BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15432 21. Wahlperiode 11.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 03.12.18 und Antwort des Senats Betr.: Schulentwicklung in der Region 22a (Hausbruch, Neugraben-Fischbek, Altenwerder und Moorburg) – Stand und Perspektive Die Bevölkerung der Region Süderelbe wächst rasch. Bauliche und schulbauliche Maßnahmen sollen nachziehen, so die Verlautbarungen des Senats in der Presse. In der Wirklichkeit zeigt sich wenig Morgenröte. Hinsichtlich der Schulentwicklung stellte schon der Schulentwicklungsplan 2012 große Unsicherheiten fest. Nachfragen (Drs. 21/14618, 21/12884) ergaben ein löchriges Bild der bestehenden Lage. Zur demografischen Entwicklung kommt die Schließung der Katholischen Schule Neugraben hinzu, was die schulische Situation weiter verschärfen wird. Der Senat legte in seiner Pressemeldung vom 24.10.2018 einen groben Plan aus, der Fragen zu Details und Planungsstand herausfordert. Ich frage den Senat: In den Drs. 21/14618 und 21/12884 sowie der Pressemitteilung vom 24. Oktober 2018 der für Bildung zuständigen Behörde wurde unter Benennung konkreter Ausbaumaßnahmen dargestellt, wie vorausschauend die Schulentwicklungsplanung für die Region 22a betrieben wird, um ab dem Jahr 2022 für die Schülerinnen und Schüler attraktive schulische Angebote bereitzustellen. Derzeit werden die einzelnen Maßnahmen und die erforderlichen Umsetzungsschritte sowie deren Terminierung geplant. Diese Planung ist noch nicht abgeschlossen. Die betroffenen Schulleiterinnen und Schulleiter sind informiert. Grundsätzlich startet jede Schulbaumaßnahme mit der sogenannten „Phase 0“, in der es zunächst um die Konzeptentwicklung als Grundlage für die hochbauliche Planung geht. Im Rahmen dieser vorbereitenden Planungsphase wird jede Schule regelhaft einbezogen, siehe hierzu auch den Leitfaden „Große Baumaßnahmen an Schulen: Wie kommt ein abgestimmtes Raumprogramm zustande?“ https://www.hamburg.de/ contentblob/8392210/1b8153aeacac8319504c5c2595acd87e/data/leitfadenbaumassnahmen -an-schueln.pdf. Die Information und Beteiligung der schulischen Gremien, des Kollegiums, der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern obliegt der Schulleitung. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) spricht vom Ausbau der Grundschulen. Für wie viele Schülerinnen und Schüler (SuS) pro Jahrgang und Klasse werden die jeweiligen Schulen wann ausgelegt sein? (Bitte konkret im chronologischen Verlauf je Schule darlegen.) Drucksache 21/15432 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Wie wird sich die Zügigkeit der Schulen konkret verändern? (Bitte in einer Excel-Tabelle je Schule und Klassenstufe vom Ist zum Soll darstellen.) b. Welche schulischen Gremien sind zu welchem Zeitpunkt in die Planungen einbezogen gewesen? (Bitte konkret die einzelnen Planungsschritte von Beginn bis Ende je Schule darlegen.) c. Zu welchem Zeitpunkt werden in Zukunft diese Gremien einbezogen ? (Bitte konkret im chronologischen planerischen Verlauf je Schule darlegen.) d. Wie ist der derzeitige Planungsstand? (Bitte unter Angabe jedes Planungsschritts konkret darlegen.) e. Auf welchen zeitlichen Ablauf hat sich der Senat konkret verständigt und auf welchem Stand sind die einzelnen darin benannten Wegmarken ? (Bitte unter Angabe des (geplanten) Start- und Endpunkts für jeden einzelnen Planungsschritt konkret darlegen.) Die Veränderungen der Zügigkeit der einzelnen Schulen, die Schülerzahlen im Soll pro Schule und die geplante Fertigstellung sind der folgenden Übersicht zu entnehmen : Name der Grundschule Züge Ist Kl. 0-4 Züge Soll Kl. 0-4 SchülerzahlenSoll Geplante Fertigstellung StS Fischbek/Falkenberg (GS) 3 4 460 2022 GS Ohrnsweg 3 6 690 2022 GS Neugraben 4,5 6 690 2022 GS Am Johannisland 4 6 690 2023 GS An der Haake 4 5 575 2023 GS Schnuckendrift 3 4 460 2024 Quelle: Daten der zuständigen Behörde Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Ähnliche Fragen stellen sich hinsichtlich des Gymnasiums und der Stadtteilschule , die als Campusschule konzipiert entstehen sollen. Wie wird die Zügigkeit der Klassen je Schulform konkret festgelegt? (Bitte je Schule und Zug angeben.) a. Welche schulischen Gremien sind zu welchem Zeitpunkt in die Planungen einbezogen gewesen? (Bitte konkret die einzelnen