BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1548 21. Wahlperiode 18.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Gamm (CDU) vom 10.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Nachfragen zu Drs. 21/917 In der Antwort des Senats auf unsere Große Anfrage (Drs. 21/917) werden einzelne Themenkomplexe nicht ausreichend genug erläutert und bedürfen daher einer Konkretisierung. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen – teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) – wie folgt: 1. Bezüglich der Beseitigung des Nachpflanzdefizits von Straßenbäumen gibt der Senat an, dass zur fachlichen Absicherung die tatsächlichen Nachpflanzpotenziale im Zusammenspiel mit den Bezirksämtern ermittelt werden müssten, da ein Großteil der freien Standorte nicht oder nicht mehr für eine Nachpflanzung geeignet sei. a. Wie erfolgt die Ermittlung der Nachpflanzpotenziale im Detail und wer ist daran beteiligt? b. Bis wann sollen die tatsächlichen Nachpflanzpotenziale ermittelt werden? c. Werden die Ergebnisse der Ermittlungen der Bürgerschaft vorgelegt ? Die Nachpflanzpotenziale müssen vor Ort über die Bewertung jedes der dokumentierten Standorte von gefällten Bäumen ermittelt werden. Dies kann nur schrittweise im Rahmen der Baumkontrollen oder mit externem Sachverstand erfolgen. Untersuchungsumfang und Zeitrahmen dazu sind noch nicht festgelegt worden. Die Ergebnisse werden veröffentlicht. 2. Wie hoch war das Defizit verkehrssicherheitsrelevanter Straßenbaumpflegemaßnahmen im Jahr 2014? Im Haushaltsplan ist lediglich die Fortschreibung des Defizits angegeben und nicht der tatsächliche Ist-Wert für 2014. Hierüber wird der Bürgerschaft im Rahmen der Haushaltsrechnung berichtet werden. 3. Die Frage nach dem Zeitpunkt des naturnahen Anlegens und Pflegens von Parks und Grünanlagen wurde unzureichend und nicht konkret beantwortet. Bis wann soll das naturnahe Anlegen und Pflegen in welchen Pflegeplänen verankert und umgesetzt werden? In der Drs. 21/917 sind Inhalt und Funktion von Pflege- und Entwicklungsplänen sowie von Parkwaldpflege- und Entwicklungskonzepten für Parks und Grünanlagen hinsichtlich der naturnahen Anlage und Pflege dargestellt, die bestehenden Pflege- und Ent- Drucksache 21/1548 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 wicklungspläne sowie Parkwaldpflege- und Entwicklungskonzepte aufgelistet und ihr Umsetzungsstand oder Fortschreibungsbedarf benannt. Darüber hinaus hat sich der Senat damit noch nicht befasst. Konkretere zeitliche Aussagen können derzeit noch nicht getroffen werden. 4. Welche Haushaltsmittel zur Umsetzung der Zielsetzungen des Grünen Netzes stehen für 2015 und 2016 in welcher Höhe zur Verfügung und welche Maßnahmen sollen damit umgesetzt werden? Im Haushaltsplan 2015/2016 sind insgesamt für Investitionen in das öffentliche Grün in 2015 10.727.000 Euro und in 2016 11.473.000 Euro vorgesehen. Der Schwerpunkt der Mittelverwendung liegt dabei derzeit auf den sogenannten Wohnungsbaufolgekosten , das heißt auf Investitionen, die der Herstellung von Grünflächen im Umfeld von Wohnungsbauvorhaben dienen. Mit den Maßnahmen werden auch Anbindungen und Anschlüsse an das Grüne Netz hergestellt. Damit wird dem Leitbild des Grünen Netzes entsprochen. Die Hamburgerinnen und Hamburger sollen auf grüngeführten Wegen die