BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15447 21. Wahlperiode 11.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Detlef Ehlebracht, Harald Feineis und Peter Lorkowski (AfD) vom 04.12.18 und Antwort des Senats Betr.: Sperrung Ehestorfer Heuweg – Eine neue Variante Anders als ursprünglich geplant, wird der Ehestorfer Heuweg (EHW) zwischen Cuxhavener Straße (B/75) und der Landesgrenze Niedersachsen nicht komplett von März bis Dezember 2019 gesperrt, verkündet die Pressestelle des Senats am 15. November. Zwei zeitlich versetzte Bauabschnitte sieht die aktuelle Planung vor. Demnach soll der EHW nun ganze 16 Monate, verteilt auf zwei Jahre, für den Durchfahrtverkehr gesperrt werden. Die Hauptverkehrsader zwischen Süderelbe und der niedersächsischen Landesgrenze soll in dieser Zeit ausschließlich als Sackgasse, einmal von der einen und einmal von der anderen Seite, zu befahren sein, Teilstücke mittendrin nur äußerst bedingt. Doch auch diesmal wird die Planung ohne den Wirt gemacht. Denn es fanden bisher weder eine Infoveranstaltung, in der die Bürger ihre Bedenken und Lösungsvorschläge hätten einbringen können, statt noch wurde die Rudolf-Steiner-Schule befragt. Ein Mobilitätskonzept soll erst noch erarbeitet werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Für den Umbau und die Sanierung des Ehestorfer Heuwegs war ursprünglich von März bis Dezember des Jahres 2019 eine Sperrung der gesamten Strecke zwischen der B 73 und der Landesgrenze Niedersachsen geplant. Somit hätte an mehreren Stellen zeitgleich gearbeitet und die Bauzeit auf neun Monate begrenzt werden können . Allerdings wäre die Erreichbarkeit der Schule und der Gastronomiebetriebe stark eingeschränkt worden. Die neue Planung sieht jetzt zwei Bauabschnitte vor, die jeweils von März bis September des Jahres 2019 und ein Jahr später von März bis November des Jahres 2020 nur Teile des Ehestorfer Heuwegs betreffen. Schule, Hotel und Betriebe vor Ort bleiben jeweils aus einer Richtung erreichbar. Damit trägt der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) unter anderem den Bedenken der Anwohnerinnen und Anwohner Rechnung. Eine Sperrung der zwei Bauabschnitte ist aus Sicherheitsgründen nach wie vor erforderlich, sodass eine Durchfahrt nicht möglich sein wird. Alle Anliegerinnen und Anlieger erreichen ihre Grundstücke zu jeder Zeit, auch über die Baustellenbereiche. Die überarbeitete Planung sieht vor, dass der südliche Teil des Ehestorfer Heuwegs von der Landesgrenze bis zur Rudolf-Steiner-Schule im Zeitraum vom März des Jahres 2019 bis zum September des Jahres 2019 unter Sperrung gebaut wird. Der zweite Bauabschnitt zwischen der B 73 und der Rudolf-Steiner-Schule wird von März des Jahres 2020 bis November des Jahres 2020 unter Sperrung gebaut. Hauptanliegen der neuen Planung ist es, die Erreichbarkeit der Rudolf-Steiner-Schule und damit einen geregelten Schulbetrieb zu gewährleisten. Eine Informationsveranstaltung ist für Januar 2019 geplant und befindet sich derzeit in Vorbereitung. Drucksache 21/15447 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Landesbetriebes Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) wie folgt: 1) Am Beispiel von Straßenbauarbeiten auf Autobahnen wird deutlich, dass Anreizsysteme wie die Bonus-Malus-Regelung zu effizienteren Abläufen auf der Baustelle führen und durch die eingesparte Zeit insgesamt zu erheblichen Kosteneinsparungen beitragen. Findet ein solches Anreizsystem beim EHW Anwendung? Wenn nein, warum nicht? Nein. Die vorgegebenen Bauzeiten sind bereits so kurz gewählt, dass keine nennenswerten Beschleunigungen mehr erreicht werden können und damit Bonus- Regelungen keinen Anreiz bieten. Andererseits würden Malus-Regelungen die Angebotspreise in die Höhe treiben oder die Zahl der Angebote reduzieren. Bonus-Malus Regelungen