BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/15485 21. Wahlperiode 14.12.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 07.12.18 und Antwort des Senats Betr.: Köhlbrandquerung – Planungen ungewiss? Eine Planungsgrundlage, ob künftig ein Tunnel oder eine Brücke als neue Köhlbrandquerung gebaut wird, ist bisher nicht bekannt. Die Machbarkeitsstudie der HPA spricht sich für eine Tunnellösung aus, welche bis zu 500 Millionen Euro teurer als eine neue Brücke werden könnte. Spätestens zum Jahr 2030 muss die bisherige Brücke ersetzt werden. Offen bleiben der weitere Zeitrahmen für die Planungen und eine mögliche Beteiligung des Bundes an dem Projekt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen im Hinblick auf die Köhlbrandquerung ? Verfolgt der Senat die „Tunnellösung“ weiter und/oder wird der Neubau einer Brücke weitergeprüft? Es werden derzeit weiterhin beide Varianten weitergehend geprüft. Die zuständige Behörde steht seit diesem Herbst in Kontakt mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), um den Planungsstand darzulegen und das BMVI in den Prozess einzubeziehen. Das weitere Verfahren mit den einzubeziehenden Stellen des Bundes wird iterativen Charakter besitzen und hat daher keinen konkreten Zeitrahmen. 2. Wann soll eine Planungsgrundlage vorliegen, auf deren Grundlage insbesondere die Bürgerschaft entscheiden kann? a. Ist dazu eine Entscheidung auf der Sitzung des Aufsichtsrates der HPA im Dezember 2018 getroffen worden? b. Wenn ja, welche konkrete Entscheidung und aus welchen Gründen? b. Wenn nein, warum nicht und in welchem Zeitraum ist eine Entscheidung zu erwarten? Der Senat sieht grundsätzlich davon ab, über Beratungen von Aufsichtsräten zu berichten. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 3. sowie Drs. 21/14819. 3. Welche Fragen zu den Planungen im Hinblick auf die Köhlbrandquerung sind derzeit aus welchen Gründen noch offen beziehungsweise werden weiter geprüft? Im Wesentlichen sind die Varianten mit dem Bund zu erörtern und die Frage der Finanzierung in Abstimmung mit dem Bund zu beraten. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. Drucksache 21/15485 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Welcher Zeitrahmen ist im Hinblick auf die Planungen und die bauliche Umsetzung der Köhlbrandquerung verabredet worden? a. Welche weiteren Schritte sollen in welchem Zeitrahmen umgesetzt beziehungsweise beendet werden? b. Welche zuständigen Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg und welche weiteren Akteure, wie Planungsbüros, ansässige Unternehmen , Verbände, Kanzleien et cetera, sind in die Planungen wie eingebunden? Die HPA arbeitet in dieser Vorprojektphase mit einem groben Rahmenterminplan, der in den nächsten Planungsstufen konkretisiert wird. Dabei wird insbesondere der Fokus auf die begrenzte Lebensdauer der alten Köhlbrandbrücke gelegt. Im Rahmen der weiteren Planungsschritte werden die jeweils notwendigen Akteurinnen und Akteure hinsichtlich der planerischen, technischen und vertraglichen Umsetzung einbezogen , insbesondere auch die Träger öffentlicher Belange. 5. Welche Kosten sind für welchen Planungsabschnitt in welcher Höhe eingeplant worden? a. Wie hoch waren die Kosten bisher für die planerischen Vorarbeiten? b. Gibt es dazu Abweichungen von den ursprünglichen Planungen? Wenn ja, welche und warum? c. Welche Mittel für Prüfungen und planerische Vorarbeiten zur Erneuerung der Querung sind in 2019/2020 eingeplant? Für die planerischen Vorarbeiten zur Erneuerung der Köhlbrandbrücke sind in der Mittelfristplanung der HPA 25 Millionen Euro veranschlagt worden. Dies schließt die Durchführung einer Vorplanung für eine Vorzugsvariante mit ein. Für die Jahre 2019/2020 sind insgesamt 8 Millionen Euro ausgewiesen. 6. Gab es vonseiten des Senats bereits Gespräche mit dem Bund beziehungsweise wird der Senat noch Gespräche mit dem Bund aufnehmen, um über dessen mögliche finanzielle Beteiligung an der neuen Lösung für die Köhlbrandquerung zu verhandeln? a. Wenn ja, seit wann und wie ist der Stand der Gespräche? b. Wenn ja, in welchem Zeitrahmen sind Gespräche geplant und könnten gegebenenfalls Verhandlungsergebnisse vorliegen? c. Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu 1.