städtischen Grün- und Erholungsanlagen aufsuchen und den Verbund der Parkanlagen und Landschaftsräume erleben können. Wohnungsbaufolgemaßnahmen der Haushaltsjahre 2015 und 2016, die hierzu beitragen, sind beispielhaft die Grünverbindungen des B-Planes Wilhelmsburg 71 an der Nordseite der Wilhelmsburger Dove Elbe im Bezirk Hamburg-Mitte, die Grünanlage Heinrich-Plett-Straße/Osdorfer Landstraße im Bezirksamt Altona, der Grünzug im B-Plangebiet Lokstedt 14 im Bezirk Eimsbüttel, die Grünanlage im Verlauf der Oberaltenallee im B-Plangebiet Uhlenhorst 13 im Bezirk Hamburg-Nord, die Grünflächen im Verlauf des Schleusengrabens im Bezirk Bergedorf (B-Plan Bergedorf 104/Curslack19) oder die Parkanlage Rennkoppel /Homannstraße im Bezirk Harburg. 5. Wie hoch war das Defizit (in Prozent) der Grünanlagenunterhaltung (Sachkosten) im Jahr 2014? Im Haushaltsplan ist lediglich die Fortschreibung des Defizits angegeben und nicht der tatsächliche Ist-Wert für 2014. Siehe Antwort zu 2. 6. Bis wann sollen die Planungen des Senats zur Beseitigung des Defizits der Grünanlagenunterhaltung abgeschlossen sein? Die Planungen des Senats zur Beseitigung des Defizits sind noch nicht abgeschlossen . Sie sind maßgeblich abhängig von den Beschlüssen der Bürgerschaft zum Doppelhaushalt 2017/2018 und folgenden Haushaltsplänen. Diesen Beschlüssen vorgreifende Aussagen sind nicht möglich. 7. Bis wann sollen die Planungen zur Erhöhung der finanziellen und personellen Mittel für Naturschutz mit der Zielsetzung der qualitativen Entwicklung der Naturschutzgebiete abgeschlossen sein? Die Planungen werden nach derzeitigem Zeitplan in diesem Jahr abgeschlossen. 8. Wie hoch sind die finanziellen Zuwendungen, die die Institutionen zur Betreuung geschützter Gebiete (NSG) von der Freien und Hansestadt Hamburg jeweils bekommen? Bitte einzeln auflisten. Die finanziellen Zuwendungen an Institutionen werden nicht entsprechend der Betreuungstätigkeiten für bestimmte Naturschutzgebiete aufgeschlüsselt. Vielmehr erfolgen die Zuwendungen individuell in Abhängigkeit von der Antragstellung der jeweiligen Institutionen. Dabei ist oft eine Vielzahl von Zuwendungszwecken enthalten. Neben institutionellen Förderungen gibt es projektbezogene Förderungen. Soweit Zuwendungen erteilt werden, die ganz oder anteilig die Betreuung von NSG umfassen, sind sie in der nachfolgenden Übersicht abgebildet. Eine anteilige Aufschlüsselung für die einzelnen NSG oder die NSG-Betreuung insgesamt in Abgrenzung zu übrigen Zuwendungszwecken erfolgt dabei nicht. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1548 3 Institution betreute NSG weitere Zuwendungszwecke Zuwendung in € institut . Förderg . Projekt - förderg . Botanischer Verein zu Hamburg e.V. Duvenstedter Brook, Boberger Niederung, Borghorster Elblandschaft , Schnaakenmoor, Stapelfelder Moor, Volksdorfer Teichwiesen , Hummelsbüttler Moor und Holzhafen Betreuung ND, Umweltbildung , floristische Kartierungen , Führen des Pflanzenartenkatasters, Öffentlichkeitsarbeit 6.000 x Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Hamburg e.V. Duvenstedter Brook, Boberger Niederung, Borghorster Elblandschaften , Volksdorfer Teichwiesen Verbandsarbeit, Öffentlichkeitsarbeit , Naturschutzprojekte (z.B. Lebendige Alster), Umweltbildung (z.B. Haus der BUNDten Natur) 50.000 x Gesellschaft für ökologische