betreffend der Bauzeitverkürzung oder Verlängerung werden in Bauverträgen nicht vereinbart, denn das Vergaberecht sieht zur Förderung des Mittelstandes vor, Baumaßnahmen in Fachlose (fachspezifische Gewerke) zu unterteilen. Aus diesem Grund werden die Baumaßnahmen in mehrere Teillose (Brückenbau, Straßenbau , Schutzeinrichtungen, öffentliche Beleuchtung, Lichtsignalanlagen et cetera) ausgeschrieben und vergeben. Eine Bonus-Malus-Regelung setzt voraus, dass alle Fachlose /Fachgewerke an einen Hauptunternehmer vergeben werden. Dies wäre mittelstandsfeindlich . Im Übrigen Drs. 21/14500. 2) Rund acht Jahre hatte die Planung der Bauarbeiten am EHW beansprucht . Das Ergebnis war eine neunmonatige Vollsperrung der Straße von März 2019 bis Dezember 2019. Innerhalb weniger Tage entwickelte die Behörde plötzlich auf den öffentlichen Druck hin eine neue Idee, nämlich die der 16 Monate andauernden, auf zwei Jahre verteilten Teilsperrungen . a) Warum wurde diese Variante nicht viel eher als Alternative angeboten ? b) Warum sprach Heinke Wiemer vom LSBG stets ausdrücklich davon, dass lediglich das Zeitfenster 2019 bestünde? c) Welche Vorzüge meint die Behörde in dieser zweiten Variante zu erkennen? Bitte detailliert begründen. Diese Variante wurde in der Vergangenheit diskutiert, ist dann jedoch, auch in Abstimmung mit der Polizei und dem Bezirksamt Harburg, wegen der zeitlichen Überschneidung mit anderen Straßenbaumaßnahmen nicht weiter verfolgt worden. Inzwischen wurden die Randbedingungen neu gewichtet, sodass eine andere Abwägungsentscheidung getroffen worden ist. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Drs 21/14976. 3) Wenn es plötzlich möglich ist, in zwei Teilabschnitten zu arbeiten, warum kann dann nicht auch in drei, vier oder mehr Teilabschnitten gearbeitet werden? Die Aufteilung von Bauabläufen in mehrere Teilabschnitte führt in fast allen Fällen zu einer verlängerten Bauzeit. Durch die Aufteilung in zwei Teilabschnitte verlängert sich die Bauzeit von bisher neun Monaten auf 16 Monate. Durch die Ausführung in noch kürzeren Teilabschnitten würden sich die Bauzeit und damit die verbundenen Verkehrseinschränkungen über die 16 Monate hinaus nochmals deutlich verlängern. Eine noch längere Bauzeit und die damit verbundenen Verkehrseinschränkungen unter Berücksichtigung der Anforderungen an Umleitungsstrecken in Zusammenhang mit dem Ausbau der BAB A 7 und auch der damit verbundenen höheren Kosten kann von den zuständigen Behörden nicht vertreten werden. 4) In der Antwort zu Drs. 21/14976 erklärt der Senat: „Die Sperrung des Ehestorfer Heuweg ist zur Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben für das Personal der ausführenden Baufirma notwendig. Eine wechselseitige Verkehrsführung mit Lichtsignalanlagen zur permanenten Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15447 3 Umfahrung der Arbeitsstelle kann aufgrund der vorhandenen örtlichen Situation mit einer nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Breite des Straßenraums nicht ausgeführt werden.“ a) Bitte konkret benennen, um welche Teilstücke des EHW es sich hierbei handelt und bitte im Einzelfall konkret begründen, warum hier eine wechselseitige Verkehrsführung nicht möglich ist. Bitte im Einzelfall unter Angaben von Maßen und Daten begründen. Eine Verkehrsführung, die beide Fahrtrichtungen neben der Baustelle offen lassen würde ist auf der gesamten Strecke nicht möglich, da die dafür erforderlichen Breiten nicht zur Verfügung stehen. Eine ampelgeregelte wechselseitige Verkehrsführung („Blockverkehr“) ermöglicht eine Baustellenlänge von maximal 150 m und führt demzufolge automatisch zu mehreren Teilabschnitten. Darüber hinaus würde diese Verkehrsführung unter Berücksichtigung der aktuellen Verkehrsstärken, also einschließlich Durchgangsverkehr, zu einem unkalkulierbaren