BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15479 21. Wahlperiode 14.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 07.12.18 und Antwort des Senats Betr.: Novelle des Hamburgischen Transparenzgesetzes – Wie weit ist der Senat? Im Sommer 2017 wurde dem Senat der Evaluationsbericht zum Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vorgelegt. Am 02.11.2017 hatte sich der Justizausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft mit dem Evaluationsbericht im Rahmen einer Selbstbefassung beschäftigt.1 Dabei wurde vom Senat eine Novelle des Hamburgischen Transparenzgesetzes angekündigt. Bislang gab es hierzu jedoch keine Zwischenstände oder einen Zeitplan für die Vorlage der Novelle. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand der Erarbeitung der Gesetzesnovelle? Liegt bereits ein erster Entwurf vor? Wenn ja, seit wann genau? 2. Wie sieht der aktuelle weitere Zeitplan zur Verabschiedung der Gesetzesnovelle aus? a. Welche weiteren Meilensteine stehen jeweils wann an? b. Wann beabsichtigt der Senat, der Bürgerschaft die Gesetzesnovelle zur Beratung vorzulegen? 3. Welche Punkte des Evaluationsberichts, insbesondere die in Kapitel 3.4.8 genannten, sollen mit der Gesetzesnovelle aufgegriffen und überarbeitet werden? Für welche Punkte konnte noch keine Lösung gefunden werden? 4. Inwieweit soll mit der Gesetzesnovelle klargestellt werden, dass auch die mittelbare Staatsverwaltung das Transparenzportal nutzen soll? Die Willens- und Meinungsbildung des Senats zu einer Reform des Hamburgischen Transparenzgesetzes ist noch nicht abgeschlossen. Zu Fragen seiner internen Meinungsbildung nimmt der Senat grundsätzlich nicht Stellung. 5. Wurden auch Gespräche mit dem NDR als Mehrländeranstalt, die ebenfalls qua Sitzlandprinzip unter das HmbTG fallen soll, geführt? a. Wenn ja, wann und mit welchem (Zwischen-)Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 1 Vergleiche Protokoll 21/19 des Justizausschusses. Drucksache 21/15479 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. Haben sich Senat beziehungsweise zuständige Behörden allgemein zur Frage der Anwendung informationsfreiheitsrechtlicher Normen auf den NDR mit den anderen Trägerländern ausgetauscht? Wenn ja, wann und mit welchem (Zwischen-)Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? c. Inwieweit soll in dieser Frage eine Lösung mit der Gesetzesnovelle gefunden werden? Eine Informations- und Veröffentlichungspflicht des NDR könnte nicht im Rahmen einer möglichen Reform des HmbTG, sondern im Hinblick auf das anwendbare Recht nur staatsvertraglich geregelt werden. Die NDR-Staatsvertragsländer haben sich im Herbst 2018 im Rahmen einer möglichen Novellierung des NDR-Staatsvertrags auch zu Fragen einer Transparenzregelung ausgetauscht. Die Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen. Mit dem NDR wurden daher durch die zuständige Behörde noch keine Gespräche geführt. 6. Wie häufig haben sich Vertreter des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden seit Vorlage des Evaluationsberichtes mit den Initiatoren der seinerzeitigen Volksinitiative, mithin Transparency International (TI), Mehr Demokratie (MD) und Chaos Computer Club (CCC), getroffen, um über Inhalte der Gesetzesnovelle zu sprechen? Bitte jeweils Datum und senatsseitige Teilnehmer der Treffen angeben. Am 21. September 2017 hat in der Justizbehörde ein Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern des ehemaligen Beirates zum Hamburgischen Transparenzgesetz über Ideen zu einer möglichen Reform des Gesetzes stattgefunden. An diesem haben unter anderem Vertreterinnen und Vertreter von Transparency International, Mehr Demokratie und des Chaos Computer Clubs teilgenommen sowie der zuständige Referent der Justizbehörde. 7. Mit welchen weiteren Institutionen beziehungsweise Organisationen haben sich Vertreterinnen und Vertreter des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden zu der Gesetzesnovelle ausgetauscht? Bitte jeweiliges Datum des Austausches angeben. Siehe Antwort zu 1. bis 4.