BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15446 21. Wahlperiode 11.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 04.12.18 und Antwort des Senats Betr.: Schwerpunktsetzungen der Beratungsstelle für Menschenrechts- und Demokratiefeindlichkeit am Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung in der Präventionsarbeit In der von der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) herausgegebenen Zeitschrift „Hamburg macht Schule“, Heft 3/2017, ist auf den Seiten 26 – 28 ein Artikel unter dem Titel „Radikalisierungen und Islamfeindlichkeit – Angebote zur Prävention“ veröffentlicht. Darin behauptet die BSB: „Die Schulen stehen vor großen Herausforderungen angesichts religiöser und rechtsmotivierter Radikalisierungstendenzen. Über die Präventionsarbeit der für diesen Bereich zuständigen „Beratungsstelle für Menschenrechts- und Demokratiefeindlichkeit“ heißt es: „Die Beratungsstelle gibt Auskunft über Erkennungsmerkmale und Erscheinungsformen von Radikalisierung und Extremismus. Sie vermittelt Informationen zur Rechtslage und zu mehr Handlungssicherheit im Umgang mit verschiedenen Formen der Radikalisierung im Schulalltag. In verschiedenen Formaten können Einzelgespräche, Teile der Lehrerschaft oder ein ganzes Kollegium informiert und beraten werden. Die Fortbildungen für Lehrkräfte beginnen mit einem Vortrag zur Erstinformation des Kollegiums und können durch schulinterne und zentrale Weiterbildungsmodule vertieft werden. Seit diesem Schuljahr werden präventive Workshops auch für Schülerinnen und Schüler vor Ort in den Schulen angeboten. Wird im Rahmen einer Lehrerfortbildung über einen auffälligen Jugendlichen in dieser Schule berichtet, bietet das Team an, vor Ort genauer hinzuschauen.“ In dem Artikel wird ferner auf eine „Notrufnummer“ verwiesen, die rund um die Uhr besetzt sei und an die sich Lehrkräfte „mit allen Fragen rund um Radikalisierung, Demokratiefeindlichkeit und Extremismus“ wenden könnten. Des Weiteren wird ein umfangreiches Workshop- und Fortbildungsangebot vor dem Hintergrund des „Rechtsextremismus als Herausforderung im Schulalltag“ angekündigt. In Drs. 21/12345 gibt der Senat auf AfD-Anfrage Auskunft über die aktuelle Entwicklung politisch motivierter Straftaten in Hamburg in den Jahren 2016 und 2017. Linksextreme Gewalttaten, die sich gegen das Leben richteten, verdoppelten sich von 82 (2016) auf 192 (2017). Linksextreme Gewalttaten gegen Sachgüter stiegen um das Zwanzigfache – von 65 (2016) auf 1 278 (2017) – an. Linksextreme Gewalttaten gegen Einrichtungen der Sicherheitsbehörden stiegen fast um das Zehnfache – von 101 (2016) auf 916 (2017) – an. Drucksache 21/15446 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im Vergleich dazu halbierten sich rechtsextrem motivierte Straftaten zum Vorjahreszeitraum und entwickelten sich auch im Langfristtrend weiter rückläufig . Rechtsextreme Gewalttaten, die sich gegen das Leben richteten, gingen von 27 (2016) auf 13 (2017) zurück. Rechtsextreme Gewalttaten gegen Sachgüter nahmen von 18 (2016) auf zehn (2017) ab. Rechtsextreme Gewalttaten gegen Einrichtungen der Sicherheitsbehörden halbierten sich von zehn (2016) auf fünf (2017). Im absoluten Vergleich von links- und rechtsextrem motivierten Straftaten fallen die Deliktzahlen in den abgefragten Bereichen im Bereich der linksextrem motivierten Straftaten um den Faktor 15 (Straftaten gegen Leib und Leben), den Faktor 128 (Straftaten gegen Sachgüter) und den Faktor 183 (Straftaten gegen Einrichtungen der Sicherheitsbehörden) höher aus als im Bereich linksextrem motivierter Straftaten. Der strukturelle Unterschied in den Dimensionen des Links- und Rechtsextremismus drückt sich auch in den Personenpotenzialen aus. Das Landesamt für Verfassungsschutz zählt im Bericht 2016 insgesamt 1.100 Linksextremisten , davon 650 gewaltorientiert. Für das Jahr 2017 wird die Anzahl mit 1.220, davon 770 gewaltorientiert, angegeben. Demgegenüber umfasst das Personenpotenzial von Rechtsextremisten in Hamburg in den Jahren 2016 und 2017 laut den Berichten jeweils insgesamt 320 Personen, davon 140 gewaltorientiert . Das linksextremistische Personenpotential übersteigt das des rechtsextremistischen