BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15460 21. Wahlperiode 11.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 05.12.18 und Antwort des Senats Betr.: Bettensperrungen auf Intensivstationen – Wie gut ist der Senat im Bilde ? Seit dem mehrheitlichen Verkauf des LBK an die Asklepios Kliniken im Jahr 2007 gibt es immer wieder Hinweise, dass schwerkranke oder schwerverletzte Patienten aus der Metropolregion Hamburg teilweise erst nach erheblichem Zeitverlust angemessen medizinisch versorgt werden konnten. Gerade in der letzten Zeit intensiviert sich die mediale Berichterstattung über Kapazitätsprobleme und Beeinträchtigung der Qualität der medizinischen Versorgung in den Asklepios Kliniken Hamburg aufgrund von Personalmangel. Auch nach dem Verkauf der Mehrheitsanteile des LBK an einen privaten Investor ist der Senat gesetzlich und moralisch verpflichtet die klinische Versorgung der Menschen in der Region durch eine geeignete Fachaufsicht sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Hamburg verfügt mit 21 Krankenhäusern, die sich an der Not- und Unfallversorgung beteiligen, über eine sehr gut strukturierte Notfallversorgung. Dies ist für den Rettungsdienst mit relativ kurzen Anfahrtszeiten zu den Krankenhäusern verbunden. Die Hamburger Plankrankenhäuser bieten dabei ein breit aufgestelltes und sehr gut ausgestattetes Versorgungsangebot in allen Fachgebieten an. Dies gilt auch für die Versorgung von schwerverletzten bzw. schwerkranken Patientinnen und Patienten, die einer Versorgung in einer Intensiveinheit bedürfen. Dem Senat liegen keine Hinweise vor, dass schwerkranke oder schwerverletzte Patientinnen und Patienten teilweise erst nach erheblichem Zeitverlust angemessen medizinisch versorgt werden konnten. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt. 1. Ist in dem Verkaufsvertrag des LBK an Asklepios die Versorgungssicherheit aller Schwerverletzten und Schwerkranken in der Metropolregion sichergestellt und gibt es insbesondere eine Vereinbarung wie die Versorgungssicherheit auch bei der Behandlung von Erkrankungen mit nicht auskömmlichen Fallpauschalen gewährleistet werden soll? Falls ja, was ist konkret im Vertrag vereinbart worden und falls nein, warum nicht? Der Senat ist an eine im nachgefragten Kaufvertrag verankerte Vertraulichkeitsklausel gebunden und macht daher keine Angaben zum Vertrag und mit diesem im Zusammenhang stehenden Informationen. 2. Wie informiert sich der Senat laufend darüber, dass die Versorgungssicherheit für Schwerkranke und Schwerverletzte gewährleistet ist? Exis- Drucksache 21/15460 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 tiert ein entsprechendes Monitoringsystem zu den Intensivstationen bei der zuständigen Fachbehörde? Falls ja: welche Daten werden dafür erhoben und wie stellt der Senat sicher, dass die Informationen laufend aktuell gehalten werden? 3. Verfügt die zuständige Fachbehörde über jederzeit aktuelle Informationen , wie viele Intensivbetten zur Verfügung stehen, also nicht gesperrt sind? Wenn nein, wie überprüft und gewährleistet der Senat die Versorgungssicherheit ? Ein laufendes Monitoringsystem zu den Intensivstationen der Hamburger Plankrankenhäuser besteht nicht. Die zuständige Behörde ist aber sehr gut über den aktuellen Stand der Versorgungslage in den Hamburger Plankrankenhäusern informiert. Über eine verzögerte Patientenversorgung durch zeitlich befristete Sperrungen liegen der zuständigen Behörde keine Hinweise vor. Im Vordergrund der Notfallversorgung steht bei schwerverletzten oder schwererkrankten Patienten beziehungsweise einer Patientin die Sicherstellung der umgehenden Übernahme durch die Zentrale Notaufnahme und – soweit erforderlich – die Möglichkeit der Versorgung im Schockraum; dies ist gewährleistet. 4. Hat der Senat Erkenntnisse darüber, dass in Hamburg Betten auf den Intensivstationen aufgrund von mangelnder Kapazität (unter anderem aufgrund von Personalmangel) gesperrt werden? In medizinisch begründeten Einzelfällen können zusätzliche Notfälle, die intensivpflichtig werden können, nicht kurzfristig aufgenommen werden. In derartigen Fällen ist die Leitstelle der Hamburger Feuerwehr informiert und fährt dann ein anderes nahegelegenes Krankenhaus an. 5. Wie hat sich die Zahl der Intensivbetten in Hamburger Krankenhäusern seit 2005 entwickelt? Bitte aufschlüsseln nach Jahren und einzelnen Krankenhäusern und der jährlichen Gesamtzahl der Intensivbetten. Im Krankenhausplan der Freien und Hansestadt Hamburg werden Intensivbetten seit vielen Jahren nicht mehr gesondert ausgewiesen. Sie sind in den Kapazitäten der Inneren Medizin und der Chirurgie/Orthopädie sowie der Kinderheilkunde enthalten. Der zuständigen Behörde liegen aber Angaben über die Krankenhausstatistik vor. Danach bildet