Rückstau führen. Mit einem Blockverkehr und einer circa 150 Meter langen Baustrecke können maximal circa 450 Kfz pro Stunde abgewickelt werden. Die aktuelle Verkehrsbelastung liegt in der Spitzenstunde jedoch bei circa 800 Kfz pro Stunde. Im Übrigen siehe Antwort zu 3). b) Die Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) verlangten aus Arbeitsschutzgründen einen Mindestabstand zwischen Fahrbahn und Baustelle, so die Behörde gegenüber der Presse.1 Wo steht dies explizit geschrieben? Die Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (Restra) dienen nicht der Regelung des Arbeitsschutzes. Die entsprechenden Regelwerke sind vielmehr die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten – Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr (ASR). Die RSA regelt die verkehrsrechtlichen Belange einer Arbeitsstelle im Straßenraum und die ASR regelt die arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen. c) Die ReStra sind grundsätzlich in Verbindung mit den eingeführten Regelwerken der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) anzuwenden.2 Abweichungen von diesen Regelungen dürfen in begründeten Fällen, zum Beispiel bei örtlichen Besonderheiten, vorgenommen werden. Warum wird von dieser Möglichkeit nicht in Bezug auf eine wechselseitige Verkehrsführung mit Lichtsignalanlagen Gebrauch gemacht? Siehe Antwort zu 4) b). d) Bei der Pressekonferenz am 15.11.2018 in der Behörde für Wirtschaft , Verkehr und Innovation erklärten Heinke Wiemer (LSBG) und Verkehrskoordinator Carsten Butenschön, dass sich die Absperrrichtlinie geändert hätte. Inwiefern verändert das die Baumaßnahme am EHW? Die Änderungen der RSA und der ASR hatten bereits insofern Einfluss auf die Baumaßnahme , dass kein halbseitiges Bauen infolge des nicht ausreichend breiten Straßenraums möglich ist. 5) Die Behörde erklärt (Drs. 21/14976), dass ein Sicherheitsbeauftragter auf der Baustelle dafür sorgen soll, „dass die Gewerbebetriebe und Grundstücke jederzeit erreichbar sind“ und „Pflegedienste zweimal täglich die gesperrten Abschnitte passieren können.“ Bedeutet das, 1 https://www.abendblatt.de/hamburg/harburg/article215735835/Harburg-steckt-in-der- Staufalle.html. 2 https://www.hamburg.de/contentblob/9225042/855ddf23faf5d39b434eca3fd25ccfe6/data/ restra.pdf. Drucksache 21/15447 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 a) dass die Pflegedienste täglich zwei Zeitfenster bekommen, um durchfahren zu können oder dass sie zweimal pro Pflegedienst täglich passieren können? Diese Frage wird vor Baubeginn in Abstimmung mit den Betroffenen geklärt. Dies ist wegen der geänderten Ausführungszeiten und Bauphasen in die Planung der Baudurchführung noch aufzunehmen. b) dass die Anlieger (Gewerbetreibende, Gäste und Anwohner) jederzeit die Baustelle passieren können? Ist es nicht vielmehr so, dass dafür die Bauarbeiten unterbrochen werden müssen? Wenn ja, wie oft darf das denn am Tag der Fall sein, sodass die Bauarbeiten nicht zum Erliegen kommen? Siehe Vorbemerkung. c) dass die Gesamtlänge der Bauarbeiten deswegen auf erst sieben und schließlich nochmal neun Monate ausgelegt wurde? Siehe Antwort zu 3). 6) Für den Ausbau des EHW musste der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) einige Flurstücke erwerben. Der Eigentümer zweier Flurstücke war nach Verhandlungen nicht zum Verkauf bereit, heißt es in oben genannten Drucksache. Vom Ankauf eines weiteren Flurstücks habe die Behörde aufgrund rechtlicher Unsicherheiten Abstand genommen. a) Was waren hier jeweils die Gründe dafür? Die Eigentümerin zweier Flurstücke hatte unter den von der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) angebotenen Rahmenbedingungen kein Interesse die Teilflächen zu veräußern und wünschte eine Änderung des Planrechtes zu ihren Gunsten, dem konnte nicht entsprochen