um den Faktor 4 bei der Gesamtzahl und um den Faktor 5,5 bei den gewaltorientierten Extremisten.1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Mit den Drs. 20/13460, 21/5039 und 21/14037 hat der Senat sein ganzheitliches Konzept zur Vorbeugung und Bekämpfung von religiös begründetem Extremismus und Muslimfeindlichkeit vorgestellt und weiterentwickelt. Die für Bildung zuständige Behörde hat in diesem Rahmen ein Handlungskonzept zum Umgang mit Radikalisierung und Extremismus in Schulen aufgestellt, das die Schulen in den Bereichen Prävention und Intervention umfassend unterstützt. Dabei soll im System Schule einer religiös oder politisch begründeten Radikalisierung sowie dem Entstehen von Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit vorgebeugt und auf Radikalisierungstendenzen einzelner Schülerinnen und Schüler kompetent und abgestimmt reagiert werden. Die inhaltliche Schwerpunktsetzung der Angebote des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) erklärt sich vorrangig aus der Nachfragelage. Der Großteil der an das Beratungsteam Menschenrechts- und Demokratiefeindlichkeit am LI herangetragenen Beratungsanfragen bewegt sich im Themenspektrum Salafismus, Islamismus, religiös begründeter Radikalisierung sowie gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit wie zum Beispiel Antisemitismus. Die in der für Bildung zuständigen Behörde und am LI geschaffenen zusätzlichen Ressourcen zur Fortbildung, Beratung, Intervention sowie für präventive Schülerworkshops sind dabei im Rahmen der Drs. 21/5039 zur Prävention von religiös begründetem Extremismus und Muslimfeindlichkeit zu verorten. Die Angebote, wie auch das Beratungsteam, sind daher inhaltlich vorrangig auf Islamismus und Muslimfeindlichkeit ausgerichtet. Die weitere Arbeit in Bezug auf die Prävention von Antisemitismus unter anderem findet im Rahmen der Regelaufgaben verschiedener Bereiche statt. Die im zitierten Artikel gewählte Formulierung „Beratungsstelle“ ist missverständlich gewählt, da es sich bei den genannten Beratungsangeboten um ein Team aus pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des LI handelt, die themen- und kontext- 1 https://www.hamburg.de/contentblob/8873924/38b7f14ba1da5dd3693b6b1a833d9c43/data/ verfassungsschutzbericht-2016-lfv-hh.pdf (abgerufen am 04.08.2018); https://www.hamburg.de/contentblob/11448332/ffb33a5af30a49a6547d5f5470477e85/data/ vsb-2017-pressefassung.pdf (abgerufen am 04.08.2018). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15446 3 bezogen als „Beratungsteam Menschenrechts- und Demokratiefeindlichkeit“ kooperieren und zu Anfragen im Kontext religiös und politisch motivierter Radikalisierung beraten und fortbilden. Das LI berät anliegenorientiert und passt sein Angebot fortlaufend aktuellen Entwicklungen und Fragestellungen an. Wie unter anderem in den Drs. 21/9822, 21/9906, 21/11515, 21/12623 dargelegt, liegen bisher keine Nachfragen, Beratungsanfragen oder Fortbildungswünsche zu dem Thema Linksextremismus beim LI vor. Ebenso sind keinerlei Meldungen zu dem Thema Linksextremismus an die für Bildung zuständige Behörde herangetragen worden. Zu dem Thema Rechtsextremismus wurden im Schuljahr 2015/2016 keine Beratungsanfragen aufgenommen, im Schuljahr 2016/2017 hat das LI 15 schulische Beratungsanfragen im Themenfeld Rechtsextremismus, fremdenbezogenen Anfeindungen und Antisemitismus bearbeitet, im Schuljahr 2017/2018 wurden acht Beratungsanfragen zu diesem Themenfeld bearbeitet. Sofern es die Beratungsanfragen erforderlich machten, wurde externe Expertise zum Beispiel der Sicherheitsbehörden herangezogen und Beratungsstellen wie das MBT (Mobile Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus ) und empower (Beratungsstelle für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt) eingebunden beziehungsweise an diese verwiesen. Dies vorausgeschickt beantwortet der Senat die Fragen, wie folgt: 1. Warum erwähnt die BSB in dem Artikel nicht das Problem des Linksextremismus , obwohl dieses in Hamburg nach Erkenntnissen des Landeskriminalamtes und des Landesamtes für Verfassungsschutz im Bereich der politisch motivierten Straftaten und Personenpotentiale weitaus stärker ausgeprägt ist als zum Beispiel der Rechtsextremismus? Siehe Vorbemerkung. 