Planung Boberger Niederung, Borghorster Elblandschaft , Neßsand / Mühlennberger Loch, Auenlandschaft Norderelbe, Wittmoor, Holzhafen, Schnaakenmoor, Wittenbergen , Rodenbeker Quellental, Heuckenlock , Rhee, Schweensand 10.000 x Gesellschaft für ökologische Planung NSG-Betreuung allgemein Öffentlichkeitsarbeit und Besucherinformation, Durchführung von Großprojekten, allg. Verbandsarbeit 10.000 x Naturschutzbund Deutschland Kirchwerder Wiesen, Borghorster Elblandschaft , Zollenspieker, Die Reit und Kiebitzbrack Betreuung des Informationshauses Duvenstedter Brook, Umweltbildung , Artenschutz 65.000 x Naturschutzbund Deutschland Kirchwerder Wiesen, Duvenstedter Brook, Moorgürtel, Boberger Niederung, Höltigbaum, Borghorster Elblandschaft , Wittmoor, Stellmoorer Tunneltal, Finkenwerder Süderelbe, Zollenspieker, Hainisch Iland, Westerweiden, Die Reit, Wittenbergener Heide, Kiebitzbrack, Raakmoor, Eppendorfer Moor, Flottbektal allg. Öffentlichkeits- und Verbandsarbeit 50.000 x Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Höltigbaum, Wohldorfer Wald, Raakmoor, Fischbeker Heide, HainischIland Betreuung Streuobstwiesen in Wilhelmburg und Niendorf, Maßnahmen und Aktionen wie z.B. Waldführungen 50.000 x Drucksache 21/1548 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Institution betreute NSG weitere Zuwendungszwecke Zuwendung in € institut . Förderg . Projekt - förderg . Stiftung Naturschutz Hamburg und Stiftung Loki Schmidt Fischbeker Heide Betreuung Informationshaus Fischbeker Heide, Öffentlichkeitsarbeit, Bildungsarbeit, Veranstaltungen , Geschäftsführung , Stiftungsarbeit 130.000 x Verein Jordsand Höltigbaum Betreuung Neuwerk /Scharhörn, Haus der Natur, Umweltbildung 13.000 x 9. Der Wert der CO2-Emissionsminderungen ist von 399.149 t/CO2 im Jahr 2010 auf 755.017 t/CO2 im Jahr 2011 angestiegen und hat sich somit fast verdoppelt. Welche Ursachen liegen dieser Steigerung zugrunde? Das Klimaschutzkonzept wurde 2008 sukzessive entwickelt und umgesetzt. Ein damit in Verbindung stehendes CO2-Monitoring wurde zeitlich nachgelagert aufgebaut und ab 2011 intensiviert. Die Steigerung erklärt sich insbesondere durch diese qualitative Weiterentwicklung des Monitorings. 10. Bis wann sollen die Planungen zu den angestrebten CO2-Emissionsminderungen bis 2020 mithilfe des Programms Unternehmen für Ressourcenschutz sowie sein Konzept abgeschlossen sein? Die Planungen zu den angestrebten CO2-Emissionsminderungen im Programm Unternehmen für Ressourcenschutz bis 2020 sind abhängig von den in diesem Zeitraum verfügbaren Fördermitteln und Ressourcen. Beides befindet sich im Entscheidungsprozess . 11. Laut Senat wird zurzeit geprüft, ob und welche weiteren Daten zum Aufbau des geplanten Wärmekatasters bereitgestellt und aufbereitet werden können. Bis wann sollen die Planungen abgeschlossen sein? Bis wann soll ein entsprechender Zeitplan vorliegen? Die Prüfung der Bereitstellung und Aufbereitung bereits vorliegender Daten soll bis etwa Mitte 2016 abgeschlossen sein. Ein Zeitplan für die Erstellung eines Wärmekatasters soll bis Ende des Jahres 2015 vorliegen. 