BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15436 21. Wahlperiode 11.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 03.12.18 und Antwort des Senats Betr.: Sportförderung – Nachfrage (III) In der Antwort des Senats vom 07.08.2018 auf die Schriftliche Kleine Anfrage mit der Drucksachennummer 21/13931 gab der Senat bekannt, dass sich der Antrag auf Sportförderung von sportspaß e.V., welcher am 11. Juni 2018 ergänzt und konkretisiert wurde, durch die Behörde für Inneres und Sport als zuständige Behörde in Prüfung befände. Laut Informationen von sportspaß selbst1 soll die Behörde für Inneres und Sport inzwischen eine Entscheidung getroffen und diese sportspaß mitgeteilt haben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist die Prüfung des Antrags von sportspaß e.V. durch die Behörde für Inneres und Sport inzwischen abgeschossen? Wenn nein, warum dauert die Prüfung noch an? Ja. 2. Wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wie und wo ist das Ergebnis nachzulesen ? Der Antrag von sportspaß e.V. wurde als jedenfalls unbegründet abgelehnt. Der Ablehnungsbescheid ist entsprechend der gesetzlichen Vorgaben nur dem Antragsteller bekannt gegeben worden. Die Voraussetzungen einer Veröffentlichung gegenüber Dritten liegen nicht vor. 3. Wenn ja, hat sportspaß das Ergebnis akzeptiert? Falls nicht, auf welche Weise äußert sich dies? Wurden Rechtsbehelfe eingelegt? Sportspaß e.V. hat gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch eingelegt. 4. Im Fall einer Ablehnung: Aus welchen Gründen wurde der Antrag abgelehnt ? Nach den Rechtsausführungen im Ausgangsbescheid fehlt es jedenfalls an einer Anspruchsgrundlage für die geltend gemachten Ansprüche. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 1 Siehe dazu: https://sportspass.de/2018/11/19/sportspass-startet-buergerbegehren/.