2. Was versteht die BSB unter „rechtsmotivierten Radikalisierungstendenzen “, welche die Schulen in Hamburg nach Auskunft der BSB vor „große Herausforderungen“ stelle? Bitte in diesem Zusammenhang unter Nennung der Quellen angeben, auf welche politikwissenschaftliche Konzeption sich bei den sogenannten rechtsmotivierten Radikalisierungstendenzen bezogen wird und wie diese von der BSB operationalisiert werden, um zu Aussagen über die quantitative oder auch qualitative Ausprägung solcher Tendenzen an den Hamburger Schulen zu kommen. Aktuelle Themen und Fragestellungen, die in Politik und Gesellschaft eine Rolle spielen , werden stets in den Schulen aufgenommen beziehungsweise beeinflussen den Diskurs an den Schulen. Der Artikel nimmt Bezug auf rechtsmotivierte und menschenverachtende Aussagen in Politik, der Gesellschaft und den Medien (wie zum Beispiel die starke Vereinfachung von Sachverhalten, die Konstruktion von Gruppenzugehörigkeiten , das Agieren mit starken Feindbildern, rassistische und fremdenfeindliche Äußerungen und antipluralistischer Haltungen). Das LI verweist dabei auf Veröffentlichungen der Bundeszentrale und der Landeszentralen für politische Bildung. Im Übrigen siehe Drs. 21/10415. Der allgemeine schulische Bildungs- und Erziehungsauftrag beinhaltet, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen und ihre Bereitschaft zu stärken, ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Achtung und Toleranz, der Gerechtigkeit und Solidarität sowie der Gleichberechtigung der Geschlechter zu gestalten und Verantwortung für sich und andere zu übernehmen, an der Gestaltung einer der Humanität verpflichteten demokratischen Gesellschaft mitzuwirken und für ein friedliches Zusammenleben der Kulturen sowie für die Gleichheit und das Lebensrecht aller Menschen einzutreten (vergleiche § 2 des Hamburgischen Schulgesetzes). Der allgemeine Bildungs- und Erziehungsauftrag bindet alle in Schule und Unterricht pädagogisch Tätigen unmittelbar. Vor diesem Hintergrund ist zum Beispiel menschenverachtenden Äußerungen und anderen wie den oben genannten in der Schule aktiv erzieherisch entgegenzuwirken. Drucksache 21/15446 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 3. Gibt es nach Kenntnislage der BSB auch „linksmotivierte Radikalisierungstendenzen “ an Hamburger Schulen und inwieweit stellen diese eine „große Herausforderung“ dar? 4. Warum wird bei Veröffentlichungen der BSB zumeist die Problematik des „Rechtsextremismus“ und des „Islamismus“ dezidiert benannt, während andere extremistische Erscheinungsformen wie der Linksextremismus unter Umschreibungsbegriffen wie „Demokratiefeindlichkeit“ oder „Extremismus“ (allgemein) oder Formulierungen wie „die Beratungsstelle “ sei „breit aufgestellt“ oder die „Beratungsstelle“ richte ihren „Fokus“ auf „Islamismus und Islamfeindlichkeit“, sei aber nicht nur darauf „beschränkt “, verborgen bleiben? 5. Welche belegbaren Kenntnisse hat die BSB hinsichtlich der quantitativen und auch qualitativen Ausprägung von Rechtsextremismus und Linksextremismus an Hamburger Schulen? Siehe Vorbemerkung. 6. Wie häufig wurde die „Notrufnummer“ angewählt, um Beratung aufgrund einer rechtsextremistischen Gefährdungslage/Entwicklung an einer Hamburger Schule beziehungsweise einer rechtsextremistischen Radikalisierung eines Hamburger Schülers einzuholen? Bitte aufschlüsseln für die Schuljahre 2015/2016 bis 2017/2018 und die Fälle sowie die erfolgten Interventionen jeweils unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte darlegen. Die angegebene mobile Telefonnummer wurde seit 2015 insgesamt für alle Themenbereiche in sehr geringem Umfang (niedriger zweistelliger Bereich in drei Jahren) angewählt. Es wird daher zurzeit erwägt, dieses Angebot einzustellen. Gründe für den jeweiligen Anruf werden statistisch nicht erfasst. 7. Wie häufig wurde die BSB auf anderem Wege kontaktiert, um Beratung aufgrund einer rechtsextremistischen Gefährdungslage/Entwicklung an einer Hamburger Schule beziehungsweise einer rechtsextremistischen Radikalisierung eines Hamburger Schülers einzuholen? Bitte aufschlüsseln für die Schuljahre 2015/2016 bis 2017/2018 und die Fälle sowie die erfolgten Interventionen jeweils unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte darlegen. 