12. Laut Senat werden im Rahmen eines Kooperationsvertrags mit der Stromnetz Hamburg GmbH die Voraussetzungen für den Aufbau eines Smart Grids durch Investitionen in das Verteilnetz geschaffen. Wann soll der Aufbau des Smart Grids beginnen und in welcher Höhe belaufen sich die geplanten Investitionsmittel in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018? Das intelligente Stromnetz (Smart Grid) umfasst die Vernetzung und Steuerung von Erzeugern, Speichern, Verbrauchern und Netzbetriebsmitteln in Energieübertragungsund Energieverteilungsnetzen. Eine entscheidende Rolle kommt hierbei der Informations - und Kommunikationstechnik zu, da sie die Grundlage für die intelligente Verknüpfung des Gesamtsystems von den Energieerzeugungsanlagen bis hin zum Verbraucher bildet. In den oben genannten Jahren sind unter anderem die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen für die weitere Vernetzung und Steuerung im Hamburger Verteilungsnetz geplant:  Weiterer Ausbau der Fernsteuerbarkeit von Mittelspannung-Netzstationen zur Reduzierung der durchschnittlichen Unterbrechungsdauer  Aufbau eines Smart-Grid-Pilotnetzes im Westteil der HafenCity Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1548 5  Erweiterung der Funktionalität der im Verteilnetz eingesetzten Mess-, Leit- und Steuerungstechnik  Einbau von modernen Messeinrichtungen beziehungsweise intelligenten Messsystemen entsprechend den zum Umsetzungszeitpunkt jeweils gültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen Für die aufgeführten Maßnahmen sind in der Planung der SNH folgende Investitionen vorgesehen: (Mio. €) 2015 2016 2017 2018 Investitionen 18 23 27 30 13. Laut Senat wird die Stromnetz Hamburg GmbH die HafenCity zur Vorbereitung auf die Veränderungen der Energiewende als Innovationslabor für neue Energietechnologien im Rahmen ihres bestehenden Investitionsplans nutzen. Welche konkreten Projekte laufen in der HafenCity beziehungsweise sind geplant? Im Rahmen der Vorbereitung auf die Veränderungen der Energiewende errichtet SNH im bestehenden Westteil der HafenCity ein Smart-Grid-Pilotnetz mit entsprechender Visualisierung relevanter Betriebsdaten und einer zielgerichteten öffentlichen Kommunikation . Zu dem Projekt gehören  die vollständige Ausrüstung aller Netzstationen mit Fernsteuerung zur Verkürzung der Wiederversorgungszeiten,  Pilotinstallationen zur Ausstattung von Netzstationen mit Online-Messungen der Last der Station und einzelner Abgänge,  die Integration der gemessenen Betriebsdaten in das Leitsystem der Netzführung,  die Auskopplung der Betriebsdaten auf entsprechend gesicherte Server für nicht betriebliche Zwecke wie beispielsweise eine Visualisierung in Energieportalen. 14. Laut Antwort des Senats werden geeignete Lösungen für den Einstieg in die externe Energieversorgung von Containerschiffen geprüft. Um welche technischen Lösungen handelt es sich hierbei konkret? Gegenstand der Prüfungen sind Lösungen die unter anderem eine flexible Übergabe extern erzeugten Stroms möglich machen. Hierzu werden landseitige (feste Landstromanlage ), wasserseitige (LNG Power Barge) und schiffsseitige Konzepte (LNG Power Pack) geprüft. 15. Wann rechnet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde mit dem Abschluss des erforderlichen Gesetzgebungsverfahrens zur Anhebung des Anteils des Hafengelds von 4 auf 5 Prozent, der der Stiftung Lebensraum Elbe zufließt? Nach dem bisherigen Zeitplan geht die zuständige Behörde von einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bis Ende dieses Jahres aus.