BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15478 21. Wahlperiode 14.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christel Nicolaysen (FDP) vom 07.12.18 und Antwort des Senats Betr.: Änderungen Telemedien-Staatsvertrag: Nachbesserungen notwendig? In diesem Jahr wurde der Telemedien-Staatsvertrag geändert. Der öffentlichrechtliche Rundfunk und die Verleger konnten sich einigen. Im Online- Angebot vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk soll in Zukunft ein Schwerpunkt auf bewegte Bilder und Ton in der Berichterstattung gelegt werden. Im Gegenzug dürfen die Inhalte künftig länger als sieben Tage in der Mediathek zur Verfügung gestellt werden. Die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm, der größte Berufsverband der deutschen Filmbranche, übt am neuen Vertrag Kritik . Aktuell werden über die Hälfte der Dokumentarfilme, welche auf den öffentlich-rechtlichen Sendern gezeigt werden, nicht von diesen voll finanziert . In einigen Fällen tragen private Filmhersteller/-innen über 50 Prozent der Produktionskosten. Für die freie Produktionsgemeinschaft entsteht eine schwierige Situation. Sie sollen große Teile der Produktionskosten selbst finanzieren, gleichzeitig werden ihnen Verwertungsmöglichkeiten durch die Ausweitung der Mediatheken-Nutzung verwehrt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: In Protokollerklärungen im Rahmen des 12., 19. und 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrags haben alle Länder wiederholt die Notwendigkeit fairer Vertragsbedingungen zwischen ARD und ZDF einerseits und der Film- und Medienproduktionswirtschaft andererseits betont. Die Film- und Medienproduktionswirtschaft leistet einen bedeutenden Beitrag zur hohen Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Vor dem Hintergrund der kontinuierlich wachsenden Bedeutung von Abrufangeboten im Internet ist es geboten, die derzeitigen Vertragsbedingungen in einer Weise anzupassen, die der Film- und Medienproduktionswirtschaft unter Berücksichtigung einer Rechteverteilung eine angemessene Finanzierung derjenigen Produktionen sichert, die sie für ARD und ZDF auch zur Nutzung im Internet liefert. Die Länder haben ARD und ZDF daher gebeten, die Vertragsbedingungen insbesondere hinsichtlich der Telemedienangebote zu aktualisieren und, soweit dies mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vereinbar ist, zu verbessern. Im Übrigen sind sich die Länder einig, dass die zivilrechtliche Vertragsgestaltung den Beteiligten obliegt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die Kritik der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm in Zusammenhang mit den Regelungen im Telemedien-Staatsvertrag ? Welche Probleme könnten tatsächlich entstehen und welche sind gegebenenfalls bereits gelöst worden? Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen hat sich der Senat mit der Angelegenheit nicht befasst. Drucksache 21/15478 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Gab es Gespräche mit Vertretern der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm ? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Die AG Telemedienauftrag hat unter Federführung von Sachsen-Anhalt eine Reihe von Fachgesprächen zur Novellierung des Telemedienauftrags durchgeführt. Die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm hat an einer Besprechung mit der Fachebene am 6.7.2016 und dem Fachgespräch am 8.8.2017 teilgenommen. 3. Inwieweit schützt der geänderte Telemedien-Staatsvertrag die Urheber/- innen und Filmhersteller/-innen, Leistungsschutzberechtigten? 4. Gibt es Überlegungen, die die eigene Vermarktung der privaten Filmemacher sichern? Wenn ja, wie sehen diese Überlegungen konkret aus? 5. Gibt es Überlegungen des Senats beziehungsweise ein länderübergreifendes Konzept, welches die Interessen der öffentlich-rechtlichen Sender und die Interessen der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm miteinander verknüpfen könnte? a. Wenn ja, welche Überlegungen gibt es dazu bisher beziehungsweise wie könnte ein Konzept aussehen? b. Wenn ja, welche Gespräche gab es dazu mit welchen Beteiligten? c. Wenn nein, wie könnte ein Konflikt zwischen den beiden Interessensgruppen künftig gelöst werden? Siehe Vorbemerkung. 6. Warum ist die Freie und Hansestadt Hamburg aus der Länderrundfunkkommission ausgeschert und hat sich der „AG Auftrag“ angeschlossen? 7. Welche Pläne zur Beitragsfinanzierung werden in der „AG Auftrag“ thematisiert und wie bewertet der Senat diese Pläne? Die AG Auftrag und Strukturoptimierung ist eine AG der Rundfunkkommission der Länder. Die Freie und Hansestadt Hamburg ist nicht aus der Rundfunkkommission der Länder ausgeschert, sondern hat vielmehr gemeinsam mit anderen Ländern vertieft an einer Novellierung von Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mitgearbeitet. Elemente der Arbeit sind in die Überlegungen zur Novellierung des Auftrags sowie zur Budgetierung und Indexierung der Beitragsmittel eingeflossen. Die Meinungsbildung hierzu ist noch nicht abgeschlossen.