrin des Verfahrens nach wie vor das UNESCO- Welterbezentrum ist. Im Übrigen sehen sich die zuständigen Behörden angesichts des öffentlichen Interesses verpflichtet, zeitnah über aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit der Advisory Mission zum UNESCO Welterbe Speicherstadt und Kontorhausviertel mit Chilehaus zu informieren. Aus diesem Grund wurde auch die Mitteilung des UNESCO- Welterbezentrums, übermittelt durch das Auswärtige Amt am 27. November 2018, veröffentlicht, ohne dass eine Stellungnahme oder ein Abschlussbericht von ICOMOS vorgelegen hat, siehe dazu ebenfalls Drs. 21/14954 und 21/15105. Es bestand kein Anlass, diese Mitteilung in Zweifel zu ziehen. Der Austausch mit ICOMOS wird fortgesetzt, das weitere Vorgehen abgestimmt. Der Bürgermeister wird im Rahmen der Amtsgeschäfte laufend über das Verfahren informiert . Im Übrigen siehe Drs. 21/15182.