BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15481 21. Wahlperiode 14.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 07.12.18 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlingsunterkunft Eulenkrugstraße An der Eulenkrugstraße in Volksdorf wurde in diesem Jahr eine öffentlichrechtliche Wohnunterkunft auf einem von f & w fördern und wohnen AöR angemieteten Grundstück mit 260 Plätzen errichtet. Ende August sind die ersten Bewohner eingezogen. Vorher wurde gemäß Drs. 21/13217 erwartet, dass die Belegung der Unterkunft zu zwei Dritteln mit Familien erfolgt und dass 15 bis 20 Prozent der Bewohner Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter sein werden. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von f & w fördern & wohnen AöR (f & w) wie folgt: 1. Wie viele Personen sind derzeit in der Unterkunft untergebracht? Die Unterkunft Eulenkrugstraße befindet sich im Belegungsaufbau, das heißt die Belegung liegt noch unterhalb der vorgesehenen Sollplatzkapazität. Mit Stichtag 10.12.2018 waren dort 233 Personen untergebracht. 2. Wie viele sind davon jeweils erwachsene Männer, erwachsene Frauen sowie Kinder (Anteil Jungen, Mädchen)? Männlich über 18 Jahre Männlich unter 18 Jahre Weiblich über 18 Jahre Weiblich unter 18 Jahre 130 Personen 38 Personen 42 Personen 23 Personen Quelle f & w/Stand 10.12.2018 3. Wie viele davon sind Familien, wie viele alleinstehende Männer und alleinstehende Frauen? Familien Alleinstehende Männer über 18 Alleinstehende Frauen über 18 28 104* 8* Quelle f&w/Stand 10.12.2018 * Hierunter fallen auch volljährige Mitglieder (Kinder) eines Familien-Haushaltes. 4. Aus welchen Ländern kommen die Bewohner? Staatsangehörigkeit Anteil in % Iran 21,9 Afghanistan 17,6 Syrien 17,2 Irak 13,7 Russische Förderation 7,7 Drucksache 21/15481 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Staatsangehörigkeit Anteil in % Sonstige 21,9 Quelle f&w/Stand 10.12.2018 5. Welchen Aufenthaltsstatus haben die Bewohner? Die Daten zum Aufenthaltsstatus beziehen sich auf den Stichtag 31.10.2018. Zu dem Zeitpunkt waren dort 188 Personen noch im Asylverfahren, 29 Personen im Besitz einer Duldung und zwölf Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis ausgestattet. 6. Wie viele Kinder und Jugendliche sind im schulpflichtigen Alter? Wo werden sie jeweils in welchen Schulen und Jahrgangsstufen unterrichtet ? In der Unterkunft befanden sich am 10.12.2018 insgesamt 46 Kinder im Alter von sechs bis 17 Jahren. Die für Bildung zuständige Behörde erfasst die Kinder am Ort der Schule. Es kann daher keine Auswertung nach dem Wohnort vorgenommen werden. Grundschülerinnen und Grundschüler in Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK) und Regelklassen können wohnortnah beschult werden. Folgende IVK an Grundschulen in angemessener Nähe stehen für eine Beschulung zur Verfügung: Schulname Schulform Jahrgangsstufe Anzahl der Schülerinnen und Schüler Schule Ahrensburger Weg Grundschule IVK 3/4 8 Quelle: Daten der Behörde für Schule und Berufsbildung IVK und Basisklassen an weiterführenden Schulen können in einem weiten Umkreis über den öffentlichen Personennahverkehr erreicht werden. Zu Schülerinnen und Schülern in Regelklassen siehe Drs. 21/14071. 7. Wie viele Kinder sind jünger? Wie viele davon besuchen die Kita auf dem Grundstück? In der Unterkunft befanden sich am 10.12.2018 insgesamt 15 Kinder im Alter unter sechs Jahren. Die Bedarfe aus der Unterkunft werden in vollem Umfang durch die Kindertageseinrichtung auf dem Grundstück abgedeckt. 8. Ist es zutreffend, dass der Kita-Bau auf der Fläche von f & w bis zum 28.02.2020 angemietet wurde? Welche Mietzahlungen fallen dafür an? Welche Optionen hat f & w nach Auslaufen des Mietvertrages? Der Kita-Bau ist seitens des Nutzers bis zum 01.10.2021 angemietet. Die monatliche Miete an den Vermieter beträgt 5.147,75 Euro. Außenanlagen und Eigenkosten von f & w sind darin nicht enthalten. Es gibt für den Vertrag drei Verlängerungsoptionen, die nacheinander jeweils drei Monate vor Ablauf des Vertrages geltend gemacht werden müssen. Demnach sind folgende Verlängerungszeiträume möglich: bis zum 30.09.2025. bis zum 30.09.2030. danach fünfmal um jeweils zwölf Monate. 9. Gemäß Mietvertrag von f & w für das Flurstück 270 an der Eulenkrugstraße hat der Vermieter eine jährliche Spende an eine Stiftung, deren Zweckbestimmung unter anderem die Integration von Flüchtlingen und die Förderung von Maßnahmen zur Landschaftspflege ist, zu leisten. 9.1. In welcher Höhe ist im Jahr 2018 eine Spende zu erbringen beziehungsweise bereits erbracht worden? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/15481 3 9.2. Gemäß Aussagen des Senats in Drs. 21/9084 hat der Vermieter gegenüber der Verwaltung zugesagt, den Spendenempfänger mit der Freien und Hansestadt Hamburg rechtzeitig abzustimmen. 9.2.1. Wann genau und in welcher Form erfolgte die Abstimmung der Spende mit dem Vermieter? Welche Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg und welche weiteren Stellen waren an dieser Abstimmung beteiligt? 9.2.2. Wer ist der genaue Empfänger der Spende? 10. Sind f & w auf Basis des Mietvertrages für das Flurstück 270 bereits Änderungen der Rechtsform oder des Mitglieder-/Gesellschafterbestands der Gesellschafter des Vermieters angezeigt worden? Wenn ja, jeweils wann und welche Änderungen im Einzelnen? Die Spende wird erstmalig zum 31. Dezember 2018 zugesichert. Die Spendenhöhe in Höhe von 10.000 Euro ist im Mietvertrag geregelt, siehe http://daten.transparenz. hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetRessource100/ GetRessource100.svc/aa9affac-7040-4962-87a4-cc79a2560b28/Upload__ Eulenkrugstrasse_Mietvertrag.pdf. Die Abstimmung des Spendenempfängers ist noch nicht erfolgt. Im Übrigen sind weitere Überlegungen noch nicht abgeschlossen. Es wurden f & w bisher keine Veränderungen zur Rechtsform angezeigt.