BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15445 21. Wahlperiode 11.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 04.12.18 und Antwort des Senats Betr.: Rechtliche Prüfung des Informationsportals „Neutrale Schulen Hamburg “ durch die Behörde für Schule und Berufsbildung Am 18. September 2018 wurde das Informationsportal „Neutrale Schulen Hamburg“ (https://afd-fraktion-hamburg.de/neutrale-schulen-hamburg/) auf der Webseite der AfD-Bürgerschaftsfraktion freigeschaltet. Auf dem Portal informiert die AfD-Bürgerschaftsfraktion über die Rechtsvorschriften rund um das Neutralitätsgebot und bietet Betroffenen, die keine schulinterne Konfliktlösung erreichen, die Möglichkeit an, mutmaßliche Neutralitätsverstöße der AfD-Bürgerschaftsfraktion anzuzeigen. In begründeten Fällen leitet die AfD- Bürgerschaftsfraktion diese an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zur Überprüfung weiter. Die BSB kündigte bereits im Vorfeld der Freischaltung des Portals an, dieses auf seine Rechtmäßigkeit hin überprüfen zu wollen und bekräftigte dieses Vorhaben nach der Freischaltung am 18. September noch einmal, wie aus diversen Berichterstattungen in den Medien hervorging. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtete zuletzt am 9. Oktober 2018, dass die BSB „bei einer rechtlichen Prüfung“ „die Zulässigkeit des Online-Portals bestätigt“ habe. Und weiter: „Grundsätzlich werde die Behörde für Schule und Berufsbildung in Hamburg Hinweisen – auch anonymen – nachgehen, wenn sie hinreichend mit Tatsachenbehauptungen hinterlegt seien, sagte ein Sprecher der Schulbehörde der F.A.Z.“1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist es richtig, dass die BSB gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung “ die Rechtmäßigkeit des Informationsportals „Neutrale Schulen Hamburg“ (https://afd-fraktion-hamburg.de/neutrale-schulen-hamburg/) in dem dargelegten Wortlaut bestätigt hat? Die Pressestelle der für Bildung zuständigen Behörde hat gegenüber Presseorganen lediglich darüber informiert, dass zum Zeitpunkt der Anfrage keine Handhabe gesehen wird, rechtlich gegen das genannte Portal vorzugehen. 2. Wann hat eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Informationsportals „Neutrale Schulen Hamburg“ (https://afd-fraktion-hamburg.de/neutraleschulen -hamburg/) durch die BSB stattgefunden und zu welchem Ergebnis ist die BSB gelangt? Bitte umfassend darlegen. 1 http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/afd-portal-fuer-schueler-aufforderung-zum-lehrerpetzen -15829482.html (abgerufen am 25.11.2018). Drucksache 21/15445 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Es gehört zu den laufenden Dienstaufgaben der für Bildung zuständigen Behörde, Angelegenheiten, die zu einer erheblichen Unruhe in der schulischen Öffentlichkeit führen, auf ihre rechtlichen Implikationen zu prüfen. In diesem Fall ging das Ergebnis dieser Überprüfung in die gegenüber den Medien und einzelnen, fernmündlich um Rat fragende Schulleitungen abzugebenden Stellungnahmen ein. Siehe Antwort zu 1. Eine Prüfung fand zum Zeitpunkt der Freischaltung des Portals statt. 3. Wem gegenüber hat die BSB das Ergebnis der Rechtsprüfung kommuniziert ? Allen zu diesem Thema anfragenden Presseorganen wurde entsprechend Auskunft erteilt. Es wird nicht im Einzelnen dokumentiert, welche Presseorgane Anfragen an die Pressestelle der für Bildung zuständigen Behörde gerichtet haben.