sich die Zahl der Intensivbetten in den Hamburger Plankrankenhäusern seit dem Jahr 2005 wie folgt ab: Krankenhaus 2005 2008 2011 2014 2017 Agaplesion Diakonieklinikum Hamburg 18 18 27 27 19 Albertinen-Krankenhaus 33 33 33 35 35 Altonaer Kinderkrankenhaus 9 9 13 15 27 Asklepios Klinik Altona 42 38 38 38 24 Asklepios Klinik Barmbek 32 66 72 72 78 Asklepios Klinik Nord 43 46 24 51 51 Asklepios Klinik St. Georg 41 47 49 49 50 Asklepios Klinik Wandsbek 28 20 24 19 24 Asklepios Klinikum Harburg 25 56 73 56 57 Asklepios Westklinikum Hamburg 13 13 13 13 16 Bethesda Krankenhaus Bergedorf 10 10 10 10 10 BG Klinikum Hamburg 17 17 17 20 18 Asklepios CardioClinic Hamburg 5 5 5 5 Jetzt integriert in das AK Harburg Ev. Amalie-Sieveking-Krankenhaus 10 10 10 10 10 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15460 3 Krankenhaus 2005 2008 2011 2014 2017 Ev. Krankenhaus Alsterdorf k.A.1 6 6 6 6 Helios ENDO-Klinik Hamburg 15 15 19 15 10 Helios Mariahilf Klinik Hamburg 16 16 16 23 k.A.1 Israelitisches Krankenhaus 8 8 8 10 12 Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift 30 30 30 30 30 Kath. Marienkrankenhaus 28 28 30 32 32 Klinik Dr. Guth 4 4 4 4 4 Schön Klinik Hamburg Eilbek 24 22 57 76 76 Universitäres Herzzentrum Hamburg 24 24 24 24 38 Universitätsklinikum HH-Eppendorf 84 84 112 134 145 Wilhelmsburger Krankenhaus Groß Sand 10 10 10 10 10 Gesamt 569 635 724 784 7822 1 keine Angaben gemeldet 2 Summe mit Vorjahr nur bedingt vergleichbar aufgrund vereinzelt fehlender Angaben Quellen: Krankenhausstatistik nach Krankenhausstatistikverordnung, BGV 6. Wie viel Prozent der Intensivbettenkapazitäten waren in den Jahren 2016 – 2018 (Stichtag 30.11.2018) gesperrt? Bitte auflisten nach Jahren, Monaten, Durchschnitt, Minimum und Maximum der gesperrten Kapazitäten und Krankenhaus sowie im Gesamten. Eine Sperrung von Intensivkapazitäten kann verschiedene Gründe haben. Dazu gehören insbesondere Sperrungen einzelner Betten in Mehrbettzimmern, wenn infektiöse Patientinnen und Patienten separat untergebracht werden müssen. Hierzu liegen der zuständigen Behörde keine Erkenntnisse vor. Im Rahmen der Notfallversorgung werden auch Sperrungen von Intensiveinheiten der Hamburger Notfallkrankenhäuser durch die Leitstelle Feuerwehr dokumentiert, die in der folgenden Tabelle dargestellt werden. Minimum und Maximum sind grau hinterlegt. Sperrungen von Intensiveinheiten der Hamburger Notfallkrankenhäuser Quelle: Hamburger Feuerwehr, ausgewertet von der BGV Anteil in % an der Gesamtbetriebszeit von Intensiveinheiten Monat 2016 2017 2018 bis Juli Januar 3,41% 2,73% 3,46% Februar 1,60% 4,26% 7,61% März 1,56% 1,38% 7,70% April 0,99% 1,74% 2,51% Mai 2,62% 1,39% 0,74% Juni 0,70% 2,43% 0,57% Juli 1,57% 2,22% 0,31% August 1,51% 2,42% September 1,29% 1,17% Oktober 1,45% 1,10% November 2,50% 1,98% Dezember 1,30% 2,01% Durchschnitt: 1,71% 2,07% 3,27% 7. Über welche Erkenntnisse verfügt der Senat, dass Hamburger Krankenhäuser die Aufnahme schwerverletzter und schwerkranker Intensivpatienten /-innen wegen mangelnder Kapazität abgelehnt haben und insbesondere auch darüber, dass infolge sich die Versorgung dieser Patienten /-innen dadurch verzögert hat? Derartige Situationen sind den zuständigen Behörden nicht bekannt. Drucksache 21/15460 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 8. Wie häufig haben Krankenhäuser seit 2016 die Aufnahme von Intensiv- Patienten/-innen aus Kapazitätsgründen abgelehnt? Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Krankenhäusern. Wenn diese Angaben statistisch nicht erfasst werden: Was plant der der Senat, um die eigene Informationsbasis zu verbessern? 9. Welche Maßnahmen plant der Senat, um die Versorgungssicherheit für schwerkranke und schwerverletzte Intensivpatienten/-innen zu gewährleisten ? Derzeit wird die Einführung der digitalen Vernetzung des Rettungsdienstes mit den Krankenhäusern der Not- und Unfallversorgung vorbereitet. Durch eine digitale Voranmeldung in einem Krankenhaus, mit gleichzeitiger Übermittlung von Patientendaten und Behandlungspriorität, erhält das Krankenhaus einen Zeitvorsprung, um sich auf den eintreffenden Patienten/die eintreffende Patientin vorzubereiten. Insgesamt unterstützt das System effektiv den Rettungsdienst bei der präzisen Einbindung der benötigten Krankenhausressource und der bedarfsgerechten Steuerung der Patientenströme von Einsatzort. Final ist durch eine bidirektionale Vernetzung von Rettungsdienst zum Krankenhaus und umgekehrt, insbesondere bei zeitkritischen Krankheitsbildern , eine zusätzliche Optimierung der Patientenversorgung zu erwarten. Damit wird dann auch ein tagesaktueller Überblick über die Kapazitäten der Hamburger Notfallkrankenhäuser, auch im Intensivbereich, möglich. Im Übrigen siehe auch Antworten zu 2. und 3. sowie 7.