werden. Bei einem weiteren Flurstück sollte nach Recherche der Eigentümerin ein Rückübereignungsrecht nach 100 Jahren bezüglich der damals (in den 1920er-Jahren) womöglich auf Basis des Bergrechtes enteigneten Flächen an die Rechtsnachfolger der damaligen Eigentümer bestehen. Entsprechende Belege konnten nicht recherchiert werden, aufgrund dieser rechtlichen Unsicherheit wurde vom Ankauf Abstand genommen. b) Warum hat die Behörde nicht von der Möglichkeit einer rechtmäßigen Entziehung oder Belastung des Eigentums durch einen staatlichen Hoheitsakt zum Wohle der Allgemeinheit Gebrauch gemacht? c) Wie wurde das Problem des Nichterwerbs dieser Grundstücke „kompensiert“ und betrifft dieser Abschnitt des EHW eine der Engstellen , aufgrund derer eine wechselseitige Verkehrsführung mit Lichtsignalanlagen nicht möglich sei? Eine Entziehungsmaßnahme sollte immer die letzte Überlegung sein. Da die Planung angepasst werden konnte, musste diese Maßnahme nicht in Erwägung gezogen werden . Aufgrund der angepassten Planung, wird ein geplanter Graben verrohrt. Dies hat keinen Einfluss auf die Verkehrsführung während der Bauzeit. 7) In seiner Pressemeldung spricht der Senat von einem Unfallschwerpunkt und in oben genannter Antwort behauptet der Senat, dass „seit Langem aus verschiedenen Gründen der Verkehrssicherheit“ (Unfallgeschehen) Forderungen nach einem Ausbau des EHW bestünden. Dies hätten Auswertungen der Unfalldaten durch die Verkehrsdirektion der Hamburger Polizei ergeben. a) Welche Unfälle gab es in welchem Zeitraum mit Radfahrern und/ oder Fußgängern auf dem EHW? b) Wann wurden seitens der Verkehrsbehörde in welchem Zeitraumwelche Daten erfasst und wie lauten die konkreten Ergebnisse dieser Auswertungen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15447 5 Der Landesbetrieb Straßen Brücken und Gewässer (LSBG) veranlasste im April des Jahres 2013 eine Verkehrsunfallauswertung für den Ehestorfer Heuweg zwischen der Cuxhavener Straße und der Landesgrenze exklusive des Endknotens Cuxhavener Straße für den Zeitraum 1. Januar 2009 bis 6. März 2013. Für diesen Zeitraum waren bei der Polizei 58 Verkehrsunfälle registriert, davon vier Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung . Bei zwei Verkehrsunfällen war jeweils ein Rad fahrendes Kind beteiligt, einer dieser Verkehrsunfälle ereignete sich unmittelbar vor der Rudolf-Steiner-Schule. Bei beiden Verkehrsunfällen wurde jeweils ein Kind verletzt. Insgesamt gab es 17 leichtverletzte Personen. Fußgängerinnen und Fußgänger waren im Auswertungszeitraum an den registrierten Verkehrsunfällen nicht beteiligt. Des Weiteren gab es einen Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang. Dabei überholte ein in Richtung Niedersachen fahrender Pkw in einer Linkskurve mit überhöhter Geschwindigkeit zwei andere Pkws, verlor beim Einscheren die Kontrolle über sein Fahrzeug und schleuderte gegen einen Lichtmast sowie einen Baum. Fahrer und Beifahrer verstarben am Unfallort, ein Mitfahrer verletzte sich schwer. Die überwiegende Anzahl der registrierten Verkehrsunfälle war auf Wild auf der Fahrbahn , ungenügenden Sicherheitsabstand, nicht angepasste Geschwindigkeit und Fehler beim Abbiegen zu-rückzuführen c) Machen diese Auswertungen einen Ausbau des EHW in 2019/2020 zwingend notwendig? Wenn ja, warum? Ja. Am Ehestorfer Heuweg existieren derzeit keine regelkonformen Radverkehrsanlagen , obwohl dies ein stark frequentierter Schulweg ist. Es wird erwartet, dass die zukünftigen Baumaßnahmen auf der BAB A 7 auch zu Ausweichverkehren über den Ehestorfer Heuweg führen. Für diesen stärkeren Verkehr sind sichere Schulwege unabdingbar. d) Was versteht die Behörde darunter, wenn sie einen verkehrssichereren Schulweg verspricht, wie in eingangs erwähnter Pressemeldung geschrieben steht? Ist der jetzige Schulweg nicht oder nur teils verkehrssicher? Der Ehestorfer Heuweg befindet sich derzeit nicht in einem den Regelwerken entsprechenden Zustand. