BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1544 21. Wahlperiode 15.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 09.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Radverkehrskoordinatorin Ich frage den Senat: 1. Welche Aufgaben hat die Radverkehrskoordinatorin und wann tritt sie ihr Amt an? Die Radverkehrskoordinatorin soll behördenübergreifend darauf hinwirken, dass alle zuständigen Stellen der Stadt den erforderlichen Beitrag zur Erreichung der Ziele des Senats leisten. Zu diesem Zweck wird sie mit den relevanten Behörden und den Bezirksämtern ein Bündnis für den Radverkehr abstimmen, das vom Senat beschlossen werden soll. Gegenstand dieses Bündnisses ist die Umsetzung der Ziele, die sich der Senat für diese Legislaturperiode im Bereich Radverkehr gesetzt hat. Es soll mit den relevanten Akteuren, den Bezirksämtern und der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, der Behörde für Umwelt und Energie, der Behörde für Inneres und Sport und der Finanzbehörde vereinbart werden. Darüber hinaus sollen die Mobilitätsverbände eingebunden werden. Im Rahmen des Bündnisses für den Radverkehr soll im Jahr 2016 eine Überarbeitung der Radverkehrsstrategie (Drs. 18/7662) vorgelegt werden, die die Ziele des Senats im Bereich Radverkehr umsetzt. Die Radverkehrskoordinatorin leitet die überbehördliche Fahrradwerkstatt-Arbeitsgruppe . In dieser werden die für die Zielerreichung notwendigen Schritte konkretisiert und koordiniert. Die Radverkehrskoordinatorin betreibt weiterhin aktiv Öffentlichkeitsarbeit zum Radverkehr . Die Kompetenzen der Radverkehrskoordinatorin konzentrieren sich im Wesentlichen auf umfangreiche Informations- und Beteiligungsrechte und vor allem darauf, erforderlichenfalls Entscheidungen auf hoher Ebene herbeiführen zu können. Die Radverkehrskoordinatorin tritt ihr Amt am 1. Oktober 2015 an. Im Übrigen siehe Drs. 21/1502. 2. Wurden diese Aufgaben vom für den Verkehr zuständigen Senator und dem für Verkehr zuständigen Staatsrat bisher unzureichend wahrgenommen ? Die Aufgaben sind zu einem ganz überwiegenden Teil neu. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 3. Hat die Radverkehrskoordinatorin Entscheidungsbefugnisse? 4. Wem gegenüber hat die Radverkehrskoordinatorin Weisungsbefugnisse ? Drucksache 21/1544 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Radverkehrskoordinatorin ist im Rahmen ihrer Vorgesetztenfunktion gegenüber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weisungsbefugt. Sie erhält im Übrigen ein unmittelbares Vortragsrecht bei den Behördenleitungen der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, der Behörde für Umwelt und Energie, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und der Behörde für Inneres und Sport sowie den Bezirksamtsleitungen . In Fragen von grundsätzlicher Bedeutung hat die Radverkehrskoordinatorin ein direktes Vortragsrecht beim Ersten Bürgermeister. Sie hat außerdem Vortragsrecht in den Bezirksversammlungen und ihren Ausschüssen. Behörden und Bezirksämter sind ihr gegenüber in Bezug auf die Aufgabenstellung informationspflichtig . 5. Wessen Weisungsbefugnis ist sie unterworfen? Weisungsbefugt sind der Leiter des Amtes Verkehr und Straßenwesen sowie der Staatsrat für Verkehr und der Senator der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation . 6. Wer entscheidet, wenn Interessen des Radverkehrs denen des Autooder Fußgängerverkehrs entgegenstehen? Ziel ist es, einen Ausgleich zwischen den Interessen der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer zu erzielen. Oberste Priorität hat stets die Verkehrssicherheit. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. 7. Hat sich die Radverkehrskoordinatorin in ihrer bisherigen beruflichen Laufbahn schon mit Verkehrsfragen befasst? Wenn ja: Bitte die bisherige Befassung beschreiben. Wenn nein: Warum wurde sie dann auf diese Position berufen? Die zukünftige Radverkehrskoordinatorin war sowohl in der Leitstelle Klimaschutz wie auch in der Bürgerschaftskanzlei und als Leiterin des Rechtsamtes Wandsbek mit Fragen des Verkehrs- und Infrastrukturverwaltung befasst. Sie hat drüber hinaus durch die verantwortliche Mitarbeit und den langjährigen Vorsitz im Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club e.V. (ADFC), Landesverband Hamburg, fundierte fachliche Erfahrungen gesammelt. 8. Wie viele Mitarbeiter werden ihr zur Verfügung stehen? Es ist vorgesehen, der Radverkehrskoordinatorin insgesamt vier Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen, davon zwei, die bereits derzeit für den Radverkehr zuständig sind, sowie zwei zusätzliche Mitarbeiter. Darüber hinaus arbeitet die Radverkehrskoordinatorin eng mit den sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Behörde für Wirtschaft , Verkehr und Innovation, des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer und anderer Behörden zusammen, insbesondere der Bezirksämter und der Polizei. 9. Warum können diese Aufgaben nicht von den bisher für den Radverkehr zuständigen Mitarbeitern erledigt werden, insbesondere: Welche zusätzlichen Aufgaben haben die zusätzlichen Mitarbeiter zu erfüllen? Die Art und insbesondere der Umfang der Aufgaben, die sich durch die erweiterte Zielsetzung im Bereich Radverkehr ergeben, können im Rahmen der bisherigen Kapazitäten der für die Radverkehrsförderung zuständigen Mitarbeiter nicht bewältigt werden. Darüber hinaus ist es vielfach nicht möglich, neben der Verwaltungs- und Projektarbeit die umfangreichen Koordinationsaufgaben angemessen zu erfüllen. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. und 2. 10. Welche Kosten entstehen durch die Radverkehrskoordinatorin? Bitte aufschlüsseln nach Personal- und Sachkosten. Siehe Drs. 21/1502. Für die Einrichtung der drei neuen Stellen ergeben sich Personalkosten und Kosten aus Verwaltungstätigkeit für die Jahre 2015 (anteilig) und 2016 in Höhe von: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1544 3 Kontenbereich 2015 2016 Personalkosten 84.202,00 € 252.606,00 € Kosten aus Verwaltungstätigkeit 21.625,00 € 64.876,00 € Gesamt 105.827,00 € 317.482,00 € 11. Wie werden diese Kosten finanziert? Insbesondere: Welche anderen Aufgaben werden dadurch nicht mehr oder nur noch in eingeschränktem Maße erledigt? Die Deckung erfolgt aus der Produktgruppe 26902 Infrastruktur. Es ist nicht vorgesehen , andere Aufgaben nicht mehr oder nur in eingeschränktem Maße zu erledigen. 12. Beabsichtigt der Senat auch einen Autoverkehrskoordinator zu bestellen ? Wenn nein: Wieso besteht Bedarf für eine Radverkehrskoordinatorin, nicht aber für einen Autoverkehrskoordinator? Es besteht bereits seit vielen Jahren eine Koordinierungstselle für den Autoverkehr in Gestalt der KOST. Es ist Ziel der zuständigen Behörde diese Koordinierung weiter zu optimieren. Daneben hat der Senat für die Koordinierung auf der A 7 einen eigenen Verkehrskoordinator eingesetzt.