BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15434 21. Wahlperiode 11.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann und Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 03.12.18 und Antwort des Senats Betr.: Rechenmodelle zur Bestimmung der Stickoxidbelastung abseits von Messstellen Laut Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (VG 10 K 207.16, vom 09.10.2018)1 und Angabe des Berliner Senats unterschätzen die im Rahmen der dortigen Luftreinhalteplanung eingesetzten Modelle zur Bestimmung von Stickstoffdioxidwerten abseits von Probeentnahmestellen die tatsächliche Belastung um circa 10 Prozent beziehungsweise 4 Mikrogramm. Das Verwaltungsgericht stellt hierzu fest: „Es liegen die Modellrechnungen für 2015 und die Prognose für 2020 vor. Der Beklagte geht dabei selbst davon aus, dass das eingesetzte Rechenmodell die Werte im Vergleich zu realen Messwerten „tendenziell etwas unterschätzt“ (Verwaltungsvorgang Anlage B 9, Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung I, Aktueller Stand der Modellierungen vom 3. Juli 2018). Rechnet man deshalb den Ergebnissen 4 µg/m3 (10 % des Grenzwertes) hinzu – wie dies der Beklagte in der Tabelle Verwaltungsvorgang Anlage B 10, B II selbst getan hat –, ergeben sich für 2020 Grenzwertüberschreitungen auf 117 Straßenabschnitten mit einer Gesamtlänge von ca. 15 km.“ Das Gericht verurteilte das Land Berlin zu einer erneuten Überarbeitung des dortigen Luftreinhalteplans. Hamburg nutzt im Rahmen seiner Luftreinhalteplanung dasselbe Modell wie die Stadt Berlin. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Für die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans wurde die gleiche Software wie in Berlin, jedoch ein anderes Modell verwendet. Das spezifisch für die Situation in Hamburg erstellte Screening-Modell zur Berechnung der NO2-Immissionsbelastung für das Basisjahr 2014 und die Prognosejahre 2020 und 2025 berücksichtigt unter anderem folgende Eingangsdaten, die für die Berechnung der Hintergrundbelastung und der Gesamtbelastung in das Modell integriert wurden: Bebauungssituation an den Straßen der Stadt Hamburg, Verkehrsdaten (Straßentyp, Verkehrsbelastung und Flottenzusammensetzung durch Verkehrsgutachter), Emissionsquellen aus den Bereichen Verkehr, Industrie, Hausbrand, Hafen, Flughafen et cetera, 1 https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2018/ 10-k-0207-16-181009-urteil-anonymisiert.pdf. Drucksache 21/15434 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Meteorologiedaten. Zusätzlich wurden folgende konservative Annahmen bei der Modellierung getroffen: Korrekturfaktor für Diesel-Pkws und leichte Lkws der Euro-Norm 6, Erhöhung der Emissionsfaktoren nach HBEFA um 90 Prozent, Validierung des Modells an den Messungen der verkehrsnahen Messstellen, Einführung eines Kalibrierfaktors mit einem Zuschlag von 6,4 Prozent auf alle Ergebnisse der Screeningberechnungen. Vorgehensweisen und verwendete Eingangsdaten sind im Gutachten dargestellt und im Transparenzportal veröffentlicht unter: http://daten.transparenz.hamburg.de/ Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetRessource100/GetRessource100.svc/9fdd50a2- 9925-4772-aec5-c43798690b02/Akte_UD832.07-52.pdf. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Ist auch in Hamburg davon auszugehen, dass die Modellrechnungen reale Schadstoffbelastung unterschätzen? Falls ja: a. Um wie viel Prozent beziehungsweise Mikrogramm wird die reale Schadstoffbelastung im Rahmen der Modellrechnungen in etwa unterschätzt? b. An welchen Straßen, bei denen die Modellrechnungen eine Unterschreitung des Grenzwertes von 40 Mikrogramm ergeben haben, wird der Grenzwert aktuell, im Jahr 2020 sowie 2025 überschritten, wenn die unter a. genannten Werte hinzu gerechnet werden? Nein. 2. Hält der Senat vor dem Hintergrund des Urteils des Verwaltungsgerichts Berlin eine Überarbeitung des Luftreinhalteplans für erforderlich? Falls nein: warum nicht? Nein, siehe Vorbemerkung.