BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15475 21. Wahlperiode 14.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath (CDU) vom 06.12.18 und Antwort des Senats Betr.: Steht die Koordinierungsstelle savîa von Gewalt bedrohten Flüchtlingen auch künftig zur Seite? Seit dem 1. Juni 2016 betreibt der „Verbund für interkulturelle Kommunikation und Bildung e.V.“ (verikom) auch die Koordinierungsstelle savîa. Die Antworten des Senats in Drs. 21/5359, Drs. 21/6548 und Drs. 21/10582 haben bereits Angaben über die Zahl und die Art Probleme der Ratsuchenden geliefert . Inzwischen sind allerdings über zwei Jahre seit Inbetriebnahme verstrichen und Ende 2017 hieß es noch, der Zuwendungsbescheid sei bis Ende 2018 befristet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Mitarbeiter/VZÄ beschäftigt savîa insgesamt? Wie viele davon wurden im Jahr 2018 neu eingestellt? 2. Wie viele Mitarbeiter/VZÄ davon sind im „mobilen Beratungsteam“ eingesetzt ? 3. Wie, wann und wo wird das „Mobile Beratungsteam“ eingesetzt? Das Projekt savîa umfasst weiterhin 5,0 Vollzeitäquivalente (VZÄ). Davon ist 1,0 VZÄ mit der Projektleitung und Koordinierung betraut. Diese obliegt nun zwei Personen (zu 75 Prozent und 25 Prozent). An der mobilen Beratung beteiligt sind aktuell zwölf Mitarbeiterinnen . Die 0,5 VZÄ beim Frauennotruf wurde zum 15.08.18 neu besetzt. Im Übrigen siehe Drs. 21/10582 und 21/5359. 4. Wie viele Beratungen hat savîa seit Gründung durchgeführt? Bitte auflisten , wie viele davon telefonisch und wie viele vom „Mobilen Beratungsteam “ abgewickelt wurden. Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Zum Zeitraum 01.06.2016 (Gründung) bis 06.10.2017 siehe Drs. 21/10582. Vom 07.10.2017 bis 31.12.2017 wurden an savîa 57 Beratungsanfragen gestellt. In 48 Fällen wurden die mobilen Beraterinnen des Teams von savîa eingesetzt. In acht Fällen folgte dem telefonischen Clearing ein Verweis an andere Beratungsstellen und in einem weiteren Fall von polizeilichen Meldungen ist nach dem proaktiven Kontakt zu den Ratsuchenden von diesen kein weiterer Beratungsbedarf formuliert worden. Im Jahr 2018 (bis 6.12.2018) wurden an savîa 222 Beratungsanfragen gestellt. In 191 von 222 Fällen wurden die mobilen Beraterinnen des Teams von savîa eingesetzt. In 20 Fällen folgte dem telefonischen Clearing ein Verweis an andere Beratungsstellen, in drei Fällen fand ein Clearing der Situation ohne nachfolgende Beratung statt und in weiteren vier Fällen von polizeilichen Meldungen ist nach dem proaktiven Kontakt zu den Ratsuchenden von diesen kein weiterer Beratungsbedarf formuliert worden. In vier Fällen wandten sich Ratsuchende mit Anfragen außerhalb des Beratungsauftrages an savîa. Drucksache 21/15475 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Wie erfahren von Gewalt betroffene Flüchtlinge in öffentlich-rechtlichen Unterkünften, dass es savîa gibt beziehungsweise wie wird für savîa geworben? Siehe Drs. 21/10582. 6. Aus welchen Gründen waren die Betroffenen, die sich im Jahr 2018 an savîa gewandt haben, von Gewalt bedroht? Bei etwa 52 Prozent der Fälle handelt es sich um häusliche Gewalt (Partnergewalt). Rund 12 Prozent betrafen familiäre Gewalt, 12 Prozent sexualisierte Gewalt und rund 6 Prozent Stalking. Die übrigen Beratungsfälle hatten Zwangsverheiratung, weibliche Genitalverstümmelung, Menschenhandel und Gewalt wegen sexueller Orientierung und/oder Identität zum Inhalt. 7. Wie oft haben sich im Jahr 2018 die Betroffenen selbst, wie oft Personen in ihrem Auftrag an savîa gewandt? In 26 Fällen haben sich die Betroffenen selbst an savîa gewandt. In 117 Fällen wurde der Kontakt mithilfe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozialmanagement, Familienangehörigen und Freunden oder anderen Unterstützerinnen und Unterstützer aufgenommen . In 20 Fällen wurde der Kontakt über die Polizei hergestellt. In allen übrigen Fällen haben sich Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Familienangehörige und Personen des nahen Umfeldes zu ihnen bekannten Fällen oder Verdachtsmomenten beraten lassen. 8. Wie viele der Betroffenen im Jahr 2018 waren Frauen, wie viele Männer, wie viele Kinder? Von den direkt Betroffenen waren 153 Frauen, darunter fünf Minderjährige und zehn Männer, davon ein Minderjähriger. 9. savîa kann beispielsweise die Verlegung von Flüchtlingen veranlassen. Wie oft ist dies im Jahr 2018 bereits geschehen? In zehn Fällen. 10. Hat savîa im Jahr 2018 an andere Beratungsstellen oder an Hilfen vermittelt ? Wenn ja, an welche? Im Rahmen der Koordination von Beratungsanfragen hat savîa an folgende Einrichtungen und Beratungsstellen vermittelt beziehungsweise verwiesen: - KOOFRA e.V. – Koordinierungsstelle gegen Frauenhandel - Koordinierungs- und Servicestelle „24/7“ der Hamburger Frauenhäuser - Opferhilfe Beratungsstelle e.V. - Zündfunke e.V. (Verein zur Prävention und Intervention bei sexuellem Missbrauch an Kindern und Frauen) - Schwulenberatung Magnus-Hirschfeld-Centrum (mhc e.V.) - ProFamilia Hamburg - Traumaambulanz des Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) - Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) - Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) 11. In Drs. 21/6548 heißt es, dass die Zuwendungsbescheide bis zum 31. Dezember 2018 gelten und die Mittel über die Produktgruppe 255.03 „Integration, Opferschutz, Zivilges.“ ausgereicht würden. Eine Verlängerung des Projekts bis zum 31. Dezember 2018 sei vorgesehen, der Bedarf werde hierfür regelmäßig überprüft. Wird savîa auch über das Jahr 2018 hinaus fortgeführt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15475 3 Wenn ja, warum im welchem Umfang wie lange und Mittel in welcher Höhe werden jährlich bereitgestellt? Wenn nein, warum nicht? Es ist beabsichtigt, das Projekt savîa fortzuführen. Das Zuwendungsverfahren für den Bewilligungszeitraum 2019 und 2020 ist noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Drs. 21/10582 und Drs. 21/5359.