8. Über welche „Erkennungsmerkmale und Erscheinungsformen von Radikalisierung und Extremismus“ gibt die Beratungsstelle – wie sie in dem Artikel ankündigt – hinsichtlich des Problems des Linksextremismus Auskunft? Bitte die Inhalte ausführlich unter Angabe der Quellen darlegen . Sofern die Beratungsstelle auf externes Material der Bundeszentrale für politische Bildung verweist: Warum hat sie – auch vor dem Hintergrund der sehr stark agierenden linksextremistischen Gruppen in Hamburg und angesichts einer ausgeprägten subkulturell linksextremistischen Szene in Hamburg – bislang kein eigenes Material entwickelt? 9. Welche Inhalte werden durch die Beratungsstelle zur Verbesserung der „Handlungssicherheit im Umgang mit verschiedenen Formen der Radikalisierung im Schulalltag“ im Falle sich linksextremistisch radikalisierender oder agierender Schüler vermittelt? Bitte ausführlich unter Angabe der Quellen darlegen. 10. Wie oft kamen die verschiedenen Formate wie Einzelgespräche, Gespräche mit Teilen der Lehrerschaft oder Gespräche unter Einbeziehung eines ganzen Kollegiums aufgrund rechtsextremistischer Gefährdungslagen zum Einsatz? Bitte aufschlüsseln für die Schuljahre 2015/ 2016 bis 2017/2018 und die Fälle sowie die erfolgten Interventionen jeweils unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte darlegen. Siehe Vorbemerkung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15446 5 11. Wie oft wurden „präventive Workshops auch für Schülerinnen und Schüler vor Ort in den Schulen angeboten“, die sich mit rechtsextremistischen Gefährdungslagen/Entwicklungen befassten? Bitte aufschlüsseln für die Schuljahre 2015/2016 bis 2017/2018 und die Fälle sowie die erfolgten Interventionen jeweils unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte darlegen . Es wurden keine Workshops angeboten, die sich „mit rechtsextremistischen Gefährdungslagen /Entwicklungen befassten.“ Wie in der Vorbemerkung dargelegt, sind die Schülerworkshops im Kontext des Senatskonzepts zu religiös begründetem Extremismus und Muslimfeindlichkeit entwickelt worden. Ziel der universell-präventiv ausgerichteten Workshops ist es, Schülerinnen und Schülern Signale von Anerkennung und Zugehörigkeit zu vermitteln, sowie demokratische Werte, Partizipation und Selbstwirksamkeitserfahrungen zu stärken. Die Workshops werden zum Beispiel zu Fragen von Religion, Demokratie, Medien und Zivilcourage angeboten, die konkrete Ausrichtung sowie unterrichtliche Einbettung wird dabei mit den unterrichtenden Lehrkräften abgesprochen. Die Workshops zielen aufgrund des Ansatzes nicht vorrangig auf die Auseinandersetzung mit politischen oder religiösen Phänomenen ab, sondern stärken die Urteilskompetenzen der Schülerinnen und Schüler. Die konkrete Auseinandersetzung mit politischen Herausforderungen wie zum Beispiel dem Rechtsextremismus ist Teil des Fachunterrichts zum Beispiel im Fach „Politik Gesellschaft Wirtschaft “ (PGW) beziehungsweise dem Lernbereich Gesellschaftswissenschaften. 12. In wie vielen Fällen wurde im Rahmen einer Lehrerfortbildung über einen auffälligen rechtsextremistischen Jugendlichen in einer Schule berichtet, der die Beratungsstelle dazu veranlasste, „vor Ort genauer hinzuschauen “? Bitte aufschlüsseln für die Schuljahre 2015/2016 bis 2017/2018 und die Fälle sowie die erfolgten Interventionen jeweils unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte darlegen. In Fortbildungen wurde bisher über solche Jugendlichen nicht berichtet. Alle Beratungsanfragen hierzu werden per Telefon, E-Mail oder in persönlichen Einzelgesprächen aufgenommen. 13. Gibt es Hamburger Problemschulen, die eine hohe/höhere Affinität zum Rechtsextremismus aufweisen? Bitte die Problemschulen und die bislang erfolgten Interventionen darlegen. Die Anfragen der einzelnen Schulen und Lehrkräfte sind vertraulich. Der Senat sieht in ständiger Praxis von der öffentlichen Benennung von Schulnamen, Standorten oder weiteren Informationen zu Beratungs- und Vermittlungsanfragen ab, um eine Stigmatisierung einzelner Schulen zu verhindern, die Vertraulichkeit der fallbezogenen Beratungsarbeit zu wahren und eine Identifizierung einzelner Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte zu verhindern. 