BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15472 21. Wahlperiode 14.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Nebahat Güçlü (fraktionslos) vom 06.12.18 und Antwort des Senats Betr.: Rechte laufen Streife – Aktivitäten in Hamburg In einem Bericht der „Berliner Morgenpost“ vom 25.11.2018 heißt es, es gäbe immer mehr rechte Bürgerwehren in Deutschland. Auch in Hamburg soll es seit Oktober eine Schutzstreife der NPD geben, die plant, bis vorerst 2020 aktiv zu sein. Sie ist Teil der Kampagne „Schafft Schutzzonen“, mit welcher die NPD zur Gründung von Bürgerwehren aufruft, da der Staat versage und die Sicherheit der Menschen nicht mehr gewährleisten könne. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Aktionen der Hamburger NPD-Schutzstreife sind dem Senat bekannt beziehungsweise auf welchen Veranstaltungen ist die NPD- Schutzstreife, durch Warnwesten, T-Shirts oder Ähnliches gekennzeichnet , aufgetreten? Den Sicherheitsbehörden liegen Erkenntnisse vor, dass am 20.09., 05.10., 07.10. und 18.10.2018 sogenannte Schutzstreifen im Bereich Farmsen-Berne durchgeführt wurden . Nach dem 18.10.2018 durchgeführte „Schutzstreifen“ sind nicht bekannt geworden . 2. Ist es im Zusammenhang mit der NPD-Schutzstreife schon zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren gekommen? Nein. Im Übrigen siehe Drs. 21/3281. 3. Welche Kenntnisse hat der Senat über die lokale, regionale und überregionale Vernetzung der Gruppierung mit anderen Organisationen? Nach derzeit vorliegenden Informationen setzen sich die „Schutzstreifen“ aus Mitgliedern der Partei beziehungsweise ihrer Jugendorganisation „Junge Nationalisten“ (JN) zusammen. Sie sind Teil der von der Bundes-NPD initiierten Kampagne „Schafft Schutzzonen“. Weitere Vernetzungen sind nicht bekannt. Im Übrigen siehe Verfassungsschutzbericht 2017 unter https://www.hamburg.de/contentblob/11448332/ ffb33a5af30a49a6547d5f5470477e85/data/vsb-2017-pressefassung.pdf. 4. Existieren weitere Bürgerwehren in Hamburg? Weitere Aktionen im Sinne der Fragestellung sind den Sicherheitsbehörden nicht bekannt . Im Übrigen siehe Drs. 21/3281. 5. Was tun der Senat und die Sicherheitsbehörden, um der Entstehung und dem Wirken solcher Bürgerwehren entgegenzuwirken? Die Sicherheitsbehörden treffen im Rahmen ihrer Zuständigkeit alle erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und Drucksache 21/15472 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 zur Verfolgung von Straftaten. Darüber hinaus werden von Extremisten initiierte Aktionen aufmerksam beobachtet. Im jeweiligen Einzelfall werden geeignete ordnungsbehördliche , polizeiliche und nachrichtendienstliche Maßnahmen ergriffen. Im Übrigen siehe Drs. 21/3281.