BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15474 21. Wahlperiode 14.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath (CDU) vom 06.12.18 und Antwort des Senats Betr.: Wie weit ist die Umsetzung des Konsens mit der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration!“ vorangekommen? (VII) Drs. 21/15054 ist zu entnehmen, dass die zuständigen Behörden eine Arbeitsgruppe gebildet haben, die die Umsteuerung aller Einrichtungen hin zur Umsetzung des Bürgervertrages (Drs. 21/5231) vorbereitet. Dieser sieht vor, „verbindlich bis zum 31. Dezember 2019 eine Durchschnittskapazität in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von unter 300 Plätzen zu erreichen.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die in der Drs. 21/15054 benannte Arbeitsgruppe (AG) stimmt auf Arbeitsebene das operative Vorgehen hinsichtlich der Umsteuerung zur schnelleren Wohnnutzung an den zwölf Standorten der Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen ab. Insbesondere durch die detaillierten Vorgaben zu den jeweiligen Standorten in den Bürgerverträgen stimmt die Arbeitsgruppe Kriterien und Bedarfe des Verbleibs und des Umzugs (zum Beispiel Sicherung der Einbindung in den Sozialraum), die Sicherung der Kapazitätsauslastung, mögliche Orte des Verbleibs, Verfahrens- und Zeitpläne zur Übergabe an Wohnungen unter Einbindung der Fachstellen für Wohnungsnotfälle und der Vermieter ab. Eine entsprechende Rahmenvereinbarung zwischen der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), f & w fördern und wohnen AöR (f & w) und der Hamburger Immobilienentwicklungsgesellschaft mbH der SAGA Siedlungs -Aktiengesellschaft Hamburg (SAGA/HIG) für die Standorte Suurheid, Duvenacker , Rehagen und Elfsaal ist unterschrieben. Auch die entsprechende Eckpunktevereinbarung für den Standort Hörgensweg liegt vor, siehe: http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/eckpunktevereinbarung-hoergenswegfluechtlingsunterkuenfte -mit-der-perspektive-wohnen. Im Übrigen sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann haben welche Behörden eine Arbeitsgruppe gegründet? 2. Wie viele Mitglieder hat die Arbeitsgruppe und von welchen Stellen wurden sie jeweils entsandt? 3. Welche Ziele hat die Arbeitsgruppe und welche Stelle hat diese vorgegeben ? 4. Welche Probleme bezüglich der Erfüllung des Bürgervertrages wurden bisher von der Arbeitsgruppe definiert? 5. Bis wann soll die Arbeitsgruppe wem erste Vorschläge präsentieren? 6. Wie oft tagte die Arbeitsgruppe bisher jeweils wann? Drucksache 21/15474 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im Januar 2018 wurden monatliche Abstimmungstreffen unter Federführung des Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) mit Vertretern der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI), f & w fördern und wohnen AöR (f & w), der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) sowie der bezirklichen Fachstellen für Wohnungsnotfälle begonnen. An folgenden Daten fanden bisher Sitzungen statt: 25. Januar 2018, 14. Februar 2018, 14. März 2018, 11. April 2018, 02. Mai 2018, 20. Juni 2018, 18. Juli 2018, 19. September 2018, 17. Oktober 2018 sowie am 14. November 2018. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.