14. Über welche Qualifikationen (Studienabschlüsse) verfügen die Mitarbeiter der Beratungsstelle für Menschenrechts- und Demokratiefeindlichkeit ? 15. Verfügen die Mitarbeiter der Beratungsstelle über spezielle politikwissenschaftliche Forschungserfahrungen im Bereich des Linksextremismus ? Wenn nein, wie häufig wurde in den vergangenen fünf Jahren auf externe Expertisen des Landeskriminalamtes oder des Verfassungsschutzes im Bereich des Linksextremismus zurückgegriffen? 16. Verfügen die Mitarbeiter über Erfahrungen durch die Arbeit mit Jugendlichen in entsprechenden Stadtteilen mit (subkulturell) linksextremistischen Milieus – zum Beispiel bei der Ausstiegsarbeit? 17. Wie häufig und auf welche Art haben sich die Mitarbeiter der Beratungsstelle für Menschenrechts- und Demokratiefeindlichkeit hinsichtlich der Bereiche Linksextremismus, linke Militanz und Linkspopulismus in den vergangenen fünf Jahren fortgebildet? Drucksache 21/15446 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LI sind in der Regel Lehrkräfte der Hamburger Schulen, die die Anforderungen als Beamte der Freien und Hansestadt Hamburg durch ihre Ausbildung und in einem Einstellungsverfahren nachweisen müssen. Um als Fortbildner für das LI tätig werden zu können, müssen sie in einem Auswahlverfahren zur Bestenauslese nachweisen, dass sie für den zu besetzenden Arbeitsbereich unter anderem aktuelle fachliche und fachdidaktische Kompetenz, mehrjährige Berufserfahrung und seminardidaktische Kompetenz für Erwachsenenfortbildung verfügen. Diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Bereich der Politikdidaktik und Menschenrechts- und Demokratiefeindlichkeit tätig sind, verfügen daher über entsprechende fachwissenschaftliche Studienabschlüsse. Da der Fokus der Arbeit auf der pädagogischen Beratung und Fortbildung der Lehrkräfte liegt, beinhaltet das Anforderungsprofil keine Forschungsexpertise oder Ähnliches, wie auch keine Erfahrungen in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit oder der Ausstiegsberatung . Fragen der wissenschaftlichen Expertise, der Intervention oder auch der sogenannten Ausstiegsarbeit fallen nicht in die Zuständigkeit des LI. Hierfür wird an die zuständigen behördlichen und zivilgesellschaftlichen Institutionen, sowie Beratungsstellen verwiesen , zum Beispiel MBT. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 18. Seit wann gibt es die Beratungsstelle „Menschenrechts- und Demokratiefeindlichkeit “? Das LI hat das „Beratungsteam Menschenrechts- und Demokratiefeindlichkeit“ zu Beginn des Schuljahres 2015/2016 eingerichtet. 19. Wie viele Mitarbeiter sind durch die Freie und Hansestadt Hamburg in der Beratungsstelle tarifbeschäftigt oder verbeamtet? 20. Wie vielen Vollzeitäquivalenten entsprechen die Arbeitsumfänge der Mitarbeiter? Das Beratungsteam besteht derzeit aus fünf pädagogischen verbeamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit einem Teil ihrer Arbeitszeit im Kontext des Beratungsteams tätig sind. Fachlich ist die präventive Arbeit und pädagogische Beratung zu Menschenrechts- und Demokratiefeindlichkeit an verschiedene Bereiche am LI angebunden , wie zum Beispiel an die Querschnittsaufgaben Sozial- und Rechtserziehung, Demokratiepädagogik, sowie die Fächer PGW/Gesellschaftswissenschaften und Religion . Insgesamt stehen für diese Arbeit 1,5 Vollzeitäquivalente zur Verfügung. 21. In welchen Tarif- oder Besoldungsgruppen sind die Mitarbeiter eingestuft ? 22. Welche jährlichen Personalkosten fallen an? Die Besoldungsgruppen der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Beratungsteams reichen von A 13 bis A 15. Im Mittel wird eine A13-Stelle angesetzt, für die ein jährlicher Personalkostenverrechnungssatz vom 88.675 Euro zugrunde gelegt wird. 23. Welche weiteren nicht personellen jährlichen Kosten (Miet- und Nebenkosten , Materialkosten, Reparaturen et cetera) fallen durch die Beratungsstelle an? Das Beratungsteam ist Teil des LI, hierfür werden keine separaten Sachkosten ausgewiesen .