Planungsschritte von Beginn bis Ende je Schule darlegen.) b. Wie ist der derzeitige Planungsstand? (Bitte unter Angabe jedes Planungsschritts konkret darlegen.) c. Auf welchen zeitlichen Ablauf hat sich der Senat konkret verständigt und auf welchem Stand sind die einzelnen darin benannten Wegmarken ? Auf dem Gelände der ehemaligen Frida-Stoppenbrink-Schule ist der Neubau einer sechszügigen weiterführenden Schule vorgesehen. Die vorliegenden Entwicklungsprognosen gehen davon aus, dass in der Region 22a ein Bedarf von vier Zügen Gymnasium und zwei Zügen Stadtteilschule entstehen werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 3. Ebenso sind die bestehenden weiterführenden Schulen von Maßnahmen betroffen. Wie sind die Planungen für alle bestehenden weiterführenden Schulen in der Region 22a? (Bitte je Schule konkret unter Berücksichtigung des Vorher-Nachher-Standes chronologisch darlegen.) a. Welche schulischen Gremien sind zu welchem Zeitpunkt in die Planungen einbezogen gewesen? (Bitte konkret die einzelnen Planungsschritte von Beginn bis Ende je Schule darlegen.) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15432 3 b. Zu welchem Zeitpunkt werden in Zukunft diese und/oder andere Gremien einbezogen? (Bitte konkret im chronologischen planerischen Verlauf je Schule darlegen.) c. Wie ist der derzeitige Planungsstand? (Bitte unter Angabe jedes Planungsschritts konkret darlegen.) d. Auf welchen zeitlichen Ablauf hat sich der Senat konkret verständigt und auf welchem Stand sind die einzelnen darin benannten Wegmarken ? (Bitte unter Angabe des (geplanten) Start- und Endpunkts für jeden einzelnen Planungsschritt konkret darlegen.) Die Stadtteilschule Süderelbe soll zur Siebenzügigkeit ausgebaut werden. Für das Gymnasium Süderelbe und die Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg sind derzeit keine weiteren Ausbaumaßnahmen geplant. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Welche konkreten Planungen hat der Senat/die zuständige Behörde in Bezug auf den Standort beziehungsweise das Grundstück der Katholische Schule Neugraben? (Bitte jeden Planungsschritt konkret auf- und ausführen.) a. Finden Gespräche zwischen Senat und Bistum Hamburg statt oder ist dies geplant? b. Überlegt der Senat, den bestehenden Vertrag zu modifizieren, um den Standort für das schulische Angebot der Region zu sichern? Wenn ja, was ist konkret geplant? c. Wenn nicht, welche sachlichen und fachlichen Gründe liegen dafür vor? Die für Bildung zuständige Behörde wurde mit Schreiben vom 8. November 2018 über die Entscheidung des Erzbistums Hamburg darüber informiert, dass für die Katholische Schule Neugraben die Schließung eingeleitet werden soll. Das für diesen Standort vom Erzbistum ausgesprochene Moratorium, in dem die Möglichkeit des Weiterbetriebs der Schule geprüft werden sollte, wurde damit beendet. Das Schulgrundstück befindet sich im Eigentum des Erzbistums Hamburg (ehemals Katholischer Schulverband Hamburg). Die Bebauungspläne weisen das Grundstück als Fläche für den Gemeinbedarf – Schule aus. Der Standort ist damit planungsrechtlich für die schulische Nutzung gesichert und wird in die künftigen Überlegungen der für Bildung zuständigen Behörde einbezogen werden. Das Erzbistum hat zugesichert, dass bereits aufgenommene Schülerinnen und Schüler ihren Bildungsweg im katholischen Schulsystem bis zum Ende fortsetzen und abschließen können. Mit einem Auslaufen des Standortes ist daher nicht vor Juli 2023 zu rechnen. Im Übrigen haben die katholischen Schulen, wie viele andere Ersatzschulen auch, ein Einzugsgebiet, das deutlich größer ist als das vergleichbarer staatlicher Schulen. Daher ist damit zu rechnen, dass sich zusätzliche Anmeldungen auf mehrere staatliche Schulen verteilen werden. 5. Gibt es zu den derzeitigen Planungen Stellungnahmen von Schulen bezüglich der Pläne von der Behörde vorgestellten Campusschule? Wenn ja, bitte der Schriftlichen Kleinen Anfrage anhängen und die bisher unternommenen und weiterhin geplanten Schritte der Behörde detailliert unter Nennung der konkreten Zeitfenster darstellen. Wenn nein, bitte begründen, weshalb keine Stellungnahmen seitens der zuständigen Behörde eingeholt wurden. Das Planverfahren sieht zu diesem Zeitpunkt keine Einholung von schriftlichen Stellungnahmen vor, siehe auch Vorbemerkung.