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist aktuell der nur einseitig vorhandene Geh- und Radweg gegenläufig für den Radverkehr freigegeben. Die grundsätzlich notwendige Verlagerung des Radverkehrs auf die Fahrbahn wurde bisher insbesondere unter Berücksichtigung der derzeitigen Verkehrsstärken, des hohen Anteils an Schülerradverkehr und der gegebenen Topografie mit den sich daraus ergebenden Schwierigkeiten für Radfahrerinnen und Radfahrer als nicht ausreichend verkehrssicher beurteilt. 8) In der Bezirksdrs. (Harburg) 20-4085 erklärt die Behörde, dass die Baufirmen aufgrund zahlreicher Bautätigkeiten nicht in der Lage seien, „alle Aufträge anzunehmen.“ Warum werden die Bauarbeiten am EHW nicht grundsätzlich verschoben? 9) Sollte der EHW nicht ausgebaut werden, könnte er trotzdem in seinem derzeitigen Zustand als offizielle Ausweichstrecke während der Bauarbeiten auf der A 7 in den Jahren 2019 fortfolgende dienen? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu 7) c). 10) Die Bremer Straße soll nun alternativ zum EHW als Ausweich-/Umleitungsstrecke während der mehrjährigen Bauarbeiten auf der A 7 herhalten . Dafür sollen die für 2020 – 2021 geplanten Bauarbeiten verschoben werden. Drucksache 21/15447 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 a) Welche Bauarbeiten betrifft das? In der Bremer Straße ist im Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Marmstorf und Marmstorf-Lürade eine Grundinstandsetzung geplant, die verschoben werden soll. b) Wann werden die Anwohner der Bremer Straße öffentlich informiert und wie? Über den Zeitpunkt und die Art der Information wurde noch keine Entscheidung getroffen , weil die Planungen insbesondere zum Ausführungszeitpunkt und zur Verkehrsführung noch nicht abgeschlossen sind. Im Übrigen sind die Pläne und der Erläuterungsbericht der Erstverschickung zur Maßnahme im Internet verfügbar: https://lsbg.hamburg.de/aktuelle-planungen/. 11) Bei der Ausweisung von Umleitungsstrecken wird generell an Hand der aktuellen durchschnittlichen täglichen Kfz-Verkehrsstärken an Werktagen in Hamburg (DTVwWerte, Montag bis Freitag) die zu verlagernde Verkehrsmenge von der gesperrten Strecke auf die Umleitungsstrecke kapazitiv geprüft, erklärt der Senat in Drs. 21/13659. a) Wie stellen sich die Ergebnisse dieser Prüfung für die „Bremer Straße “ dar? Die konkrete Planung der Verkehrsführung einschließlich der Ausweisung einer Umleitung für die Bauarbeiten in der Bremer Straße ist noch nicht abgeschlossen. b) Sobald der EHW gegebenenfalls ab November 2020 wieder als Umleitungs- beziehungsweise Ausweichstrecke während der Bauarbeiten auf der A 7 verfügbar wäre, auf welche Höhe würde sich die „zu verlagernde Verkehrsmenge“ dann planmäßig auf dem EHW belaufen? Der Ehestorfer Heuweg ist als Bedarfsumleitungstrecke U25 und U54 für die BAB A 7 zwischen den Anschlussstellen Heimfeld und Marmstorf ausgewiesen. Diese wird nur im Bedarfsfall, wie zum Beispiel bei Unfällen mit entsprechenden Sperrungen oder Sperrungen von Auf- und Abfahren an den jeweiligen Anschlussstellen, verwendet. Ansonsten siehe Antwort zu 11) a). 12) Bis zum heutigen Zeitpunkt, erklärt der Senat am 20.11.2018 in Drs. 21/14976, seien 18 schriftliche Beschwerden als Eingaben über den Eingabenausschuss der Bürgerschaft zur Stellungnahme eingegangen. a) Wie viele Eingaben sind es aktuell und welchen Inhaltes sind diese Eingaben? Es liegen keine zusätzlichen Eingaben vor. Die Inhalte der bisherigen Eingaben beziehen sich größtenteils auf die Erreichbarkeit der Schule sowie der Grundstücke. Teilweise auf die Durchfahrbarkeit des Ehestorfer Heuweg. b) Wie viele Eingaben beziehen sich auf die aktuelle Variante der Baumaßnahme EHW? Keine.